Haus erben
Zitat von egon am 16. Februar 2025, 18:51 UhrHallo!
Kann sein, dass ich in einigen Jahre das Haus meiner Eltern erben werde.
Die ING hat eine schöne Übersicht: https://www.ing.de/wissen/elternhaus-erben/
Es ist scheint so, als könnte ich als einzelnes Kind ein Haus im Wert von 800.000 € (400.000 pro Elternteil) steuerfrei erben?
Das könnte bei mir schon ausreichen
Nächste Möglichkeit, scheinbar ohne Limit steuerfrei, schnell selbst einziehen:
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/erbschaftsteuer-schnelle-entscheidung-bei-elternhaus-wichtig_190_497814.html
Hallo!
Kann sein, dass ich in einigen Jahre das Haus meiner Eltern erben werde.
Die ING hat eine schöne Übersicht: https://www.ing.de/wissen/elternhaus-erben/
Es ist scheint so, als könnte ich als einzelnes Kind ein Haus im Wert von 800.000 € (400.000 pro Elternteil) steuerfrei erben?
Das könnte bei mir schon ausreichen
Nächste Möglichkeit, scheinbar ohne Limit steuerfrei, schnell selbst einziehen:
Zitat von hans-im-glueck am 17. Februar 2025, 7:15 UhrHallo, @egon,
vielleicht kann schon jetzt eine Schenkung, z.B. mit Nießbrauch, oder ein Verkauf (steuerliche Vorteile) inkl. Vermietung an deine Eltern mehr Sinn machen...
Ja, 400.000 pro Elternteil und das alle zehn Jahre erneut.
Das Limit für die steuerfreie Übertragung bei Selbstnutzung besteht tatsächlich nicht in der Summe, allerdings in der Fläche von 200 qm. Die Fläche kann der Gesetzgeber allerdings jederzeit spontan anpassen (zukünftig sicherlich verringern).
Hallo, @egon,
vielleicht kann schon jetzt eine Schenkung, z.B. mit Nießbrauch, oder ein Verkauf (steuerliche Vorteile) inkl. Vermietung an deine Eltern mehr Sinn machen...
Ja, 400.000 pro Elternteil und das alle zehn Jahre erneut.
Das Limit für die steuerfreie Übertragung bei Selbstnutzung besteht tatsächlich nicht in der Summe, allerdings in der Fläche von 200 qm. Die Fläche kann der Gesetzgeber allerdings jederzeit spontan anpassen (zukünftig sicherlich verringern).
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 17. Februar 2025, 8:12 UhrBei vorgezogener Erbfolge mit Wohnrecht/Nießbrauch unbedingt klären, wer für den Unterhalt der Immobilie aufkommt und wo das Geld dauerhaft herkommen soll. Ebenfalls klären, wer darüber entscheidet, ob renoviert/saniert wird. Alte Menschen neigen dazu, diese Kosten zu unterschätzen und notwendige Arbeiten zu verzögern oder auch gleich ganz zu verhindern.
Wenn Deine Eltern allerdings kooperativ sind und das jeweilige Konstrukt verstehen, kann man noch deutlich mehr als 800T€ übertragen.
Wichtig ist, dass Du das letzte Wort bzw. Handlungsfähigkeit hast - ansonsten lass‘ die Finger davon und warte die natürliche Erbfolge ab.
Bei vorgezogener Erbfolge mit Wohnrecht/Nießbrauch unbedingt klären, wer für den Unterhalt der Immobilie aufkommt und wo das Geld dauerhaft herkommen soll. Ebenfalls klären, wer darüber entscheidet, ob renoviert/saniert wird. Alte Menschen neigen dazu, diese Kosten zu unterschätzen und notwendige Arbeiten zu verzögern oder auch gleich ganz zu verhindern.
Wenn Deine Eltern allerdings kooperativ sind und das jeweilige Konstrukt verstehen, kann man noch deutlich mehr als 800T€ übertragen.
Wichtig ist, dass Du das letzte Wort bzw. Handlungsfähigkeit hast - ansonsten lass‘ die Finger davon und warte die natürliche Erbfolge ab.
