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Hat sich's bald ausgefired? (Steuer)

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Zitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 8:48 Uhr

Auf Unternehmensseite:
15,825% Körperschaftsteuer+Soli
15% durchschnittliche Gewerbesteuer

zusammen 30,825%

Auf Empfängerseite:
26,375% Kapitalertragssteuer+Soli

69,175% * 0,26275 = ca. 18,175%

Also zusammen grob 49% Steuerbelastung auf den ausgeschütteten Gewinn.

Hinzu kommen ggf. fGKV. Aktuell bei mir 21,6%, laut Schreiben von gestern ab 01.08. dann 22,05%.

69,175% * 0,216 = 14,94 %

Im Worst Case Fall gehen dann ca 64% vom ursprünglichen Gewinn ab.
Dabei muss man natürlich bedenken, dass es eine Günstigerprüfung gibt und die Rechnung für die fGKV auch nur innerhalb der Grenzen zwischen Mindestbemessungsgrundlage und Beitragsbemessungsgrenze gilt.

Hallo @Karlo. Natürlich hast Du recht, ich habe bei meiner Berechnung zuviel Sozialbeiträge abgezogen. Richtig wäre dann:

Von den gerundet verbleibenden 50,19% wären bei mir 68,175% * 21,50% abzuziehen, das macht: ca. 14,658% Abzüge Sozialversicherung, verbleibt also 35,532 %, vom ursprünglichen Unternehmensgewinn von 100 gehen also 64,468%, gerundet 64,5 % ab.

Es verbleibt demnach derzeitig etwas mehr als ein Drittel.

Natürlich ist das alles recht pauschal gerechnet. Bei der Gewerbesteuer gehe ich eher von 16% aus (in großen Städten, wo viele Unternehmen angesiedelt sind), und GewSt-Besonderheiten wurden ignoriert, bei der Krankenkasse bin ich offenbar (noch!) minimal günstiger versichert. Und ja, die BBG (wurde erhöht und steigt dann nochmals wie bisher!) habe ich ignoriert.

Demnach lässt sich festhalten:

  • Die steuerliche Ausschüttungsbelastung vom Unternehmensgewinn zum Eigentümer (Aktionär/Anteilhalter) liegt bei ca. 50% und ist höher als der Spitzensteuersatz bei Angestellten. Kapitalanlagen sind daher steuerlich extrem stark belastet. Weitere Belastungen sind vermutlich verfassungswidrig, da der Halbteilungsgrundsatz verletzt wird.
  • Bei Einbezug von Sozialabgaben verbleibt nur noch etwas mehr als ein Drittel vom ursprünglichen Unternehmensgewinn.
  • Der Reigen der Belastungen ist damit noch lange nicht erfasst: es gibt weitere Steuern, etwa KiSt (für die Kirchenmitglieder), die hier noch direkt zusätzlich wirkt; und es gibt diverse Verbrauchssteuern (wie MwSt. 19%), die dann beim Ausgeben des Geldes anfallen.

Insgesamt extrem heftig, was hier an Belastungen zusammenkommt. Und das sollte sich jeder, der über die FIRE-Strategie nachdenkt, und auch jeder, der hier "lustig" weitere Belastungen einfordert, auch erstmal klarmachen.

An dieser Stelle fangen dann Überlegungen an, ob sich diese Belastungen irgendwie verringern lassen. Und ja, da müsste das vvGmbH-Modell wirklich mal näher angeguckt werden.

Wer fordert denn hier weitere Belastung?

 

Zitat von Muslime_Frugi am 26. Juli 2026, 17:35 Uhr

SPD wählen und Frugalisten kommt darauf an. Der minimalistische „German FIRE“ Kandidat wähnt sich bei der Gleichheitsgrundsatz-/Umverteilungs SPD in guten Händen.

Die SPD garantiert Sozialschmarotzertum und gleichzeitig ist der „German FIRE“ Aspirant noch nicht reich genug um in die Neidfalle zu geraten.

Sozialschmarotzertum ist zu FIRE doch stark gegensätzlich. FIRE bedeutet, frühzeitig möglichst viel zu verdienen und dieses Geld unter Konsumverzicht möglichst auch am Kapitalmarkt anzulegen und Rendite zu erzielen (um schnell finanziell unabhängig zu werde). FIRE-Anhänger erwirtschaften damit ihren Lebensunterhalt insbesondere selbst, und gehören zu denen, die die Bürgergeld-Empfänger subventionieren. Insbesondere würden FIRE-Anhänger aufgrund ihres erwirtschafteten Vermögens (nach einiger Zeit) gar kein Bürgergeld bekommen.

