Höherversicherung im Versorgungswerkes statt privaten Rentenversicherung

Zitat von Heyne2 am 16. Oktober 2019, 12:36 UhrHallo,
Ich überlege gerade ob ich einen gewissen Betrag zusätzlich in mein Versorgungswerk einzahle. Dort bin ich sowie zwangsläufig Mitglied. Ich sehe das ganze quasi als Art "private Rentenversicherung" also Absicherung gegen zu langes Leben. Über die Höhe bin ich mir noch nicht sicher, und auch dankbar für Tipps.
Was mich dazu bewegt:
- Mein Anspruch auf BU Leistungen steigt (ich habe keine weiter BU als übers Versorgungswerkes - ich bekomme nur sehr schwierig eine normale und da ist es mir der Preis nicht wert)
- Absicherung von Angehörigen im Todesfall: v.a. meines Mannes und Kinder (Hochzeit ist 2020 geplant - Kinder ab ca.1 Jahr danach, aber da steht noch nix fest)
- Geringer Kosten/keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren im Vergleich zu privaten Rentenversicherung
- Beiträge kann ich bei der Steuer gelten lassen
- Sehr flexibel: ich kann jederzeit mehr, weniger oder gar nix mehr einzahlen.
Negativ:
- Falls ich zusätzlich eine kleine Rente aus der gesetzlichen bekomme müsste ich auf eine private Rente keine Krankenkassenbeiträge zahlen (aufs Versorgungswerke immer)
Für Tipps, Kritik und ähnliches bin ich dankbar.
Ich stehe noch am Anfang meines Berufslebens aber mein langfristige Ziel ist es in Teilzeit zu Arbeiten und aller paar Jahre 1 Jahr Auszeit nehmen zu können.
Ansonsten investiere ich langfristig in ETFs.
Hallo,
Ich überlege gerade ob ich einen gewissen Betrag zusätzlich in mein Versorgungswerk einzahle. Dort bin ich sowie zwangsläufig Mitglied. Ich sehe das ganze quasi als Art "private Rentenversicherung" also Absicherung gegen zu langes Leben. Über die Höhe bin ich mir noch nicht sicher, und auch dankbar für Tipps.
Was mich dazu bewegt:
- Mein Anspruch auf BU Leistungen steigt (ich habe keine weiter BU als übers Versorgungswerkes - ich bekomme nur sehr schwierig eine normale und da ist es mir der Preis nicht wert)
- Absicherung von Angehörigen im Todesfall: v.a. meines Mannes und Kinder (Hochzeit ist 2020 geplant - Kinder ab ca.1 Jahr danach, aber da steht noch nix fest)
- Geringer Kosten/keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren im Vergleich zu privaten Rentenversicherung
- Beiträge kann ich bei der Steuer gelten lassen
- Sehr flexibel: ich kann jederzeit mehr, weniger oder gar nix mehr einzahlen.
Negativ:
- Falls ich zusätzlich eine kleine Rente aus der gesetzlichen bekomme müsste ich auf eine private Rente keine Krankenkassenbeiträge zahlen (aufs Versorgungswerke immer)
Für Tipps, Kritik und ähnliches bin ich dankbar.
Ich stehe noch am Anfang meines Berufslebens aber mein langfristige Ziel ist es in Teilzeit zu Arbeiten und aller paar Jahre 1 Jahr Auszeit nehmen zu können.
Ansonsten investiere ich langfristig in ETFs.