Zitat von Inaktiver Account am 17. Februar 2025, 9:19 UhrNießbrauch ist meiner Meinung nach ein Notkonstrukt. Aus betriebswirtschaftlicher Betrachtung jedenfalls ist das v.a. für ältere Bestandsbauten maximal ineffizient, kostenintensiv und birgt Streitpotenzial. Nichts davon will man doch eigentlich haben...
Nießbrauch ist meiner Meinung nach ein Notkonstrukt. Aus betriebswirtschaftlicher Betrachtung jedenfalls ist das v.a. für ältere Bestandsbauten maximal ineffizient, kostenintensiv und birgt Streitpotenzial. Nichts davon will man doch eigentlich haben...
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 17. Februar 2025, 9:41 UhrNießbrauch ist ein Begriff, der oft verwendet wird, ohne dass den Nutzern das Konstrukt im Detail klar ist. Wird in solchen Fällen wie beim TE oft synonym zu einem Wohnrecht verwendet, ist aber nicht das gleiche. Wenn‘s aber schon in den Raum geworfen wird, führe ich den Begriff fort, auch wenn man hier (vermutlich) alles über ein Wohnrecht regeln kann.
Nießbrauch ist ein Begriff, der oft verwendet wird, ohne dass den Nutzern das Konstrukt im Detail klar ist. Wird in solchen Fällen wie beim TE oft synonym zu einem Wohnrecht verwendet, ist aber nicht das gleiche. Wenn‘s aber schon in den Raum geworfen wird, führe ich den Begriff fort, auch wenn man hier (vermutlich) alles über ein Wohnrecht regeln kann.
Zitat von MoneyMaker am 17. Februar 2025, 10:36 UhrIch glaube da sollten mehr Dinge in die Entscheidung einfliesen. z.B. wie alt ist das Haus, wie ist der Anteil Haus/Grundstück. Wie ist eine Wertentwicklung bis zum Erbfall zu sehen? Wie ist hoch ist die Lebenserwartung der Eltern, wie ist die testamentarische Gestaltung zwischen den Eltern, denn es ist ja nicht zu erwarten, dass beide gleichzeitig sterben.
meine persönliche Erfahrungen dazu:
1. Immo: Haus Baujahr 1915, vererbt vom Vater (Alleineigentümer) an die Mutter. Das Haus wurde vor ca. 7 Jahren komplett renoviert, ist also in einem 1a Zustand. Wertansatz bei der Erbschaftsteuer für die Mutter: Bodenrichtwert fürs Grundstück, Hauswert aufgrund des Alters null Euro, deswegen mit dem Mindestwert 30% der Anschaffungskosten (nach ImmoWertV) angesetzt. (Heißt egal wie alt 30% für Haus werden immer angesetzt). dann 10% Abschlag weil das Haus vermietet ist. weitere Randnotiz: Bodenwerte stiegen jährlich 15-20% in den letzten Jahren.
Nun die Überlegungen: Abwarten und erben (Hauswert wird gleich sein, also keine weitere Wertabschreibung, Bodenwert wird aber (extrem) steigen, weil sehr gute Innenstadtlage, ergibt sicher eine höheren Wert als heute. Oder - wie erfolgt - Schenkung mit Nießbrauch, d.h. aktuellen Wert um Nießbrauch verringern und damit (knapp) unter den Schenkungsfreibetrag kommen.
2. Immo: frisch gekaufte (große) ETW mit Pflegemöglichkeit im ländlichen Raum. Im Wert ungefähr dem Haus entsprechend. Hier bleibt es beim Vererben an meine Schwester, weil die Wertminderung durch die Abschreibung der Wohnung gegenüber dem Wertzuwachs des Bodenanteils höher ist, also der Wert beim Vererben geringer sein wird. (Bodenanteil am Wert sehr gering und Lage nicht unbedingt wertsteigernd).
