Kindesunterhalt

Zitat von Accountant am 19. April 2025, 15:05 UhrMoin Moin zusammen,
hin und wieder beschäftigt mich das Thema (spätestens ein mal alle zwei Jahre) Kindesunterhalt freiwillig/unfreiwillig:
Vielleicht gibt es hier ein paar die Erfahrungen bzgl. der Berechnung / Anrechnung bestimmter Einkünfte / Ausgaben haben.
- wurde Eure geringfügige Beschäftigung dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet?
- wurde Eure Nebentätigkeit/Selbstständigkeit zu Eurem Hauptjob dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet?
- wurden Eure Kapitalerträge dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet?
Konntet Ihr irgendwelche Ausgaben in Abzug bringen (abgesehen von 4% d. Bruttoeinkommens für AV, Fahrtkosten zur Arbeit)
Wurde euer jetziges Einkommen (bzw. heute - 1 Jahr) oder das Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung / Entstehung des Unterhaltsanspruchs des Kindes herangezogen?
Ich bin ja grundsätzlich fein damit das man all das Einkommen mit einbezieht wenn man sonst den Mindestunterhalt nicht gedeckt bekäme. Allerdings bezahle ich aktuell ca. 800€ / Monat + Kindergeld 255€ (von der Kasse) und kann mir nicht vorstellen das andere Familien für 1 Kind mit 6 Jahren über 1.000€ im Monat! ausgeben (selbst mit anteiligem Platz für Kinderzimmer, Heizung, Ausflüge, etc.). Zudem bezahle ich Klamotten, Spielsachen, Ausflüge, etc. sowieso alles selbst.
Deshalb, man möge es mir übel nehmen, versuche ich (natürlich), dass zumindest mein Zusatzeinkommen (was ich ausschließlich für meinen Vermögensaufbau verwende und MEINE zusätzliche Lebenszeit belastet) nicht in die Berechnung mit einfließt...
Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen
Moin Moin zusammen,
hin und wieder beschäftigt mich das Thema (spätestens ein mal alle zwei Jahre) Kindesunterhalt freiwillig/unfreiwillig:
Vielleicht gibt es hier ein paar die Erfahrungen bzgl. der Berechnung / Anrechnung bestimmter Einkünfte / Ausgaben haben.
- wurde Eure geringfügige Beschäftigung dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet?
- wurde Eure Nebentätigkeit/Selbstständigkeit zu Eurem Hauptjob dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet?
- wurden Eure Kapitalerträge dem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet?
Konntet Ihr irgendwelche Ausgaben in Abzug bringen (abgesehen von 4% d. Bruttoeinkommens für AV, Fahrtkosten zur Arbeit)
Wurde euer jetziges Einkommen (bzw. heute - 1 Jahr) oder das Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung / Entstehung des Unterhaltsanspruchs des Kindes herangezogen?
Ich bin ja grundsätzlich fein damit das man all das Einkommen mit einbezieht wenn man sonst den Mindestunterhalt nicht gedeckt bekäme. Allerdings bezahle ich aktuell ca. 800€ / Monat + Kindergeld 255€ (von der Kasse) und kann mir nicht vorstellen das andere Familien für 1 Kind mit 6 Jahren über 1.000€ im Monat! ausgeben (selbst mit anteiligem Platz für Kinderzimmer, Heizung, Ausflüge, etc.). Zudem bezahle ich Klamotten, Spielsachen, Ausflüge, etc. sowieso alles selbst.
Deshalb, man möge es mir übel nehmen, versuche ich (natürlich), dass zumindest mein Zusatzeinkommen (was ich ausschließlich für meinen Vermögensaufbau verwende und MEINE zusätzliche Lebenszeit belastet) nicht in die Berechnung mit einfließt...
Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen

Zitat von SpaetzuenderNRW am 19. April 2025, 17:47 UhrWas andere für ihr Kind ausgeben, hat mich nie interessiert. Festgesetzte Beiträge wurden per Dauerauftrag geleistet. Sofern es meine Finanzen zuließen, am Jahresende nochmal freiwillig 2.000-5.000€ als „Dank“ an die Alleinerziehende Mama überwiesen. Während Mutter sich ums Kind kümmert, geht Papa seiner Karriere nach. War zumindest früher oftmals so. Da kann man/n sich auch mal dankbar zeigen.