Zitat von Gelöschter Benutzer am 18. Oktober 2019, 13:03 UhrZitat von Heyne2 am 16. Oktober 2019, 12:36 UhrHallo,
Ich überlege gerade ob ich einen gewissen Betrag zusätzlich in mein Versorgungswerk einzahle. Dort bin ich sowie zwangsläufig Mitglied. Ich sehe das ganze quasi als Art "private Rentenversicherung" also Absicherung gegen zu langes Leben. Über die Höhe bin ich mir noch nicht sicher, und auch dankbar für Tipps.
Was mich dazu bewegt:
- Mein Anspruch auf BU Leistungen steigt (ich habe keine weiter BU als übers Versorgungswerkes - ich bekomme nur sehr schwierig eine normale und da ist es mir der Preis nicht wert)
Bist Du Selbstständig oder angestellt?
Höhe der BU ist bei meinem Versorgungswerk in den normalen Beiträgen inkludiert, ich kann also nicht beziffern, wie hoch die Kosten im Vergleich zum Nutzen sind. Am besten Mal bei Deinem VWerk anrufen, die können Die sagen, wie sich die Absicherung aus der BU entwickelt und inwiefern das an Deine Beiträge gekoppelt ist.
Ein weiterer Baustein ist bei mir die PKV. Dort habe ich Risiken abgesichert, die mich im Krankheitsfall ab (!) dem 21. Tag vollständig über Wasser halten, d.h., wenn ich ernsthaft krank werde, müssen bei mir ggflls. KK und Kammer/BU zahlen und es handelt sich dabei nicht um Versicherungskonstrukte die gegeneinander aufgerechnet werden (können), außer bei der ESt.
- Absicherung von Angehörigen im Todesfall: v.a. meines Mannes und Kinder (Hochzeit ist 2020 geplant - Kinder ab ca.1 Jahr danach, aber da steht noch nix fest)
Bei mir gibt's ne Todesfallsoforthilfe von iirc 5T€ (können auch 10T€ sein, bin mir gerade nicht sicher). Rest regelt sich nach Gesetz, d.h., wenn bei Verheirateten gehen die Ansprüche afaik anteilig auf den Verbliebenen über. Das sollte aber auf der HP Deiner Kammer nachzulesen sein.
- Geringer Kosten/keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren im Vergleich zu privaten Rentenversicherung
- Beiträge kann ich bei der Steuer gelten lassen
Ja, ist aber auf einen Höchstbetrag pro Jahr (aktuell ca. 23T€) gedeckelt und die Aufwendungen können nicht voll abgesetzt werden, sondern aktuell mit 88%. Der Satz steigt jedes Jahr um 2%, ab 2025 ist also die komplette Summe absetzbar.
- Sehr flexibel: ich kann jederzeit mehr, weniger oder gar nix mehr einzahlen.
Jein. Das hängt von Deinem Status ab. Ich bin mit dem gesetzl. Rentensatz von ca. 14-16% drin und habe zu Beginn verringerte Sätze in Anspruch genommen. Das ging aber nur über 2 Jahre und man muss im Blick haben, ob und wann die Kammer die tatsächlichen Beiträge nachziehen kann. Mittlerweile geht das iirc auch rückwirkend, bis vor einigen Jahren ging das nicht.
Negativ:
- Falls ich zusätzlich eine kleine Rente aus der gesetzlichen bekomme müsste ich auf eine private Rente keine Krankenkassenbeiträge zahlen (aufs Versorgungswerke immer)
Für Tipps, Kritik und ähnliches bin ich dankbar.
Ich stehe noch am Anfang meines Berufslebens aber mein langfristige Ziel ist es in Teilzeit zu Arbeiten und aller paar Jahre 1 Jahr Auszeit nehmen zu können.
Ansonsten investiere ich langfristig in ETFs.
Du solltest erst mal Deinen Status prüfen. Selbstständig/Angestellter? Freies Mitglied mit frei wählbaren Beiträgen über die komplette Laufzeit?
Zudem hat sich die Verzinsung gesenkt, meine Kammer verzinst nur noch mit 2%, wurde vor 3-4 Jahren von 4% auf 2% gesenkt - machste nix dagegen. Andererseits läuft das immer noch besser als die GRV, was allerdings auch immer wieder Begehrlichkeiten der Politik weckt, GRV und Versorgungswerke zu verschmelzen. Wenn die sich in Berlin was Lustiges ausdenken, dann schlagen die Deine Kammerbeiträge einfach der GRV zu.
Vorteil bei den Versorgungswerken ist allerdings, dass Du auch noch am 20. Dez. entscheiden kannst, den Steuervorteil voll mitzunehmen, die Taler müssen nur bis zum 31.12. d.J. beim Versorgungswerk angekommen/gebucht sein. Du kannst also in Ruhe vor Weihnachten entscheiden, was Du mit freiem Kapital tust ... Versorgungswerk pimpen oder ETF-Portfolio erhöhen.
Zitat von Heyne2 am 16. Oktober 2019, 12:36 UhrHallo,
Ich überlege gerade ob ich einen gewissen Betrag zusätzlich in mein Versorgungswerk einzahle. Dort bin ich sowie zwangsläufig Mitglied. Ich sehe das ganze quasi als Art "private Rentenversicherung" also Absicherung gegen zu langes Leben. Über die Höhe bin ich mir noch nicht sicher, und auch dankbar für Tipps.
Was mich dazu bewegt:
- Mein Anspruch auf BU Leistungen steigt (ich habe keine weiter BU als übers Versorgungswerkes - ich bekomme nur sehr schwierig eine normale und da ist es mir der Preis nicht wert)
Bist Du Selbstständig oder angestellt?
Höhe der BU ist bei meinem Versorgungswerk in den normalen Beiträgen inkludiert, ich kann also nicht beziffern, wie hoch die Kosten im Vergleich zum Nutzen sind. Am besten Mal bei Deinem VWerk anrufen, die können Die sagen, wie sich die Absicherung aus der BU entwickelt und inwiefern das an Deine Beiträge gekoppelt ist.
Ein weiterer Baustein ist bei mir die PKV. Dort habe ich Risiken abgesichert, die mich im Krankheitsfall ab (!) dem 21. Tag vollständig über Wasser halten, d.h., wenn ich ernsthaft krank werde, müssen bei mir ggflls. KK und Kammer/BU zahlen und es handelt sich dabei nicht um Versicherungskonstrukte die gegeneinander aufgerechnet werden (können), außer bei der ESt.
- Absicherung von Angehörigen im Todesfall: v.a. meines Mannes und Kinder (Hochzeit ist 2020 geplant - Kinder ab ca.1 Jahr danach, aber da steht noch nix fest)
Bei mir gibt's ne Todesfallsoforthilfe von iirc 5T€ (können auch 10T€ sein, bin mir gerade nicht sicher). Rest regelt sich nach Gesetz, d.h., wenn bei Verheirateten gehen die Ansprüche afaik anteilig auf den Verbliebenen über. Das sollte aber auf der HP Deiner Kammer nachzulesen sein.
- Geringer Kosten/keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren im Vergleich zu privaten Rentenversicherung
- Beiträge kann ich bei der Steuer gelten lassen
Ja, ist aber auf einen Höchstbetrag pro Jahr (aktuell ca. 23T€) gedeckelt und die Aufwendungen können nicht voll abgesetzt werden, sondern aktuell mit 88%. Der Satz steigt jedes Jahr um 2%, ab 2025 ist also die komplette Summe absetzbar.
- Sehr flexibel: ich kann jederzeit mehr, weniger oder gar nix mehr einzahlen.
Jein. Das hängt von Deinem Status ab. Ich bin mit dem gesetzl. Rentensatz von ca. 14-16% drin und habe zu Beginn verringerte Sätze in Anspruch genommen. Das ging aber nur über 2 Jahre und man muss im Blick haben, ob und wann die Kammer die tatsächlichen Beiträge nachziehen kann. Mittlerweile geht das iirc auch rückwirkend, bis vor einigen Jahren ging das nicht.
Negativ:
- Falls ich zusätzlich eine kleine Rente aus der gesetzlichen bekomme müsste ich auf eine private Rente keine Krankenkassenbeiträge zahlen (aufs Versorgungswerke immer)
Für Tipps, Kritik und ähnliches bin ich dankbar.
Ich stehe noch am Anfang meines Berufslebens aber mein langfristige Ziel ist es in Teilzeit zu Arbeiten und aller paar Jahre 1 Jahr Auszeit nehmen zu können.
Ansonsten investiere ich langfristig in ETFs.
Du solltest erst mal Deinen Status prüfen. Selbstständig/Angestellter? Freies Mitglied mit frei wählbaren Beiträgen über die komplette Laufzeit?
Zudem hat sich die Verzinsung gesenkt, meine Kammer verzinst nur noch mit 2%, wurde vor 3-4 Jahren von 4% auf 2% gesenkt - machste nix dagegen. Andererseits läuft das immer noch besser als die GRV, was allerdings auch immer wieder Begehrlichkeiten der Politik weckt, GRV und Versorgungswerke zu verschmelzen. Wenn die sich in Berlin was Lustiges ausdenken, dann schlagen die Deine Kammerbeiträge einfach der GRV zu.
Vorteil bei den Versorgungswerken ist allerdings, dass Du auch noch am 20. Dez. entscheiden kannst, den Steuervorteil voll mitzunehmen, die Taler müssen nur bis zum 31.12. d.J. beim Versorgungswerk angekommen/gebucht sein. Du kannst also in Ruhe vor Weihnachten entscheiden, was Du mit freiem Kapital tust ... Versorgungswerk pimpen oder ETF-Portfolio erhöhen.

