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Jetzt gibt es ein Verbot der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen

In letzter Lesung wurde heute vom Bundestag beschlossen: In angespannten Mietwohnungsmärkten dürfen die Länder nun per Verordnung die Aufteilung von Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen verbieten. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle.

Begründet wurde das Gesetz mit einem besseren Mieterschutz. Besonders die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge. Natürlich ist diese Gefahr größer, wenn es statt einem Vermieter für 20 Wohnungen nun plötzlich 20 Vermieter mit je einer Wohnung gibt.
In angespannten Märkten gelten deshalb hier bereits Fristen von bis zu 10 Jahren nach einem Erwerb bevor überhaupt gekündigt werden kann (§577a BGB). Und danach gilt auch noch die "Sozialklausel". Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn sie für ihn eine Härte bedeuten würde. Eine Härte kann es auch sein, wenn Ersatzwohnraum nicht in einem ausreichenden Maße zur Verfügung steht.

Eigentlich sind die Mieter also ganz gut geschützt. Man hätte den Schutz vielleicht noch verbessern können, die Frist von 10 auf 15 Jahre z. B. verlängern können - aber das wollte man nicht.

Es ist den Politikern der Linkspartei, der Grünen, der SPD und Teilen der CDU ein Graus, dass mit Immobilien Geld verdient werden kann. Angeblich werden die Mieter serienweise um ihre Rechte gebracht und aus dem Haus geekelt. Der Spiegel sieht das als gängiges Geschäftsmodell.

Kein Wort darüber, dass die Mietervereine gegen wenig Mitgliedsbeitrag solchen Vermietern das Leben schwer machen und dass es sich wenn um wenige schwarze Schafe handelt.

Statt aus Deutschland ein Land der Wohnungseigentümer werden zu lassen, schwebt diesen Politkern eher vor, dass das Wohnen in staatlicher Fürsorge geschehen sollte. Die Wohnungen sollten dem Staat gehören, der sie günstig ("bezahlbar") vermietet. So wie in Wien. Dass es dort einen riesigen Mangel an solchen Wohnungen gibt - geschenkt.

So bleibt den Vermietern, die z. B. zwei Wohnungen verkaufen wollen, um damit den Ausbau des Daches für weitere Mietwohnungen zu finanzieren, wohl nur der Gang zum Verfassungsgericht. Denn eigentlich ist klar: Es handelt sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte. Aber solch ein Prozess dauert Jahre - und dann ist das Gesetz vielleicht schon ausgelaufen, es soll zunächst für 5 Jahre gelten.

Das Angebot an vermieteten (und freien) Altbau-Eigentumswohnungen wird also in den nächsten Jahren zurückgehen. Eine guter Hintergrund für weitere Preissteigerungen als kleiner Kollateralschaden.

Zitat von FredFinanzFuchs am 7. Mai 2021, 16:42 Uhr

Denn eigentlich ist klar: Es handelt sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte.

"klar" ist das bei weitem nicht.

Das Damoklesschwert einer Eigenbedarfskündigung ist absolut kein Zuckerschlecken. Und mit Sicherheit gibt es deutlich mehr Eigentümer, die einen erfundenen Eigenbedarf vorschieben, als Mieter, die nur so tun als würden sie gerne in Ihrer Wohnung bleiben.

Immobilienvermietung bringt nicht nur Rendite sondern auch große Verantwortung.

Zitat von BrotBrot am 7. Mai 2021, 21:15 Uhr
Zitat von FredFinanzFuchs am 7. Mai 2021, 16:42 Uhr

Denn eigentlich ist klar: Es handelt sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte.

"klar" ist das bei weitem nicht.

Das Damoklesschwert einer Eigenbedarfskündigung ist absolut kein Zuckerschlecken. Und mit Sicherheit gibt es deutlich mehr Eigentümer, die einen erfundenen Eigenbedarf vorschieben, als Mieter, die nur so tun als würden sie gerne in Ihrer Wohnung bleiben.

Immobilienvermietung bringt nicht nur Rendite sondern auch große Verantwortung.

Schon jetzt ist es so, dass vorgetäuschter Eigenbedarf zu erheblichem Schadensersatz verpflichtet.