Und die Neidfalle? Ich mag konstruktiven Neid, der darin besteht, erfolgreichere Menschen als man selbst zu bewundern, und sich als Beispiel/Vorbild zu nehmen. Bei solchen Menschen lässt sich einiges abschauen, um dann auch selbst wieder zu profitieren und erfolgreicher zu werden.

Und NEIN, selbst minimalistische FIRE-Anhänger sind bei einer (sozialistischen) Umverteilungspartei (wie der SPD) völlig falsch. Diese behindert einerseits das Sparen an sich (etwa durch hohe Steuersätze und geringe Freibeträge), was daran liegt, dass die Ansparphase immer länger wird, je höher die Steuer- und Sozialabgaben (und auch die Schuldenlasten!) werden. Ebenso schrumpft die erzielbare Rendite, was bedeutet, dass viel mehr Geld erwirtschaftet und angelegt werden muss, um Unabhängigkeit zu erreichen. Andererseits wollen sich die "Genossen" dann auch noch an den mühsam gesparten Geldern mit ihrer Idee einer Vermögensbesteuerung zu schaffen machen.

Ganz klar gesagt: Als FIRE-Anhänger die SPD zu unterstützen, bedeutet soviel wie Selbst-Sabotage. Es ist nötig, solchen Parteien einfach klar Grenzen zu setzen, und ganz eindeutig NEIN zu sagen, um die eigenen Interessen zu schützen.

Und der Gleichheitsgrundsatz? Verbürgt ist der in den Artikeln 1 und 3 unseres GG, findet sich in ähnlicher Form aber auch in einigen europäischen Regelungen bei der EU. Aus meiner Sicht wird dieser Grundsatz in Deutschland an vielen Stellen durchbrochen, z.B. im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder der GEZ. Verbesserungsbedarf besteht absolut. Aber politische Parteien spielen hier eher weniger eine Rolle.

Zitat von egon am 27. Juli 2026, 15:10 Uhr

Wer fordert denn hier weitere Belastung?

Hallo @egon!

Du hast den Link doch selbst gepostet, z.B. fordern bestimmte linke Parteien immer weitere Belastungen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/aktien-sparen-kleinanleger-abgeltungssteuer-spd-100.html

 

Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 27. Juli 2026, 10:07 Uhr
Zitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 8:48 Uhr
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. Juli 2026, 15:23 Uhr

@appletree Gut, dass Du kein Unternehmer bist. Aber wenn man sich schon zu steuerlichen Belastungen auslässt, sollte man wenigstens so ein ganz klein bisschen Ahnung haben, worüber man schreibt.

Die "Berechnung" der angeblichen Steuerlast ist selbst für dieses Forum eine außergewöhnliche Glanzleistung.

Üb' weiter.

 

Dann lass uns nicht dumm sterben. Ich rechne ähnlich wie @appletree, bis auf die Sache mit der fGKV.

Das ist erschütternd.

Offensichtlich hast du an der Rechnung nichts auszusetzen. Hätte ja sein können, bin auch nur ein Mensch.

Der deutsche Durchschnittskleinmichelschreihals zahlt keine Gewerbesteuer. 25% Kapitalertrag - Ende.

Natürlich zahlt der Michel mit seinen Kapitalerträgen keine Gewerbesteuer, die ihm die Kapitalerträge bescherenden Körperschaft aber sehr wohl.

 

Dafür, dass das so bleibt, sollten die meisten FIRE-auf-Kante-Rechner jeden Tag dreimal gen Berlin beten und ansonsten die Klappe halten.

Nein, ich versuche immer aufzuklären, wenn die Steuer auf Unternehmensseite unterschlagen wird, zumindest wenn die Kapitalertragssteuer losgelöst davon mit anderen Steuern und Abgaben verglichen wird. Meistens wider besseren Wissens der Diskutanten.

 

Dass man auf Einkommen (f)GKV zahlen muss, wer hätte das gedacht?

Das stellt auch keiner in Abrede, man sollte das nur nicht unterschlagen, wie z. Bsp im verlinkten Artikel im Eingangsbeitrag. Außerdem gilt das nur für fGKV. Die Pflichtmitglieder der GVK zahlen keine Krankenkassenbeiträge auf Ihre Kapitalerträge und bei der PKV sind wir in einem ganz anderen System.