Und zum Thema 400T€ Freibetrag beim Erben: ohne Testament gehen - unter der Voraussetzung es gehört beiden Elternteilen - 50% an den Ehepartner und 50% an die Kinder/das Kind. Bedeutet von den 800T€ werden "nur" 200T€ ans Kind vererbt. Wert beim zweiten Erbteil dann 600T€. Mit Berliner Testament (Standard) beim ersten Erbfall 0€, beim zweiten 800T€ [Anm. mit Pflichteil liesen sich hier im ersten Sterbefall noch 100T€ "retten"].
Also mindestens Testament checken/machen und beim ersten Sterbefall alles ans Kind vererben. Nur dann können die 2*400T€ für die Freibeträge genutzt werden.
Bei der steuerfreien Übertragung mit Selbstnutzung nach Erbfall ist der Zeitraum der 10 Jahre gut zu überlegen. Nach 8 Jahren doch umziehen bringt die Steuer sofort auf den Tisch. Es gibt da sicher einige Fallstricke zu beachten.
Alles in allem würde ich hier mit diesen verschiedenen Optionen mal einen Steuerberater konsultieren.
Ich glaube da sollten mehr Dinge in die Entscheidung einfliesen. z.B. wie alt ist das Haus, wie ist der Anteil Haus/Grundstück. Wie ist eine Wertentwicklung bis zum Erbfall zu sehen? Wie ist hoch ist die Lebenserwartung der Eltern, wie ist die testamentarische Gestaltung zwischen den Eltern, denn es ist ja nicht zu erwarten, dass beide gleichzeitig sterben.
meine persönliche Erfahrungen dazu:
1. Immo: Haus Baujahr 1915, vererbt vom Vater (Alleineigentümer) an die Mutter. Das Haus wurde vor ca. 7 Jahren komplett renoviert, ist also in einem 1a Zustand. Wertansatz bei der Erbschaftsteuer für die Mutter: Bodenrichtwert fürs Grundstück, Hauswert aufgrund des Alters null Euro, deswegen mit dem Mindestwert 30% der Anschaffungskosten (nach ImmoWertV) angesetzt. (Heißt egal wie alt 30% für Haus werden immer angesetzt). dann 10% Abschlag weil das Haus vermietet ist. weitere Randnotiz: Bodenwerte stiegen jährlich 15-20% in den letzten Jahren.
Nun die Überlegungen: Abwarten und erben (Hauswert wird gleich sein, also keine weitere Wertabschreibung, Bodenwert wird aber (extrem) steigen, weil sehr gute Innenstadtlage, ergibt sicher eine höheren Wert als heute. Oder - wie erfolgt - Schenkung mit Nießbrauch, d.h. aktuellen Wert um Nießbrauch verringern und damit (knapp) unter den Schenkungsfreibetrag kommen.
2. Immo: frisch gekaufte (große) ETW mit Pflegemöglichkeit im ländlichen Raum. Im Wert ungefähr dem Haus entsprechend. Hier bleibt es beim Vererben an meine Schwester, weil die Wertminderung durch die Abschreibung der Wohnung gegenüber dem Wertzuwachs des Bodenanteils höher ist, also der Wert beim Vererben geringer sein wird. (Bodenanteil am Wert sehr gering und Lage nicht unbedingt wertsteigernd).
Und zum Thema 400T€ Freibetrag beim Erben: ohne Testament gehen - unter der Voraussetzung es gehört beiden Elternteilen - 50% an den Ehepartner und 50% an die Kinder/das Kind. Bedeutet von den 800T€ werden "nur" 200T€ ans Kind vererbt. Wert beim zweiten Erbteil dann 600T€. Mit Berliner Testament (Standard) beim ersten Erbfall 0€, beim zweiten 800T€ [Anm. mit Pflichteil liesen sich hier im ersten Sterbefall noch 100T€ "retten"].
Also mindestens Testament checken/machen und beim ersten Sterbefall alles ans Kind vererben. Nur dann können die 2*400T€ für die Freibeträge genutzt werden.
