Hat sich's bald ausgefired? (Steuer)
Zitat von Andreas900 am 19. Februar 2026, 11:25 UhrEs gibt in meinen Augen 2 Hauptunterschiede zwischen der GRV und einer privaten Vorsorge:
- Die GRV hat eine soziale Komponente. Je weniger man verdient, desto besser ist es in diesem System zu sein
- Eine Private Vorsorge ist ein geschlossenes weitestgehend von der Politik unabhängiges System. Die GRV ist ein Politikum, mal wird reingegriffen, mal heftig aus Steuergelder subventioniert, so dass Rentner zum Spielball der Politik werden.
Daher ist der Vergleich von euch aber auch nur bedingt möglich. Wer etwa sagt dass der Großteil der AN mit einer GRV besser fährt als mit einer Privaten, vergleicht Äpfel mit Birnen, weil die RV massiv steuerliche subventioniert wird.
In meinen Augen bräuchte es theoretisch garkeine GRV.
- Für Geringverdiener ist die GRV nur ein verkapptes Sozialsystem, bei dem sie einen symbolischen Betrag einzahlen und im Alter nicht von diesen Einzahlungen leben, sondern davon dass Andere mehr einzahlen oder das durch Steuern subventioniert wird. Geringverdiener tragen ihre Renten kaum selber. Da könnte man genauso einfach eine steuerfinanzierte Grundrente einführen.
- Für mittlere Einkommen wäre eine private Vorsorge besser als eine GRV, WENN die Private wie die GRV steuerlich gefördert würde. Beispielweise durch eine Steuerfreistellung wie der 401(k) Plan in den USA.
- Für Topverdiener brauchen wir glaube ich nicht drüber zu diskutieren, dass die GRV Mist ist.
Das eigentlich Problem ist die Umstellung. Arbeitnehmer finanzieren die heutigen Rentner. Jetzt obendrauf zu verlangen, dass diese Arbeitnehmer auch noch privat vorsorgen sollen, bricht den Generationenvertrag. Die jetzigen Arbeitnehmer wären die absolute Looser Generation, die für als einzige Generation für Andere UND für sich selber zahlen sollen.
Daher kann diese Umstellung nur schrittweise erfolgen. Private Vorsorge muss ein Standbein neben der GRV werden, welches langsam wächst. Langfristig vielleicht mit dem Ziel eine soziale Grundrente zu erhalten (für Menschen die nicht privat vorsorgen können) aber alles darüber hinaus in eine Private Vorsorge zu überführen.
Dafür bräuchte es aber ein Umdenken zu Kapital und Rente, welches weder mit der SPD noch irgendeiner anderen linken Partei möglich ist. Die Steuern auf Kapitalerträge müssten sinken oder es müsste ein System wie dies bis 2008 bestand wieder eingeführt werden, mit Spekulationsfrist nach der Kapitalerträge steuerfrei sind. Um die Linken zu befriedigen meinetwegen mit Obergrenzen z.B. bis 50.000 € im Jahr steuerfrei, danach greift dann wieder die 25% Abgeltungssteuer.
Es gibt in meinen Augen 2 Hauptunterschiede zwischen der GRV und einer privaten Vorsorge:
- Die GRV hat eine soziale Komponente. Je weniger man verdient, desto besser ist es in diesem System zu sein
- Eine Private Vorsorge ist ein geschlossenes weitestgehend von der Politik unabhängiges System. Die GRV ist ein Politikum, mal wird reingegriffen, mal heftig aus Steuergelder subventioniert, so dass Rentner zum Spielball der Politik werden.
Daher ist der Vergleich von euch aber auch nur bedingt möglich. Wer etwa sagt dass der Großteil der AN mit einer GRV besser fährt als mit einer Privaten, vergleicht Äpfel mit Birnen, weil die RV massiv steuerliche subventioniert wird.
In meinen Augen bräuchte es theoretisch garkeine GRV.
- Für Geringverdiener ist die GRV nur ein verkapptes Sozialsystem, bei dem sie einen symbolischen Betrag einzahlen und im Alter nicht von diesen Einzahlungen leben, sondern davon dass Andere mehr einzahlen oder das durch Steuern subventioniert wird. Geringverdiener tragen ihre Renten kaum selber. Da könnte man genauso einfach eine steuerfinanzierte Grundrente einführen.
- Für mittlere Einkommen wäre eine private Vorsorge besser als eine GRV, WENN die Private wie die GRV steuerlich gefördert würde. Beispielweise durch eine Steuerfreistellung wie der 401(k) Plan in den USA.
- Für Topverdiener brauchen wir glaube ich nicht drüber zu diskutieren, dass die GRV Mist ist.
Das eigentlich Problem ist die Umstellung. Arbeitnehmer finanzieren die heutigen Rentner. Jetzt obendrauf zu verlangen, dass diese Arbeitnehmer auch noch privat vorsorgen sollen, bricht den Generationenvertrag. Die jetzigen Arbeitnehmer wären die absolute Looser Generation, die für als einzige Generation für Andere UND für sich selber zahlen sollen.
Daher kann diese Umstellung nur schrittweise erfolgen. Private Vorsorge muss ein Standbein neben der GRV werden, welches langsam wächst. Langfristig vielleicht mit dem Ziel eine soziale Grundrente zu erhalten (für Menschen die nicht privat vorsorgen können) aber alles darüber hinaus in eine Private Vorsorge zu überführen.
Dafür bräuchte es aber ein Umdenken zu Kapital und Rente, welches weder mit der SPD noch irgendeiner anderen linken Partei möglich ist. Die Steuern auf Kapitalerträge müssten sinken oder es müsste ein System wie dies bis 2008 bestand wieder eingeführt werden, mit Spekulationsfrist nach der Kapitalerträge steuerfrei sind. Um die Linken zu befriedigen meinetwegen mit Obergrenzen z.B. bis 50.000 € im Jahr steuerfrei, danach greift dann wieder die 25% Abgeltungssteuer.
Zitat von Andreas900 am 19. Februar 2026, 11:55 UhrZitat von GeldanlegER am 5. Dezember 2025, 17:45 UhrEinbeziehung von neu eingestellten Beamten in die GRV
Vorweg: Ich bin nicht unparteiisch, denn ich bin Beamter, wobei mich das nicht treffen würde wenn es wie du schreibst nur um Neueingestellte geht.
Meine Meinung:
- Der Lebenslauf vieler Beamten ist dadurch geprägt, dass sie eng mit dem Dienstherren verbunden sind. Es gibt Beamte, die im Dienst ihr 50 jähriges Jubiläum feiern. Meine Kollegin hat vor kurzen zu ihrem 50 jährigem eingeladen, 50 Jahre Vollzeit!
- Sowas wie FIRE gibt es nicht, da man als Beamter seine Arbeitszeit maximal runter auf 50% reduzieren darf.
- Nach dem de facto Wegfall des einfaches Dienstes, sind Beamte im Schnitt besser qualifiziert als Menschen in der Privatwirtschaft. Selbst im mittleren Dienst braucht man 2 Jahre Ausbildung, im gohobenen den Bachelor.
Ja, diese Personen könnte in eine GRV einzahlen aber sie würden auch entsprechend viel rausbekommen, weil die den "Ideallebenslauf" für maximale Renten haben. Wer glaubt, der Staat könnte sparen indem er Angestellte statt Beamte einstellt oder neue Beamte in die GKV schiebt, könnte sich verrechnen. Das Pensionssystem ist kein Luxussystem für Beamte sondern es ist der Maßanzug für den Staat. Pensionen haben den riesigen Vorteil, dass sie erst fällig werden wenn der Beamte alt ist, währen Rentenkassen sofort bedient werden müssen.
Wenn du alle neuen Beamten in die GRV packst, heißt dass: Der Staat muss sofort doppelt zahlen, einmal die Besoldung der Beamten und einmal die GKV Beiträge. Das kann man in einer wirtschaftlichen Aufschwungphase machen, aber jetzt???