 

 

Hilft natürlich super, um erschreckend hohe Prozentzahlen zu generieren. Glaubt ihr wirklich, ihr bekommt ein Gesundheitssystem umsonst oder könnt Euch von Euren Depots im Zweifel selbst die Krebsbehandlung leisten? Nie im Leben.

Stimmen die Prozentzahlen etwa nicht? Wo habe ich mich verrechnet? Ich habe bewust geschrieben, dass das einen Rechnung für den Wost Case ist. Natürlich ist ein Gesundheitssystem nicht umsonst und es hat ja auch Gründe, warum man freiwillig in der GKV ist, statt sich privat zu versichern. Ein zentrales Thema hier im Forum wird ja wohl der Ruhestand sein und da ist die KVdR finaziell sehr attraktiv. Erst recht wenn man sieht, was die Gesundheit/Pflege im Alter an Kosten verursacht. Nur darf man deswegen nicht mal Zahlen nennen?

 

Also auch da: zahlen und Klappe halten, wenn man sich schon früher als der Rest aus dem Erwerbsleben verabschiedet. Oder mal ernsthaft selbst reflektieren, ob das Kapital wirklich ausreicht.

Wie bringt man Gott zum lachen ? Mache einen Plan.

 

Last not least: ich habe selbst vor 2 Jahren eine vermögensverwaltende GmbH und damit Kapitalgesellschaft (KG) gegründet. Aus der KG werde ich vermutlich ab nächstem Jahr ein Zweitdepot bespaßen und dann gilt meiner bescheidenen Meinung nach § 8b KStG - Einzelnorm, Auszug Abs. 2 und 3:

"Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz. [...]

Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 6 gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen."

Bedeutet: 95% dürfen abgezogen werden, was natürlich - sollte ich wider Erwarten Recht haben - klitzekleine Auswirkungen auf Eure Berechnungen hat.

Und das ist meiner bescheidenen Meinung nach einer der Gründe, warum ich nach wie vor behaupte, dass D ein absolutes Steuerparadies ist - zumindest, wenn man sich ein wenig drum kümmert und es mal in den Bereich geschafft hat, ab dem sich die Kosten für eine GmbH rentieren. Wer das aber erreicht hat und über zu hohe Steuerbelastung stöhnt, hat entweder Null Ahnung oder ist ein unverbesserlicher Jammerlappen.

Not. my. problem.

Sag mal, wie könntest du denn jetzt dein Erstdepot in die GmbH einbringen, also ohne steuerschädlich Gewinne zu realisieren.
Wie schaut es aus mit der Besteuerung von Dividenden auf GmbH-Ebene?
Es ist mir sogar bekannt, dass man in einer "Sparbuch-GmbH" nur 5% der Verkaufserlöse mit ca. 30% besteuerst, also zunächst bei geringen Steuern von nur ca 1,5% landet. Die spannenste Frage ist aber wie komme ich an die Gewinne ran? Geschäftsführergehalt, GmbH-Darlehen an sich selbst, reguläre Gewinnausschüttung, Gewinnausschüttung mit Antrag auf Teileinkünfte Verfahren?

Was bevorzugst du und wie wirkt sich das auf deine persönliche Steuerquote aus?

Ein ganz gute Video dazu gibt es hier:
https://www.youtube.com/watch?v=DrtHJuxErMg

In dem Sinne, als Jammerlappen geh jetzt erst mal ne Runde in mein Kissen heulen.

Zitat von Appletree am 27. Juli 2026, 15:17 Uhr
Zitat von egon am 27. Juli 2026, 15:10 Uhr

Wer fordert denn hier weitere Belastung?

Hallo @egon!

Du hast den Link doch selbst gepostet, z.B. fordern bestimmte linke Parteien immer weitere Belastungen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/aktien-sparen-kleinanleger-abgeltungssteuer-spd-100.html

 

wenn jemand "hier" schreibt, denke ich immer an Mitleser/Schreiber. Ja ausserhalb des Forum gibt es da sicher einige.

@appletree

GERMAN-FIRE = maximale Ausnutzung sozialer Sicherungssysteme bis kurz vor Bürgergeld und erst dann vom Kapital leben. I.d.R. in fortgeschrittenem Alter als Brückenlösung um dann gleitend in den Rentenbezug zu surfen. In Ausnahmen auch in jüngeren Jahren mittels MIDI Job und Schwarzarbeit.