Sparquote lässt sich auch über andere Stellschrauben erhöhen 😉
Was andere für ihr Kind ausgeben, hat mich nie interessiert. Festgesetzte Beiträge wurden per Dauerauftrag geleistet. Sofern es meine Finanzen zuließen, am Jahresende nochmal freiwillig 2.000-5.000€ als „Dank“ an die Alleinerziehende Mama überwiesen. Während Mutter sich ums Kind kümmert, geht Papa seiner Karriere nach. War zumindest früher oftmals so. Da kann man/n sich auch mal dankbar zeigen.
Sparquote lässt sich auch über andere Stellschrauben erhöhen 😉

Zitat von Muslime_Frugi am 19. April 2025, 18:23 Uhr@accountant
ich finde das auch viel Geld. Also über 1.000€ pro Kind.
Wir leben ja nicht mehr im letzten Jahrtausend. Die Rechtsprechung sagt klar, dass beide sich in angemessener Zeit um den Lebensunterhalt kümmern müssen.
Die Zahlen nach Düsseldorfer Tabelle sind empfohlen Richtwerte. Wenn sich beide einigen kann man selbst einen Betrag festlegen.
Wir hatten zum Beispiel das Wechselmodell mit gleichem Anteil an Betreuung gemacht.
Da ich deutlich besser verdiente und meine Ex Frau warum auch immer sehr lange die Arbeitszeit nicht erhöht hatte, habe ich Mindestunterhalt bezahlt und ihr das Kindergeld überlassen.
Ich habe mich einfach nicht darüber geärgert und war froh dass es allen finanziell gut ging und die Kinder dadurch entspannt waren.Jetzt leben sie komplett bei mir und verdienen die erste eigene Kohle.
Im Nachhinein sehe ich die Großzügigkeit als richtig an.
ich finde das auch viel Geld. Also über 1.000€ pro Kind.
Wir leben ja nicht mehr im letzten Jahrtausend. Die Rechtsprechung sagt klar, dass beide sich in angemessener Zeit um den Lebensunterhalt kümmern müssen.
Die Zahlen nach Düsseldorfer Tabelle sind empfohlen Richtwerte. Wenn sich beide einigen kann man selbst einen Betrag festlegen.
Wir hatten zum Beispiel das Wechselmodell mit gleichem Anteil an Betreuung gemacht.
Da ich deutlich besser verdiente und meine Ex Frau warum auch immer sehr lange die Arbeitszeit nicht erhöht hatte, habe ich Mindestunterhalt bezahlt und ihr das Kindergeld überlassen.
Ich habe mich einfach nicht darüber geärgert und war froh dass es allen finanziell gut ging und die Kinder dadurch entspannt waren.
Jetzt leben sie komplett bei mir und verdienen die erste eigene Kohle.
Im Nachhinein sehe ich die Großzügigkeit als richtig an.

Zitat von MFZ73 am 19. April 2025, 22:33 UhrZitat von Accountant am 19. April 2025, 15:05 Uhr
Ich bin ja grundsätzlich fein damit das man all das Einkommen mit einbezieht wenn man sonst den Mindestunterhalt nicht gedeckt bekäme. Allerdings bezahle ich aktuell ca. 800€ / Monat + Kindergeld 255€ (von der Kasse) und kann mir nicht vorstellen das andere Familien für 1 Kind mit 6 Jahren über 1.000€ im Monat!
Die Frage ist ja erst mal, ob das so stimmt.
D'dorfer Tabelle sagt 800€ (2025) bei einem Netto-Einkommen von 4500-4900 mtl., wobei zum Nettoeinkommen tatsächlich alles herangezogen wird, also auch Gewinne aus Kapitalerträgen und Selbständigkeit.
Die 255€ werden allerdings hälftig angerechnet und vom Tabellenwert abgezogen. Dein Netto muss also bei mindestens 5.700-6400€ liegen, damit Deine Angabe stimmt.
Das bedeutet entweder ... Du hast ein Einkommen, bei dem der Unterhalt keineswegs Deinen Mindestbedarf beschränkt ... oder aber Deine Zahlen stimmen nicht resp. Du zahlst tatsächlich zu viel.
ausgeben (selbst mit anteiligem Platz für Kinderzimmer, Heizung, Ausflüge, etc.). Zudem bezahle ich Klamotten, Spielsachen, Ausflüge, etc. sowieso alles selbst.
Auch das wäre mit dem Unterhalt abgegolten und Deine Zahlung daher freiwillige Leistung.