Zitat von Heyne2 am 18. Oktober 2019, 22:28 UhrDanke für dein Feedback.
Ich werde (min.) die nächsten 5 Jahre definitiv angestellt sein, aber auch wenn ich selbständig bin/werde bleibe ich zwangsläufig im Versorgungswerkes und habe dort auch meine Beiträge zu entrichten. Als Ärztin habe ich nicht die Wahl nicht im Versorgungswerk zu sein (oder mir ist zumindest keine bekannt) und muss die Beiträge die festgelegt werden zahlen. Mit flexible meinte ich die Summe der Höherversicherung die ich in meinen Versorgungswerkes theoretisch jeden Monat was ändern könnte, zusätzlich zum übrigen Beitrag.
Zur BU: die Höhe ergibt sich aus einen Mindestbetrag und aus der Höhe meiner Anwartschaft. Also hätte eine Höherversicherung durchaus einen Einfluss. Allerdings werden von den letzte 3 Jahre vor BU die Anteile der Höherversicherung rausgerechnet. Generell zahlen die eh nur bei 100% BU. Ist also nicht soo prickelnd aber besser als gar keine.
Ich bin und werde in der GKV bleiben, aus verschiedenen Gründen.
Die Witwen und Waisenrente wären 60% meiner Anwartschaft/Rente zum Zeitpunkt des Todes. Todesfallsoforthilfe gibt es soweit ich weiß nicht, aber da Frage ich nochmal nach.
Danke für den Hinweis mit der Besteuerung, da muss ich mich nochmal genau belesen.
Die Verzinsung ist ja gerade auch bei Rentenversicherung mau. Deswegen soll das ganze auch nur ein kleiner Baustein sein. In welcher Höhe weiß ich leider noch nicht.
Was in Zukunft passiert weiß man sowieso nicht, aber ich bezweifle das die Versorgungswerke einfach so aufgelöst werden können und zusätzlich erworben Anspruche völlig verpuffen. Gesamt gesellschaftlich fände ich es sogar gut, auch wenn es für mich persönlich eher schlecht wäre. Das ist aber ein anderes Thema.
Mein erstes Gehalt kommt im Februar bisdahin möchte ich einen Plan haben. (Auch wenn der nicht in Stein gemeißelt ist.)
Danke für dein Feedback.
Ich werde (min.) die nächsten 5 Jahre definitiv angestellt sein, aber auch wenn ich selbständig bin/werde bleibe ich zwangsläufig im Versorgungswerkes und habe dort auch meine Beiträge zu entrichten. Als Ärztin habe ich nicht die Wahl nicht im Versorgungswerk zu sein (oder mir ist zumindest keine bekannt) und muss die Beiträge die festgelegt werden zahlen. Mit flexible meinte ich die Summe der Höherversicherung die ich in meinen Versorgungswerkes theoretisch jeden Monat was ändern könnte, zusätzlich zum übrigen Beitrag.
Zur BU: die Höhe ergibt sich aus einen Mindestbetrag und aus der Höhe meiner Anwartschaft. Also hätte eine Höherversicherung durchaus einen Einfluss. Allerdings werden von den letzte 3 Jahre vor BU die Anteile der Höherversicherung rausgerechnet. Generell zahlen die eh nur bei 100% BU. Ist also nicht soo prickelnd aber besser als gar keine.
Ich bin und werde in der GKV bleiben, aus verschiedenen Gründen.
Die Witwen und Waisenrente wären 60% meiner Anwartschaft/Rente zum Zeitpunkt des Todes. Todesfallsoforthilfe gibt es soweit ich weiß nicht, aber da Frage ich nochmal nach.
Danke für den Hinweis mit der Besteuerung, da muss ich mich nochmal genau belesen.
Die Verzinsung ist ja gerade auch bei Rentenversicherung mau. Deswegen soll das ganze auch nur ein kleiner Baustein sein. In welcher Höhe weiß ich leider noch nicht.
Was in Zukunft passiert weiß man sowieso nicht, aber ich bezweifle das die Versorgungswerke einfach so aufgelöst werden können und zusätzlich erworben Anspruche völlig verpuffen. Gesamt gesellschaftlich fände ich es sogar gut, auch wenn es für mich persönlich eher schlecht wäre. Das ist aber ein anderes Thema.
Mein erstes Gehalt kommt im Februar bisdahin möchte ich einen Plan haben. (Auch wenn der nicht in Stein gemeißelt ist.)