Es besteht in dem Gesamtkontext dann eine Überschneidung mit dem SPD Umverteilungsprogramm und einem gewissen Anti-Leistungs- und Neidmindset.

Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 27. Juli 2026, 10:07 Uhr

Der deutsche Durchschnittskleinmichelschreihals zahlt keine Gewerbesteuer. 25% Kapitalertrag - Ende. Dafür, dass das so bleibt, sollten die meisten FIRE-auf-Kante-Rechner jeden Tag dreimal gen Berlin beten und ansonsten die Klappe halten.

Dass man auf Einkommen (f)GKV zahlen muss, wer hätte das gedacht? Hilft natürlich super, um erschreckend hohe Prozentzahlen zu generieren. Glaubt ihr wirklich, ihr bekommt ein Gesundheitssystem umsonst oder könnt Euch von Euren Depots im Zweifel selbst die Krebsbehandlung leisten? Nie im Leben. Also auch da: zahlen und Klappe halten, wenn man sich schon früher als der Rest aus dem Erwerbsleben verabschiedet. Oder mal ernsthaft selbst reflektieren, ob das Kapital wirklich ausreicht.

Last not least: ich habe selbst vor 2 Jahren eine vermögensverwaltende GmbH und damit Kapitalgesellschaft (KG) gegründet. Aus der KG werde ich vermutlich ab nächstem Jahr ein Zweitdepot bespaßen und dann gilt meiner bescheidenen Meinung nach § 8b KStG - Einzelnorm, Auszug Abs. 2 und 3:

"Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz. [...]

Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 6 gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen."

Bedeutet: 95% dürfen abgezogen werden, was natürlich - sollte ich wider Erwarten Recht haben - klitzekleine Auswirkungen auf Eure Berechnungen hat.

Und das ist meiner bescheidenen Meinung nach einer der Gründe, warum ich nach wie vor behaupte, dass D ein absolutes Steuerparadies ist - zumindest, wenn man sich ein wenig drum kümmert und es mal in den Bereich geschafft hat, ab dem sich die Kosten für eine GmbH rentieren. Wer das aber erreicht hat und über zu hohe Steuerbelastung stöhnt, hat entweder Null Ahnung oder ist ein unverbesserlicher Jammerlappen.

Not. my. problem.

Die Gewerbesteuer ist auf dem Weg vom (Brutto-) Gewinn eines Unternehmens zu dem Geldbetrag hin, der beim Investor/Normalbürger ankommt, zu berücksichtigen. Richtig ist, diese Steuer wird auf Unternehmensebene bezahlt. Für die Berechnung der Gesamtbelastung ist sowohl die Unternehmensebene als auch die des individuellen Anlegers zu berücksichtigen.

Für freiwillig Versicherte in der KV gehören Kapitaleinkünfte und weitere zur Bemessungsgrundlage der Beiträge. Bei Angestellten gehören diese Einkünfte gerade nicht zur Bemessungsgrundlage (ich sage übrigens, dies ist sehr ungerecht!). Das muss ein FIRE-Anhänger schon berücksichtigen und bei seinen Kalkulationen einbeziehen.
Wir möchten kein Gesundheitssystem umsonst, nur es sollte schon recht effizient sein (das ist bei uns sehr fraglich), und es sollte vor allem gerecht ausgestaltet sein (etwa bzgl. der Bemessungsgrundlagen), was es überhaupt nicht ist. FIRE-Anhänger in der Unabhängigkeits-Phase sehe ich da benachteiligt.

Und ja, der "Trick" mit der vvGmbH könnte wirklich die Gesamtbelastung reduzieren und ist sicher eine gute Idee. Bloß hat man dann erstmal die Kosten und den Verwaltungsaufwand mit der GmbH, und die GmbH braucht eine Bankverbindung und ein Depot (welche Banken machen das eigentlich kostengünstig?).
Und man muss in der GmbH vermutlich öfters seine Finanzanlagen verkaufen und wieder zurückkaufen, weil Ausschüttungen aus Finanzanlagen (Aktien) etwa mit 31% belastet sind (16% GewSt, 15% KörperschaftsSt). Das wäre mehr als beim Privatanleger, der eine einfache und pflegeleichte Buy-and-Hold-Strategie fahren könnte. Insgesamt ist das keine einfache Option. Und letztendlich muss das Geld dann auch noch aus der GmbH wieder raus, wenn man es privat verwenden möchte. Trotzdem eine sehr interessante Idee !