Ich habe dazu auch bereits im dienstlichen Kontext mehrfach Berechnungen angestellt. Der Vergleich was langfristig teurer ist, ist schwierig. Verstirbt ein Beamter mit 65 wirst du dich ärgern wenn du GKV Beiträge für ihn gezahlt hast - das Geld ist futsch. Wird ein Beamter 100, wirst du dich ärgern wenn er Pensionär ist 😉 Das Ganze wird noch viel komplexer wenn man andere Dinge wie die Arbeitszeit oder die Krankenversicherung mit betrachtet. Beamte arbeiten 41 Wochenstunden, Tarifbeschäftigte 39. Beamte können nur bei entsprechender Haushaltslage befördert werden, Tarifbeschäftigte haben Anspruch auf Beförderung. Macht es Sinn nur ein einzelnes Element "Pension" heraus zu greifen oder muss man nicht den Gesamtkomplex betrachten?
Noch weiter gedacht: Im öffentlichen Dienst gibt es derzeit ein riesen Nachwuchsproblem während gerade die Baby Bommer massenhaft ausscheiden. Ist es klug den "Beruf Beamter" jetzt bewusst unattraktiver zu machen?
Und was bewirkt das? Kurzfristig mehr Einzahlungen in die GKV, aber diese Gelder kommen ja dann vom Staat selber! (der ist ja Dienstherr der Beamten). Genauso gut kannst du fordern, dass der Staat mehr Steuern zahlen soll, aber ist nur "LinkeTasche/RechteTasche Prinzip". Die GKV über Renteneinzahlungen für Beamte zu stützen ist praktisch das gleiche wie die GKV durch direkte Steuermittel zu subventionieren. Es sei denn du damit indirekt die Nettolöhne der Beamten senken.
Für mich ist die Diskussion über das Thema verständlich und berechtigt, aber meist zu kurz gedacht. Mehr GKV Einzahler macht das System nicht automatisch besser. Wer das GKV System stützen will, sollte eher über Beitragsbemessungsgrenzen nachdenken damit auch die Topverdiener mehr einzahlen. Also Gruppen, bei denen im Gegensatz zu Beamten, klar ist, dass sie deutlich mehr einzahlen als sie rausbekommen. Ich sage nicht dass ich dafür bin, aber das hätte zumindest eine Logik.
Zitat von GeldanlegER am 5. Dezember 2025, 17:45 UhrEinbeziehung von neu eingestellten Beamten in die GRV
Vorweg: Ich bin nicht unparteiisch, denn ich bin Beamter, wobei mich das nicht treffen würde wenn es wie du schreibst nur um Neueingestellte geht.
Meine Meinung:
- Der Lebenslauf vieler Beamten ist dadurch geprägt, dass sie eng mit dem Dienstherren verbunden sind. Es gibt Beamte, die im Dienst ihr 50 jähriges Jubiläum feiern. Meine Kollegin hat vor kurzen zu ihrem 50 jährigem eingeladen, 50 Jahre Vollzeit!
- Sowas wie FIRE gibt es nicht, da man als Beamter seine Arbeitszeit maximal runter auf 50% reduzieren darf.
- Nach dem de facto Wegfall des einfaches Dienstes, sind Beamte im Schnitt besser qualifiziert als Menschen in der Privatwirtschaft. Selbst im mittleren Dienst braucht man 2 Jahre Ausbildung, im gohobenen den Bachelor.
Ja, diese Personen könnte in eine GRV einzahlen aber sie würden auch entsprechend viel rausbekommen, weil die den "Ideallebenslauf" für maximale Renten haben. Wer glaubt, der Staat könnte sparen indem er Angestellte statt Beamte einstellt oder neue Beamte in die GKV schiebt, könnte sich verrechnen. Das Pensionssystem ist kein Luxussystem für Beamte sondern es ist der Maßanzug für den Staat. Pensionen haben den riesigen Vorteil, dass sie erst fällig werden wenn der Beamte alt ist, währen Rentenkassen sofort bedient werden müssen.
Wenn du alle neuen Beamten in die GRV packst, heißt dass: Der Staat muss sofort doppelt zahlen, einmal die Besoldung der Beamten und einmal die GKV Beiträge. Das kann man in einer wirtschaftlichen Aufschwungphase machen, aber jetzt???
Ich habe dazu auch bereits im dienstlichen Kontext mehrfach Berechnungen angestellt. Der Vergleich was langfristig teurer ist, ist schwierig. Verstirbt ein Beamter mit 65 wirst du dich ärgern wenn du GKV Beiträge für ihn gezahlt hast - das Geld ist futsch. Wird ein Beamter 100, wirst du dich ärgern wenn er Pensionär ist 😉 Das Ganze wird noch viel komplexer wenn man andere Dinge wie die Arbeitszeit oder die Krankenversicherung mit betrachtet. Beamte arbeiten 41 Wochenstunden, Tarifbeschäftigte 39. Beamte können nur bei entsprechender Haushaltslage befördert werden, Tarifbeschäftigte haben Anspruch auf Beförderung. Macht es Sinn nur ein einzelnes Element "Pension" heraus zu greifen oder muss man nicht den Gesamtkomplex betrachten?
Noch weiter gedacht: Im öffentlichen Dienst gibt es derzeit ein riesen Nachwuchsproblem während gerade die Baby Bommer massenhaft ausscheiden. Ist es klug den "Beruf Beamter" jetzt bewusst unattraktiver zu machen?
Und was bewirkt das? Kurzfristig mehr Einzahlungen in die GKV, aber diese Gelder kommen ja dann vom Staat selber! (der ist ja Dienstherr der Beamten). Genauso gut kannst du fordern, dass der Staat mehr Steuern zahlen soll, aber ist nur "LinkeTasche/RechteTasche Prinzip". Die GKV über Renteneinzahlungen für Beamte zu stützen ist praktisch das gleiche wie die GKV durch direkte Steuermittel zu subventionieren. Es sei denn du damit indirekt die Nettolöhne der Beamten senken.
Für mich ist die Diskussion über das Thema verständlich und berechtigt, aber meist zu kurz gedacht. Mehr GKV Einzahler macht das System nicht automatisch besser. Wer das GKV System stützen will, sollte eher über Beitragsbemessungsgrenzen nachdenken damit auch die Topverdiener mehr einzahlen. Also Gruppen, bei denen im Gegensatz zu Beamten, klar ist, dass sie deutlich mehr einzahlen als sie rausbekommen. Ich sage nicht dass ich dafür bin, aber das hätte zumindest eine Logik.
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 19. Februar 2026, 14:00 UhrZitat von Andreas900 am 19. Februar 2026, 11:25 UhrDaher ist der Vergleich von euch aber auch nur bedingt möglich. Wer etwa sagt dass der Großteil der AN mit einer GRV besser fährt als mit einer Privaten,
... was nicht meiner Aussage entspricht. Es ging lediglich um die Korrektur der Aussage, dass der Erwerb von Rentenpunkten keinen Wertvorteil hätte.
vergleicht Äpfel mit Birnen, weil die RV massiv steuerliche subventioniert wird.
Ja, einerseits, weil der Bundeszuschuss für die nicht versicherten Fremdleistungen konstant zunimmt. Andererseits weil der Erwerb von Rentenpunkten eben steuerlich absetzbar ist und damit einen Startvorteil von 11% bis max. 48% haben kann. Wer diese steuerliche Subvention nicht heben will, muss eben mit dem verbleibenden Netto die gRV schlagen.
Zitat von Andreas900 am 19. Februar 2026, 11:25 UhrDaher ist der Vergleich von euch aber auch nur bedingt möglich. Wer etwa sagt dass der Großteil der AN mit einer GRV besser fährt als mit einer Privaten,
... was nicht meiner Aussage entspricht. Es ging lediglich um die Korrektur der Aussage, dass der Erwerb von Rentenpunkten keinen Wertvorteil hätte.
vergleicht Äpfel mit Birnen, weil die RV massiv steuerliche subventioniert wird.
Ja, einerseits, weil der Bundeszuschuss für die nicht versicherten Fremdleistungen konstant zunimmt. Andererseits weil der Erwerb von Rentenpunkten eben steuerlich absetzbar ist und damit einen Startvorteil von 11% bis max. 48% haben kann. Wer diese steuerliche Subvention nicht heben will, muss eben mit dem verbleibenden Netto die gRV schlagen.
Zitat von Muslime_Frugi am 19. Februar 2026, 14:52 UhrVorab Andreas, ich musste schmunzeln. Dein Plädoyer klingt 1:1 als wenn es von Vertretern des Beamtenbundes kommt.