Aber man kann die Gesetze weiter verschärfen, damit verantwortungslosen Vermietern das Handwerk gelegt wird.
Man kann z. B. ein Bußgeld verhängen von 100.000€ pro Fall zzgl. 50.000€ Schmerzensgeld für den Mieter wegen der Aufregung, die er hatte.

Man kann auch gesetzlich regeln, dass Eigenbedarf nur noch vom Eigentümer für sich selbst geltend gemacht werden kann, nicht mehr für Angehörige etc.
Man kann die Frist verlängern auf 15, 20 oder 25 Jahre bevor Eigenbedarf geltend gemacht werden darf.

Ja, man könnte sogar regeln, dass für eine bestimmte Zeit eine freiwerdende Mietwohnung bei angespanntem Markt wieder zu vermieten ist und nicht eigengenutzt werden darf.

Alles auch massive Eingriffe in das Eigentumsrecht - und man könnte es noch weitertreiben und dem Mieter ein lebenslanges Wohnrecht geben.

Aber dem Eigentümer es zu verbieten, eine Wohnung zu verkaufen, um den Eigenbedarf zu verhindern, das geht einfach zu weit. Ihm müsste es möglich sein, die Wohnung wieder an einen Anleger verkaufen. Und der weiß dann eben, dass der Mieter ein lebenslanges Wohnrecht hat und dass diese Wohnung so lange bei Freiwerden wieder zu vermieten ist, bis sich der Markt entspannt hat und der Gesetzgeber die Gesetze wieder ändert.

Gesetze müssen "verhältnismäßig" sein. Das heißt, es muss derjenige Weg für das Ziel "Eigenbedarf verhindern" gewählt werden, der den geringsten Eingriff darstellt, die geringsten Nebenwirkungen hat. Aber hier "wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet".

Aus ideologischen Gründen "Wohnungen sind keine Handelsware" und aus Hass auf Unternehmer und ihre Gewinne "Umwandler sind Spekulanten" soll das gesamte Geschäft verhindert werden. Schon allein die Formulierung "Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen" suggeriert, die Mietwohnungen sind dann weg. Dabei bleiben sie Mietwohnungen. Es sind Mehrfamilienhäuser die in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, und die bleiben Mietwohnungen.

Es bleibt nur die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht diesem Treiben nicht zusieht und eine gut begründete Klage annimmt. Es kann Klagen auch einfach ohne Begründung zurückweisen. Der Rechtsweg ist dann beendet.
(Siehe Klage gegen die Mietpreisbremse. Da hat das Gericht zumindest begründet, warum es die Klage nicht weiter bearbeitet. Der Kläger hätte sich mehr Mühe geben müssen und seine Klage besser begründen müssen.)

Aber auch hier habe ich meine Zweifel. Denn dieses Gericht wird je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Und da wird dann ausgekungelt, welche Partei dran ist und ihren Spezi durchbringen darf. Meines Erachtens ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Denn hier besetzt die Legislative die rechtssprechende Gewalt. Wer also langjährig der CDU angehört hat und dann endlich zum Verfassungsrichter gewählt wird - wird er seinen früheren Parteifreunden deren Gesetz "um die Ohren hauen". Doch wohl nur, wenn es nicht anders geht, er inzwischen andere Freunde hat. Richter sollten nur nach Qualifikation ausgewählt werden.

Das alles stärkt nicht gerade das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.

 

Den Schutz vor der Eigenbedarfskündigung auf andere Weise zu stärken wäre sicher eine Alternative, es sei denn dem Gesetzgeber geht es hier um mehr.

Sie bringen auch sonst einige interessante Punkte, und das sage ich obwohl wir politisch sicher in unterschiedlichen Ecken stehen. Ich würde mir hier nur wünschen, dass wir hier im Forum einen konstruktiveren Ton einhalten könnten und subjektive Einschätzungen als solche sichtbar äußern anstatt sie als (falsche) Tatsachenbehauptungen darzustellen.

Das war es, was mich an Ihrem ersten Post getriggert hat, das "ist eigentlich klar unverhältnismäßig".