Zitat von Appletree am 27. Juli 2026, 14:32 Uhr

...

Insgesamt extrem heftig, was hier an Belastungen zusammenkommt. Und das sollte sich jeder, der über die FIRE-Strategie nachdenkt, und auch jeder, der hier "lustig" weitere Belastungen einfordert, auch erstmal klarmachen.

Ich stimme dir zu, das scheint nicht immer klar zu sein.

An dieser Stelle fangen dann Überlegungen an, ob sich diese Belastungen irgendwie verringern lassen. Und ja, da müsste das vvGmbH-Modell wirklich mal näher angeguckt werden.

Deine Armut kotzt mich an. 😉 Warum so eine popelige GmbH, wenn man mit einer Stiftung in Liechtenstein viel größere Gestaltungsmöglichkeiten hat. 😈

Folgende Videos sind ganz nett dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=TwSvM7658F0&t=6393s
(Kommer bei Ben)

https://www.youtube.com/watch?v=fnjrrbimfUQ
(Steuer-Kanal)

https://www.youtube.com/watch?v=FlA3fYdMC4A
Fall von dumm gelaufen ...

Zitat von Appletree am 27. Juli 2026, 15:49 Uhr

Und ja, der "Trick" mit der vvGmbH könnte wirklich die Gesamtbelastung reduzieren und ist sicher eine gute Idee. Bloß hat man dann erstmal die Kosten und den Verwaltungsaufwand mit der GmbH, und die GmbH braucht eine Bankverbindung und ein Depot (welche Banken machen das eigentlich kostengünstig?).
Und man muss in der GmbH vermutlich öfters seine Finanzanlagen verkaufen und wieder zurückkaufen, weil Ausschüttungen aus Finanzanlagen (Aktien) etwa mit 31% belastet sind (16% GewSt, 15% KörperschaftsSt). Das wäre mehr als beim Privatanleger, der eine einfache und pflegeleichte Buy-and-Hold-Strategie fahren könnte. Insgesamt ist das keine einfache Option. Und letztendlich muss das Geld dann auch noch aus der GmbH wieder raus, wenn man es privat verwenden möchte. Trotzdem eine sehr interessante Idee !

Moment mal, bin zwar nicht so im Thema, aber vvGmbH bezahlen doch keine GewSt. Vv ist kein Gewerbe.

Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 27. Juli 2026, 10:07 Uhr

Das ist erschütternd.

Der deutsche Durchschnittskleinmichelschreihals zahlt keine Gewerbesteuer. 25% Kapitalertrag - Ende. ...

Als Durchschnittstagesgeldableger oder ishares-Jünger nicht - als Aktionär = (anteiliger) Eigentümer einer deutschen AG aber schon!

Schließlich führen MEINE Aktiengesellschaften Gewerbesteuer ab - bevor dann aus dem NACHSTEUER-Gewinn eine Dividende ausgeschüttet wird!

Zitat von egon am 27. Juli 2026, 16:11 Uhr

Moment mal, bin zwar nicht so im Thema, aber vvGmbH bezahlen doch keine GewSt. Vv ist kein Gewerbe.

Eine Anfrage mit Bing ergab folgendes:

"Obwohl die Vermögensverwaltung keine gewerbliche Tätigkeit darstellt, unterliegen die Einkünfte der GmbH kraft Gesetzes der Körperschaftsteuer gemäß § 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sowie der Gewerbesteuer gemäß § 2 Absatz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)."

Zitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 16:08 Uhr

An dieser Stelle fangen dann Überlegungen an, ob sich diese Belastungen irgendwie verringern lassen. Und ja, da müsste das vvGmbH-Modell wirklich mal näher angeguckt werden.

Deine Armut kotzt mich an. 😉 Warum so eine popelige GmbH, wenn man mit einer Stiftung in Liechtenstein viel größere Gestaltungsmöglichkeiten hat. 😈

Das wäre eine der nächsten Fragen, ob die Möglichkeiten im Ausland besser sind. Eine Stiftung lässt sich allerdings nicht mehr verändern, wenn sie denn einmal errichtet ist - und das ist ein Problem. Du hast keine Kontrolle mehr mit der Stiftung - bei der GmbH kannst Du dagegen immer noch umsteuern.