Ich bin ein Beispiel eines sehr kleinen Kreises von <0,1% der AN in der GRV. Laut meiner letzten Renteninfo würde ich im Falle dass ich bis 67 durchziehe bei 88 RP landen was etwa 3.700€ entspricht. Damit bin ich noch unterhalb meines Schwagers, der, gleich alt erst 10 Jahre nach mir verbeamtet wurde und davor neben einer Ausbildung die ein oder andere längere Reise machte. Sein Netto Pensionsanspruch liegt höher, dank Dingen die Geld kosten wie Beihilfe.
Ich mache keinen großen Unterschied zwischen der Mittelherkunft der GRV und der Alimentierung der Pensionäre. Sowohl die ein- wie die andere Gruppe wird nicht hängen gelassen. Hier voll steuerfinanziert, da bezuschusst.
Als GRV Versicherter kann ich mich nur wundern warum angeblich die Pensionen nicht geändert werden können (bspw. Senkung von 71,75%).
Ich kann nicht verstehen warum die fadenscheinigen Argumente man könne nichts ändern einfach so stehen lässt? Außer die ersten 10 Artikel im GG ist alles änderbar, wenn man nur will.Letztendlich profitiere ich als GRV Versicherter von den starren Beharrungskräften der Beamtenlobby. Wird sich die eine Seite nicht bewegen ist der anderen Seite politisch nur schwer weitere Einschnitte zu vermitteln. Ist die Diskrepanz ja jetzt schon eklatant.
So ist für mich die GRV ein Surfen im Windschatten der Masse. Sicher vor Vermögensbesteuerung und Enteignungsphantasien potentiell linker Regierungskonstellationen.
Vorab Andreas, ich musste schmunzeln. Dein Plädoyer klingt 1:1 als wenn es von Vertretern des Beamtenbundes kommt.
Ich bin ein Beispiel eines sehr kleinen Kreises von <0,1% der AN in der GRV. Laut meiner letzten Renteninfo würde ich im Falle dass ich bis 67 durchziehe bei 88 RP landen was etwa 3.700€ entspricht. Damit bin ich noch unterhalb meines Schwagers, der, gleich alt erst 10 Jahre nach mir verbeamtet wurde und davor neben einer Ausbildung die ein oder andere längere Reise machte. Sein Netto Pensionsanspruch liegt höher, dank Dingen die Geld kosten wie Beihilfe.
Ich mache keinen großen Unterschied zwischen der Mittelherkunft der GRV und der Alimentierung der Pensionäre. Sowohl die ein- wie die andere Gruppe wird nicht hängen gelassen. Hier voll steuerfinanziert, da bezuschusst.
Als GRV Versicherter kann ich mich nur wundern warum angeblich die Pensionen nicht geändert werden können (bspw. Senkung von 71,75%).
Ich kann nicht verstehen warum die fadenscheinigen Argumente man könne nichts ändern einfach so stehen lässt? Außer die ersten 10 Artikel im GG ist alles änderbar, wenn man nur will.
Letztendlich profitiere ich als GRV Versicherter von den starren Beharrungskräften der Beamtenlobby. Wird sich die eine Seite nicht bewegen ist der anderen Seite politisch nur schwer weitere Einschnitte zu vermitteln. Ist die Diskrepanz ja jetzt schon eklatant.
So ist für mich die GRV ein Surfen im Windschatten der Masse. Sicher vor Vermögensbesteuerung und Enteignungsphantasien potentiell linker Regierungskonstellationen.
Zitat von Muslime_Frugi am 19. Februar 2026, 15:03 UhrUm Beamten vs. Normalbürger abzuschließen noch 2 Beispiele:
- Vergleiche einfach mal das Lebenseinkommen (Start Mitte 20 bis statistischem Sterbealter) eines angestellten und verbeamteten Lehrers. Gleiche Tätigkeit mit erhellendem Ergebnis.
- Ein Bekannter von mir hat mit 66 Bausspeicheldrüsenkrebs. Prognose <1y.
Er war immer selbständig und lebt vom Vermögen. Seine Frau war nur bedingt berufstätig und ist auf das gemeinsame Vermögen angewiesen.
Er versucht gerade mit Blick auf den baldigen Tod alles zu regeln. Stand jetzt zahlt er auf den Vermögensstock Erbschaftssteuer. Der Beamten mit seiner 4K Pension und 20y Lebenserwartung kommt aufgezinst auf gut 1,7 Millionen
Um Beamten vs. Normalbürger abzuschließen noch 2 Beispiele:
- Vergleiche einfach mal das Lebenseinkommen (Start Mitte 20 bis statistischem Sterbealter) eines angestellten und verbeamteten Lehrers. Gleiche Tätigkeit mit erhellendem Ergebnis.
- Ein Bekannter von mir hat mit 66 Bausspeicheldrüsenkrebs. Prognose <1y.
Er war immer selbständig und lebt vom Vermögen. Seine Frau war nur bedingt berufstätig und ist auf das gemeinsame Vermögen angewiesen.
Er versucht gerade mit Blick auf den baldigen Tod alles zu regeln. Stand jetzt zahlt er auf den Vermögensstock Erbschaftssteuer. Der Beamten mit seiner 4K Pension und 20y Lebenserwartung kommt aufgezinst auf gut 1,7 Millionen
Zitat von Arno am 19. Februar 2026, 18:50 UhrZunächst mal eine Bitte: Haltet GKV und GRV auseinander, das geht bei einigen ziemlich wirr durcheinander...
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 19. Februar 2026, 10:30 UhrWer also den üblichen Renteneintritt plant, sollte seine Planung mindestens bis 83/86 Jahre Lebenserwartung berücksichtigen, seriöse Anbieter gehen mittlerweile von 92-95 Jahren aus, damit am 87. Geburtstag die Kohle nicht vorzeitig ausgeht.
Wer nämlich seinen 80. Geburtstag erreicht, hat aktuell noch eine Lebenserwartung von zusätzlichen 8-10 (M/F) Jahren ... und eben nicht nur 2-5.
Selbstverständlich steht es jedem frei, diese Hinweise zu ignorieren ...
Vor allem ist die "Schadenshöhe" sehr schief verteilt: Geld zu vererben (notfalls auch dem Staat), weil man früher als erwartet stirbt, ist sehr viel weniger schlimm, als dass das Geld vor dem Tod alle ist, weil man länger lebt, als erwartet. Also zumindest für mich, es mag Menschen geben, die lieber hungern als Geld zu vererben, insbesondere dem Staat 😉
Zitat von Andreas900 am 19. Februar 2026, 11:25 Uhr
- Für Geringverdiener ist die GRV nur ein verkapptes Sozialsystem, bei dem sie einen symbolischen Betrag einzahlen und im Alter nicht von diesen Einzahlungen leben, sondern davon dass Andere mehr einzahlen oder das durch Steuern subventioniert wird. Geringverdiener tragen ihre Renten kaum selber. Da könnte man genauso einfach eine steuerfinanzierte Grundrente einführen.
Das ist (für Deutschland) falsch: Rentner, die im Arbeitsleben wenig in die GRV eingezahlt haben, bekommen auch entsprechend wenig Rente aus der GRV. Sie können ggf. natürlich aufstockend Grundsicherung beantragen (ebenso wie z.B. pleite gegangene Privatiers im Rentenalter). Grundsicherung ist aber steuerfinanziert und kommt nicht aus der GRV.
Übrigens auch ein Grundproblem der privaten Vorsorge: Es gibt aktuell eine breite Bevölkerungsschicht, die nichts davon hat, weil sie absehbar auch mit privater Vorsorge nicht über die Grundsicherung kommen wird.
Deswegen ändert - anders als in der GKV - in der GRV auch eine Abschaffung / Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nichts an der grundlegenden Finanzlage, denn für jeden Euro, den die GRV heute mehr einnimmt, muss sie in x Jahren auch y Euro mehr Rente auszahlen. (Nebenbei: In der "Social Security" der USA ist das anders, da steigt die spätere Rente nicht linear mit den Beiträgen, sondern degressiv - wäre prinzipiell möglicherweise auch hierzulande denkbar).
In der GRV hat eine Beitragsbemessungsgrenze (und damit logisch verbunden eine Höchstrente) dabei noch eine gewisse Berechtigung. Als die GKV eingeführt wurde, und der größte Teil der Leistungen das (ebenfalls nach oben begrenzte) Krankengeld war, hatte die Beitragsbemessungsgrenze der GKV ebenfalls eine Berechtigung. Heute, da das Krankengeld nur noch einen verschwindend kleinen Anteil an den Kosten der GKV hat, mMn nicht mehr.