Ich hatte in meinem Eingangspost erst nach ausführlicher Argumentation "eigentlich ist klar" geschrieben. Und mit "eigentlich" noch relativiert.
Ich hatte bereits dargestellt, dass der gewünschte Mieterschutz auch anders mit weniger Nebenwirkungen hergestellt werden kann. Am Beispiel eines Dachausbaus für weitere Mietwohnungen hatte ich dargestellt, dass ein Eigentümer durch den Verkauf von wenigen Wohnungen das erforderliche Eigenkapital generieren könnte - nun nicht mehr.

Natürlich könnten Mehrfamilienhausbesitzer auch Darlehen aufnehmen - aber nur sofern das Grundstück wenig belastet ist. Und Bankdarlehen mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklauseln sind manchen Eigentümern ein Graus. Ihr Haus ist schuldenfrei und soll schuldenfrei bleiben. Sie verkaufen dann lieber eine Wohnung z. B. für energetische Sanierung, neue Dacheindeckung, den kompletten Tausch aller Fenster, Einbau eines Fahrstuhls - wenn sie das Geld nicht rumliegen haben. Das soll ihnen nun verwehrt sein.
Es ist so, als ob man einen Aktienbesitzer immer zwingen würde, bei Kapitalbedarf das ganze Aktienpaket zu verkaufen.

Und wie oben schon angerissen, den Mieterschutz könnte man im BGB intensivieren: Verlängerung der Kündigungsfristen wegen Eigenbedarfs bis zu einem lebenslangem Wohnrecht für die Mieter und Verpflichtung zur Wiedervermietung bei Freiwerden und Verbot der Eigennutzung und des Verkaufs an Eigennutzer. Parallel Deckelung der Miete bis zur Unrentabilität einer Vermietung. Schutzregelungen bis zu der Grenze, an der das Verfassungsgericht sagen würde: Zu starker Eingriff ins Eigentumsrecht. Jetzt hat der Mieter eigentümergleiche Rechte.

Die Aufteilung eines Zinshauses in Wohnungseigentum ist ein Klacks. Man braucht nur einen Satz Kopien der Bauzeichnungen, umrahmt die einzelnen Wohnungen farbig und trägt deren Nummer ein - fertig ist der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt. Hin zum Notar damit und in einer Stunde ist die Teilungserklärung beurkundet. Er reicht die beim Grundbuchamt ein, fertig sind die Grundbuchblätter. Es wäre also so einfach, den zwei Mietern, die ihre Wohnungen gerne kaufen wollen, das nun zu ermöglichen. Pustekuchen, es müssen 2/3 der Mieter kaufen wollen!

Wie will man denn nun die "Schere zwischen Arm und Reich" schließen, wie will man es bewirken, dass die Bürger vermögender werden? Wie will man die Eigentümerquote bei Immobilien denn erhöhen? Nur durch Neubau? Nein, das muss auch im Bestand geschehen.

Und da habe ich den Verdacht, dass es vielen Politkern garnicht so lieb ist, vermögende, selbstbestimmte, Verantwortung tragende, wirtschaftlich, juristisch und politisch interessierte Bürger zu haben. Die sehen die Politiker plötzlich als Dienstleister, sie delegieren keine Macht, sie verlangen Macht durch Selbst- und Mitbestimmung. Das sind diejenigen, die dann Volksentscheide fordern und einzelne politische Fragen selbst entscheiden wollen und nicht nur über Delegierte, die dann etwas auskungeln, was man nicht wollte. Besonders dann, wenn man einem kleinen Koalitionspartner entgegenkommen will und ein Gesetz beschließt, was die Mehrheit der Bevölkerung garnicht will.
Einer der zwei Autoren des Gutachtens der Grünen für das Verbot der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern ist Vorstand des Berliner Mietervereins. Der fand natürlich nur Argeumte dagegen, dass Bürger Wohnungseigentümer werden. Klar, jeder Mieter weniger ist ein potentielles Mitglied weniger.