Zitat von Gelöschter Benutzer am 20. Oktober 2019, 0:26 UhrZitat von Heyne2 am 18. Oktober 2019, 22:28 UhrIch werde (min.) die nächsten 5 Jahre definitiv angestellt sein, aber auch wenn ich selbständig bin/werde bleibe ich zwangsläufig im Versorgungswerkes und habe dort auch meine Beiträge zu entrichten. Als Ärztin habe ich nicht die Wahl nicht im Versorgungswerk zu sein (oder mir ist zumindest keine bekannt) und muss die Beiträge die festgelegt werden zahlen.
Ja, damit bist Du qualifiziert, ist aber Fluch und Segen zugleich. Als AN ist das aber relativ harmlos, das wird abgebucht und fertig, zudem hast Du keine großen Schwankungen im Gehalt, es sei denn, das ist gewollt oder absehbar.
Zur BU: die Höhe ergibt sich aus einen Mindestbetrag und aus der Höhe meiner Anwartschaft. Also hätte eine Höherversicherung durchaus einen Einfluss. Allerdings werden von den letzte 3 Jahre vor BU die Anteile der Höherversicherung rausgerechnet. Generell zahlen die eh nur bei 100% BU. Ist also nicht soo prickelnd aber besser als gar keine.
Ja, ähnlich wie bei mir. aus dem Grund habe ich meine pKV erheblich aufgestockt, bin aber im Gegensatz zu Dir auch selbstständig. Die Idee der BU ist nämlich folgende: Du arbeitest als Ärztin eh mehr mit Deinem Schädel als mit Deinem Rücken, ergo kannst Du auch im Rollstuhl produktiv arbeiten. Erst wenn das nicht mehr geht, zahlen die aus. Ob Dir das als Argument ausreicht, musst Du selbst entscheiden - ich stocke deswegen nicht auf, sondern weil ich ggflls. den Steuervorteil ausschöpfe und den Versorgungswerken auch ne Chance gebe, dass sie bis zu meiner Rente bestehen bleiben. Die BU ist bei mir eher Beifang.
Ich bin und werde in der GKV bleiben, aus verschiedenen Gründen.
Gründe sind klar, ist für Dich sinnvoll. 😉
Danke für den Hinweis mit der Besteuerung, da muss ich mich nochmal genau belesen.
ood to know, aber für Dich kaum relevant. Du steigst jetzt bei 88% ein, in 5 Jahren bist Du bei 100%.
Die Verzinsung ist ja gerade auch bei Rentenversicherung mau. Deswegen soll das ganze auch nur ein kleiner Baustein sein. In welcher Höhe weiß ich leider noch nicht.
Am Anfang meiner Selbstständigkeit habe ich ähnlich gedacht, da ging mir die Zahlung jeden Monat richtig auf den Nerv und ich habe versucht, das immer so spät und so niedrig zu leisten wie irgend möglich. Mittlerweile bin ich glücklicherweise dauerhaft über der Bemessungsgrenze, gegen die "Grundgebühr" kann ich mich also nicht mehr wehren. Aber erst da fängt der eigentliche Gestaltungsspielraum an, bis dahin änderst Du ja nur peanuts.
Was in Zukunft passiert weiß man sowieso nicht, aber ich bezweifle das die Versorgungswerke einfach so aufgelöst werden können und zusätzlich erworben Anspruche völlig verpuffen. Gesamt gesellschaftlich fände ich es sogar gut, auch wenn es für mich persönlich eher schlecht wäre. Das ist aber ein anderes Thema.
Verpuffen würden die Ansprüche nicht, aber die gRV ist umlagefinanziert, die Versorgungswerke sind kapitalgedeckt. Da ist also Kapital, bei der gRV eher nicht Versuche, das Kapital der Versorgungswerke in die gRV zu überführen, gab es immer wieder, sind bis jetzt aber alle gescheitert. Bei entsprechender Mehrheit in Bundestag/Bundesrat geht das aber ganz schnell, wobei das aktuell eher unrealistisch ist, denn im BT/BR sitzen zu 90% Menschen, die direkt oder indirekt davon profitieren.
Zitat von Heyne2 am 18. Oktober 2019, 22:28 UhrIch werde (min.) die nächsten 5 Jahre definitiv angestellt sein, aber auch wenn ich selbständig bin/werde bleibe ich zwangsläufig im Versorgungswerkes und habe dort auch meine Beiträge zu entrichten. Als Ärztin habe ich nicht die Wahl nicht im Versorgungswerk zu sein (oder mir ist zumindest keine bekannt) und muss die Beiträge die festgelegt werden zahlen.
Ja, damit bist Du qualifiziert, ist aber Fluch und Segen zugleich. Als AN ist das aber relativ harmlos, das wird abgebucht und fertig, zudem hast Du keine großen Schwankungen im Gehalt, es sei denn, das ist gewollt oder absehbar.
Zur BU: die Höhe ergibt sich aus einen Mindestbetrag und aus der Höhe meiner Anwartschaft. Also hätte eine Höherversicherung durchaus einen Einfluss. Allerdings werden von den letzte 3 Jahre vor BU die Anteile der Höherversicherung rausgerechnet. Generell zahlen die eh nur bei 100% BU. Ist also nicht soo prickelnd aber besser als gar keine.
Ja, ähnlich wie bei mir. aus dem Grund habe ich meine pKV erheblich aufgestockt, bin aber im Gegensatz zu Dir auch selbstständig. Die Idee der BU ist nämlich folgende: Du arbeitest als Ärztin eh mehr mit Deinem Schädel als mit Deinem Rücken, ergo kannst Du auch im Rollstuhl produktiv arbeiten. Erst wenn das nicht mehr geht, zahlen die aus. Ob Dir das als Argument ausreicht, musst Du selbst entscheiden - ich stocke deswegen nicht auf, sondern weil ich ggflls. den Steuervorteil ausschöpfe und den Versorgungswerken auch ne Chance gebe, dass sie bis zu meiner Rente bestehen bleiben. Die BU ist bei mir eher Beifang.
Ich bin und werde in der GKV bleiben, aus verschiedenen Gründen.
Gründe sind klar, ist für Dich sinnvoll. 😉
Danke für den Hinweis mit der Besteuerung, da muss ich mich nochmal genau belesen.
ood to know, aber für Dich kaum relevant. Du steigst jetzt bei 88% ein, in 5 Jahren bist Du bei 100%.
Die Verzinsung ist ja gerade auch bei Rentenversicherung mau. Deswegen soll das ganze auch nur ein kleiner Baustein sein. In welcher Höhe weiß ich leider noch nicht.
Am Anfang meiner Selbstständigkeit habe ich ähnlich gedacht, da ging mir die Zahlung jeden Monat richtig auf den Nerv und ich habe versucht, das immer so spät und so niedrig zu leisten wie irgend möglich. Mittlerweile bin ich glücklicherweise dauerhaft über der Bemessungsgrenze, gegen die "Grundgebühr" kann ich mich also nicht mehr wehren. Aber erst da fängt der eigentliche Gestaltungsspielraum an, bis dahin änderst Du ja nur peanuts.
Was in Zukunft passiert weiß man sowieso nicht, aber ich bezweifle das die Versorgungswerke einfach so aufgelöst werden können und zusätzlich erworben Anspruche völlig verpuffen. Gesamt gesellschaftlich fände ich es sogar gut, auch wenn es für mich persönlich eher schlecht wäre. Das ist aber ein anderes Thema.
Verpuffen würden die Ansprüche nicht, aber die gRV ist umlagefinanziert, die Versorgungswerke sind kapitalgedeckt. Da ist also Kapital, bei der gRV eher nicht Versuche, das Kapital der Versorgungswerke in die gRV zu überführen, gab es immer wieder, sind bis jetzt aber alle gescheitert. Bei entsprechender Mehrheit in Bundestag/Bundesrat geht das aber ganz schnell, wobei das aktuell eher unrealistisch ist, denn im BT/BR sitzen zu 90% Menschen, die direkt oder indirekt davon profitieren.

Zitat von Discount-Fan am 8. November 2019, 15:05 UhrFreiwillige höhere Beiträge würde ich erst kurz vor dem eigentlichen Renteneintritt leisten. Dann ist nämlich wahrscheinlich, dass ich nicht vor Renteneintritt ablebe oder das Versorgungswerk in die Insolvenz geht. Leg das überschüssige Geld doch besser selbst in ETFs, Aktien oder Immobilien an
Freiwillige höhere Beiträge würde ich erst kurz vor dem eigentlichen Renteneintritt leisten. Dann ist nämlich wahrscheinlich, dass ich nicht vor Renteneintritt ablebe oder das Versorgungswerk in die Insolvenz geht. Leg das überschüssige Geld doch besser selbst in ETFs, Aktien oder Immobilien an

Zitat von Gelöschter Benutzer am 8. November 2019, 18:55 UhrZitat von Discount-Fan am 8. November 2019, 15:05 UhrFreiwillige höhere Beiträge würde ich erst kurz vor dem eigentlichen Renteneintritt leisten. Dann ist nämlich wahrscheinlich, dass ich nicht vor Renteneintritt ablebe oder das Versorgungswerk in die Insolvenz geht. Leg das überschüssige Geld doch besser selbst in ETFs, Aktien oder Immobilien an
Wer rechnen kann ist, ist klar im Vorteil.
Nehmen wir an, Du hast am Ende des Jahres noch 10T€ Potential bis zur maximalen Grenze der Kammerbeiträge übrig ... dann werden Dir aktuell davon 90% als AV-Beitrag angerechnet - sind also ESt-frei - und die restlichen 1000€ kosten Dich im Spitzensteuersatz 1724€. Gesamtkosten also ~10724€, um 10T€ in die Kammer zu pumpen. Ab 2025 ist es die voll Summe, also glatt 10T€ und Null ESt.
Wenn Du stattdessen 10T€ in ETF's anlegen willst, dann kostet Dich das ... 17240€, also schlappe 6,5T€ mehr, die direkt zum FA wandern. Ab 2025 will das FA dann 7240€ haben.
Bei einer Nullverzinsung der Kammerbeiträge (allerdings incl. höherer BU und Todesfallabsicherung) und einer ETF-Verzinsung von 8% (alles ohne Inflation und KapitalertragSt etc. pp. berechnet), muss das ETF-Paket 7 Jahre laufen ... erst im 8. Jahr wäre es höher. Wenn das ETF-Paket nur 4% bringt, sind es 14 Jahre, wenn sich die Kammerbeiträge noch mit 1% verzinsen (aktuell "versichert" sind 2%), wird's noch übler für's ETF-Paket.
Einziger Vorteil ist die Verfügbarkeit, die hier aber teuer erkauft wird. Ob und in welcher Höhe man das nutzt, kann man ja - bei entspr. Liquidität - selbst entscheiden, aber der Deal ist bei Weitem nicht so schlecht, wie er auf den ersten Blick aussieht, im Gegenteil: das muss man am Aktienmarkt erst mal rausholen.
Zitat von Discount-Fan am 8. November 2019, 15:05 UhrFreiwillige höhere Beiträge würde ich erst kurz vor dem eigentlichen Renteneintritt leisten. Dann ist nämlich wahrscheinlich, dass ich nicht vor Renteneintritt ablebe oder das Versorgungswerk in die Insolvenz geht. Leg das überschüssige Geld doch besser selbst in ETFs, Aktien oder Immobilien an
Wer rechnen kann ist, ist klar im Vorteil.
Nehmen wir an, Du hast am Ende des Jahres noch 10T€ Potential bis zur maximalen Grenze der Kammerbeiträge übrig ... dann werden Dir aktuell davon 90% als AV-Beitrag angerechnet - sind also ESt-frei - und die restlichen 1000€ kosten Dich im Spitzensteuersatz 1724€. Gesamtkosten also ~10724€, um 10T€ in die Kammer zu pumpen. Ab 2025 ist es die voll Summe, also glatt 10T€ und Null ESt.
Wenn Du stattdessen 10T€ in ETF's anlegen willst, dann kostet Dich das ... 17240€, also schlappe 6,5T€ mehr, die direkt zum FA wandern. Ab 2025 will das FA dann 7240€ haben.
Bei einer Nullverzinsung der Kammerbeiträge (allerdings incl. höherer BU und Todesfallabsicherung) und einer ETF-Verzinsung von 8% (alles ohne Inflation und KapitalertragSt etc. pp. berechnet), muss das ETF-Paket 7 Jahre laufen ... erst im 8. Jahr wäre es höher. Wenn das ETF-Paket nur 4% bringt, sind es 14 Jahre, wenn sich die Kammerbeiträge noch mit 1% verzinsen (aktuell "versichert" sind 2%), wird's noch übler für's ETF-Paket.
Einziger Vorteil ist die Verfügbarkeit, die hier aber teuer erkauft wird. Ob und in welcher Höhe man das nutzt, kann man ja - bei entspr. Liquidität - selbst entscheiden, aber der Deal ist bei Weitem nicht so schlecht, wie er auf den ersten Blick aussieht, im Gegenteil: das muss man am Aktienmarkt erst mal rausholen.