Arno
Zunächst mal eine Bitte: Haltet GKV und GRV auseinander, das geht bei einigen ziemlich wirr durcheinander...
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 19. Februar 2026, 10:30 UhrWer also den üblichen Renteneintritt plant, sollte seine Planung mindestens bis 83/86 Jahre Lebenserwartung berücksichtigen, seriöse Anbieter gehen mittlerweile von 92-95 Jahren aus, damit am 87. Geburtstag die Kohle nicht vorzeitig ausgeht.
Wer nämlich seinen 80. Geburtstag erreicht, hat aktuell noch eine Lebenserwartung von zusätzlichen 8-10 (M/F) Jahren ... und eben nicht nur 2-5.
Selbstverständlich steht es jedem frei, diese Hinweise zu ignorieren ...
Vor allem ist die "Schadenshöhe" sehr schief verteilt: Geld zu vererben (notfalls auch dem Staat), weil man früher als erwartet stirbt, ist sehr viel weniger schlimm, als dass das Geld vor dem Tod alle ist, weil man länger lebt, als erwartet. Also zumindest für mich, es mag Menschen geben, die lieber hungern als Geld zu vererben, insbesondere dem Staat 😉
Zitat von Andreas900 am 19. Februar 2026, 11:25 Uhr
- Für Geringverdiener ist die GRV nur ein verkapptes Sozialsystem, bei dem sie einen symbolischen Betrag einzahlen und im Alter nicht von diesen Einzahlungen leben, sondern davon dass Andere mehr einzahlen oder das durch Steuern subventioniert wird. Geringverdiener tragen ihre Renten kaum selber. Da könnte man genauso einfach eine steuerfinanzierte Grundrente einführen.
Das ist (für Deutschland) falsch: Rentner, die im Arbeitsleben wenig in die GRV eingezahlt haben, bekommen auch entsprechend wenig Rente aus der GRV. Sie können ggf. natürlich aufstockend Grundsicherung beantragen (ebenso wie z.B. pleite gegangene Privatiers im Rentenalter). Grundsicherung ist aber steuerfinanziert und kommt nicht aus der GRV.
Übrigens auch ein Grundproblem der privaten Vorsorge: Es gibt aktuell eine breite Bevölkerungsschicht, die nichts davon hat, weil sie absehbar auch mit privater Vorsorge nicht über die Grundsicherung kommen wird.
Deswegen ändert - anders als in der GKV - in der GRV auch eine Abschaffung / Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nichts an der grundlegenden Finanzlage, denn für jeden Euro, den die GRV heute mehr einnimmt, muss sie in x Jahren auch y Euro mehr Rente auszahlen. (Nebenbei: In der "Social Security" der USA ist das anders, da steigt die spätere Rente nicht linear mit den Beiträgen, sondern degressiv - wäre prinzipiell möglicherweise auch hierzulande denkbar).
In der GRV hat eine Beitragsbemessungsgrenze (und damit logisch verbunden eine Höchstrente) dabei noch eine gewisse Berechtigung. Als die GKV eingeführt wurde, und der größte Teil der Leistungen das (ebenfalls nach oben begrenzte) Krankengeld war, hatte die Beitragsbemessungsgrenze der GKV ebenfalls eine Berechtigung. Heute, da das Krankengeld nur noch einen verschwindend kleinen Anteil an den Kosten der GKV hat, mMn nicht mehr.
Arno
Zitat von Absprung_2020 am 20. Februar 2026, 9:19 Uhr@arno sorry, da hat nach meiner Info @andreas900 schon recht, aber bitte Details dann selbst recherchieren: Es gibt seit wenigen Jahren die Möglichkeit zu niedrige Renten wegen zu niedrigem Arbeitslohn aufzustocken, und zwar nicht per Grundsicherung sondern mit einer sog. Grundrente. In den Genuss kommen Menschen, die mindestens 33 Jahre im Durchschnitt bestimmte Mindestlöhne nicht erhalten haben und somit deren erworbene Rente zu niedrig ausfällt um davon halbwegs rumzukommen. Die Kosten dafür übernimmt tatsächlich die GRV und nicht der Steuerzahler, und das ganze ohne Bedürftigkeitsprüfung wie beim Bürgergeld! Bzw. könnte man sagen, dass deswegen ja der Steuerzahler Zuschüsse in die GRV zahlen muss, weil eben derlei sachungemäße Auszahlungen mitfinanziert werden müssen von den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Dennoch: Somit hat Andreas recht, wenn er von einem Sozialsystem per Umverteilung innerhalb der GRV redet.
Somit die leicht zynische Zusammenfassung: Egal ob gescheiterter Privatier mit irgendwie 92 (bekommt dann Grundsicherung), Niegriglöhner-Rentner (mit Grundrente) oder auch Regelrentner im demographischen Katastrophengebiet (laufender Steuerzuschuss in die GRV), letztlich wird der Steuerzahler immer die Lücken für deren Finanzierung schließen. Jeder kann sich nun frei aussuchen wo er mal im Krisenfall landen will. Bzw. sollte strategisch richtige Entscheidungen treffen um nicht in derlei kleine oder große Krisen/Abhängigkeiten abzurutschen.
@arno sorry, da hat nach meiner Info @andreas900 schon recht, aber bitte Details dann selbst recherchieren: Es gibt seit wenigen Jahren die Möglichkeit zu niedrige Renten wegen zu niedrigem Arbeitslohn aufzustocken, und zwar nicht per Grundsicherung sondern mit einer sog. Grundrente. In den Genuss kommen Menschen, die mindestens 33 Jahre im Durchschnitt bestimmte Mindestlöhne nicht erhalten haben und somit deren erworbene Rente zu niedrig ausfällt um davon halbwegs rumzukommen. Die Kosten dafür übernimmt tatsächlich die GRV und nicht der Steuerzahler, und das ganze ohne Bedürftigkeitsprüfung wie beim Bürgergeld! Bzw. könnte man sagen, dass deswegen ja der Steuerzahler Zuschüsse in die GRV zahlen muss, weil eben derlei sachungemäße Auszahlungen mitfinanziert werden müssen von den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Dennoch: Somit hat Andreas recht, wenn er von einem Sozialsystem per Umverteilung innerhalb der GRV redet.
Somit die leicht zynische Zusammenfassung: Egal ob gescheiterter Privatier mit irgendwie 92 (bekommt dann Grundsicherung), Niegriglöhner-Rentner (mit Grundrente) oder auch Regelrentner im demographischen Katastrophengebiet (laufender Steuerzuschuss in die GRV), letztlich wird der Steuerzahler immer die Lücken für deren Finanzierung schließen. Jeder kann sich nun frei aussuchen wo er mal im Krisenfall landen will. Bzw. sollte strategisch richtige Entscheidungen treffen um nicht in derlei kleine oder große Krisen/Abhängigkeiten abzurutschen.
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 20. Februar 2026, 9:56 UhrZitat von Absprung_2020 am 20. Februar 2026, 9:19 Uhr@arno sorry, da hat nach meiner Info @andreas900 schon recht, aber bitte Details dann selbst recherchieren: Es gibt seit wenigen Jahren die Möglichkeit zu niedrige Renten wegen zu niedrigem Arbeitslohn aufzustocken, und zwar nicht per Grundsicherung sondern mit einer sog. Grundrente. In den Genuss kommen Menschen, die mindestens 33 Jahre im Durchschnitt bestimmte Mindestlöhne nicht erhalten haben und somit deren erworbene Rente zu niedrig ausfällt um davon halbwegs rumzukommen. Die Kosten dafür übernimmt tatsächlich die GRV und nicht der Steuerzahler, und das ganze ohne Bedürftigkeitsprüfung wie beim Bürgergeld! Bzw. könnte man sagen, dass deswegen ja der Steuerzahler Zuschüsse in die GRV zahlen muss, weil eben derlei sachungemäße Auszahlungen mitfinanziert werden müssen von den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Dennoch: Somit hat Andreas recht, wenn er von einem Sozialsystem per Umverteilung innerhalb der GRV redet.
Somit die leicht zynische Zusammenfassung: Egal ob gescheiterter Privatier mit irgendwie 92 (bekommt dann Grundsicherung), Niegriglöhner-Rentner (mit Grundrente) oder auch Regelrentner im demographischen Katastrophengebiet (laufender Steuerzuschuss in die GRV), letztlich wird der Steuerzahler immer die Lücken für deren Finanzierung schließen. Jeder kann sich nun frei aussuchen wo er mal im Krisenfall landen will. Bzw. sollte strategisch richtige Entscheidungen treffen um nicht in derlei kleine oder große Krisen/Abhängigkeiten abzurutschen.