Deshalb, man möge es mir übel nehmen, versuche ich (natürlich), dass zumindest mein Zusatzeinkommen (was ich ausschließlich für meinen Vermögensaufbau verwende und MEINE zusätzliche Lebenszeit belastet) nicht in die Berechnung mit einfließt...
Ich sage mal so. Abhängig von Deinem tatsächlichen Verdienst und Deinen realen Lebenshaltungskosten ergäben sich da durchaus Stellschrauben. Andererseits denke ich mir, (D)ein Kind alleine großzuziehen, ist jetzt auch kein Zuckerlecken und grob 1000€ finde ich gerade für das erste Kind nicht zu viel. Kannst ja mal die Mutter fragen, was sie dafür an Gehaltseinbußen und Rentenverlust hat - das wird iA kein lustiges Gespräch.
Zitat von Accountant am 19. April 2025, 15:05 Uhr
Ich bin ja grundsätzlich fein damit das man all das Einkommen mit einbezieht wenn man sonst den Mindestunterhalt nicht gedeckt bekäme. Allerdings bezahle ich aktuell ca. 800€ / Monat + Kindergeld 255€ (von der Kasse) und kann mir nicht vorstellen das andere Familien für 1 Kind mit 6 Jahren über 1.000€ im Monat!
Die Frage ist ja erst mal, ob das so stimmt.
D'dorfer Tabelle sagt 800€ (2025) bei einem Netto-Einkommen von 4500-4900 mtl., wobei zum Nettoeinkommen tatsächlich alles herangezogen wird, also auch Gewinne aus Kapitalerträgen und Selbständigkeit.
Die 255€ werden allerdings hälftig angerechnet und vom Tabellenwert abgezogen. Dein Netto muss also bei mindestens 5.700-6400€ liegen, damit Deine Angabe stimmt.
Das bedeutet entweder ... Du hast ein Einkommen, bei dem der Unterhalt keineswegs Deinen Mindestbedarf beschränkt ... oder aber Deine Zahlen stimmen nicht resp. Du zahlst tatsächlich zu viel.
ausgeben (selbst mit anteiligem Platz für Kinderzimmer, Heizung, Ausflüge, etc.). Zudem bezahle ich Klamotten, Spielsachen, Ausflüge, etc. sowieso alles selbst.
Auch das wäre mit dem Unterhalt abgegolten und Deine Zahlung daher freiwillige Leistung.
Deshalb, man möge es mir übel nehmen, versuche ich (natürlich), dass zumindest mein Zusatzeinkommen (was ich ausschließlich für meinen Vermögensaufbau verwende und MEINE zusätzliche Lebenszeit belastet) nicht in die Berechnung mit einfließt...
Ich sage mal so. Abhängig von Deinem tatsächlichen Verdienst und Deinen realen Lebenshaltungskosten ergäben sich da durchaus Stellschrauben. Andererseits denke ich mir, (D)ein Kind alleine großzuziehen, ist jetzt auch kein Zuckerlecken und grob 1000€ finde ich gerade für das erste Kind nicht zu viel. Kannst ja mal die Mutter fragen, was sie dafür an Gehaltseinbußen und Rentenverlust hat - das wird iA kein lustiges Gespräch.

Zitat von Muslime_Frugi am 20. April 2025, 17:28 UhrWenn ich die Antworten so lese, frage ich mich:
a. Ob davon ausgegangen wird dass der Kinderunterhaltsempfänger nicht zum Erwerbseinkommen beiträgt?
b. Wie „Alleierziehend“ definiert wird wenn der andere auch anteilig Betreuungsarbeit leistet?
Wenn ich die Antworten so lese, frage ich mich:
a. Ob davon ausgegangen wird dass der Kinderunterhaltsempfänger nicht zum Erwerbseinkommen beiträgt?
b. Wie „Alleierziehend“ definiert wird wenn der andere auch anteilig Betreuungsarbeit leistet?