Zitat von Discount-Fan am 9. November 2019, 13:47 UhrZitat von MFZ73 am 8. November 2019, 18:55 UhrZitat von Discount-Fan am 8. November 2019, 15:05 UhrFreiwillige höhere Beiträge würde ich erst kurz vor dem eigentlichen Renteneintritt leisten. Dann ist nämlich wahrscheinlich, dass ich nicht vor Renteneintritt ablebe oder das Versorgungswerk in die Insolvenz geht. Leg das überschüssige Geld doch besser selbst in ETFs, Aktien oder Immobilien an
Wer rechnen kann ist, ist klar im Vorteil.
Nehmen wir an, Du hast am Ende des Jahres noch 10T€ Potential bis zur maximalen Grenze der Kammerbeiträge übrig ... dann werden Dir aktuell davon 90% als AV-Beitrag angerechnet - sind also ESt-frei - und die restlichen 1000€ kosten Dich im Spitzensteuersatz 1724€. Gesamtkosten also ~10724€, um 10T€ in die Kammer zu pumpen. Ab 2025 ist es die voll Summe, also glatt 10T€ und Null ESt.
Wenn Du stattdessen 10T€ in ETF's anlegen willst, dann kostet Dich das ... 17240€, also schlappe 6,5T€ mehr, die direkt zum FA wandern. Ab 2025 will das FA dann 7240€ haben.
Bei einer Nullverzinsung der Kammerbeiträge (allerdings incl. höherer BU und Todesfallabsicherung) und einer ETF-Verzinsung von 8% (alles ohne Inflation und KapitalertragSt etc. pp. berechnet), muss das ETF-Paket 7 Jahre laufen ... erst im 8. Jahr wäre es höher. Wenn das ETF-Paket nur 4% bringt, sind es 14 Jahre, wenn sich die Kammerbeiträge noch mit 1% verzinsen (aktuell "versichert" sind 2%), wird's noch übler für's ETF-Paket.
Einziger Vorteil ist die Verfügbarkeit, die hier aber teuer erkauft wird. Ob und in welcher Höhe man das nutzt, kann man ja - bei entspr. Liquidität - selbst entscheiden, aber der Deal ist bei Weitem nicht so schlecht, wie er auf den ersten Blick aussieht, im Gegenteil: das muss man am Aktienmarkt erst mal rausholen.
Interessante Berechnung. Aber die Rente muss bei ihrer Auszahlung auch wieder voll versteuerten werden....
Zitat von MFZ73 am 8. November 2019, 18:55 UhrZitat von Discount-Fan am 8. November 2019, 15:05 UhrFreiwillige höhere Beiträge würde ich erst kurz vor dem eigentlichen Renteneintritt leisten. Dann ist nämlich wahrscheinlich, dass ich nicht vor Renteneintritt ablebe oder das Versorgungswerk in die Insolvenz geht. Leg das überschüssige Geld doch besser selbst in ETFs, Aktien oder Immobilien an
Wer rechnen kann ist, ist klar im Vorteil.
Nehmen wir an, Du hast am Ende des Jahres noch 10T€ Potential bis zur maximalen Grenze der Kammerbeiträge übrig ... dann werden Dir aktuell davon 90% als AV-Beitrag angerechnet - sind also ESt-frei - und die restlichen 1000€ kosten Dich im Spitzensteuersatz 1724€. Gesamtkosten also ~10724€, um 10T€ in die Kammer zu pumpen. Ab 2025 ist es die voll Summe, also glatt 10T€ und Null ESt.
Wenn Du stattdessen 10T€ in ETF's anlegen willst, dann kostet Dich das ... 17240€, also schlappe 6,5T€ mehr, die direkt zum FA wandern. Ab 2025 will das FA dann 7240€ haben.
Bei einer Nullverzinsung der Kammerbeiträge (allerdings incl. höherer BU und Todesfallabsicherung) und einer ETF-Verzinsung von 8% (alles ohne Inflation und KapitalertragSt etc. pp. berechnet), muss das ETF-Paket 7 Jahre laufen ... erst im 8. Jahr wäre es höher. Wenn das ETF-Paket nur 4% bringt, sind es 14 Jahre, wenn sich die Kammerbeiträge noch mit 1% verzinsen (aktuell "versichert" sind 2%), wird's noch übler für's ETF-Paket.
Einziger Vorteil ist die Verfügbarkeit, die hier aber teuer erkauft wird. Ob und in welcher Höhe man das nutzt, kann man ja - bei entspr. Liquidität - selbst entscheiden, aber der Deal ist bei Weitem nicht so schlecht, wie er auf den ersten Blick aussieht, im Gegenteil: das muss man am Aktienmarkt erst mal rausholen.
Interessante Berechnung. Aber die Rente muss bei ihrer Auszahlung auch wieder voll versteuerten werden....