Ja, was denn nun? Zahlt der allgemeine Steuerzahler diese Lücke oder nicht?
Recherche hilft dabei natürlich und wer nur ein wenig sucht, der findet auch:
Ebenda nachzulesen:
Die Dimensionen der Bundesmittel sind zweifelsohne beachtlich. Allerdings zeigt sich im Zeitverlauf seit 2005 kein Anstieg der Anteilswerte. [...] Lag der Anteil der Bundesmittel im Jahr 2005 noch bei 29,8 %, so sinkt er bis 2021 auf 19,1 % und
steigt dann wieder auf 24,6 % im Jahr 2024. [...]Bundeszuschüsse
Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung decken 22,1 % der Einnahmen der GRV ab (vgl. Abbildung VIII.34). Sie stellen
keine Subvention dar; vielmehr wird dadurch erreicht, dass die Kosten der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen beglichen werden.
Diese Leistungen erbringt die GRV für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese
Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere
Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen
des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte)
sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes. Das Steuersystem bildet hierfür das
geeignete Instrument, da es alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit heranzieht.Die Bundeszuschüsse sind also seit ~20 Jahren prozentual konstant und die Lücken durch nicht beitragsgedeckte Leistungen werden seit Jahrzehnten vom allgemeinen Steuerzahler ausgeglichen.
Zitat von Absprung_2020 am 20. Februar 2026, 9:19 Uhr@arno sorry, da hat nach meiner Info @andreas900 schon recht, aber bitte Details dann selbst recherchieren: Es gibt seit wenigen Jahren die Möglichkeit zu niedrige Renten wegen zu niedrigem Arbeitslohn aufzustocken, und zwar nicht per Grundsicherung sondern mit einer sog. Grundrente. In den Genuss kommen Menschen, die mindestens 33 Jahre im Durchschnitt bestimmte Mindestlöhne nicht erhalten haben und somit deren erworbene Rente zu niedrig ausfällt um davon halbwegs rumzukommen. Die Kosten dafür übernimmt tatsächlich die GRV und nicht der Steuerzahler, und das ganze ohne Bedürftigkeitsprüfung wie beim Bürgergeld! Bzw. könnte man sagen, dass deswegen ja der Steuerzahler Zuschüsse in die GRV zahlen muss, weil eben derlei sachungemäße Auszahlungen mitfinanziert werden müssen von den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Dennoch: Somit hat Andreas recht, wenn er von einem Sozialsystem per Umverteilung innerhalb der GRV redet.
Somit die leicht zynische Zusammenfassung: Egal ob gescheiterter Privatier mit irgendwie 92 (bekommt dann Grundsicherung), Niegriglöhner-Rentner (mit Grundrente) oder auch Regelrentner im demographischen Katastrophengebiet (laufender Steuerzuschuss in die GRV), letztlich wird der Steuerzahler immer die Lücken für deren Finanzierung schließen. Jeder kann sich nun frei aussuchen wo er mal im Krisenfall landen will. Bzw. sollte strategisch richtige Entscheidungen treffen um nicht in derlei kleine oder große Krisen/Abhängigkeiten abzurutschen.
Ja, was denn nun? Zahlt der allgemeine Steuerzahler diese Lücke oder nicht?
Recherche hilft dabei natürlich und wer nur ein wenig sucht, der findet auch:
Ebenda nachzulesen:
Die Dimensionen der Bundesmittel sind zweifelsohne beachtlich. Allerdings zeigt sich im Zeitverlauf seit 2005 kein Anstieg der Anteilswerte. [...] Lag der Anteil der Bundesmittel im Jahr 2005 noch bei 29,8 %, so sinkt er bis 2021 auf 19,1 % und
steigt dann wieder auf 24,6 % im Jahr 2024. [...]Bundeszuschüsse
Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung decken 22,1 % der Einnahmen der GRV ab (vgl. Abbildung VIII.34). Sie stellen
keine Subvention dar; vielmehr wird dadurch erreicht, dass die Kosten der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen beglichen werden.
Diese Leistungen erbringt die GRV für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese
Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere
Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen
des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte)
sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes. Das Steuersystem bildet hierfür das
geeignete Instrument, da es alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit heranzieht.
Die Bundeszuschüsse sind also seit ~20 Jahren prozentual konstant und die Lücken durch nicht beitragsgedeckte Leistungen werden seit Jahrzehnten vom allgemeinen Steuerzahler ausgeglichen.
Zitat von Arno am 20. Februar 2026, 16:27 UhrZitat von Absprung_2020 am 20. Februar 2026, 9:19 Uhr@arno sorry, da hat nach meiner Info @andreas900 schon recht, aber bitte Details dann selbst recherchieren: Es gibt seit wenigen Jahren die Möglichkeit zu niedrige Renten wegen zu niedrigem Arbeitslohn aufzustocken, und zwar nicht per Grundsicherung sondern mit einer sog. Grundrente.
Spannend, die Grundrente ist tatsächlich an mir vorbeigegangen. Scheint mir allerdings eine sehr schmale Gruppe zu betreffen, weil ein "symbolischer Beitrag" dafür eher nicht reicht, sondern mindestens 33 Jahre lang mindestens Beiträge für 30% des jeweiligen Durchschnittseinkommens eingezahlt werden müssen (und z.B. freiwillige Beiträge nicht mitgezählt werden). Die Rentenversicherung schreibt auch, im Schnitt werden 97€/Monat aufgestockt, und zwar für 1,4Mio unserer rund 21Mio Rentnerinnen und Rentner: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html
Tatsächlich ist diese Grundrente eine sogenannte "versicherungsfremde Leistung", die also - zumindest prinzipiell - aus Steuermitteln bezahlt und nur von der Rentenversicherung ausgezahlt wird: https://dserver.bundestag.de/btd/19/177/1917762.pdf
Arno
Zitat von Absprung_2020 am 20. Februar 2026, 9:19 Uhr@arno sorry, da hat nach meiner Info @andreas900 schon recht, aber bitte Details dann selbst recherchieren: Es gibt seit wenigen Jahren die Möglichkeit zu niedrige Renten wegen zu niedrigem Arbeitslohn aufzustocken, und zwar nicht per Grundsicherung sondern mit einer sog. Grundrente.
Spannend, die Grundrente ist tatsächlich an mir vorbeigegangen. Scheint mir allerdings eine sehr schmale Gruppe zu betreffen, weil ein "symbolischer Beitrag" dafür eher nicht reicht, sondern mindestens 33 Jahre lang mindestens Beiträge für 30% des jeweiligen Durchschnittseinkommens eingezahlt werden müssen (und z.B. freiwillige Beiträge nicht mitgezählt werden). Die Rentenversicherung schreibt auch, im Schnitt werden 97€/Monat aufgestockt, und zwar für 1,4Mio unserer rund 21Mio Rentnerinnen und Rentner: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html
Tatsächlich ist diese Grundrente eine sogenannte "versicherungsfremde Leistung", die also - zumindest prinzipiell - aus Steuermitteln bezahlt und nur von der Rentenversicherung ausgezahlt wird: https://dserver.bundestag.de/btd/19/177/1917762.pdf
Arno
Zitat von Otscho am 21. Februar 2026, 20:51 UhrZitat von Andreas900 am 19. Februar 2026, 11:55 UhrNoch weiter gedacht: Im öffentlichen Dienst gibt es derzeit ein riesen Nachwuchsproblem während gerade die Baby Bommer massenhaft ausscheiden. Ist es klug den "Beruf Beamter" jetzt bewusst unattraktiver zu machen?
Ich bin da etwas anderer Meinung. Mein natürlich absolut subjektiver Eindruck auch aus meinem persönlichem Umfeld ist, dass oftmals die Meinung vorherrscht, als Beamter hat man zwar einen sicheren Job, wird aber eher schlecht bezahlt. Wer kennt nicht noch aus der Schulzeit Lehrer, die oftmals der Meinung waren, in der freien Wirtschaft würden sie ja so viel mehr verdienen. Viele können auch nicht wirklich einschätzen, wie viel bei Beamten übrig bleibt, wieviel deren Brutto also wirklich "wert" ist, welche finanziellen Anreize es ansonsten gibt, Pension, etc.