Zitat von Accountant am 3. Mai 2025, 15:04 UhrSo eine etwas späte Rückmeldung, vielen Dank für Eure Anmerkungen:
@spaetzuendernrw -> was andere für Ihr Kind ausgeben interessiert mich tatsächlich auch nicht wirklich, ich habe das lediglich als Vergleich genommen um eine Abschätzung zu bekommen was ein Kind unter "normalen" Bedingungen zum Leben benötigt. (Urlaub, mal essen gehen, Spielsachen, Ausflüge, etc.). Mir geht es mehr darum mein Kind zu finanzieren und nicht zusätzlich alles andere, was aktuell der Fall ist. Ich würde mich gerne dankbar zeigen wenn es auch mein Wunsch gewesen wäre mich so wenig um mein Kind kümmern zu dürfen. Allerdings würde ich wesentlich mehr Zeit und Verwantwortung übernehmen wenn man es denn dürfte und würde ohne Probleme meine nicht vorhandende Karriere dafür zurückfahren. Meine Sparquote ist für mich hierbei eig. überhaupt kein Grund
@muslime_frugi -> ja das Wechselmodell finde ich persönlich nicht das richtige für meine Tochter da hier der ganze Lebensmittelpunkt regelmäßig verlagert wird und das vorr. mehr zur "Unentspanntheit" beitragen würde. Da sind wir uns aber tatsächlich mal einig 😀
@mfz73 -> also meine Zahlen passen soweit, ich nage auch nicht am Hungertuch o.ä. das ist mir schon bewusst, auch dass die Klamotten, etc. freiwillige Leistungen meinerseits sind, ist auch klar. Meine Denkweise geht eher in die Richtung das ich für meinen zusätzlichen Zeitaufwand für Nebentätigkeiten, etc. durch höheren Unterhalt "bestraft" werde obwohl mein Kind nicht mehr davon hat (Fakt). Zum Vergleich hat eine Bekannte zwei Kinder, deren Vater haben sie seit Jahren nicht mehr gesehen, er zahlt keinen Unterhalt weil kein Job oder sonst was. Sie bekommt wahrsch. Mindestunerhalt vom Staat und bekommt damit weit weniger für 2 Kinder als mein Kind allein. Wieso sind Ihre zwei Kinder (bitte ächtet mich nicht für die Ausdrucksweise, so ist das nicht gemeint) finanziell weniger Wert als meines? Ihre Kinder brauchen doch theortisch auch nicht mehr oder weniger finanzielle Mittel
So eine etwas späte Rückmeldung, vielen Dank für Eure Anmerkungen:
@spaetzuendernrw -> was andere für Ihr Kind ausgeben interessiert mich tatsächlich auch nicht wirklich, ich habe das lediglich als Vergleich genommen um eine Abschätzung zu bekommen was ein Kind unter "normalen" Bedingungen zum Leben benötigt. (Urlaub, mal essen gehen, Spielsachen, Ausflüge, etc.). Mir geht es mehr darum mein Kind zu finanzieren und nicht zusätzlich alles andere, was aktuell der Fall ist. Ich würde mich gerne dankbar zeigen wenn es auch mein Wunsch gewesen wäre mich so wenig um mein Kind kümmern zu dürfen. Allerdings würde ich wesentlich mehr Zeit und Verwantwortung übernehmen wenn man es denn dürfte und würde ohne Probleme meine nicht vorhandende Karriere dafür zurückfahren. Meine Sparquote ist für mich hierbei eig. überhaupt kein Grund
@muslime_frugi -> ja das Wechselmodell finde ich persönlich nicht das richtige für meine Tochter da hier der ganze Lebensmittelpunkt regelmäßig verlagert wird und das vorr. mehr zur "Unentspanntheit" beitragen würde. Da sind wir uns aber tatsächlich mal einig 😀
@mfz73 -> also meine Zahlen passen soweit, ich nage auch nicht am Hungertuch o.ä. das ist mir schon bewusst, auch dass die Klamotten, etc. freiwillige Leistungen meinerseits sind, ist auch klar. Meine Denkweise geht eher in die Richtung das ich für meinen zusätzlichen Zeitaufwand für Nebentätigkeiten, etc. durch höheren Unterhalt "bestraft" werde obwohl mein Kind nicht mehr davon hat (Fakt). Zum Vergleich hat eine Bekannte zwei Kinder, deren Vater haben sie seit Jahren nicht mehr gesehen, er zahlt keinen Unterhalt weil kein Job oder sonst was. Sie bekommt wahrsch. Mindestunerhalt vom Staat und bekommt damit weit weniger für 2 Kinder als mein Kind allein. Wieso sind Ihre zwei Kinder (bitte ächtet mich nicht für die Ausdrucksweise, so ist das nicht gemeint) finanziell weniger Wert als meines? Ihre Kinder brauchen doch theortisch auch nicht mehr oder weniger finanzielle Mittel

Zitat von MFZ73 am 3. Mai 2025, 16:22 UhrZitat von Accountant am 3. Mai 2025, 15:04 UhrSo eine etwas späte Rückmeldung, vielen Dank für Eure Anmerkungen:
@spaetzuendernrw: Mir geht es mehr darum mein Kind zu finanzieren und nicht zusätzlich alles andere, was aktuell der Fall ist. [...]