Zitat von Heyne2 am 9. November 2019, 21:46 UhrZumal die Höherversicherung den selben Sinn wie eine private Rentenversicherung hat: mich gegen das Risiko des zu langen Lebens abzusichetn. Ein EFT ist immer noch eine Hochrisiko Investion bei der zwar das Geld verfügbar ist, aber bei der ich auch große Verluste machen kann wenn ich zu eine bestimmten Zeitpunkt verkaufen muss weil ich auf das Geld angewiesen bin. Im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung ist das Versorgungswerk eine ganz gute Alternative in meinen Augen. Das bedeutet allerdings auch nicht das ich mein gesamtes Erspartes dort hin packen möchte, sondern nur einen gewissen Teil. Eine Vermögensaufbau habe ich ja trotzdem vor, aber das ist in meinen Augen eine andere Seite der Medaille bzw. auch eine Art der Diversifikation.
Zumal die Höherversicherung den selben Sinn wie eine private Rentenversicherung hat: mich gegen das Risiko des zu langen Lebens abzusichetn. Ein EFT ist immer noch eine Hochrisiko Investion bei der zwar das Geld verfügbar ist, aber bei der ich auch große Verluste machen kann wenn ich zu eine bestimmten Zeitpunkt verkaufen muss weil ich auf das Geld angewiesen bin. Im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung ist das Versorgungswerk eine ganz gute Alternative in meinen Augen. Das bedeutet allerdings auch nicht das ich mein gesamtes Erspartes dort hin packen möchte, sondern nur einen gewissen Teil. Eine Vermögensaufbau habe ich ja trotzdem vor, aber das ist in meinen Augen eine andere Seite der Medaille bzw. auch eine Art der Diversifikation.

Zitat von Gelöschter Benutzer am 10. November 2019, 1:48 UhrZitat von Discount-Fan am 9. November 2019, 13:47 UhrInteressante Berechnung. Aber die Rente muss bei ihrer Auszahlung auch wieder voll versteuerten werden....
Kapitalerträge aus ETF müssen auch versteuert werden, zudem ist ein ETF nicht kostenfrei über die Laufzeit. Es hat an dieser Stelle aber wenig Sinn, darüber zu streiten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim jeweiligen Renteneintritt gelten (werden), da die Entscheidung heute nur auf Basis der aktuellen rechtlichen Lage getroffen werden kann. Die Entscheidung fällt also nur dann in Richtung ETF, wenn man der gRV heute ein deutlich höheres Ausfallrisiko als dem ETF-Paket zuweist.
Ob das clever ist, wird man erst wissen, wenn's so weit ist.
Anders stellt sich das uU für Leute dar, die zwar (womöglich freiwillig) in die Kammer einzahlen, aber einen deutlich geringeren Steuersatz haben.
Zitat von Discount-Fan am 9. November 2019, 13:47 UhrInteressante Berechnung. Aber die Rente muss bei ihrer Auszahlung auch wieder voll versteuerten werden....
Kapitalerträge aus ETF müssen auch versteuert werden, zudem ist ein ETF nicht kostenfrei über die Laufzeit. Es hat an dieser Stelle aber wenig Sinn, darüber zu streiten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim jeweiligen Renteneintritt gelten (werden), da die Entscheidung heute nur auf Basis der aktuellen rechtlichen Lage getroffen werden kann. Die Entscheidung fällt also nur dann in Richtung ETF, wenn man der gRV heute ein deutlich höheres Ausfallrisiko als dem ETF-Paket zuweist.
Ob das clever ist, wird man erst wissen, wenn's so weit ist.
Anders stellt sich das uU für Leute dar, die zwar (womöglich freiwillig) in die Kammer einzahlen, aber einen deutlich geringeren Steuersatz haben.

Zitat von suchenwi am 16. November 2019, 20:37 UhrZitat von Heyne2 am 9. November 2019, 21:46 UhrEin EFT ist immer noch eine Hochrisiko Investion bei der zwar das Geld verfügbar ist, aber bei der ich auch große Verluste machen kann wenn ich zu eine bestimmten Zeitpunkt verkaufen muss weil ich auf das Geld angewiesen bin.
Übliche ETFs bieten durch breite Diversifikation geringe Risiken, aber eben auch etwa marktübliche Chancen.
Geld, auf das man zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen ist, sollte man nicht in Wertpapiere investieren. Nur "Spargroschen", die auch jahrzehntelang ihre Erträge hecken können...
Zitat von Heyne2 am 9. November 2019, 21:46 UhrEin EFT ist immer noch eine Hochrisiko Investion bei der zwar das Geld verfügbar ist, aber bei der ich auch große Verluste machen kann wenn ich zu eine bestimmten Zeitpunkt verkaufen muss weil ich auf das Geld angewiesen bin.
Übliche ETFs bieten durch breite Diversifikation geringe Risiken, aber eben auch etwa marktübliche Chancen.
Geld, auf das man zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen ist, sollte man nicht in Wertpapiere investieren. Nur "Spargroschen", die auch jahrzehntelang ihre Erträge hecken können...

Zitat von Heyne2 am 20. November 2019, 23:44 UhrDas Probelm ist ja das man diesen Zeitpunkt realtiv schwer vorher ein schätzten. 😉 Ich möchte nicht meine komplette Sparraten in ETFs anlegen sondern eine weiter Möglichkeiten nutzen um mein Einkommen im Alter zu erhöhen. Eine Möglichkeit dazu ist z.b. das oben genannte, andere wären eine private Rentenversicherung. Vermietete Immobilien sind auch nochmal eine Klasse für sich.
Ab davon natürlich gehören ETFs in eine hohen Risikoklasse und sind mit eine hohen Risiko verbunden Verluste zu machen. Dieses Risiko kann man u.a. durch eine lange Haltedauer reduzieren aber natürlich nicht komplett ausschalten. Daran ist ja nichts schlimmes und es ist durchaus ein Weg sein gesamtes Vermögen darin zu investieren, aber nicht für mich persönlich. Wie oben schon beschrieben gehören zu den Gründen auch Themen wie Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenen Absicherung.
Das Probelm ist ja das man diesen Zeitpunkt realtiv schwer vorher ein schätzten. 😉 Ich möchte nicht meine komplette Sparraten in ETFs anlegen sondern eine weiter Möglichkeiten nutzen um mein Einkommen im Alter zu erhöhen. Eine Möglichkeit dazu ist z.b. das oben genannte, andere wären eine private Rentenversicherung. Vermietete Immobilien sind auch nochmal eine Klasse für sich.
Ab davon natürlich gehören ETFs in eine hohen Risikoklasse und sind mit eine hohen Risiko verbunden Verluste zu machen. Dieses Risiko kann man u.a. durch eine lange Haltedauer reduzieren aber natürlich nicht komplett ausschalten. Daran ist ja nichts schlimmes und es ist durchaus ein Weg sein gesamtes Vermögen darin zu investieren, aber nicht für mich persönlich. Wie oben schon beschrieben gehören zu den Gründen auch Themen wie Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenen Absicherung.