Dieses Thema ist für viele also sehr intransparent, da wird dann nur mal in eine Entgelttabelle geschaut und verglichen und das war es. Würde man das Beamtentum auf ein notwendiges Minimum zurückfahren, und Angestelltenverhältnisse finanziell entsprechend anpassen (Ausgleich für Pension, Hochrechnen des Brutto, damit das Netto gleich bleibt, etc.), dann wäre der ÖD direkt mit anderen Jobs vergleichbar und es wäre sofort ersichtlich, dass es evtl. auch finanziell nicht ganz so schlecht ist wie gedacht. Das ganze würde also die Sichtbarkeit deutlich erhöhen und damit evtl. mehr Leute dazu bewegen, einen Job im ÖD in Betracht zu ziehen.
Zitat von Andreas900 am 19. Februar 2026, 11:55 UhrNoch weiter gedacht: Im öffentlichen Dienst gibt es derzeit ein riesen Nachwuchsproblem während gerade die Baby Bommer massenhaft ausscheiden. Ist es klug den "Beruf Beamter" jetzt bewusst unattraktiver zu machen?
Ich bin da etwas anderer Meinung. Mein natürlich absolut subjektiver Eindruck auch aus meinem persönlichem Umfeld ist, dass oftmals die Meinung vorherrscht, als Beamter hat man zwar einen sicheren Job, wird aber eher schlecht bezahlt. Wer kennt nicht noch aus der Schulzeit Lehrer, die oftmals der Meinung waren, in der freien Wirtschaft würden sie ja so viel mehr verdienen. Viele können auch nicht wirklich einschätzen, wie viel bei Beamten übrig bleibt, wieviel deren Brutto also wirklich "wert" ist, welche finanziellen Anreize es ansonsten gibt, Pension, etc.
Dieses Thema ist für viele also sehr intransparent, da wird dann nur mal in eine Entgelttabelle geschaut und verglichen und das war es. Würde man das Beamtentum auf ein notwendiges Minimum zurückfahren, und Angestelltenverhältnisse finanziell entsprechend anpassen (Ausgleich für Pension, Hochrechnen des Brutto, damit das Netto gleich bleibt, etc.), dann wäre der ÖD direkt mit anderen Jobs vergleichbar und es wäre sofort ersichtlich, dass es evtl. auch finanziell nicht ganz so schlecht ist wie gedacht. Das ganze würde also die Sichtbarkeit deutlich erhöhen und damit evtl. mehr Leute dazu bewegen, einen Job im ÖD in Betracht zu ziehen.
Zitat von Arno am 27. Februar 2026, 23:17 UhrWir wandern in Richtung Off-Topic, aber es ist mir wichtig:
Bitte den ÖD nicht auf Beamte reduzieren. Beamte sind zusammen mit Richtern rund 1/3 des ÖD, also sicher ein großer Anteil, Angestellte aber die übrigen 2/3 (laut Destatis). Mit "ganz normalen" Sozialversicherungsbeiträgen, häufig GKV, fast immer GRV (plus Betriebsrente), keine Pension, nicht grundsätzlich anders als in der freien Wirtschaft.
Arno
Wir wandern in Richtung Off-Topic, aber es ist mir wichtig:
Bitte den ÖD nicht auf Beamte reduzieren. Beamte sind zusammen mit Richtern rund 1/3 des ÖD, also sicher ein großer Anteil, Angestellte aber die übrigen 2/3 (laut Destatis). Mit "ganz normalen" Sozialversicherungsbeiträgen, häufig GKV, fast immer GRV (plus Betriebsrente), keine Pension, nicht grundsätzlich anders als in der freien Wirtschaft.
Arno
Zitat von Appletree am 26. Juli 2026, 15:08 UhrEinige Foristen meinen tatsächlich, dass die Kapitalertragssteuer erhöht werden könnte, und dass dies bzgl. einiger Probleme im Finanzhaushalt des Staates oder im Sozialsystem auch noch die einfachste Lösung sei.
Ich möchte ganz gewaltig widersprechen:
- Für FIRE ist jede Erhöhung von Kapitalertragssteuern eine Katastrophe. Rendite-Rechnungen funktionieren nicht mehr, und mühsam erspartes Geld wird entwertet. Ganz schlecht. Und der steuerliche Zugriff plus Zugriff der Sozialversicherungsträger ist bereits derzeitig unerträglich hoch.
- Eine Erhöhung der jetzigen Kapitalertragssteuer wäre verfassungswidrig. Einfach weil die Gesamtbelastung zu hoch wird. Bereits jetzt sind Kapitalerträge der am stärksten belastete Einkommensteil, die Belastung ist höher als die von Spitzeneinkommen.
Ich rechne es einmal vor:
Auf Unternehmensebene werden Gewinne mit 15% Körperschaftssteuer plus 5,5% Soli belastet. Das macht schon mal 15,825% Belastung. Dazu kommt die Belastung mit Gewerbesteuer, das sind abhängig vom Unternehmensstandort weitere 3,5% * Hebesatz (= ca. 200 bis 900) = ca. 16 % etwa (für die meisten größeren Städte ist es eher mehr). Das macht dann schon mal 31,825% Belastung. Bei Vollausschüttung lassen sich demnach 68,175% ausschütten.
Diese werden jetzt mit 25% Kapitalertragssteuer plus 5,5% Soli belastet, macht 26,375 %. Verbleiben noch 50,19384375%, gerundet 50,19%.- Als Fazit: Kapitaleinkünfte werden in unserem Land mit etwa 50% Steuern belegt. Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KK kommen dann noch 21 bis 22% KV- und Pflegeversicherung drauf. Nehmen wir 21,50% an, dann verbleiben 28,69% für den Kapitalanleger.
Soll das euer Ernst sein? Ein Staat, der nur noch abzockt, und auch das ist einigen hier noch zuwenig Abzocke? Darüber gibt es natürlich weitere Steuern, die auch noch bedient werden müssen: Grundsteuer, GEZ, MwSt, Steuern auf Energie/Sprit, spezielle Verbrauchssteuern?
Jedenfalls bleibt festzustellen, dass hier für weitere Erhöhungen keine großartigen Spielräume vorhanden sind. Ganz im Gegenteil: diese Steuern müßten allesamt kräftig runter (davon, dass dies wirklich passiert, träume ich wohl nur . . . ).
Einige Foristen meinen tatsächlich, dass die Kapitalertragssteuer erhöht werden könnte, und dass dies bzgl. einiger Probleme im Finanzhaushalt des Staates oder im Sozialsystem auch noch die einfachste Lösung sei.
Ich möchte ganz gewaltig widersprechen:
- Für FIRE ist jede Erhöhung von Kapitalertragssteuern eine Katastrophe. Rendite-Rechnungen funktionieren nicht mehr, und mühsam erspartes Geld wird entwertet. Ganz schlecht. Und der steuerliche Zugriff plus Zugriff der Sozialversicherungsträger ist bereits derzeitig unerträglich hoch.
- Eine Erhöhung der jetzigen Kapitalertragssteuer wäre verfassungswidrig. Einfach weil die Gesamtbelastung zu hoch wird. Bereits jetzt sind Kapitalerträge der am stärksten belastete Einkommensteil, die Belastung ist höher als die von Spitzeneinkommen.
Ich rechne es einmal vor:
Auf Unternehmensebene werden Gewinne mit 15% Körperschaftssteuer plus 5,5% Soli belastet. Das macht schon mal 15,825% Belastung. Dazu kommt die Belastung mit Gewerbesteuer, das sind abhängig vom Unternehmensstandort weitere 3,5% * Hebesatz (= ca. 200 bis 900) = ca. 16 % etwa (für die meisten größeren Städte ist es eher mehr). Das macht dann schon mal 31,825% Belastung. Bei Vollausschüttung lassen sich demnach 68,175% ausschütten.
Diese werden jetzt mit 25% Kapitalertragssteuer plus 5,5% Soli belastet, macht 26,375 %. Verbleiben noch 50,19384375%, gerundet 50,19%. - Als Fazit: Kapitaleinkünfte werden in unserem Land mit etwa 50% Steuern belegt. Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KK kommen dann noch 21 bis 22% KV- und Pflegeversicherung drauf. Nehmen wir 21,50% an, dann verbleiben 28,69% für den Kapitalanleger.