(Die Videos schaue ich mir gerne mal an!)

Zitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 15:24 Uhr
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 27. Juli 2026, 10:07 Uhr
Zitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 8:48 Uhr
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. Juli 2026, 15:23 Uhr

@appletree Gut, dass Du kein Unternehmer bist. Aber wenn man sich schon zu steuerlichen Belastungen auslässt, sollte man wenigstens so ein ganz klein bisschen Ahnung haben, worüber man schreibt.

Die "Berechnung" der angeblichen Steuerlast ist selbst für dieses Forum eine außergewöhnliche Glanzleistung.

Üb' weiter.

 

Dann lass uns nicht dumm sterben. Ich rechne ähnlich wie @appletree, bis auf die Sache mit der fGKV.

Das ist erschütternd.

Offensichtlich hast du an der Rechnung nichts auszusetzen. Hätte ja sein können, bin auch nur ein Mensch.

Die Rechnung ist so brutal falsch, dass sich jede Erläuterung erübrigt.

Ihr kennt den operativen Gesamtgewinn des Unternehmens gar nicht bzw. lasst den nicht einfließen oder tut so, als ob sämtliche ausgeschütteten Dividenden damit identisch wären und rechnet dann lustig prozentuale steuerliche Belastungen aus.

Nur als konkretes Beispiel: wo kamen denn kürzlich die plötzlich gefundenen Millionen-Boni für die VW-Manager her, wenn alles für die Dividende draufgegangen sein müsste, hmmm?

Nein, ich versuche immer aufzuklären, wenn die Steuer auf Unternehmensseite unterschlagen wird, zumindest wenn die Kapitalertragssteuer losgelöst davon mit anderen Steuern und Abgaben verglichen wird. Meistens wider besseren Wissens der Diskutanten.

Das ist unsinnig, s.o.

 Last not least: ich habe selbst vor 2 Jahren eine vermögensverwaltende GmbH und damit Kapitalgesellschaft (KG) gegründet. Aus der KG werde ich vermutlich ab nächstem Jahr ein Zweitdepot bespaßen und dann gilt meiner bescheidenen Meinung nach § 8b KStG - Einzelnorm, Auszug Abs. 2 und 3:

Sag mal, wie könntest du denn jetzt dein Erstdepot in die GmbH einbringen, also ohne steuerschädlich Gewinne zu realisieren.

Gar nicht bzw. man müsste es vermutlich veräußern, als Cash in die GmbH einbringen und wieder re-investieren. Das ist weder gewollt noch geplant.

Wie schaut es aus mit der Besteuerung von Dividenden auf GmbH-Ebene?

Das kann ich Dir (vielleicht) in 5 Jahren sagen, wobei ich keinen besonderen Wert auf Dividenenaktien legen werde.

Es ist mir sogar bekannt, dass man in einer "Sparbuch-GmbH" nur 5% der Verkaufserlöse mit ca. 30% besteuerst, also zunächst bei geringen Steuern von nur ca 1,5% landet.

Richtig, die Steuern kann man ggflls. gegeneinander aufwiegen - was erneut beweist, dass Eure Rechnung nicht korrekt sein kann.

Die spannenste Frage ist aber wie komme ich an die Gewinne ran? Geschäftsführergehalt, GmbH-Darlehen an sich selbst, reguläre Gewinnausschüttung, Gewinnausschüttung mit Antrag auf Teileinkünfte Verfahren?

Was bevorzugst du und wie wirkt sich das auf deine persönliche Steuerquote aus?

Auch das kann ich Dir vielleicht in 5 Jahren beantworten, da ich noch im Aufbau des GmbH-Kapitals bin. Auf Ausschüttungen bin ich aktuell nicht angewiesen.

Ein ganz gute Video dazu gibt es hier:
https://www.youtube.com/watch?v=DrtHJuxErMg

Das Video habe ich mir 30s auf 1,5er-Tempo angesehen und schon ist klar, dass mich das nicht betrifft. Es geht nur um vvGmbH's, die (mehrheitlich) Aktienvermögen für Familien halten. In meiner GmbH bin ich (noch) der einzige Inhaber, es liegen Immo-Anteile, Anteile einer KommanditG sowie ein Invest in ein start-up drin und es kommen noch weitere Bausteine dazu.