@mfz73 -> [...] auch dass die Klamotten, etc. freiwillige Leistungen meinerseits sind, ist auch klar. Meine Denkweise geht eher in die Richtung das ich für meinen zusätzlichen Zeitaufwand für Nebentätigkeiten, etc. durch höheren Unterhalt "bestraft" werde obwohl mein Kind nicht mehr davon hat (Fakt).
Diesen Fakt würde ich mal pauschal anzweifeln. Ich sehe das eher so, dass Du und Deine Ex-Partnerin eine andere Auffassung darüber haben, wieviel Geld für welche Dinge ausgegeben wird. Direkt wirst Du das absehbar nicht selbst steuern können.
Wieso sind Ihre zwei Kinder (bitte ächtet mich nicht für die Ausdrucksweise, so ist das nicht gemeint) finanziell weniger Wert als meines? Ihre Kinder brauchen doch theortisch auch nicht mehr oder weniger finanzielle Mittel
Um in D abgehängt zu werden, braucht man tatsächlich nicht mehr finanzielle Mittel. /Ironie off
Zitat von Accountant am 3. Mai 2025, 15:04 UhrSo eine etwas späte Rückmeldung, vielen Dank für Eure Anmerkungen:
@spaetzuendernrw: Mir geht es mehr darum mein Kind zu finanzieren und nicht zusätzlich alles andere, was aktuell der Fall ist. [...]
@mfz73 -> [...] auch dass die Klamotten, etc. freiwillige Leistungen meinerseits sind, ist auch klar. Meine Denkweise geht eher in die Richtung das ich für meinen zusätzlichen Zeitaufwand für Nebentätigkeiten, etc. durch höheren Unterhalt "bestraft" werde obwohl mein Kind nicht mehr davon hat (Fakt).
Diesen Fakt würde ich mal pauschal anzweifeln. Ich sehe das eher so, dass Du und Deine Ex-Partnerin eine andere Auffassung darüber haben, wieviel Geld für welche Dinge ausgegeben wird. Direkt wirst Du das absehbar nicht selbst steuern können.
Wieso sind Ihre zwei Kinder (bitte ächtet mich nicht für die Ausdrucksweise, so ist das nicht gemeint) finanziell weniger Wert als meines? Ihre Kinder brauchen doch theortisch auch nicht mehr oder weniger finanzielle Mittel
Um in D abgehängt zu werden, braucht man tatsächlich nicht mehr finanzielle Mittel. /Ironie off

Zitat von Muslime_Frugi am 3. Mai 2025, 17:48 UhrHi @accountant
stimme dir zu: Beim Wechselmodell ist es wichtig, dass beide im Umfeld des Kindes/r wohnen (KiGa, Schule, Freunde).
Es ist zudem teuer, da beide familientaugliche Wohnungen brauchen.
Wenn das aber alles gegeben ist finde ich das Wechselmodell top.
Du bist ja noch jünger und das Kind wohl auch? Bei mir waren die Kinder schon so groß, dass ich sie mal alleine lassen konnte und somit Vollzeit arbeiten.
Hi @accountant
stimme dir zu: Beim Wechselmodell ist es wichtig, dass beide im Umfeld des Kindes/r wohnen (KiGa, Schule, Freunde).
Es ist zudem teuer, da beide familientaugliche Wohnungen brauchen.
Wenn das aber alles gegeben ist finde ich das Wechselmodell top.
Du bist ja noch jünger und das Kind wohl auch? Bei mir waren die Kinder schon so groß, dass ich sie mal alleine lassen konnte und somit Vollzeit arbeiten.

Zitat von Feedback am 4. Mai 2025, 18:17 UhrMoin, also falls es irgendwie möglich ist würde ich immer als erstes empfehlen zu versuchen in den Dialog mit der/dem Ex zu gehen.
Klar gibt es Gründe wieso es der Ex ist, aber hoffentlich haben beide das Kindswohl vor Augen und das beinhaltet auch das die Eltern sich zumindest austauschen können ohne sich die Köpfe einzuschlagen.
Für mein Empfinden ist die Düsseldorfer Tabelle ein Benchmark für Elternteile die sich 0 einbringen. Umso mehr sie sich einbringen desto stärker weicht man hiervon ab. Wenn Betreuung ca. 50:50 ist wird kein Unterhalt gezahlt.