Es wurde schon einmal versucht, aus Mieterschutzgründen die Aufteilung zu unterbinden. Damals verlangte man, dass es die Abgeschlossenheitsbescheinigung nur geben sollte, wenn der Brand- und Schallschutz dem eines Neubaus entsprach. Der bauliche Aufwand dafür war dann generell zu hoch. Also wurde nicht aufgeteilt. Aber das Gesetz flog dem Gesetzgeber um die Ohren. In dem letztinstanzlichen Urteil wurde dem Gestzgeber auferlegt: Mietrecht im Mietrecht verbessern, nicht im Baurecht.
Aus dem Urteil: "Nach alledem ist der Ausweg eines Mieterschutzes durch eine bauordnungsrechtliche Verschärfung der Anforderungen an die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 WEG nach geltendem Recht versperrt."

Aber von Mitte der 80er bis Mitte 1992 wirkte das gesetzeswidrige Gesetz.
Und ähnlich ist es jetzt wieder. Man regelt im Baugesetzbuch § 250 Maßnahmen zum Mieterschutz
Auch das würde also sicherlich wieder vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes gekippt. Oder wegen eines übermäßigen Eingriffs in das Eigentumsrecht vom Verfassungsgericht.
Man erlässt ein rechtswidriges Gesetz und bis zu einem letztinstanzlichen Urteil gilt es. Das kann bis zu 10 Jahre dauern. Der Staat, der eigentlich für Rechtssicherheit zu sorgen hat, indem die Gerichte personell so ausgestattet sind, dass zeitnahe Urteile möglich sind, untergräbt so die Rechtsstaatlichkeit. Nicht gerade die Grundlage für eine Identifikation mit diesem Staat, der dann auch noch die Stirn hat, anderen Staaten mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorzuwerfen.

Dieses Mal wird es wohl wieder bis zu 10 Jahre dauern bis zum Urteil. Beim Mietendeckel - nach ähnlich fragwürdigem System gefertigt - dauerte es nur ein gutes Jahr. Aber da gab es eine Normenkontrollklage, weil 25% des Bundestages die wollten. Die 25% bekommt man jetzt nicht zusammen. Da müsste die FDP mit einem Teil der CDU und der AfD stimmen. Aber den Kemmerich-Effekt will die FDP nicht und die CDU will Einigkeit demonstrieren. Und CDU-Abgeordnete, die einem Beschluss der Fraktion in den Rücken fallen, müssen angesichts der kommenden Bundestagswahl ihren Listenplatz riskieren.

 

Die Gesetzesregelung betrifft doch eh nur institutionellen Anleger von Zinshäusern und Nichten privaten Vermieter, der ja schon die Eigentumswohnung oder MFH kauft..,

Zitat von Muslime_Frugi am 9. Mai 2021, 16:45 Uhr

Die Gesetzesregelung betrifft doch eh nur institutionellen Anleger von Zinshäusern und Nichten privaten Vermieter, der ja schon die Eigentumswohnung oder MFH kauft..,

Es betrifft:
- Eigentümer, die ihr Mehrfamilienhaus en bloc verkaufen wollen, denn die Anzahl der potentiellen Käufer ist  geringer. Es fallen nämlich die Käufer aus, die das Haus aufteilen und die Eigentumswohnungen verkaufen wollten. Das wird zu etwas sinkenden Preisen führen.
- Die Firmen, die gewerblich aufteilen. Sie bekommen keinen Nachschub an Ware.
- Mehrfamilienhaus-Eigentümer, die ihr Haus aufteilen wollen, um einige Wohnungen zu verkaufen, z. B. um Liquidität zu generieren für Investitionen. Oder als Konzept, das Haus sukzessive zu verkaufen und die Erlöse zur Altersversorgung zu verwenden. Das geht jetzt nicht mehr.
- Kaufinteressenten für vermietete Eigentumswohnungen, da die Anzahl der preiswerteren Gebrauchtwohnungen zurückgeht und bei gleichbleibenden Nachfrage die Preise steigen.
- Interessenten für freie "Gebraucht"-Wohnungen zur Eigennutzung. Auch hier geht die Zahl zurück, die Preise steigen. Viele werden dann doch eine Mietwohnung suchen, der Mietmarkt wird angespannter.
- Unsere gesamte Gesellschaft: Die Schere zwischen Arm und Reich schließt sich weniger, wird eher größer.

Und das alles ohne Not. Denn den verbesserten Mieterschutz hätte man auch durch Mietergesetze im BGB herstellen können ohne die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern zu unterbinden.