Da ich in Stkl. I 42% ESt zahle, dient die vvGmbH erst mal dazu, Gewinne, die ich zum Leben nicht benötige, zu sammeln und ggflls. zu re-investieren. In 4 Jahren sind beide Kids volljährig, dann ergeben sich weitere Gestaltungsoptionen. Die Kids werde ich allerdings nicht direkt in die(se) GmbH aufnehmen können, weil das nicht gewollte Konsequenzen hätte, insofern wird es auch keine Familien-vvGmbH wie im Video werden.

Das hat nur alles relativ wenig damit zu tun, wie Unternehmen in D besteuert werden - wenn Ihr Euch darüber den Kopf zerbrechen wollt, bin ich raus, weil ich dem Thema durch internationale Invests und Diversifikation ausweiche. In D habe ich genug Klumpenrisiko, daher geht alles, was bei mir frei zur Verfügung steht, sowieso ins europäische oder nicht-europäische Ausland. Gewerbesteuern zählen darüber hinaus zum Konstrukt des Gesamtunternehmens, ganz sicher nicht in die Berechnung von Kleinaktionären. Die Gestaltungsmöglichkeiten von AG's sind weitreichend, die können ihre Steuern, Gewinne und Investitionen international optimieren, das ist bei vermutlich keiner AG mit Dividendenausschüttung eine rein innerdeutsche Berechnungskette. Diese versucht ihr aber zu konstruieren, damit Eure Zahlen passen.

Das ist reiner Quatsch.

Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 28. Juli 2026, 8:57 Uhr
Zitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 15:24 Uhr

Offensichtlich hast du an der Rechnung nichts auszusetzen. Hätte ja sein können, bin auch nur ein Mensch.

Die Rechnung ist so brutal falsch, dass sich jede Erläuterung erübrigt.

Ihr kennt den operativen Gesamtgewinn des Unternehmens gar nicht bzw. lasst den nicht einfließen oder tut so, als ob sämtliche ausgeschütteten Dividenden damit identisch wären und rechnet dann lustig prozentuale steuerliche Belastungen aus.

Es geht nicht nur um Dividenden, sondern auch um Veräußerungsgewinne, die nicht zuletzt auch durch nicht ausgeschüttete, aber versteuerten Gewinne zustande kommen.

...
Last not least: ich habe selbst vor 2 Jahren eine vermögensverwaltende GmbH und damit Kapitalgesellschaft (KG) gegründet. Aus der KG werde ich vermutlich ab nächstem Jahr ein Zweitdepot bespaßen und dann gilt meiner bescheidenen Meinung nach § 8b KStG - Einzelnorm, Auszug Abs. 2 und 3:

Sag mal, wie könntest du denn jetzt dein Erstdepot in die GmbH einbringen, also ohne steuerschädlich Gewinne zu realisieren.

Gar nicht bzw. man müsste es vermutlich veräußern, als Cash in die GmbH einbringen und wieder re-investieren. Das ist weder gewollt noch geplant.

Du hast die Variante GmbH als Steuersparmodell eingebracht. Ich hatte es erwähnt um zu zeigen, dass deine GmbH-Lösung für die meisten Mitleser keine sinnvolle Option ist.

Wie schaut es aus mit der Besteuerung von Dividenden auf GmbH-Ebene?

Das kann ich Dir (vielleicht) in 5 Jahren sagen, wobei ich keinen besonderen Wert auf Dividenenaktien legen werde.

Das es die ganz normalen Steuern von ca. 30% sind sollte dir eigentlich jetzt schon bekannt sein.

 

Es ist mir sogar bekannt, dass man in einer "Sparbuch-GmbH" nur 5% der Verkaufserlöse mit ca. 30% besteuerst, also zunächst bei geringen Steuern von nur ca 1,5% landet.

Richtig, die Steuern kann man ggflls. gegeneinander aufwiegen - was erneut beweist, dass Eure Rechnung nicht korrekt sein kann.

Das bedeutet nicht, dass unsere Rechnung nicht korrekt ist, sondern zunächst einmal auf GmbH-Ebene eine Art Steuerstundungseffekt hast ...

 

Die spannenste Frage ist aber wie komme ich an die Gewinne ran? Geschäftsführergehalt, GmbH-Darlehen an sich selbst, reguläre Gewinnausschüttung, Gewinnausschüttung mit Antrag auf Teileinkünfte Verfahren?

Was bevorzugst du und wie wirkt sich das auf deine persönliche Steuerquote aus?