Bei der steuerfreien Übertragung mit Selbstnutzung nach Erbfall ist der Zeitraum der 10 Jahre gut zu überlegen. Nach 8 Jahren doch umziehen bringt die Steuer sofort auf den Tisch. Es gibt da sicher einige Fallstricke zu beachten.
Alles in allem würde ich hier mit diesen verschiedenen Optionen mal einen Steuerberater konsultieren.
Zitat von Inaktiver Account am 17. Februar 2025, 12:33 UhrIn dem Fall hier ist es ja recht einfach und der Freibetrag, so sagte es ja auch der TE, ist wohl ausreichend.
Mein Vater möchte mir auch gerne sein Haus mit Nießbrauch überschreiben - habe ich abgelehnt. Entweder er schenkt oder verkauft es mir und wenn nicht, dann erbe ich es eben.
Habe mich da von einem Bekannten beraten lassen der da vollen Durchblick hat. Die Erbschaftssteuer über dem Freibetrag ist so gering, dass es sich nicht lohnt da irgendwas zu konstruieren aber über 400k kommt das in unserem Fall ohnehin nicht und selbst bis 300k darüber würden wohl nur 11% Steuer auf diesen Anteil anfallen. Für mich ist das Thema dahingehend vom Tisch 🙂
In dem Fall hier ist es ja recht einfach und der Freibetrag, so sagte es ja auch der TE, ist wohl ausreichend.
Mein Vater möchte mir auch gerne sein Haus mit Nießbrauch überschreiben - habe ich abgelehnt. Entweder er schenkt oder verkauft es mir und wenn nicht, dann erbe ich es eben.
Habe mich da von einem Bekannten beraten lassen der da vollen Durchblick hat. Die Erbschaftssteuer über dem Freibetrag ist so gering, dass es sich nicht lohnt da irgendwas zu konstruieren aber über 400k kommt das in unserem Fall ohnehin nicht und selbst bis 300k darüber würden wohl nur 11% Steuer auf diesen Anteil anfallen. Für mich ist das Thema dahingehend vom Tisch 🙂
Zitat von egon am 17. Februar 2025, 20:38 UhrHab mal online gemessen: Grundfläche Haus 85m²
- OG hat Dachschräge, 75% des Kellers ist Wohnraum.
Könnte alles unter 200m² liegen, wird knapp. Die pure Fläche ist 3x85= 255m²
Heizungsraum hat knapp 13m² .
Hab mal online gemessen: Grundfläche Haus 85m²
- OG hat Dachschräge, 75% des Kellers ist Wohnraum.
Könnte alles unter 200m² liegen, wird knapp. Die pure Fläche ist 3x85= 255m²
Heizungsraum hat knapp 13m² .
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 17. Februar 2025, 23:47 UhrDachschrägen reduzieren die Fläche im OG. Keller in Wohnraumqualität wird ebenfalls nicht voll angesetzt, gibt aber relativ hohe Spannen.
Bodenrichtwert und Grundstücksfläche sowie Energieklasse beeinflussen noch den Wert.
Dachschrägen reduzieren die Fläche im OG. Keller in Wohnraumqualität wird ebenfalls nicht voll angesetzt, gibt aber relativ hohe Spannen.
Bodenrichtwert und Grundstücksfläche sowie Energieklasse beeinflussen noch den Wert.
Zitat von Absprung_2020 am 18. Februar 2025, 8:46 UhrWir haben das stets so gemacht und wurde auch vom Finanzamt ohne Gegenfragen akzeptiert.
https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html
Hilfreich auch Fläche nach DIN 277
Wir haben das stets so gemacht und wurde auch vom Finanzamt ohne Gegenfragen akzeptiert.
https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html
Hilfreich auch Fläche nach DIN 277
Zitat von Otscho am 18. Februar 2025, 13:28 UhrZitat von MoneyMaker am 17. Februar 2025, 10:36 UhrUnd zum Thema 400T€ Freibetrag beim Erben: ohne Testament gehen - unter der Voraussetzung es gehört beiden Elternteilen - 50% an den Ehepartner und 50% an die Kinder/das Kind. Bedeutet von den 800T€ werden "nur" 200T€ ans Kind vererbt. Wert beim zweiten Erbteil dann 600T€.