Guten Morgen und vielen Dank für die vielen interessanten Gedanken bezüglich der Umwandlungsrestriktionen im Baulandmobilisierungsgesetz.

Ich werde mich jetzt also sputen müssen, um wie geplant eines meiner beiden Häuser in ETW umwandeln zu lassen. Zwar hat das Haus nur vier Wohnungen, aber es ist unserer Landesregierung durchaus zuzutrauen, dass sie von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch macht und die Grenze nach unten verschiebt. Hintergrund ist im übrigen tatsächlich der Kaufwille einer Familie, die ihre derzeit gemietete Wohnung gern kaufen möchte. Mir eröffnet das wiederum Liquiditätsspielraum, der zum Teil in meine beiden Häuser für nachhaltige Werterhaltungsmaßnahmen fließen soll. Es ist einfach irre, dass das Gesetz - käme es in meinem Fall zur Anwendung - genau dies (Vermögensbildung beim Bürger, der bisher Mieter war und Werterhaltung an Bestandsimmobilien) verhindern würde. Wahnsinn!

Zitat von Cosmic68 am 10. Mai 2021, 9:52 Uhr

Hintergrund ist im übrigen tatsächlich der Kaufwille einer Familie, die ihre derzeit gemietete Wohnung gern kaufen möchte. Mir eröffnet das wiederum Liquiditätsspielraum, der zum Teil in meine beiden Häuser für nachhaltige Werterhaltungsmaßnahmen fließen soll.

Richtig, das Gesetz betrifft auch Mieter, die ihre Wohnung gerne kaufen wollen. Denn das geht jetzt nur noch, wenn 2/3 aller Mieter zum Kauf bereit sind. Und da reicht keine lose Absichtserklärung, das muss praktisch beurkundet sein! Wird also überprüft.

Zu Anfang hatte ich bei einem meiner Mehrfamilienhäuser gezögert, eine frei werdende Wohnung zu verkaufen. Es war ein 8-Familien-Haus, und bisher war ich ja Herrscher aller Reusen und brauchte mich nicht mit einer Eigentümergemeinschaft herumzuschlagen. Ich habe die WEG-Verwaltung zu Anfang selbst gemacht. Wenn man sowieso die Mieten selbst verwaltet und eine Betriebskostenabrechnng macht, ist das wenig aufwändiger. Der Miteigentümer bekommt eben nur eine Betriebskostenabrechnung plus Instandhaltung und Verwaltung, Miete muss ja nicht abgerechnet werden. Und einmal im Jahr macht man eine Versammlung. Der einzige Konflikt bestand einmal darin, dass ein Eigentümer eine sehr hohe Instandhaltungsrücklage wollte. Aber nach einer kurzen Recherche im Internet, was normal ist, einigten wir uns. Einer der Käufer hatte ein Klempnerfirma und machte alles für uns super günstig. Ein anderer hatte vom Bauen viel Ahnung, das ersparte unnötige Reparaturaufwendungen. Insgesamt waren alle Miteigentümer eher eine Hilfe als eine Belastung. Acht Interessierte kommen eben zu besseren Lösungen als ein Einzelner.

Es lief alles reibungslos. Immer wenn eine Wohnung frei wurde, habe ich sie verkauft. Es waren durchweg Käufer, die eine Mietwohnung aufgaben. Letztes Jahr verkaufte ich die letzte Wohnung (vom Hauskauf bis dahin 25 Jahre - erster Verkauf auch wegen der Spekulationsfrist nach 10 Jahren). Alle haben in ihre Wohnungen investiert. Das Dach wurde mit super Loggien ausgebaut. In der gesamten Häuserzeile ist es jetzt das Prachtstück (nebenan sind es noch Mietwohnungen). Man sieht, wie Eigentum und Selbstbestimmung und Selbstverantwortung Initiative freisetzt.

1. ist die Übrschrift nicht ganz korrekt:
Zitat von FredFinanzFuchs am 7. Mai 2021, 16:42 Uhr

... wurde heute vom Bundestag beschlossen: ... dürfen die Länder nun per Verordnung die Aufteilung von Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen verbieten. ...