Zitat von suchenwi am 21. November 2019, 20:28 UhrZum Verlustrisiko von ETFs: klar, als Exchange Traded Funds wird ihr Kurs an den Börsen von den "Märkten" gemacht, kann also auch sinken. Weit weniger dramatisch als einzelne Aktien z.B., da sie ja eben Dutzende bis Tausende von Aktien enthalten und ausmitteln.
Ich investiere jetzt schwerpunktmäßig in ausschüttende Dividenden-ETFs, u.a. mit monatlichen Sparplänen. Da ist ein Kursrückgang gerade willkommen, weil man dann mehr (bruchteilige) Stücke für die Sparrate bekommt. Die Kursentwicklung ist moderat positiv, unter +10% über mittlerem Kaufkurs, was ich auch gut finde.
Mit 63 habe ich nicht mehr viel Zeithorizont. Mögen die ETFs bis dahin gut ausschütten, ich reinvestiere das dann, so gut ich kann... und am Ende mögen meine Erbinnen beurteilen, wie gut das war 🙂
Zum Verlustrisiko von ETFs: klar, als Exchange Traded Funds wird ihr Kurs an den Börsen von den "Märkten" gemacht, kann also auch sinken. Weit weniger dramatisch als einzelne Aktien z.B., da sie ja eben Dutzende bis Tausende von Aktien enthalten und ausmitteln.
Ich investiere jetzt schwerpunktmäßig in ausschüttende Dividenden-ETFs, u.a. mit monatlichen Sparplänen. Da ist ein Kursrückgang gerade willkommen, weil man dann mehr (bruchteilige) Stücke für die Sparrate bekommt. Die Kursentwicklung ist moderat positiv, unter +10% über mittlerem Kaufkurs, was ich auch gut finde.
Mit 63 habe ich nicht mehr viel Zeithorizont. Mögen die ETFs bis dahin gut ausschütten, ich reinvestiere das dann, so gut ich kann... und am Ende mögen meine Erbinnen beurteilen, wie gut das war 🙂

Zitat von Heyne2 am 22. November 2019, 9:10 UhrIst ja alles wahr, aber das hat doch rein gar nichts mit meiner Fragestellung zu tun.
Ich, und die meisten hier, wissen ja was ein ETF ist und wo die Chancen und Risiken liegen. Aber ich möchte nunmal nicht 100% dort hinein investieren.
Vielleicht könnten wir dir Diskussion hier wieder zum Ausgangsthema lenken. 😉
Ist ja alles wahr, aber das hat doch rein gar nichts mit meiner Fragestellung zu tun.
Ich, und die meisten hier, wissen ja was ein ETF ist und wo die Chancen und Risiken liegen. Aber ich möchte nunmal nicht 100% dort hinein investieren.
Vielleicht könnten wir dir Diskussion hier wieder zum Ausgangsthema lenken. 😉

Zitat von Heyne2 am 19. April 2020, 11:57 UhrHier noch mal ein aktuelles Update: Ich habe mich jetzt dafür entschieden auf den Regelbeitrag aufzustocken (entspricht dem jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung pro Monat, also ich zahle aus meinen Netto die Differenz vom Regelbeitrag zu meinen Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberanteil).
Bis zu diesen Beitrag habe ich eine "höhere" Verzinsung - (aktuelle 3-4%, im Sinn vom Aufbau eine Anwartschaft). Alles war darüber hinaus geht gäbe deutlich weniger (1-2%).
Ich erhöhe somit meinen Rentenanwartschaft anstatt eine privaten Rentenversicherung abzuschließen. Die Steuervorteile nehme ich zu dem erst einmal gerne mit.
Zudem wenn ich durch Dienste mehr verdiene, habe ich nicht nur mehr Netto, sondern muss auch weniger aufstocken (das ja sowohl meiner, als auch der Arbeitgeberanteil höher liegt). Das Plus wandert zur Hälfte in den BAföG Rückzahltopf, damit dieser schneller gefüllt ist, und zur Hälfte in die Urlaubskasse. (Für mich ist das ein ganz guter Weg um mich selber zu motivieren)
Somit konnte ich führ mich meine Sparquote sinnvoll aufteilen:
a - Versorgungswerk - ca. 37% (Tendenz in den nächsten Jahren fallend)
b- 2 ETFs (1/3 EM 2/3 World) - ca. 31%
c- Aufstockung Notgroschen, BAföG Rückzahlung und Urlaubskassen (zu je bestimmen Anteilen) - ca. 31 %
(wenn ich vom Grundgehalt ausgehe, die Verschiebung durch Dienst gehen alle im Moment noch zu Gunsten von c. ,Wenn c prall gefüllt ist wird b erhöht )
Ich denke für meine persönliche Risikobreitessschaft und Lebenssituation ist das ein ganz guter Weg. Zudem bleibe ich sehr flexibel falls ich mal in eine finanzielle Notlage komme.
Hier noch mal ein aktuelles Update: Ich habe mich jetzt dafür entschieden auf den Regelbeitrag aufzustocken (entspricht dem jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung pro Monat, also ich zahle aus meinen Netto die Differenz vom Regelbeitrag zu meinen Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberanteil).
Bis zu diesen Beitrag habe ich eine "höhere" Verzinsung - (aktuelle 3-4%, im Sinn vom Aufbau eine Anwartschaft). Alles war darüber hinaus geht gäbe deutlich weniger (1-2%).
Ich erhöhe somit meinen Rentenanwartschaft anstatt eine privaten Rentenversicherung abzuschließen. Die Steuervorteile nehme ich zu dem erst einmal gerne mit.
Zudem wenn ich durch Dienste mehr verdiene, habe ich nicht nur mehr Netto, sondern muss auch weniger aufstocken (das ja sowohl meiner, als auch der Arbeitgeberanteil höher liegt). Das Plus wandert zur Hälfte in den BAföG Rückzahltopf, damit dieser schneller gefüllt ist, und zur Hälfte in die Urlaubskasse. (Für mich ist das ein ganz guter Weg um mich selber zu motivieren)
Somit konnte ich führ mich meine Sparquote sinnvoll aufteilen:
a - Versorgungswerk - ca. 37% (Tendenz in den nächsten Jahren fallend)
b- 2 ETFs (1/3 EM 2/3 World) - ca. 31%
c- Aufstockung Notgroschen, BAföG Rückzahlung und Urlaubskassen (zu je bestimmen Anteilen) - ca. 31 %
(wenn ich vom Grundgehalt ausgehe, die Verschiebung durch Dienst gehen alle im Moment noch zu Gunsten von c. ,Wenn c prall gefüllt ist wird b erhöht )
Ich denke für meine persönliche Risikobreitessschaft und Lebenssituation ist das ein ganz guter Weg. Zudem bleibe ich sehr flexibel falls ich mal in eine finanzielle Notlage komme.