Frage hierzu:
Was passiert, wenn das verbliebene Elternteil das Erbe ausschlägt? Dann würde das Kind ja 400k bekommen. Auf wen wird der Freibetrag dann angerechnet? Die volle Summe auf das verstorbene Elternteil, oder 50:50, weil es das verbliebene Elternteil ja eigentlich noch dazwischen war?
Ersteres wäre natürlich vorteilhaft, wenn man vorher nichts geregelt hat und dann quasi bei Eintritt des Erbes durch einen Verzicht noch Gestaltungsspielraum hätte.
Zitat von MoneyMaker am 17. Februar 2025, 10:36 UhrUnd zum Thema 400T€ Freibetrag beim Erben: ohne Testament gehen - unter der Voraussetzung es gehört beiden Elternteilen - 50% an den Ehepartner und 50% an die Kinder/das Kind. Bedeutet von den 800T€ werden "nur" 200T€ ans Kind vererbt. Wert beim zweiten Erbteil dann 600T€.
Frage hierzu:
Was passiert, wenn das verbliebene Elternteil das Erbe ausschlägt? Dann würde das Kind ja 400k bekommen. Auf wen wird der Freibetrag dann angerechnet? Die volle Summe auf das verstorbene Elternteil, oder 50:50, weil es das verbliebene Elternteil ja eigentlich noch dazwischen war?
Ersteres wäre natürlich vorteilhaft, wenn man vorher nichts geregelt hat und dann quasi bei Eintritt des Erbes durch einen Verzicht noch Gestaltungsspielraum hätte.
Zitat von MoneyMaker am 18. Februar 2025, 14:46 UhrErbe ausschlagen geht, aber nicht teilweise, d.h. ganz oder gar nicht. Bei der Ausschlagung geht das Erbe an den Nächsten über, hier die Kinder. Und nur wer erbt, zahlt Erbschaftssteuer, vor deren Berechnung der persönliche Freibetrag abgezogen wird.
Das ist in der Tat natürlich ein Gestaltungsspielraum und in dem Beispiel evtl. auch hilfreich. Vorher mit Testament regeln ist aber besser...
Erbe ausschlagen geht, aber nicht teilweise, d.h. ganz oder gar nicht. Bei der Ausschlagung geht das Erbe an den Nächsten über, hier die Kinder. Und nur wer erbt, zahlt Erbschaftssteuer, vor deren Berechnung der persönliche Freibetrag abgezogen wird.
Das ist in der Tat natürlich ein Gestaltungsspielraum und in dem Beispiel evtl. auch hilfreich. Vorher mit Testament regeln ist aber besser...
Zitat von Otscho am 18. Februar 2025, 17:14 UhrZitat von MoneyMaker am 18. Februar 2025, 14:46 UhrErbe ausschlagen geht, aber nicht teilweise, d.h. ganz oder gar nicht. Bei der Ausschlagung geht das Erbe an den Nächsten über, hier die Kinder. Und nur wer erbt, zahlt Erbschaftssteuer, vor deren Berechnung der persönliche Freibetrag abgezogen wird.
Ich hab dazu noch etwas gegoogelt, es wäre in dem Beispiel nach meinem Verständnis wirklich so, dass die 400k dann natürlich komplett ans Kind gehen und der Freibetrag auch komplett dem verstorbenen Elternteil zugeordnet wird, also voll ausgeschöpft werden kann, während der Freibetrag für das verbleibende Elternteil weiterhin unangetastet bleibt.
Das ist in der Tat natürlich ein Gestaltungsspielraum und in dem Beispiel evtl. auch hilfreich. Vorher mit Testament regeln ist aber besser...