Das genannte Verbot gibt es also (noch) NICHT - es ist lediglich damit zu rechnen!

und 2.

Zitat von FredFinanzFuchs am 9. Mai 2021, 18:32 Uhr

Es betrifft:
- Eigentümer, die ihr Mehrfamilienhaus en bloc verkaufen wollen, denn die Anzahl der potentiellen Käufer ist  geringer. Es fallen nämlich die Käufer aus, die das Haus aufteilen und die Eigentumswohnungen verkaufen wollten. Das wird zu etwas sinkenden Preisen führen.
- Die Firmen, die gewerblich aufteilen. Sie bekommen keinen Nachschub an Ware.
- ...
- Interessenten für freie "Gebraucht"-Wohnungen zur Eigennutzung. Auch hier geht die Zahl zurück, die Preise steigen. Viele werden dann doch eine Mietwohnung suchen, der Mietmarkt wird angespannter.

dass der Markt (für Mietwohnungen) angespannter wird ist FALSCH - da ja

  • (auch) keine/weniger Mietwohnungen vom Markt genommen werden - auf jeden doch nicht-Eigennutzer kommt eine doch weiterhin-Mietwohnung!
  • und "zu etwas sinkenden Preisen führen":
    je teurer Investoren einkaufen, desto höhere Mieten müssen diese durchsetzen, um auf die (z.B. aufgrund der Zinsbelastung) notwendige Mietrendite zu kommen!

wenn die Investitionen in Neubauten/Nachverdichtungen gelenkt werden, trägt das eher zur Entspannung des Wohnungsmarktes bei!

außer dass DIR Dein "Geschäftsmodell" verhagelt wird sehe ich keine Auswirkungen ...

Zitat von exit-tbd am 10. Mai 2021, 12:00 Uhr
.....!

außer dass DIR Dein "Geschäftsmodell" verhagelt wird sehe ich keine Auswirkungen ...

Dann hast Du ganz offensichtlich meinen Beitrag dazu nicht gelesen.

Ich kann das noch konkretisieren:

Das junge Paar mit Kind (ein zweites ist in Planung, sehr angenehme Mieter und nette Menschen, die Wohnung haben sie top in Schuss gehalten), welches seine Wohnung in meinem Haus Nr. 2 gern kaufen möchte, kann dies dann demnächst nicht. Da sie hier innerstädtisch vermutlich nichts finden, werden sie auf ein Dorf ca. 15 km außerhalb ziehen. Dort gehört ihnen ein Haus, in dem derzeit noch die ehemalige Besitzerin wohnt. Der wird also per Eigenbedarf gekündigt und die Dame darf auf ihre alten Tage noch umziehen. Die jungen Leute können dann ihre Fahrräder verkaufen (keine Radweganbindung) und brauchen ein zweites Auto (kein ÖPNV), weil beide hier in der Stadt arbeiten und die Kinder vermutlich auch hier in die Schule gehen werden. Ein Hoch auf den Umwelt- und Klimaschutz!

Die dann frei gewordene Wohnung werde ich neu vermieten, dieses Mal allerdings bis zum Anschlag dessen, was der Mietspiegel hergibt*, da ich nicht weiß, welche Regelungen Bundesregierungen in nächster Zeit noch so erlassen. Dank angespanntem Wohnungsmarkt bekomme ich diese Wohnung trotzdem förmlich aus den Händen gerissen. Die geplanten Werterhaltungen fallen natürlich deutlich geringer aus. Mit wird das aber Zusehens egal. Ich ziehe da noch 30 Jahre Miete raus und dann klappt der Deckel über mir sowieso zu.

*Meine Mieter wohnen zum Teil 17 Jahre (Haus 1) und 13 Jahre (Haus 2) als Erstbezug nach Komplettsanierung in meinen Häusern. Was daran liegt, dass ich bisher sehr humane Mieten nehme. Eigentlich hatte ich nicht vor, das zu ändern. Aber zum Selbstschutz werde ich das nicht durchhalten und bei jeder Neuvermietung genau in den Mietspiegel schauen.

Fazit: Das war nicht der Plan dieser Gesetze? Kann sein, aber genau das kommt dabei raus.