Wenn du mehr Zeit mit deinem Kind verbringen möchtest sprich es an, dass du das gern möchtest, aber dafür eben etwas weniger arbeiten wirst und weniger Unterhalt zahlen wirst. Da sollte es eine Lösung geben hoffentlich.
Moin, also falls es irgendwie möglich ist würde ich immer als erstes empfehlen zu versuchen in den Dialog mit der/dem Ex zu gehen.
Klar gibt es Gründe wieso es der Ex ist, aber hoffentlich haben beide das Kindswohl vor Augen und das beinhaltet auch das die Eltern sich zumindest austauschen können ohne sich die Köpfe einzuschlagen.
Für mein Empfinden ist die Düsseldorfer Tabelle ein Benchmark für Elternteile die sich 0 einbringen. Umso mehr sie sich einbringen desto stärker weicht man hiervon ab. Wenn Betreuung ca. 50:50 ist wird kein Unterhalt gezahlt.
Wenn du mehr Zeit mit deinem Kind verbringen möchtest sprich es an, dass du das gern möchtest, aber dafür eben etwas weniger arbeiten wirst und weniger Unterhalt zahlen wirst. Da sollte es eine Lösung geben hoffentlich.

Zitat von Muslime_Frugi am 5. Mai 2025, 11:17 UhrZitat von Feedback am 4. Mai 2025, 18:17 UhrFür mein Empfinden ist die Düsseldorfer Tabelle ein Benchmark für Elternteile die sich 0 einbringen. Umso mehr sie sich einbringen desto stärker weicht man hiervon ab.
Benchmark halte ich für den falschen Begriff. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Empfehlung und nicht bindend. Gerichte orientieren sich danach beim Sorgerechtsstreit. Es steht den eltern grundlegend frei sich danach zu orientieren oder davon abzuweichen.
Zitat von Feedback am 4. Mai 2025, 18:17 UhrWenn Betreuung ca. 50:50 ist wird kein Unterhalt gezahlt.
Das ist so nicht richtig. Auch beim paritätischen Wechselmodell werden Unterhaltszahlungen geleistet. Es werden beide Gehälter zusammengenommen und aus dem Gesamteinkommen wird der Unterhalt nach der DDT bemessen und dann dem Faktor des Einkommens unter beiden wieder geteilt. Durch diese Methode steigt sogar der absolute Unterhalt und bei großen Einkommensunterschieden ist der Betrag des besser VerdienentenInnen u.U. nicht kleiner. Das ist paradox und zeigt, dass die Unterhaltsberechnung bei abweichenden Formen zum Residenzmodell nicht stimmig ist.
Wechselmodell beim Kindesunterhalt ▷ Paritätsmodell
Ich bin froh dass wir uns so geeinigt haben. Brauche keinen Vater Staat der sich um mich kümmert und mein leben regelt.
Zitat von Feedback am 4. Mai 2025, 18:17 UhrFür mein Empfinden ist die Düsseldorfer Tabelle ein Benchmark für Elternteile die sich 0 einbringen. Umso mehr sie sich einbringen desto stärker weicht man hiervon ab.
Benchmark halte ich für den falschen Begriff. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Empfehlung und nicht bindend. Gerichte orientieren sich danach beim Sorgerechtsstreit. Es steht den eltern grundlegend frei sich danach zu orientieren oder davon abzuweichen.
Zitat von Feedback am 4. Mai 2025, 18:17 UhrWenn Betreuung ca. 50:50 ist wird kein Unterhalt gezahlt.
Das ist so nicht richtig. Auch beim paritätischen Wechselmodell werden Unterhaltszahlungen geleistet. Es werden beide Gehälter zusammengenommen und aus dem Gesamteinkommen wird der Unterhalt nach der DDT bemessen und dann dem Faktor des Einkommens unter beiden wieder geteilt. Durch diese Methode steigt sogar der absolute Unterhalt und bei großen Einkommensunterschieden ist der Betrag des besser VerdienentenInnen u.U. nicht kleiner. Das ist paradox und zeigt, dass die Unterhaltsberechnung bei abweichenden Formen zum Residenzmodell nicht stimmig ist.
Wechselmodell beim Kindesunterhalt ▷ Paritätsmodell
Ich bin froh dass wir uns so geeinigt haben. Brauche keinen Vater Staat der sich um mich kümmert und mein leben regelt.