Soll das euer Ernst sein? Ein Staat, der nur noch abzockt, und auch das ist einigen hier noch zuwenig Abzocke? Darüber gibt es natürlich weitere Steuern, die auch noch bedient werden müssen: Grundsteuer, GEZ, MwSt, Steuern auf Energie/Sprit, spezielle Verbrauchssteuern?
Jedenfalls bleibt festzustellen, dass hier für weitere Erhöhungen keine großartigen Spielräume vorhanden sind. Ganz im Gegenteil: diese Steuern müßten allesamt kräftig runter (davon, dass dies wirklich passiert, träume ich wohl nur . . . ).
Zitat von egon am 26. Juli 2026, 15:16 UhrWieso meinen? Sie hatten es doch schon vor:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/aktien-sparen-kleinanleger-abgeltungssteuer-spd-100.html
Natürlich wären geringe Steuern nett, wir erinnern uns mal an die 1j.-Haltefrist bei Aktien...
Wieso meinen? Sie hatten es doch schon vor:
Natürlich wären geringe Steuern nett, wir erinnern uns mal an die 1j.-Haltefrist bei Aktien...
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. Juli 2026, 15:23 Uhr@appletree Gut, dass Du kein Unternehmer bist. Aber wenn man sich schon zu steuerlichen Belastungen auslässt, sollte man wenigstens so ein ganz klein bisschen Ahnung haben, worüber man schreibt.
Die "Berechnung" der angeblichen Steuerlast ist selbst für dieses Forum eine außergewöhnliche Glanzleistung.
Üb' weiter.
@appletree Gut, dass Du kein Unternehmer bist. Aber wenn man sich schon zu steuerlichen Belastungen auslässt, sollte man wenigstens so ein ganz klein bisschen Ahnung haben, worüber man schreibt.
Die "Berechnung" der angeblichen Steuerlast ist selbst für dieses Forum eine außergewöhnliche Glanzleistung.
Üb' weiter.
Zitat von Appletree am 26. Juli 2026, 15:34 UhrZitat von egon am 26. Juli 2026, 15:16 UhrWieso meinen? Sie hatten es doch schon vor:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/aktien-sparen-kleinanleger-abgeltungssteuer-spd-100.html
Natürlich wären geringe Steuern nett, wir erinnern uns mal an die 1j.-Haltefrist bei Aktien...
M.E. wäre eine 5%-tige Erhöhung als verfassungswidrig vom BVG einzukassieren gewesen. Aber das sehen Links-Politiker leider nicht. Und ob das wirklich passiert wäre bei einer solchen Erhöhung, steht wegen fiskalischer "Zwänge" leider in den Sternen, es ist nicht unbedingt sicher.
Hier bleibt einfach nur die Konsequenz Parteien wie die SPD nie mehr zu wählen (insbesondere nicht als FIRE-Anhänger). Auch stellt sich die Frage, ob diese Parteien selbst wegen ständigem Verstoß gegen die Garantie des Eigentums nicht als verfassungswidrig einzustufen sind. Das gilt insbesondere für deren Jugendorganisationen, die mit Enteignungs-Fantasien nur so um sich werfen.
Und klar, dass der ÖRR mit der "Tagesschau" hier gleich mal ein Fass aufmacht. Komischerweise werden solche linken Ansichten hier liebend gerne verbreitet.
Zitat von egon am 26. Juli 2026, 15:16 UhrWieso meinen? Sie hatten es doch schon vor:
Natürlich wären geringe Steuern nett, wir erinnern uns mal an die 1j.-Haltefrist bei Aktien...
M.E. wäre eine 5%-tige Erhöhung als verfassungswidrig vom BVG einzukassieren gewesen. Aber das sehen Links-Politiker leider nicht. Und ob das wirklich passiert wäre bei einer solchen Erhöhung, steht wegen fiskalischer "Zwänge" leider in den Sternen, es ist nicht unbedingt sicher.
Hier bleibt einfach nur die Konsequenz Parteien wie die SPD nie mehr zu wählen (insbesondere nicht als FIRE-Anhänger). Auch stellt sich die Frage, ob diese Parteien selbst wegen ständigem Verstoß gegen die Garantie des Eigentums nicht als verfassungswidrig einzustufen sind. Das gilt insbesondere für deren Jugendorganisationen, die mit Enteignungs-Fantasien nur so um sich werfen.
Und klar, dass der ÖRR mit der "Tagesschau" hier gleich mal ein Fass aufmacht. Komischerweise werden solche linken Ansichten hier liebend gerne verbreitet.
Zitat von egon am 26. Juli 2026, 15:39 UhrDie Garantie des Eigentums ist aber beschränkt, Abs 2:
"Eigentum verpflichtet."
Das anhäufen von Geld ist eben nicht zum Wohle der Allgemeinheit. Tja.. 😉
Die Garantie des Eigentums ist aber beschränkt, Abs 2:
"Eigentum verpflichtet."
Das anhäufen von Geld ist eben nicht zum Wohle der Allgemeinheit. Tja.. 😉
Zitat von Appletree am 26. Juli 2026, 16:09 UhrZitat von egon am 26. Juli 2026, 15:39 UhrDie Garantie des Eigentums ist aber beschränkt, Abs 2:
"Eigentum verpflichtet."
Das anhäufen von Geld ist eben nicht zum Wohle der Allgemeinheit. Tja.. 😉
Ja, aber das ist ungemein schwammig formuliert (Artikel 14 GG). Zu was genau verpflichtet denn Eigentum? Und ist "Sparen" tatsächlich nicht zum Wohle der Allgemeinheit? Sparen bedeutet, dass ich mir nach einiger Zeit ein Auto kaufen kann, wenn ich das lange genug tue. Darf ich das jetzt nicht?
Und wozu soll dann Arbeiten gut sein, das dient doch dem Geld verdienen. Also ist Arbeiten in Deutschland nicht erwünscht?Ich denke mal, hier liegt ein recht großes Mißverständnis vor. Selbverständlich darf jeder Sparen, und sein Geld für sich selbst und seinen Lebensunterhalt auch verwenden. Es gibt auch keinen Zwang zum Konsumieren. Und ein gewisses Maß an Kapitalismus garantiert zumindest einen recht effizienten Umgang mit Geld - ganz im Gegensatz zu sozialistischen Systemen.
Das GG jedenfalls sagt nicht aus, dass Sparen in irgendeiner Weise schädlich ist.
Zitat von egon am 26. Juli 2026, 15:39 UhrDie Garantie des Eigentums ist aber beschränkt, Abs 2:
"Eigentum verpflichtet."
Das anhäufen von Geld ist eben nicht zum Wohle der Allgemeinheit. Tja.. 😉
Ja, aber das ist ungemein schwammig formuliert (Artikel 14 GG). Zu was genau verpflichtet denn Eigentum? Und ist "Sparen" tatsächlich nicht zum Wohle der Allgemeinheit? Sparen bedeutet, dass ich mir nach einiger Zeit ein Auto kaufen kann, wenn ich das lange genug tue. Darf ich das jetzt nicht?
Und wozu soll dann Arbeiten gut sein, das dient doch dem Geld verdienen. Also ist Arbeiten in Deutschland nicht erwünscht?
Ich denke mal, hier liegt ein recht großes Mißverständnis vor. Selbverständlich darf jeder Sparen, und sein Geld für sich selbst und seinen Lebensunterhalt auch verwenden. Es gibt auch keinen Zwang zum Konsumieren. Und ein gewisses Maß an Kapitalismus garantiert zumindest einen recht effizienten Umgang mit Geld - ganz im Gegensatz zu sozialistischen Systemen.
Das GG jedenfalls sagt nicht aus, dass Sparen in irgendeiner Weise schädlich ist.
Zitat von Muslime_Frugi am 26. Juli 2026, 17:35 UhrSPD wählen und Frugalisten kommt darauf an. Der minimalistische „German FIRE“ Kandidat wähnt sich bei der Gleichheitsgrundsatz-/Umverteilungs SPD in guten Händen.
Die SPD garantiert Sozialschmarotzertum und gleichzeitig ist der „German FIRE“ Aspirant noch nicht reich genug um in die Neidfalle zu geraten.
SPD wählen und Frugalisten kommt darauf an. Der minimalistische „German FIRE“ Kandidat wähnt sich bei der Gleichheitsgrundsatz-/Umverteilungs SPD in guten Händen.