@exit-tbd

Das Gesetz muss auch noch durch den Bundesrat und dann müssen die Länder Verordnungen erlassen. Das kann sehr schnell gehen. Wer also noch aufteilen will, der muss sich sputen.

Und die Nebeneffekte dieser Art des Mieterschutzes sind doch erheblich:

Wie @cosmic68 schon postet

  • können nun einzelne Mieter nicht mehr ihre Wohnung kaufen. Es müssen ja zwei Drittel es wollen
  • kann der Vermieter nicht einzeln verkaufen und damit  Liquidität generieren für Baumaßnahmen, ggf. Ausbau neuer Wohnungen

Außerdem

  • volkswirtschaftlich und vermögenspolitisch wird die Möglichkeit, die Eigentümerquote im Wohnungsbestand zu erhöhen, deutlich verzögert
  • privatwirtschaftlich wird die Eigentumsbildung daran Interessierter verhindert
  • wird die Exitstrategie von Investoren, die z. B. das Mehrfamilienhaus kauften, um im Rentenalter durch den Verkauf einzelner Wohnungen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten durchkreuzt.

Ganz abgesehen davon, dass auch Unternehmen, die Häuser aufteilten und die Wohnungen einzeln verkauften, sich nun umorientieren müssen, tlw. Mitarbeiter freisetzen müssen und dass erhebliche Ausfälle an Steuern zu erwarten sind (Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommens- bzw. Abgeltungssteuer).

Und das alles ohne Not, weil man den Mieterschutz auch ohne diese Nebenwirkungen verwirklichen kann.

Jetzt steht das Protokoll der Bundestagssitzung im Netz.

Sören Bartol von der SPD: "Und ja, dieses Gesetz ist auch ein Mieterschutzgesetz. Wir stoppen das Geschäftsmodell, nach dem ganze Mietshäuser in Einzeleigentumswohnungen umgewan- delt werden. Dass Umwandlung angeblich hilft, Eigen- tum zu bilden, das ist doch pure Fantasie. Die überteuer- ten Eigentumswohnungen kann sich kaum ein bisheriger Mieter leisten.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])

Es geht um das schnelle Geld: einkaufen, umwandeln, modernisieren, weiterverkaufen. Damit ist jetzt Schluss.

(Beifall bei der SPD- Ulli Nissen [SPD]: Super!)"

Ähnliches von Die Linke und den Grünen. Es geht also nicht nur um mehr Mieterschutz. Es geht um das ganze Geschäftsmodell. Dahinter steht der Grundgedanke: Wohnen ist ein Grundbedürfnis und sollte dem gewinnorientierten, kapitalistischen Markt weitgehend entzogen werden. FDP, AfD und größere Teile der CDU sehen es anders und wollen Wohnen in sozialer Marktwirtschaft.

Klaus Mindrup SPD berichtete:

"Es war kürzlich jemand bei mir in der Mietersprech- stunde, der sich unsere Genossenschaft angeschaut hat. Er sagte: Herr Mindrup, ich bin Rechtsanwalt. Im Augen- blick ist meine Wohnung noch bezahlbar. Das Haus ist in Eigentumswohnungen aufgeteilt worden. Ich weiß, ich werde nach zehn Jahren die Eigenbedarfskündigung be- kommen. Nicht mal als Anwalt in Prenzlauer Berg kann ich mir meine Wohnung leisten, und ich gucke jetzt schon, wohin nach Brandenburg ich ziehe."

Das zeigt auf, dass es eigentlich  um das Problem der Kündigung wegen Eigenbedarfs geht. Und so könnte man das lösen: Allen Mietern darf nicht gekündigt werden solange der Markt als angespannt ermittelt und bestimmt worden ist. Das ist ja auch die Voraussetzung für den §250. Und wenn man noch weiter geht: Frei werdende Wohnungen dürfen nur wieder vermietet werden, aber nicht an nahestehende Personen des Eigentümers.

Aber mit diesem moderaten Eingriff würde ja dennoch das Geschäftsmodell bleiben, und das ist vielen ein Dorn im Auge. Mal sehen, wies es das Verfassungsgericht sieht. Denn dort landet das Gesetz bestimmt.