Auch das kann ich Dir vielleicht in 5 Jahren beantworten, da ich noch im Aufbau des GmbH-Kapitals bin. Auf Ausschüttungen bin ich aktuell nicht angewiesen.

... denn wenn du normal an dich privat ausschüttest, wird Kapitalertragsteuer+Soli fällig und dann hast du nichts gewonnen, ganz im Gegenteil

Es gibt wie aufgeführt noch alternative Möglichkeiten um Geld aus der GmbH zu ziehen, aber scheinbar ist das für dich (noch) kein Thema. An deiner Stelle würd ich mich aber schon mal damit auseinander setzen, bevor du weiter vom albsoluten Steuerparadies in D sprichst.

 

Ein ganz gute Video dazu gibt es hier:
https://www.youtube.com/watch?v=DrtHJuxErMg

Das Video habe ich mir 30s auf 1,5er-Tempo angesehen und schon ist klar, dass mich das nicht betrifft. Es geht nur um vvGmbH's, die (mehrheitlich) Aktienvermögen für Familien halten. In meiner GmbH bin ich (noch) der einzige Inhaber, es liegen Immo-Anteile, Anteile einer KommanditG sowie ein Invest in ein start-up drin und es kommen noch weitere Bausteine dazu.

Ja klar geht es Hauptsächlich um Holding-GmbHs, die echte operative Körperschaften als Tochter haben, weil es hier Sinn macht. Es wird aber eben auch abgehandelt, was keinen Sinn macht, wie z.Bsp. eine "Trading-GmbH" für ein paar Hunderttausend.

Da ich in Stkl. I 42% ESt zahle,

...

Nach deiner Logik und um es mit deinen Worten zu sagen ist das "unsinnig", "brutal falsch" und "reiner Quatsch". Ich weiß nicht wie du auf diese "lustig prozentuale steuerliche Belastungen" kommst.

Du zahlst doch gar keine 42% ESt!

Du hast da so viele Gestaltungsmöglichkeiten. Du kannst verschiedenste Werbungskosten, Altersvorsorge, Krankheitskosten und was weiß ich alles abziehen. Den Wert 42% halte ich für "konstruiert". 😉 😈

 

Zitat von Karlo Kniepig am 28. Juli 2026, 11:38 Uhr

Das es die ganz normalen Steuern von ca. 30% sind sollte dir eigentlich jetzt schon bekannt sein.

Nein, weil zB Ausschüttungen bzw Exit aus dem Start-up mit bis zu 15% Steuervorteil bewertet werden.

Das bedeutet nicht, dass unsere Rechnung nicht korrekt ist, sondern zunächst einmal auf GmbH-Ebene eine Art Steuerstundungseffekt hast ...

Ihr verquickt mE zwei Ebenen, die nicht zusammengehören.

Es gibt wie aufgeführt noch alternative Möglichkeiten um Geld aus der GmbH zu ziehen, aber scheinbar ist das für dich (noch) kein Thema. An deiner Stelle würd ich mich aber schon mal damit auseinander setzen, bevor du weiter vom albsoluten Steuerparadies in D sprichst.

Das ist längst Thema, trotzdem kann ich Dir heute nicht sagen, wie ich das in 5 Jahren geregelt haben werde. Da sind zu viele Unbekannte in der Gleichung.

Du zahlst doch gar keine 42% ESt!
Du hast da so viele Gestaltungsmöglichkeiten. Du kannst verschiedenste Werbungskosten, Altersvorsorge, Krankheitskosten und was weiß ich alles abziehen. Den Wert 42% halte ich für "konstruiert". 😉 😈

Mein zvE im Hauptjob ist nach Abzug aller Kosten deutlich 6-stellig, ich bin also mit jedem Euro zusätzlicher Ausschüttung aus welcher Quelle auch immer safe im Bereich 42%. In die GmbH fließen Ausschüttungen aus zb der KG, die ich nicht verhindern kann - die KG wird ab 2027 voll ausschütten, ob ich will oder nicht. Würde ich die Ausschüttungen nicht über die GmbH umleiten, wäre die Differenz zwischen 15% Körperschaftssteuer und 42-45% Steuersatz unwiederbringlich weg und das mindestens die nächsten 25 Jahre.

 

Der GmbH-Kram ist hier eigentlich offtopic! Das hatte ich beim Initialposting nicht im Sinn...

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