Ja, sicherlich, noch besser wäre das Haus gleich rechtzeitig zu überschreiben. Rechtzeitig heißt, auch schon 10 Jahre bevor ein Pflegefall mit hohen Kosten relevant werden könnte, was da ja durchaus auch nochmal mit reinspielen kann. Aber wie es so ist, das ist ein unangenehmes Thema, zumindest meine Eltern scheuen sich davor und ich sehe mich auch nicht in der Position zu sagen, nun macht mal. Ich finde, das muss dann von ihnen kommen.
Zitat von MoneyMaker am 18. Februar 2025, 14:46 UhrErbe ausschlagen geht, aber nicht teilweise, d.h. ganz oder gar nicht. Bei der Ausschlagung geht das Erbe an den Nächsten über, hier die Kinder. Und nur wer erbt, zahlt Erbschaftssteuer, vor deren Berechnung der persönliche Freibetrag abgezogen wird.
Ich hab dazu noch etwas gegoogelt, es wäre in dem Beispiel nach meinem Verständnis wirklich so, dass die 400k dann natürlich komplett ans Kind gehen und der Freibetrag auch komplett dem verstorbenen Elternteil zugeordnet wird, also voll ausgeschöpft werden kann, während der Freibetrag für das verbleibende Elternteil weiterhin unangetastet bleibt.
Das ist in der Tat natürlich ein Gestaltungsspielraum und in dem Beispiel evtl. auch hilfreich. Vorher mit Testament regeln ist aber besser...
Ja, sicherlich, noch besser wäre das Haus gleich rechtzeitig zu überschreiben. Rechtzeitig heißt, auch schon 10 Jahre bevor ein Pflegefall mit hohen Kosten relevant werden könnte, was da ja durchaus auch nochmal mit reinspielen kann. Aber wie es so ist, das ist ein unangenehmes Thema, zumindest meine Eltern scheuen sich davor und ich sehe mich auch nicht in der Position zu sagen, nun macht mal. Ich finde, das muss dann von ihnen kommen.
Zitat von egon am 18. Februar 2025, 19:22 UhrZitat von MFZ73 am 17. Februar 2025, 23:47 UhrDachschrägen reduzieren die Fläche im OG. Keller in Wohnraumqualität wird ebenfalls nicht voll angesetzt, gibt aber relativ hohe Spannen.
Bodenrichtwert und Grundstücksfläche sowie Energieklasse beeinflussen noch den Wert.
Was spielt denn der Weert für eine Rolle?
Eigentlich wollte ich die Karte "selbst wohnen und unter 200m²" ziehen, dann ist es doch steuerfrei.
Zitat von MFZ73 am 17. Februar 2025, 23:47 UhrDachschrägen reduzieren die Fläche im OG. Keller in Wohnraumqualität wird ebenfalls nicht voll angesetzt, gibt aber relativ hohe Spannen.
Bodenrichtwert und Grundstücksfläche sowie Energieklasse beeinflussen noch den Wert.
Was spielt denn der Weert für eine Rolle?
Eigentlich wollte ich die Karte "selbst wohnen und unter 200m²" ziehen, dann ist es doch steuerfrei.
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 19. Februar 2025, 9:22 UhrDu hast selbst geschrieben, dass es mit 200qm knapp werden kann. Wenn Du im Wert aber unter 800T€ wärst, kann Dir das egal sein.
Du hast selbst geschrieben, dass es mit 200qm knapp werden kann. Wenn Du im Wert aber unter 800T€ wärst, kann Dir das egal sein.
Zitat von egon am 19. Februar 2025, 18:37 UhrZitat von MFZ73 am 19. Februar 2025, 9:22 UhrDu hast selbst geschrieben, dass es mit 200qm knapp werden kann. Wenn Du im Wert aber unter 800T€ wärst, kann Dir das egal sein.
Das könnte ja auch knapp werden! 😉
Oder? ca 32 Jahre alt, Fläche 489m², freistehend EFH mit Garage, Voll-Keller, Klinker, 1 OG, kleiner Dachboden. Gasheizung (Ökospardings) vor ein paar Jahre neu. Sonst nix neu.
Der Rechner von interhyp sagt was von ca 530.00€. Hab mal bei Immowelt geschaut, EFH sind auch neu hier im Stadtteil weit von 800.00€ weg...