Die SPD garantiert Sozialschmarotzertum und gleichzeitig ist der „German FIRE“ Aspirant noch nicht reich genug um in die Neidfalle zu geraten.
Zitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 8:48 UhrZitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. Juli 2026, 15:23 Uhr@appletree Gut, dass Du kein Unternehmer bist. Aber wenn man sich schon zu steuerlichen Belastungen auslässt, sollte man wenigstens so ein ganz klein bisschen Ahnung haben, worüber man schreibt.
Die "Berechnung" der angeblichen Steuerlast ist selbst für dieses Forum eine außergewöhnliche Glanzleistung.
Üb' weiter.
Dann lass uns nicht dumm sterben. Ich rechne ähnlich wie @appletree, bis auf die Sache mit der fGKV.
Auf Unternehmensseite:
15,825% Körperschaftsteuer+Soli
15% durchschnittliche Gewerbesteuerzusammen 30,825%
Auf Empfängerseite:
26,375% Kapitalertragssteuer+Soli69,175% * 0,26275 = ca. 18,175%
Also zusammen grob 49% Steuerbelastung auf den ausgeschütteten Gewinn.
Hinzu kommen ggf. fGKV. Aktuell bei mir 21,6%, laut Schreiben von gestern ab 01.08. dann 22,05%.
69,175% * 0,216 = 14,94 %
Im Worst Case Fall gehen dann ca 64% vom ursprünglichen Gewinn ab.
Dabei muss man natürlich bedenken, dass es eine Günstigerprüfung gibt und die Rechnung für die fGKV auch nur innerhalb der Grenzen zwischen Mindestbemessungsgrundlage und Beitragsbemessungsgrenze gilt.
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. Juli 2026, 15:23 Uhr@appletree Gut, dass Du kein Unternehmer bist. Aber wenn man sich schon zu steuerlichen Belastungen auslässt, sollte man wenigstens so ein ganz klein bisschen Ahnung haben, worüber man schreibt.
Die "Berechnung" der angeblichen Steuerlast ist selbst für dieses Forum eine außergewöhnliche Glanzleistung.
Üb' weiter.
Dann lass uns nicht dumm sterben. Ich rechne ähnlich wie @appletree, bis auf die Sache mit der fGKV.
Auf Unternehmensseite:
15,825% Körperschaftsteuer+Soli
15% durchschnittliche Gewerbesteuer
zusammen 30,825%
Auf Empfängerseite:
26,375% Kapitalertragssteuer+Soli
69,175% * 0,26275 = ca. 18,175%
Also zusammen grob 49% Steuerbelastung auf den ausgeschütteten Gewinn.
Hinzu kommen ggf. fGKV. Aktuell bei mir 21,6%, laut Schreiben von gestern ab 01.08. dann 22,05%.
69,175% * 0,216 = 14,94 %
Im Worst Case Fall gehen dann ca 64% vom ursprünglichen Gewinn ab.
Dabei muss man natürlich bedenken, dass es eine Günstigerprüfung gibt und die Rechnung für die fGKV auch nur innerhalb der Grenzen zwischen Mindestbemessungsgrundlage und Beitragsbemessungsgrenze gilt.
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 27. Juli 2026, 10:07 UhrZitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 8:48 UhrZitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. Juli 2026, 15:23 Uhr@appletree Gut, dass Du kein Unternehmer bist. Aber wenn man sich schon zu steuerlichen Belastungen auslässt, sollte man wenigstens so ein ganz klein bisschen Ahnung haben, worüber man schreibt.
Die "Berechnung" der angeblichen Steuerlast ist selbst für dieses Forum eine außergewöhnliche Glanzleistung.
Üb' weiter.
Dann lass uns nicht dumm sterben. Ich rechne ähnlich wie @appletree, bis auf die Sache mit der fGKV.
Das ist erschütternd.
Der deutsche Durchschnittskleinmichelschreihals zahlt keine Gewerbesteuer. 25% Kapitalertrag - Ende. Dafür, dass das so bleibt, sollten die meisten FIRE-auf-Kante-Rechner jeden Tag dreimal gen Berlin beten und ansonsten die Klappe halten.
Dass man auf Einkommen (f)GKV zahlen muss, wer hätte das gedacht? Hilft natürlich super, um erschreckend hohe Prozentzahlen zu generieren. Glaubt ihr wirklich, ihr bekommt ein Gesundheitssystem umsonst oder könnt Euch von Euren Depots im Zweifel selbst die Krebsbehandlung leisten? Nie im Leben. Also auch da: zahlen und Klappe halten, wenn man sich schon früher als der Rest aus dem Erwerbsleben verabschiedet. Oder mal ernsthaft selbst reflektieren, ob das Kapital wirklich ausreicht.
Last not least: ich habe selbst vor 2 Jahren eine vermögensverwaltende GmbH und damit Kapitalgesellschaft (KG) gegründet. Aus der KG werde ich vermutlich ab nächstem Jahr ein Zweitdepot bespaßen und dann gilt meiner bescheidenen Meinung nach § 8b KStG - Einzelnorm, Auszug Abs. 2 und 3:
"Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz. [...]
Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 6 gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen."
Bedeutet: 95% dürfen abgezogen werden, was natürlich - sollte ich wider Erwarten Recht haben - klitzekleine Auswirkungen auf Eure Berechnungen hat.
Und das ist meiner bescheidenen Meinung nach einer der Gründe, warum ich nach wie vor behaupte, dass D ein absolutes Steuerparadies ist - zumindest, wenn man sich ein wenig drum kümmert und es mal in den Bereich geschafft hat, ab dem sich die Kosten für eine GmbH rentieren. Wer das aber erreicht hat und über zu hohe Steuerbelastung stöhnt, hat entweder Null Ahnung oder ist ein unverbesserlicher Jammerlappen.
Not. my. problem.
Zitat von Karlo Kniepig am 27. Juli 2026, 8:48 UhrZitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. Juli 2026, 15:23 Uhr@appletree Gut, dass Du kein Unternehmer bist. Aber wenn man sich schon zu steuerlichen Belastungen auslässt, sollte man wenigstens so ein ganz klein bisschen Ahnung haben, worüber man schreibt.
Die "Berechnung" der angeblichen Steuerlast ist selbst für dieses Forum eine außergewöhnliche Glanzleistung.
Üb' weiter.
Dann lass uns nicht dumm sterben. Ich rechne ähnlich wie @appletree, bis auf die Sache mit der fGKV.
Das ist erschütternd.
Der deutsche Durchschnittskleinmichelschreihals zahlt keine Gewerbesteuer. 25% Kapitalertrag - Ende. Dafür, dass das so bleibt, sollten die meisten FIRE-auf-Kante-Rechner jeden Tag dreimal gen Berlin beten und ansonsten die Klappe halten.
Dass man auf Einkommen (f)GKV zahlen muss, wer hätte das gedacht? Hilft natürlich super, um erschreckend hohe Prozentzahlen zu generieren. Glaubt ihr wirklich, ihr bekommt ein Gesundheitssystem umsonst oder könnt Euch von Euren Depots im Zweifel selbst die Krebsbehandlung leisten? Nie im Leben. Also auch da: zahlen und Klappe halten, wenn man sich schon früher als der Rest aus dem Erwerbsleben verabschiedet. Oder mal ernsthaft selbst reflektieren, ob das Kapital wirklich ausreicht.
Last not least: ich habe selbst vor 2 Jahren eine vermögensverwaltende GmbH und damit Kapitalgesellschaft (KG) gegründet. Aus der KG werde ich vermutlich ab nächstem Jahr ein Zweitdepot bespaßen und dann gilt meiner bescheidenen Meinung nach § 8b KStG - Einzelnorm, Auszug Abs. 2 und 3:
"Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz. [...]
Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 6 gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen."
Bedeutet: 95% dürfen abgezogen werden, was natürlich - sollte ich wider Erwarten Recht haben - klitzekleine Auswirkungen auf Eure Berechnungen hat.
Und das ist meiner bescheidenen Meinung nach einer der Gründe, warum ich nach wie vor behaupte, dass D ein absolutes Steuerparadies ist - zumindest, wenn man sich ein wenig drum kümmert und es mal in den Bereich geschafft hat, ab dem sich die Kosten für eine GmbH rentieren. Wer das aber erreicht hat und über zu hohe Steuerbelastung stöhnt, hat entweder Null Ahnung oder ist ein unverbesserlicher Jammerlappen.
Not. my. problem.