Zitat von Heyne2 am 8. Dezember 2024, 11:53 UhrHier mal ein Update meiner persönlichen Situation und meiner Meinung zu dem Thema:
Zu letzter gingen:
- ca. 12% meines Einkommens ins Versorgungswerk (+ wird von der Steuerabgetzt, das ist hier nicht mit ein berechnet)
- ca. 25% gehen in mein ETF Depot
- Sparquote auf Tagesgeld (Teil in kurzen Festgeld) schwankt etwas, ca. 10% , je nach Diensten/Einspringprämie und "Sonderausgaben"
- Bafög ist mittlerweile zurück gezahlt
- Notgroschen ist bei mir und meinen Mann so hoch das wir ein Jahr als Familie davon leben könnten (davon ist ein Teil bei jeden im Festgeld) - durch die kleinen Kinder ist gerade ein hohes Sicherheitsbedürfnis da.
Zudem wohne ich mittlerweile mit Ehemann und 2 Kindern in einer Eigentumswohnung. Wir beide arbeiten ca. 70%, beide angestellt und beide in der GKV.
Aktuell befinde ich mich in der zweiten Elternzeit. Wie auch in der letzten, zahle ich den Regelsatz freiwillig ins Versorgungswerk ein um keine Rentenlücke zu haben. Das finanziert mein Mann selbstverständlich mit, da ich deutlich länger Elternzeit nehme als er. Meine Versicherung gegen Langes Leben 😉 - RK1 Baustein und der Ersatz für die oft in dieser Situation empfohlen private Rentenversicherung). Zudem bespare ich meine ETFs unverändert weiter. Tagesgeld sparen fällt aktuell weg..
Perspektivisch sollten ich die Gehaltsgrenze für die Aufstockung auch in Teilzeit überschreiten. Ein wenig dauert das aber noch.
Mit zwei Kindern habe ich auch genug Erziehungszeiten in der GRV, sodass ich im Alter auch in die Krankenkasse der Rentner kommen sollte. (Statt freiwilliger Versicherung)
Nach wie vor finde ich die Aufstockung ins Versorgungswerk jetzt am Anfang meines Berufslebens und gerade auch als Ausgleich der Teilzeit und der Elternzeit, als sichern Baustein eine gute Option für mich. (Ja wenn ich das Geld in ETFs stecken würde, würde ich mehr Reingewinn erzielen, aber mir ist es sehr wichtig im Alter meine Grundkosten unabhängig von der Börse decken zu können)
Hier mal ein Update meiner persönlichen Situation und meiner Meinung zu dem Thema:
Zu letzter gingen:
- ca. 12% meines Einkommens ins Versorgungswerk (+ wird von der Steuerabgetzt, das ist hier nicht mit ein berechnet)
- ca. 25% gehen in mein ETF Depot
- Sparquote auf Tagesgeld (Teil in kurzen Festgeld) schwankt etwas, ca. 10% , je nach Diensten/Einspringprämie und "Sonderausgaben"
- Bafög ist mittlerweile zurück gezahlt
- Notgroschen ist bei mir und meinen Mann so hoch das wir ein Jahr als Familie davon leben könnten (davon ist ein Teil bei jeden im Festgeld) - durch die kleinen Kinder ist gerade ein hohes Sicherheitsbedürfnis da.
Zudem wohne ich mittlerweile mit Ehemann und 2 Kindern in einer Eigentumswohnung. Wir beide arbeiten ca. 70%, beide angestellt und beide in der GKV.
Aktuell befinde ich mich in der zweiten Elternzeit. Wie auch in der letzten, zahle ich den Regelsatz freiwillig ins Versorgungswerk ein um keine Rentenlücke zu haben. Das finanziert mein Mann selbstverständlich mit, da ich deutlich länger Elternzeit nehme als er. Meine Versicherung gegen Langes Leben 😉 - RK1 Baustein und der Ersatz für die oft in dieser Situation empfohlen private Rentenversicherung). Zudem bespare ich meine ETFs unverändert weiter. Tagesgeld sparen fällt aktuell weg..
Perspektivisch sollten ich die Gehaltsgrenze für die Aufstockung auch in Teilzeit überschreiten. Ein wenig dauert das aber noch.
Mit zwei Kindern habe ich auch genug Erziehungszeiten in der GRV, sodass ich im Alter auch in die Krankenkasse der Rentner kommen sollte. (Statt freiwilliger Versicherung)
Nach wie vor finde ich die Aufstockung ins Versorgungswerk jetzt am Anfang meines Berufslebens und gerade auch als Ausgleich der Teilzeit und der Elternzeit, als sichern Baustein eine gute Option für mich. (Ja wenn ich das Geld in ETFs stecken würde, würde ich mehr Reingewinn erzielen, aber mir ist es sehr wichtig im Alter meine Grundkosten unabhängig von der Börse decken zu können)

Zitat von exitus2022 am 8. Dezember 2024, 12:12 UhrZitat von Heyne2 am 8. Dezember 2024, 11:53 Uhr... Versorgungswerk ... Meine Versicherung gegen Langes Leben 😉 - ...
... jetzt am Anfang meines Berufslebens ...
Ist diese "Versorgung" im Alter inflationsgeschützt?
Auf 30- bis 50+-Jahressicht sind ja auch und insbesondere Geldentwertung und evtl. mal eine Währung"reform" mit zu bedenken!
Zitat von Heyne2 am 8. Dezember 2024, 11:53 Uhr... Versorgungswerk ... Meine Versicherung gegen Langes Leben 😉 - ...
... jetzt am Anfang meines Berufslebens ...
Ist diese "Versorgung" im Alter inflationsgeschützt?
Auf 30- bis 50+-Jahressicht sind ja auch und insbesondere Geldentwertung und evtl. mal eine Währung"reform" mit zu bedenken!

Zitat von MFZ73 am 8. Dezember 2024, 12:56 UhrKnapp. In meinem VW lag die ursprüngliche Garantieverzinsung bei 4%, seit einigen Jahren sind das nur noch 2%.
Interessant ist das im Spitzensteuersatz, wenn der persönliche Steuersatz gering ist, ist es entsprechend weniger attraktiv.
Knapp. In meinem VW lag die ursprüngliche Garantieverzinsung bei 4%, seit einigen Jahren sind das nur noch 2%.
Interessant ist das im Spitzensteuersatz, wenn der persönliche Steuersatz gering ist, ist es entsprechend weniger attraktiv.

Zitat von exitus2022 am 8. Dezember 2024, 13:23 UhrZitat von MFZ73 am 8. Dezember 2024, 12:56 Uhr... In meinem VW lag die ursprüngliche Garantieverzinsung bei 4%, seit einigen Jahren sind das nur noch 2%.
Das ist aber blöd:
Die ersten beiden Euro-Jahrzehnte (bis 2020) waren ja sehr inflationsarm.
Den ersten spürbaren Teuerungsschub gab es ab ca. 2021 = in den letzten paar Jahren ... blöde "Versicherung" wenn gerade in Zeiten schwindender Kaufkraft die Verzinsung minimiert wird ...
Zitat von MFZ73 am 8. Dezember 2024, 12:56 Uhr... In meinem VW lag die ursprüngliche Garantieverzinsung bei 4%, seit einigen Jahren sind das nur noch 2%.
Das ist aber blöd:
Die ersten beiden Euro-Jahrzehnte (bis 2020) waren ja sehr inflationsarm.
Den ersten spürbaren Teuerungsschub gab es ab ca. 2021 = in den letzten paar Jahren ... blöde "Versicherung" wenn gerade in Zeiten schwindender Kaufkraft die Verzinsung minimiert wird ...

Zitat von MFZ73 am 8. Dezember 2024, 13:44 UhrKann man so sehen, andererseits ist das eine kapitalgedeckte AV, in die mehrheitlich Gutverdiener einzahlen.
Kann man so sehen, andererseits ist das eine kapitalgedeckte AV, in die mehrheitlich Gutverdiener einzahlen.