Zitat von MFZ73 am 19. Februar 2025, 9:22 UhrDu hast selbst geschrieben, dass es mit 200qm knapp werden kann. Wenn Du im Wert aber unter 800T€ wärst, kann Dir das egal sein.
Das könnte ja auch knapp werden! 😉
Oder? ca 32 Jahre alt, Fläche 489m², freistehend EFH mit Garage, Voll-Keller, Klinker, 1 OG, kleiner Dachboden. Gasheizung (Ökospardings) vor ein paar Jahre neu. Sonst nix neu.
Der Rechner von interhyp sagt was von ca 530.00€. Hab mal bei Immowelt geschaut, EFH sind auch neu hier im Stadtteil weit von 800.00€ weg...
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 19. Februar 2025, 22:33 UhrZitat von egon am 19. Februar 2025, 18:37 UhrDer Rechner von interhyp sagt was von ca 530.00€. Hab mal bei Immowelt geschaut, EFH sind auch neu hier im Stadtteil weit von 800.00€ weg...
Fehlt da jeweils eine Null und es sollen 530T€ bzw. 800T€ sein oder sind das Bodenrichtwerte pro qm!?
Zitat von egon am 19. Februar 2025, 18:37 UhrDer Rechner von interhyp sagt was von ca 530.00€. Hab mal bei Immowelt geschaut, EFH sind auch neu hier im Stadtteil weit von 800.00€ weg...
Fehlt da jeweils eine Null und es sollen 530T€ bzw. 800T€ sein oder sind das Bodenrichtwerte pro qm!?
Zitat von egon am 19. Februar 2025, 22:38 UhrJau!
Ich sehe gerade, Finanztest hat gerade neu zum Thema Erben was im Heft. Zu Steuern steht da aber nichts.
Jau!
Ich sehe gerade, Finanztest hat gerade neu zum Thema Erben was im Heft. Zu Steuern steht da aber nichts.
Zitat von egon am 22. Februar 2025, 12:01 UhrSo, Schluß mit der Raterei! 🙂
Ich denke, ich habe den richtigen Wisch gefunden: Bescheid für Grundsteuerwert
Sieht so aus, als würde da alles Wichtige drinstehen.
Grundsteuerwert gut: 200.000€
Besitzer 2 zu 1/2
Wohnfläche mit ca 120 m²
Scheint wirklich so, ich muss einfach nur erben. Keine Aktionen vorher nötig?
So, Schluß mit der Raterei! 🙂
Ich denke, ich habe den richtigen Wisch gefunden: Bescheid für Grundsteuerwert
Sieht so aus, als würde da alles Wichtige drinstehen.
Grundsteuerwert gut: 200.000€
Besitzer 2 zu 1/2
Wohnfläche mit ca 120 m²
Scheint wirklich so, ich muss einfach nur erben. Keine Aktionen vorher nötig?
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 22. Februar 2025, 13:30 UhrJein. Grundsteuer- und Verkehrswert sind verschieden.
https://www.certa-gutachten.de/ratgeber/ertragswertverfahren-grundsteuer#:~:text=Ist%20der%20Grundsteuerwert%20gleich%20dem,des%20Bewertungsgesetzes%20(BewG)%20ermittelt.
Für die ErbschaftsSt wird allerdings der vereinfacht ermittelte Verkehrswert angesetzt, d.h., das FA erstellt kein individuelles Gutachten, sondern ermittelt anhand der Hausform und ortsüblichen Durchschnittswerten einen Verkehrswert. Dieser Wert wiederum kann erheblich - in beide Richtungen - vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen.
Jein. Grundsteuer- und Verkehrswert sind verschieden.
Für die ErbschaftsSt wird allerdings der vereinfacht ermittelte Verkehrswert angesetzt, d.h., das FA erstellt kein individuelles Gutachten, sondern ermittelt anhand der Hausform und ortsüblichen Durchschnittswerten einen Verkehrswert. Dieser Wert wiederum kann erheblich - in beide Richtungen - vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen.