Hat sich's bald ausgefired? (Steuer)
Zitat von egon am 4. Dezember 2025, 15:58 Uhrhttps://www.focus.de/finanzen/boerse/angriff-auf-ihre-altersvorsorge-was-sozialabgaben-auf-kapitalertraege-fuer-sie-bedeuten_d49c22bd-c63a-4085-b614-34050a93b3fd.html
Klingt übel:
"Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass es 2023 rund 800.000 Personen in Deutschland gab, die tatsächlich nur von Kapitaleinkünften lebten. Die Zahl hat sich binnen zehn Jahren in etwa verdoppelt, sie dürfte also heute noch höher liegen als vor zwei Jahren. „Der gesellschaftliche Nutzen wäre enorm, wenn einige dieser Milliarden Euro für Investitionen in ein besseres Gesundheitssystem oder den Klimaschutz genutzt würden und nicht nur das Privatvermögen einiger weniger mehren“, sagte DIW-Chef Marcel Fratzscher dazu."
Klingt übel:
"Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass es 2023 rund 800.000 Personen in Deutschland gab, die tatsächlich nur von Kapitaleinkünften lebten. Die Zahl hat sich binnen zehn Jahren in etwa verdoppelt, sie dürfte also heute noch höher liegen als vor zwei Jahren. „Der gesellschaftliche Nutzen wäre enorm, wenn einige dieser Milliarden Euro für Investitionen in ein besseres Gesundheitssystem oder den Klimaschutz genutzt würden und nicht nur das Privatvermögen einiger weniger mehren“, sagte DIW-Chef Marcel Fratzscher dazu."
Zitat von Arnim am 5. Dezember 2025, 12:11 UhrDer angesprochene Passus wurde einen Tag vor Erscheinen des Focus-Artikels schon wieder gestrichen. Warum der Artikel gestern überhaupt veröffentlicht wurde verstehe ich also nicht.
Und selbst wenn das jemals kommen sollte: Rentenbeiträge lassen sich zu 100 % steuerlich absetzen (ich sehe nicht, warum das bei Beiträgen basierend auf Kapitalerträgen anders sein sollte). Meine Aufregung hält sich also in Grenzen halten.
Der angesprochene Passus wurde einen Tag vor Erscheinen des Focus-Artikels schon wieder gestrichen. Warum der Artikel gestern überhaupt veröffentlicht wurde verstehe ich also nicht.
Und selbst wenn das jemals kommen sollte: Rentenbeiträge lassen sich zu 100 % steuerlich absetzen (ich sehe nicht, warum das bei Beiträgen basierend auf Kapitalerträgen anders sein sollte). Meine Aufregung hält sich also in Grenzen halten.
Zitat von Feedback am 5. Dezember 2025, 16:08 UhrJa zuviele in der CDU waren dagegen.
Meine Aufregung hier wäre das die Spitzenverdiener die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen aussen vor wären.
Die Renditen bei Vermietung ist eh schon niedrig, da würden noch weniger private Vermieter Wohnraum anbieten.
Und es wäre bürokratisch kaum machbar.
Lieber wäre mir Erbschaftsteuer einheitlich machen bspw. Jährlich 100.000 Freibetrag für Erbschaft und ein Erbe kann linear verteilt werden über zehn Jahre.
Spekulationssteuer der Kapitalertragsteuer angleichen und nicht bei eigennutzung oder 10 Jahre Wartefrist streichen
Kapitalertragsteuer auf 35% erhöhen (5% direkt für rv und 5% für KV staatliche Zuschüsse) Freibetrag steigt auf 5-12k um die kleineren Sparer nicht stärker zu belasten
Ja zuviele in der CDU waren dagegen.
Meine Aufregung hier wäre das die Spitzenverdiener die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen aussen vor wären.
Die Renditen bei Vermietung ist eh schon niedrig, da würden noch weniger private Vermieter Wohnraum anbieten.
Und es wäre bürokratisch kaum machbar.
Lieber wäre mir Erbschaftsteuer einheitlich machen bspw. Jährlich 100.000 Freibetrag für Erbschaft und ein Erbe kann linear verteilt werden über zehn Jahre.
Spekulationssteuer der Kapitalertragsteuer angleichen und nicht bei eigennutzung oder 10 Jahre Wartefrist streichen
Kapitalertragsteuer auf 35% erhöhen (5% direkt für rv und 5% für KV staatliche Zuschüsse) Freibetrag steigt auf 5-12k um die kleineren Sparer nicht stärker zu belasten
Zitat von GeldanlegER am 5. Dezember 2025, 17:45 UhrAlso was ich von verschiedenen Unionspolitikern bzgl. dieser Thematik in den letzten Tagen vernommen habe war mehr in die Richtung "keine Denkverbote".
@feedback - Gebe Dir recht, dass die einfache Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf welchen Satz auch immer der bürokratisch einfachste Schritt wäre. Dann wären die Beitragsbemessungsgrenzen auch obsolet und die Finanzierung würde alle Kapitalanleger (also auch Beamte, Selbstständige) treffen. Im Gegenzug würde man bei der Steuerlösung keinerlei zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Ob man die richtig dicken Fische erwischt? Ich denke mal ab einer bestimmten Mehrbelastung werden einige eine Auswanderung realisieren. Zu prüfen wäre auch, inwiefern eine vermögensverwaltende GmbH dann eine Lösung wäre.
Die aus meiner Sicht einzig "sinnvolle" Lösung wäre tatsächlich ein moderater Anstieg der Kapitalertragssteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Sparerfreibeträge.
Mir fehlt die Fantasie, dass die Rentenbeiträge (ob nun komplett oder nur Arbeitnehmerbeitrag) auf Kapitalerträge die "Normalsterblichen" mit voller Wucht trägt und z.B. die Beamten vollkommen außen vor lässt.
Zu beachten wäre wie gesagt auch die Tatsache, dass bei zusätzlichen Beiträgen auch zusätzliche Rentenpunkte erworben werden. Das Problem wird also nur zeitlich verschoben.
In Summe wird es wohl ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Ich tippe mal:
- Schrittweise Erhöhung auf Renteneintrittsalter auf 70 Jahre (analog zur Verlängerung auf 67 in den letzten Jahren)
- Rentenanpassungen nur noch um Inflation
- Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf 30% mit Wegfall Soli incl. leichtem Anstieg des Sparerfreibetrags
- Einbeziehung von neu eingestellten Beamten in die GRV
- Altersvorsorgedepot - anlaog zum FDP Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode
Also was ich von verschiedenen Unionspolitikern bzgl. dieser Thematik in den letzten Tagen vernommen habe war mehr in die Richtung "keine Denkverbote".
@feedback - Gebe Dir recht, dass die einfache Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf welchen Satz auch immer der bürokratisch einfachste Schritt wäre. Dann wären die Beitragsbemessungsgrenzen auch obsolet und die Finanzierung würde alle Kapitalanleger (also auch Beamte, Selbstständige) treffen. Im Gegenzug würde man bei der Steuerlösung keinerlei zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Ob man die richtig dicken Fische erwischt? Ich denke mal ab einer bestimmten Mehrbelastung werden einige eine Auswanderung realisieren. Zu prüfen wäre auch, inwiefern eine vermögensverwaltende GmbH dann eine Lösung wäre.
Die aus meiner Sicht einzig "sinnvolle" Lösung wäre tatsächlich ein moderater Anstieg der Kapitalertragssteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Sparerfreibeträge.
Mir fehlt die Fantasie, dass die Rentenbeiträge (ob nun komplett oder nur Arbeitnehmerbeitrag) auf Kapitalerträge die "Normalsterblichen" mit voller Wucht trägt und z.B. die Beamten vollkommen außen vor lässt.
Zu beachten wäre wie gesagt auch die Tatsache, dass bei zusätzlichen Beiträgen auch zusätzliche Rentenpunkte erworben werden. Das Problem wird also nur zeitlich verschoben.
In Summe wird es wohl ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Ich tippe mal:
- Schrittweise Erhöhung auf Renteneintrittsalter auf 70 Jahre (analog zur Verlängerung auf 67 in den letzten Jahren)
- Rentenanpassungen nur noch um Inflation
- Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf 30% mit Wegfall Soli incl. leichtem Anstieg des Sparerfreibetrags
- Einbeziehung von neu eingestellten Beamten in die GRV
- Altersvorsorgedepot - anlaog zum FDP Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode
Zitat von Muslime_Frugi am 5. Dezember 2025, 18:09 UhrIch fände deine Punkte 1-5 vertretbar und auch realistisch. Am unrealistischsten vielleicht das Einbeziehen der Beamte in die GRV
Ich fände deine Punkte 1-5 vertretbar und auch realistisch. Am unrealistischsten vielleicht das Einbeziehen der Beamte in die GRV
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 5. Dezember 2025, 20:12 UhrZitat von GeldanlegER am 5. Dezember 2025, 17:45 UhrOb man die richtig dicken Fische erwischt?
Mit einer Abgabe auf passives Einkommen? Guter Witz. Man muss ihn nicht mögen und ich gucke da auch nur ab und zu mal in die freien Sessions rein, aber da kann man sich bei Alex Fischer ... für lau ... eine Menge ... abgucken und auf seine eigene Situation adaptieren.
Ich denke mal ab einer bestimmten Mehrbelastung werden einige eine Auswanderung realisieren. Zu prüfen wäre auch, inwiefern eine vermögensverwaltende GmbH dann eine Lösung wäre.
Dreimal darfst Du raten, warum ich 2025 meine vvGmbH gegründet habe. Seit vorgestern dreht sich "meine" WEA, d.h., ab 2027 laufen da regelmäßige Einnahmen rein, die pauschal mit 15% Körperschaftssteuer belegt sind. Die restlichen Entnahmen steuere ich komplett selbst, sowohl, was die Höhe, den Zeitpunkt als auch die steuerliche Deklaration angeht - ich kann mir ein GF-Gehalt auszahlen oder privat entnehmen und versteuern, alles meine freie Entscheidung.
Es sieht derzeit auch so aus, dass ich mich noch mit der Gründung einer ausländischen Ltd. o.ä. beschäftige, das wird aber frühestens in 2-5 Jahren passieren, steht aber auf der "zu prüfen"-Agenda. Spätestens dann muss ich nicht mehr auswandern ...
4. Einbeziehung von neu eingestellten Beamten in die GRV
Rente: Ökonom Johannes Geyer plädiert für Einbeziehung von Selbstständigen - DER SPIEGEL
Anders: es werden einfach bestimmte Berufe nicht mehr verbeamtet.
Generell hat Sascha Lobo mal wieder eine gute Analyse mit Ausblick geliefert:
Rente: Was in der Rentendebatte beharrlich ignoriert wird - die Lobo-Kolumne - DER SPIEGEL
Zitat von GeldanlegER am 5. Dezember 2025, 17:45 UhrOb man die richtig dicken Fische erwischt?
Mit einer Abgabe auf passives Einkommen? Guter Witz. Man muss ihn nicht mögen und ich gucke da auch nur ab und zu mal in die freien Sessions rein, aber da kann man sich bei Alex Fischer ... für lau ... eine Menge ... abgucken und auf seine eigene Situation adaptieren.
Ich denke mal ab einer bestimmten Mehrbelastung werden einige eine Auswanderung realisieren. Zu prüfen wäre auch, inwiefern eine vermögensverwaltende GmbH dann eine Lösung wäre.
Dreimal darfst Du raten, warum ich 2025 meine vvGmbH gegründet habe. Seit vorgestern dreht sich "meine" WEA, d.h., ab 2027 laufen da regelmäßige Einnahmen rein, die pauschal mit 15% Körperschaftssteuer belegt sind. Die restlichen Entnahmen steuere ich komplett selbst, sowohl, was die Höhe, den Zeitpunkt als auch die steuerliche Deklaration angeht - ich kann mir ein GF-Gehalt auszahlen oder privat entnehmen und versteuern, alles meine freie Entscheidung.
Es sieht derzeit auch so aus, dass ich mich noch mit der Gründung einer ausländischen Ltd. o.ä. beschäftige, das wird aber frühestens in 2-5 Jahren passieren, steht aber auf der "zu prüfen"-Agenda. Spätestens dann muss ich nicht mehr auswandern ...
4. Einbeziehung von neu eingestellten Beamten in die GRV
Rente: Ökonom Johannes Geyer plädiert für Einbeziehung von Selbstständigen - DER SPIEGEL
Anders: es werden einfach bestimmte Berufe nicht mehr verbeamtet.
Generell hat Sascha Lobo mal wieder eine gute Analyse mit Ausblick geliefert:
Rente: Was in der Rentendebatte beharrlich ignoriert wird - die Lobo-Kolumne - DER SPIEGEL
Zitat von egon am 9. Dezember 2025, 0:06 UhrZitat von Feedback am 5. Dezember 2025, 16:08 Uhr..Kapitalertragsteuer auf 35% erhöhen (5% direkt für rv und 5% für KV staatliche Zuschüsse) Freibetrag steigt auf 5-12k um die kleineren Sparer nicht stärker zu belasten
Und wenn jemand Günstigerprüfung macht? 😀
Zitat von Feedback am 5. Dezember 2025, 16:08 Uhr..Kapitalertragsteuer auf 35% erhöhen (5% direkt für rv und 5% für KV staatliche Zuschüsse) Freibetrag steigt auf 5-12k um die kleineren Sparer nicht stärker zu belasten
Und wenn jemand Günstigerprüfung macht? 😀
Zitat von Feedback am 9. Dezember 2025, 8:04 UhrZitat von GeldanlegER am 5. Dezember 2025, 17:45 UhrAlso was ich von verschiedenen Unionspolitikern bzgl. dieser Thematik in den letzten Tagen vernommen habe war mehr in die Richtung "keine Denkverbote".
@feedback - Gebe Dir recht, dass die einfache Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf welchen Satz auch immer der bürokratisch einfachste Schritt wäre. Dann wären die Beitragsbemessungsgrenzen auch obsolet und die Finanzierung würde alle Kapitalanleger (also auch Beamte, Selbstständige) treffen. Im Gegenzug würde man bei der Steuerlösung keinerlei zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Ob man die richtig dicken Fische erwischt? Ich denke mal ab einer bestimmten Mehrbelastung werden einige eine Auswanderung realisieren. Zu prüfen wäre auch, inwiefern eine vermögensverwaltende GmbH dann eine Lösung wäre.
Die aus meiner Sicht einzig "sinnvolle" Lösung wäre tatsächlich ein moderater Anstieg der Kapitalertragssteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Sparerfreibeträge.
Mir fehlt die Fantasie, dass die Rentenbeiträge (ob nun komplett oder nur Arbeitnehmerbeitrag) auf Kapitalerträge die "Normalsterblichen" mit voller Wucht trägt und z.B. die Beamten vollkommen außen vor lässt.
Zu beachten wäre wie gesagt auch die Tatsache, dass bei zusätzlichen Beiträgen auch zusätzliche Rentenpunkte erworben werden. Das Problem wird also nur zeitlich verschoben.
In Summe wird es wohl ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Ich tippe mal:
- Schrittweise Erhöhung auf Renteneintrittsalter auf 70 Jahre (analog zur Verlängerung auf 67 in den letzten Jahren)
- Rentenanpassungen nur noch um Inflation
- Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf 30% mit Wegfall Soli incl. leichtem Anstieg des Sparerfreibetrags
- Einbeziehung von neu eingestellten Beamten in die GRV
- Altersvorsorgedepot - anlaog zum FDP Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode
Es muss in jedem Fall sich fair verteilt fühlen. Momentan werden die Interessen der Nutznießer verteidigt, nicht aber die die die Zeche zahlen müssen (aktuelle Beitragzahler)
1. Trifft bestehende Rentner gar nicht, 60 jährige kaum, je jünger man ist desto größer die Belastung. Lebenserwartung ist seit Corona auch nicht stetig gestiegen.
2. Ob das besser wäre weiß ich nicht. 2022/23 hatten wir sehr schwierige Jahre mit hoher Inflation. Da wäre ein sorunghafter Anstieg von 6% bei den Renten zusätzliche Belastung
3. Kapitalertrag Steuer auf 30% ohne soli dafür aber höhere Freibeträge? Das könnte auch zur Senkung von Steuer Einnahmen führen.
4. Nicht nur Beamte. Alle die in Versorgungsnetzwerke organisiert sind. Und es trifft wieder nur jüngere.
5. Steuerfreies AV Depot ist okay, es sollte erst ab 65 nutzbar sein aber auch vor staatliche Zugriffe geschützt sein. Das können alle machen und alle Altersgruppen profitieren
Bestandsrentner und Pensionäre sind nicht betroffen. Damit ist die Last nicht fair verteilt.
Zitat von GeldanlegER am 5. Dezember 2025, 17:45 UhrAlso was ich von verschiedenen Unionspolitikern bzgl. dieser Thematik in den letzten Tagen vernommen habe war mehr in die Richtung "keine Denkverbote".
@feedback - Gebe Dir recht, dass die einfache Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf welchen Satz auch immer der bürokratisch einfachste Schritt wäre. Dann wären die Beitragsbemessungsgrenzen auch obsolet und die Finanzierung würde alle Kapitalanleger (also auch Beamte, Selbstständige) treffen. Im Gegenzug würde man bei der Steuerlösung keinerlei zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Ob man die richtig dicken Fische erwischt? Ich denke mal ab einer bestimmten Mehrbelastung werden einige eine Auswanderung realisieren. Zu prüfen wäre auch, inwiefern eine vermögensverwaltende GmbH dann eine Lösung wäre.
Die aus meiner Sicht einzig "sinnvolle" Lösung wäre tatsächlich ein moderater Anstieg der Kapitalertragssteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Sparerfreibeträge.
Mir fehlt die Fantasie, dass die Rentenbeiträge (ob nun komplett oder nur Arbeitnehmerbeitrag) auf Kapitalerträge die "Normalsterblichen" mit voller Wucht trägt und z.B. die Beamten vollkommen außen vor lässt.
Zu beachten wäre wie gesagt auch die Tatsache, dass bei zusätzlichen Beiträgen auch zusätzliche Rentenpunkte erworben werden. Das Problem wird also nur zeitlich verschoben.
In Summe wird es wohl ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Ich tippe mal:
- Schrittweise Erhöhung auf Renteneintrittsalter auf 70 Jahre (analog zur Verlängerung auf 67 in den letzten Jahren)
- Rentenanpassungen nur noch um Inflation
- Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf 30% mit Wegfall Soli incl. leichtem Anstieg des Sparerfreibetrags
- Einbeziehung von neu eingestellten Beamten in die GRV
- Altersvorsorgedepot - anlaog zum FDP Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode
Es muss in jedem Fall sich fair verteilt fühlen. Momentan werden die Interessen der Nutznießer verteidigt, nicht aber die die die Zeche zahlen müssen (aktuelle Beitragzahler)
1. Trifft bestehende Rentner gar nicht, 60 jährige kaum, je jünger man ist desto größer die Belastung. Lebenserwartung ist seit Corona auch nicht stetig gestiegen.
2. Ob das besser wäre weiß ich nicht. 2022/23 hatten wir sehr schwierige Jahre mit hoher Inflation. Da wäre ein sorunghafter Anstieg von 6% bei den Renten zusätzliche Belastung
3. Kapitalertrag Steuer auf 30% ohne soli dafür aber höhere Freibeträge? Das könnte auch zur Senkung von Steuer Einnahmen führen.
4. Nicht nur Beamte. Alle die in Versorgungsnetzwerke organisiert sind. Und es trifft wieder nur jüngere.
5. Steuerfreies AV Depot ist okay, es sollte erst ab 65 nutzbar sein aber auch vor staatliche Zugriffe geschützt sein. Das können alle machen und alle Altersgruppen profitieren
Bestandsrentner und Pensionäre sind nicht betroffen. Damit ist die Last nicht fair verteilt.
Zitat von JTSchiebel am 11. Februar 2026, 3:52 UhrMal "dummen" Kommentar dazwischengeworfen:
Mein für mich nicht beruflich beratender Steuerberater hat mir dazu geraten als Selbständiger auf letzte Meter vor Rente durch Einzahlung hoher Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung meine geringe Rentenpunkte zu erhöhen und möglichst mein derzeit zu versteuerndes Einkommen auf Null zu bringen.
Die Beitragszahlungen sind von der Steuer absetzbar, somit steuermindernd.
Und da geringe Rentenpunktzahl wird meine Rente quasi komplett steuerfrei bleiben.
So viel Zinsen können (vorausgesetzt man überlebt das Renteneintrittsalter für eine Weile) mit keiner anderen Geldanlage erwirtschaftet werden - zumindest in meinem Falle.
2033 (mein Renteneintrittsalter) werden inflationsbereinigt etwa 1.200 € monatliche Rente steuerfrei sein.
Meine monatlichen Ausgaben wären inflationsbereinigt etwa 740 €.
Folglich Lebensstandard gleich und rein Rente reicht.Dazu noch Kapitalerträge (erste 1.000 € steuerfrei) und Mieterträge.
Reicht also massig, obwohl ich nicht besonders reich bin 🙂
... und obwohl ich damit von der "Pflicht" in soziales Rentensystem einzuzahlen profitiere, wäre wenn alle dies so machen würden die in gesetzlicher Rentenversicherung nicht beitragspflichtig sind, die allgemeinen bisher versicherten Rentenbeitragszahler benachteiligt, weil der Erwerb zusätzlicher Rentenpunkte wesentlich teurer würde und damit Otto-Normal-Arbeitnehmer weniger pro Rentenpunkt ausbezahlt bekommen würde.
... einfache marktwirtschaftliche Berechnung...Die benannte Maßnahme würde das Rentensystem bis 2034 befeuern, aber ab 2035 würde das Rentenniveau drastisch absinken, insbesondere für Geringverdiener, die sich nicht einfach Rentenpunkte steuerfrei zukaufen können.
Mal "dummen" Kommentar dazwischengeworfen:
Mein für mich nicht beruflich beratender Steuerberater hat mir dazu geraten als Selbständiger auf letzte Meter vor Rente durch Einzahlung hoher Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung meine geringe Rentenpunkte zu erhöhen und möglichst mein derzeit zu versteuerndes Einkommen auf Null zu bringen.
Die Beitragszahlungen sind von der Steuer absetzbar, somit steuermindernd.
Und da geringe Rentenpunktzahl wird meine Rente quasi komplett steuerfrei bleiben.
So viel Zinsen können (vorausgesetzt man überlebt das Renteneintrittsalter für eine Weile) mit keiner anderen Geldanlage erwirtschaftet werden - zumindest in meinem Falle.
2033 (mein Renteneintrittsalter) werden inflationsbereinigt etwa 1.200 € monatliche Rente steuerfrei sein.
Meine monatlichen Ausgaben wären inflationsbereinigt etwa 740 €.
Folglich Lebensstandard gleich und rein Rente reicht.
Dazu noch Kapitalerträge (erste 1.000 € steuerfrei) und Mieterträge.
Reicht also massig, obwohl ich nicht besonders reich bin 🙂
... und obwohl ich damit von der "Pflicht" in soziales Rentensystem einzuzahlen profitiere, wäre wenn alle dies so machen würden die in gesetzlicher Rentenversicherung nicht beitragspflichtig sind, die allgemeinen bisher versicherten Rentenbeitragszahler benachteiligt, weil der Erwerb zusätzlicher Rentenpunkte wesentlich teurer würde und damit Otto-Normal-Arbeitnehmer weniger pro Rentenpunkt ausbezahlt bekommen würde.
... einfache marktwirtschaftliche Berechnung...
Die benannte Maßnahme würde das Rentensystem bis 2034 befeuern, aber ab 2035 würde das Rentenniveau drastisch absinken, insbesondere für Geringverdiener, die sich nicht einfach Rentenpunkte steuerfrei zukaufen können.
Zitat von Absprung_2020 am 11. Februar 2026, 9:55 UhrAktuelle Zahlen:
1 Rentenpunkt kostet 9661€, dafür gibt's dann 506€/ a Rente, also 5,23% was zunächst attraktiv scheint.... also sobald man in Rente ist (was ja ein paar Jährchen dauert bis 67).
Um die 9661 Euro wieder einzuspielen, musst du dann mindestens 19 Jahre leben, hinmit 86 Jahre alt werden. Zu vererben gibt's dann auch nix mehr.
Ok steuerlich absetzbar, jedoch könntest du die 9661€ ja auch einige Jahre anlegen bis du 67 bist.
Je mehr ich über all das nachdenke, desto bizarrer kommt mir das alles vor. Letztlich geht das auch massiv zu Lasten der Jüngeren die den Alten ihre (rechnerisch) 5,23%/a erwirtschaften müssen.
Aktuelle Zahlen:
1 Rentenpunkt kostet 9661€, dafür gibt's dann 506€/ a Rente, also 5,23% was zunächst attraktiv scheint.... also sobald man in Rente ist (was ja ein paar Jährchen dauert bis 67).
Um die 9661 Euro wieder einzuspielen, musst du dann mindestens 19 Jahre leben, hinmit 86 Jahre alt werden. Zu vererben gibt's dann auch nix mehr.
Ok steuerlich absetzbar, jedoch könntest du die 9661€ ja auch einige Jahre anlegen bis du 67 bist.
Je mehr ich über all das nachdenke, desto bizarrer kommt mir das alles vor. Letztlich geht das auch massiv zu Lasten der Jüngeren die den Alten ihre (rechnerisch) 5,23%/a erwirtschaften müssen.
Zitat von egon am 11. Februar 2026, 10:11 UhrZitat von Absprung_2020 am 11. Februar 2026, 9:55 UhrAktuelle Zahlen:
1 Rentenpunkt kostet 9661€, dafür gibt's dann 506€/ a Rente, also 5,23% was zunächst attraktiv scheint.... also sobald man in Rente ist (was ja ein paar Jährchen dauert bis 67).
Um die 9661 Euro wieder einzuspielen, musst du dann mindestens 19 Jahre leben, hinmit 86 Jahre alt werden. Zu vererben gibt's dann auch nix mehr.
Ok steuerlich absetzbar, jedoch könntest du die 9661€ ja auch einige Jahre anlegen bis du 67 bist.
Je mehr ich über all das nachdenke, desto bizarrer kommt mir das alles vor. Letztlich geht das auch massiv zu Lasten der Jüngeren die den Alten ihre (rechnerisch) 5,23%/a erwirtschaften müssen.
Hast du nicht die Abzüge für Krankenkasse und PV vergessen?
Ich denke, mit einem Anleihe-ETF könnte man noch gut fahren.
Zitat von Absprung_2020 am 11. Februar 2026, 9:55 UhrAktuelle Zahlen:
1 Rentenpunkt kostet 9661€, dafür gibt's dann 506€/ a Rente, also 5,23% was zunächst attraktiv scheint.... also sobald man in Rente ist (was ja ein paar Jährchen dauert bis 67).
Um die 9661 Euro wieder einzuspielen, musst du dann mindestens 19 Jahre leben, hinmit 86 Jahre alt werden. Zu vererben gibt's dann auch nix mehr.
Ok steuerlich absetzbar, jedoch könntest du die 9661€ ja auch einige Jahre anlegen bis du 67 bist.
Je mehr ich über all das nachdenke, desto bizarrer kommt mir das alles vor. Letztlich geht das auch massiv zu Lasten der Jüngeren die den Alten ihre (rechnerisch) 5,23%/a erwirtschaften müssen.
Hast du nicht die Abzüge für Krankenkasse und PV vergessen?
Ich denke, mit einem Anleihe-ETF könnte man noch gut fahren.
Zitat von JTSchiebel am 18. Februar 2026, 2:09 UhrZitat von Absprung_2020 am 11. Februar 2026, 9:55 UhrAktuelle Zahlen:
1 Rentenpunkt kostet 9661€, dafür gibt's dann 506€/ a Rente, also 5,23% was zunächst attraktiv scheint.... also sobald man in Rente ist (was ja ein paar Jährchen dauert bis 67).
Um die 9661 Euro wieder einzuspielen, musst du dann mindestens 19 Jahre leben, hinmit 86 Jahre alt werden. Zu vererben gibt's dann auch nix mehr.
Ok steuerlich absetzbar, jedoch könntest du die 9661€ ja auch einige Jahre anlegen bis du 67 bist.
Je mehr ich über all das nachdenke, desto bizarrer kommt mir das alles vor. Letztlich geht das auch massiv zu Lasten der Jüngeren die den Alten ihre (rechnerisch) 5,23%/a erwirtschaften müssen.
1 Rentenpunkt kostet exakt 9.661,58 €, dafür gibt es stand heute 42,30 € im Monat Rente (bis 2033 wenn ich in Rente gehe ca. 48,59-51,58 € im Monat).
Um dieses Geld wieder einzuspielen, so ist Deine Rechnung in etwa richtig (habe nicht genau nachgerechnet).
Aber was Du vergessen hast: Diese 9.661,58 € sind voll bei Einkommensteuererklärung absetzbar.
Sprich ich zahle für diese 9.661,58 € keine Einkommensteuer, Steuerersparnis im für mich ungünstigsten Falle 2.077,00 €.
9.661,58 € in Rentenversicherung einzahlen ./. 2.077,00 Steuerersparnis = 7.584,58 Kosten...
... für die nach momentanen Satz 42,30 € im Monat erhalte (man kann nur in heutigen Werten rechnen)...
und ich habe das Geld nach 15 Jahren wieder - muss also 67+15 = 82 Jahre alt werden um das Geld wieder zu haben.
Zitat von Absprung_2020 am 11. Februar 2026, 9:55 UhrAktuelle Zahlen:
1 Rentenpunkt kostet 9661€, dafür gibt's dann 506€/ a Rente, also 5,23% was zunächst attraktiv scheint.... also sobald man in Rente ist (was ja ein paar Jährchen dauert bis 67).
Um die 9661 Euro wieder einzuspielen, musst du dann mindestens 19 Jahre leben, hinmit 86 Jahre alt werden. Zu vererben gibt's dann auch nix mehr.
Ok steuerlich absetzbar, jedoch könntest du die 9661€ ja auch einige Jahre anlegen bis du 67 bist.
Je mehr ich über all das nachdenke, desto bizarrer kommt mir das alles vor. Letztlich geht das auch massiv zu Lasten der Jüngeren die den Alten ihre (rechnerisch) 5,23%/a erwirtschaften müssen.
1 Rentenpunkt kostet exakt 9.661,58 €, dafür gibt es stand heute 42,30 € im Monat Rente (bis 2033 wenn ich in Rente gehe ca. 48,59-51,58 € im Monat).
Um dieses Geld wieder einzuspielen, so ist Deine Rechnung in etwa richtig (habe nicht genau nachgerechnet).
Aber was Du vergessen hast: Diese 9.661,58 € sind voll bei Einkommensteuererklärung absetzbar.
Sprich ich zahle für diese 9.661,58 € keine Einkommensteuer, Steuerersparnis im für mich ungünstigsten Falle 2.077,00 €.
9.661,58 € in Rentenversicherung einzahlen ./. 2.077,00 Steuerersparnis = 7.584,58 Kosten...
... für die nach momentanen Satz 42,30 € im Monat erhalte (man kann nur in heutigen Werten rechnen)...
und ich habe das Geld nach 15 Jahren wieder - muss also 67+15 = 82 Jahre alt werden um das Geld wieder zu haben.
Zitat von JTSchiebel am 18. Februar 2026, 2:23 UhrZweischneidiges Schwert ist es dennoch, weil: sterbe ich vorher ist das Geld weg, sterbe ich später hat es sich finanziell gelohnt.
... dazu kommt aber noch ein anderer Faktor, den ich persönlich aus Erfahrung sehr wichtig finde:
- gesetzliche Rente ist einem bis zum Lebensende sicher,
- ETF, Festgelder, Tagesgeld etc : was sind diese noch Wert wenn man dement wird und eine andere Person das finanzielle übernommen hat?
... ich kenne genug Fälle, bei denen nach 1-2 Jahren demenz gar nichts mehr vorhanden war. Pflegeheim/betreutes Wohnen rechnet zu hoch ab wenn Demenz im spiel ist (betrifft insbesondere Privatpatienten), Immobilien und andere Sachwerte verschwinden.
... hat man Sachlage soweit dokumentiert und steht Gerichtstermin fest, dann kommt keiner zum Termin und/oder betreffende Unternehmen/Personen sind insolvent.
... sprich: für Erben bleibt nichts mehr und Inhaber der Vermögenswerte stirbt in Abstellkammer (böse gesprochen).Alles auf gesetzliche Rente auszurichten wäre ich vorsichtig, insbesondere wenn es mögliche Erben gibt...
... für meinereiner setze ich auf 1/2 gesetzliche RV und 1/2 Kapitalanlagen.
Zweischneidiges Schwert ist es dennoch, weil: sterbe ich vorher ist das Geld weg, sterbe ich später hat es sich finanziell gelohnt.
... dazu kommt aber noch ein anderer Faktor, den ich persönlich aus Erfahrung sehr wichtig finde:
- gesetzliche Rente ist einem bis zum Lebensende sicher,
- ETF, Festgelder, Tagesgeld etc : was sind diese noch Wert wenn man dement wird und eine andere Person das finanzielle übernommen hat?
... ich kenne genug Fälle, bei denen nach 1-2 Jahren demenz gar nichts mehr vorhanden war. Pflegeheim/betreutes Wohnen rechnet zu hoch ab wenn Demenz im spiel ist (betrifft insbesondere Privatpatienten), Immobilien und andere Sachwerte verschwinden.
... hat man Sachlage soweit dokumentiert und steht Gerichtstermin fest, dann kommt keiner zum Termin und/oder betreffende Unternehmen/Personen sind insolvent.
... sprich: für Erben bleibt nichts mehr und Inhaber der Vermögenswerte stirbt in Abstellkammer (böse gesprochen).
Alles auf gesetzliche Rente auszurichten wäre ich vorsichtig, insbesondere wenn es mögliche Erben gibt...
... für meinereiner setze ich auf 1/2 gesetzliche RV und 1/2 Kapitalanlagen.
Zitat von JTSchiebel am 18. Februar 2026, 2:36 Uhr
Hast du nicht die Abzüge für Krankenkasse und PV vergessen?Ich denke, mit einem Anleihe-ETF könnte man noch gut fahren.
Krankenkasse und PV machen bei Rentnern 10,7-12% vom Brutto aus, dazu noch Einkommensteuer - in meisten Fällen dürfte Zinsabschlag- oder Kapitalertragssteuer höher ausfallen 😉
Ich denke, mit einem Anleihe-ETF könnte man noch gut fahren.
Krankenkasse und PV machen bei Rentnern 10,7-12% vom Brutto aus, dazu noch Einkommensteuer - in meisten Fällen dürfte Zinsabschlag- oder Kapitalertragssteuer höher ausfallen 😉
Zitat von Absprung_2020 am 18. Februar 2026, 8:59 UhrZitat von JTSchiebel am 18. Februar 2026, 2:09 UhrZitat von Absprung_2020 am 11. Februar 2026, 9:55 UhrAktuelle Zahlen:
1 Rentenpunkt kostet 9661€, dafür gibt's dann 506€/ a Rente, also 5,23% was zunächst attraktiv scheint.... also sobald man in Rente ist (was ja ein paar Jährchen dauert bis 67).
Um die 9661 Euro wieder einzuspielen, musst du dann mindestens 19 Jahre leben, hinmit 86 Jahre alt werden. Zu vererben gibt's dann auch nix mehr.
Ok steuerlich absetzbar, jedoch könntest du die 9661€ ja auch einige Jahre anlegen bis du 67 bist.
Je mehr ich über all das nachdenke, desto bizarrer kommt mir das alles vor. Letztlich geht das auch massiv zu Lasten der Jüngeren die den Alten ihre (rechnerisch) 5,23%/a erwirtschaften müssen.
1 Rentenpunkt kostet exakt 9.661,58 €, dafür gibt es stand heute 42,30 € im Monat Rente (bis 2033 wenn ich in Rente gehe ca. 48,59-51,58 € im Monat).
Um dieses Geld wieder einzuspielen, so ist Deine Rechnung in etwa richtig (habe nicht genau nachgerechnet).
Aber was Du vergessen hast: Diese 9.661,58 € sind voll bei Einkommensteuererklärung absetzbar.
Sprich ich zahle für diese 9.661,58 € keine Einkommensteuer, Steuerersparnis im für mich ungünstigsten Falle 2.077,00 €.
9.661,58 € in Rentenversicherung einzahlen ./. 2.077,00 Steuerersparnis = 7.584,58 Kosten...
... für die nach momentanen Satz 42,30 € im Monat erhalte (man kann nur in heutigen Werten rechnen)...
und ich habe das Geld nach 15 Jahren wieder - muss also 67+15 = 82 Jahre alt werden um das Geld wieder zu haben.Ja klar, so ist das. Ein Detail, das mir aber sehr wichtig scheint in einer Renditeberechnung mit dem Stichwort, "habe das Geld nach 15 Jahren wieder". Ab Rentenbeginn, stimmt, abernicht die Zeit davor: Viele kaufen ihre Rentenpunkte Jahre vor Rentenbeginn. Das heißt, das Geld liegt viele Jahre unverzinst rum. Hätte das jahrelang ggf. besser anlegen können.
Zudem, wer wird mit welcher statistischen Sicherheit schon 82? Würde ich mal noch strikt dagegenrechnen. Zudem muss ja Rente versteuert werden, zumindest ab einer bestimmten Schwelle. Kursgewinne ggf. erst bei Verkauf.
Nach Betrachtung aller Punkte kann dann entschieden werden. Für mich kommt das allenfalls erst 2 oder 3 Jahre vor Rentenstart in Betracht. Bei mir sind das noch 7 Jahre unverzinste Zeit. Das halte ich für unattraktiv.
Zitat von JTSchiebel am 18. Februar 2026, 2:09 UhrZitat von Absprung_2020 am 11. Februar 2026, 9:55 UhrAktuelle Zahlen:
1 Rentenpunkt kostet 9661€, dafür gibt's dann 506€/ a Rente, also 5,23% was zunächst attraktiv scheint.... also sobald man in Rente ist (was ja ein paar Jährchen dauert bis 67).
Um die 9661 Euro wieder einzuspielen, musst du dann mindestens 19 Jahre leben, hinmit 86 Jahre alt werden. Zu vererben gibt's dann auch nix mehr.
Ok steuerlich absetzbar, jedoch könntest du die 9661€ ja auch einige Jahre anlegen bis du 67 bist.
Je mehr ich über all das nachdenke, desto bizarrer kommt mir das alles vor. Letztlich geht das auch massiv zu Lasten der Jüngeren die den Alten ihre (rechnerisch) 5,23%/a erwirtschaften müssen.
1 Rentenpunkt kostet exakt 9.661,58 €, dafür gibt es stand heute 42,30 € im Monat Rente (bis 2033 wenn ich in Rente gehe ca. 48,59-51,58 € im Monat).
Um dieses Geld wieder einzuspielen, so ist Deine Rechnung in etwa richtig (habe nicht genau nachgerechnet).
Aber was Du vergessen hast: Diese 9.661,58 € sind voll bei Einkommensteuererklärung absetzbar.
Sprich ich zahle für diese 9.661,58 € keine Einkommensteuer, Steuerersparnis im für mich ungünstigsten Falle 2.077,00 €.
9.661,58 € in Rentenversicherung einzahlen ./. 2.077,00 Steuerersparnis = 7.584,58 Kosten...
... für die nach momentanen Satz 42,30 € im Monat erhalte (man kann nur in heutigen Werten rechnen)...
und ich habe das Geld nach 15 Jahren wieder - muss also 67+15 = 82 Jahre alt werden um das Geld wieder zu haben.
Ja klar, so ist das. Ein Detail, das mir aber sehr wichtig scheint in einer Renditeberechnung mit dem Stichwort, "habe das Geld nach 15 Jahren wieder". Ab Rentenbeginn, stimmt, abernicht die Zeit davor: Viele kaufen ihre Rentenpunkte Jahre vor Rentenbeginn. Das heißt, das Geld liegt viele Jahre unverzinst rum. Hätte das jahrelang ggf. besser anlegen können.
Zudem, wer wird mit welcher statistischen Sicherheit schon 82? Würde ich mal noch strikt dagegenrechnen. Zudem muss ja Rente versteuert werden, zumindest ab einer bestimmten Schwelle. Kursgewinne ggf. erst bei Verkauf.
Nach Betrachtung aller Punkte kann dann entschieden werden. Für mich kommt das allenfalls erst 2 oder 3 Jahre vor Rentenstart in Betracht. Bei mir sind das noch 7 Jahre unverzinste Zeit. Das halte ich für unattraktiv.
Zitat von Muslime_Frugi am 18. Februar 2026, 9:43 Uhrbei unverzinst kann ich nicht zustimmen. Da der Kaufpreis des Rentenpunktes immer steigt und auch die Rentenhöhe pro Punkt findet natürlich eine Verzinsung statt. Und da man beim Nachkauf in früheren Zeiten, also während der Erwerbsphase den Steuereffekt hat hebt das die Verzinsung genau wie bei einer Aktie die man günstiger gekauft hat die persönliche Dividendenhöhe angehoben wird. Bei PKV Versicherten erhöht sich zusätzlich der kdR Zuschuss.
Es findet zwar eine Auszahlung erst ab Rentenbezug statt, aber der gekaufte Wert erhöht sich je nach Steuer und KV Situation um 3-6% p.a. und damit ist diese RK1 Rente auch bei der Verzinsung besser als eine klassisch private RV.
Unterm Strich, gerade wegen der Nichtvererbbarkeit und dem Sterberisiko rein rechnerisch schlechter als ein ETF. Aber darum geht es nicht, also kein entweder oder. Vielmehr geht es um Diversifikation und Erhöhung des sicheren aber renditeschwächeren RK1 Anteil. Und die Garantie "lebenslang" gibt es halt auch nicht für umsonst.
Ich fühle mich sehr wohl damit eine ausreichendes Basiseinkommen zu haben.
bei unverzinst kann ich nicht zustimmen. Da der Kaufpreis des Rentenpunktes immer steigt und auch die Rentenhöhe pro Punkt findet natürlich eine Verzinsung statt. Und da man beim Nachkauf in früheren Zeiten, also während der Erwerbsphase den Steuereffekt hat hebt das die Verzinsung genau wie bei einer Aktie die man günstiger gekauft hat die persönliche Dividendenhöhe angehoben wird. Bei PKV Versicherten erhöht sich zusätzlich der kdR Zuschuss.
Es findet zwar eine Auszahlung erst ab Rentenbezug statt, aber der gekaufte Wert erhöht sich je nach Steuer und KV Situation um 3-6% p.a. und damit ist diese RK1 Rente auch bei der Verzinsung besser als eine klassisch private RV.
Unterm Strich, gerade wegen der Nichtvererbbarkeit und dem Sterberisiko rein rechnerisch schlechter als ein ETF. Aber darum geht es nicht, also kein entweder oder. Vielmehr geht es um Diversifikation und Erhöhung des sicheren aber renditeschwächeren RK1 Anteil. Und die Garantie "lebenslang" gibt es halt auch nicht für umsonst.
Ich fühle mich sehr wohl damit eine ausreichendes Basiseinkommen zu haben.
Zitat von Absprung_2020 am 18. Februar 2026, 10:17 UhrDa der Rentenpunkt nie verkauft werden kann.... ja sogar irgendwann null ist (da nicht vererbbar), würde ich eine Wertsteigerung nicht unterstellen.
Aber wir sind uns a einig, und ich habe da ja auch keinerlei Empfehlung. Außer wie ich schrieb: Nach Betrachtung ALLER Punkte kann dann entschieden werden. .... für wen was das Richtige ist.
Da der Rentenpunkt nie verkauft werden kann.... ja sogar irgendwann null ist (da nicht vererbbar), würde ich eine Wertsteigerung nicht unterstellen.
Aber wir sind uns a einig, und ich habe da ja auch keinerlei Empfehlung. Außer wie ich schrieb: Nach Betrachtung ALLER Punkte kann dann entschieden werden. .... für wen was das Richtige ist.
Zitat von Muslime_Frugi am 18. Februar 2026, 14:08 UhrDer zu erwartende Verrentungsanspruch wird verzinst Vor und auch während der Verrentung - ein Leben lang!
Die GRV ist letztendlich nur vergleichbar mit einer nicht kapitalisierbaren Rentenversicherung RV wie Rürup oder Riester.
Verglichen damit ist die GRV um Längen besser.
Der zu erwartende Verrentungsanspruch wird verzinst Vor und auch während der Verrentung - ein Leben lang!
Die GRV ist letztendlich nur vergleichbar mit einer nicht kapitalisierbaren Rentenversicherung RV wie Rürup oder Riester.
Verglichen damit ist die GRV um Längen besser.
Zitat von Absprung_2020 am 18. Februar 2026, 15:09 Uhr"Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit."
Das ist der Charakter einer Versicherung. Wenn das auf dich zutrifft, wunderbar. Wenn es Abweichungen gibt, dann kann das sehr gut oder auch sehr schlecht sein. Deshalb heißt das auch zurecht Rentenversicherung und nicht Altersvorsorge. Sozusagen eine der wenigen Versicherungen die man möglichst lange brauchen will, damit sich das rechnet.
(Das der angesetzte Risikoausgleich nicht funktioniert ist Fakt, sonst würde sich das System ja von allein tragen, also ohne staatliche Zuschüsse.)
Ich kann nur anraten das individuell richtig abzuschätzen. Mehr an Hinweisen will ich ja gar nicht geben.
"Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit."
Das ist der Charakter einer Versicherung. Wenn das auf dich zutrifft, wunderbar. Wenn es Abweichungen gibt, dann kann das sehr gut oder auch sehr schlecht sein. Deshalb heißt das auch zurecht Rentenversicherung und nicht Altersvorsorge. Sozusagen eine der wenigen Versicherungen die man möglichst lange brauchen will, damit sich das rechnet.
(Das der angesetzte Risikoausgleich nicht funktioniert ist Fakt, sonst würde sich das System ja von allein tragen, also ohne staatliche Zuschüsse.)
Ich kann nur anraten das individuell richtig abzuschätzen. Mehr an Hinweisen will ich ja gar nicht geben.
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 19. Februar 2026, 10:30 UhrZitat von Absprung_2020 am 18. Februar 2026, 15:09 Uhr"Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit."
Das ist der Charakter einer Versicherung. Wenn das auf dich zutrifft, wunderbar. Wenn es Abweichungen gibt, dann kann das sehr gut oder auch sehr schlecht sein. Deshalb heißt das auch zurecht Rentenversicherung und nicht Altersvorsorge. [...]
Ich kann nur anraten das individuell richtig abzuschätzen. Mehr an Hinweisen will ich ja gar nicht geben.
Man kann nur anraten, sich möglichst weit von Deinen "Thesen" zu entfernen, da die fett hervorgehobene Aussage nur beweist, in welcher Blase Du mit Dir selbst diskutierst, denn:
- Für den Großteil der AN in D ist Altersvorsorge und Rentenversicherung prinzipiell identisch. Etwa 87% aller Erwerbstätigen zahlen in die gRV ein und nur etwa 3-5% erreichen die maximale Bezugshöhe in der gRV. Zählt man Beamte und Freiberufler (in eigenen Versorgungswerken) dazu, erhöht sich die Zahl auf ca. 92%.
- Das Durchschnittsvermögen eines Rentnerhaushaltes liegt bei ~190T€, das Medianvermögen allerdings nur bei ~60T€. (jeweils zzgl. Rentenansprüchen)
- Zur Altersvorsorge zählen per allg. Definition ... Aktien, Sachwerte/Immobilien und private/gesetzliche R-Versicherungen.
Daraus folgt, dass nur die Top10%-Verdiener und sehr fokussierte Frugalisten überhaupt in den Bereich +200T€ Vermögen plus Rentenanspruch vorstoßen und ergo der Großteil der AN sich bestenfalls im Bereich zwischen Eckrentner und Maximalanspruch von ~3,5T€ brutto bewegt.
Für diese Gruppe ist der von Dir bezweifelte Wertzuwachs der Rentenpunkte allerdings real, weil die Rentenpunkte abhängig vom jeweiligen Steuersatz im Anschaffungsjahr um eben diesen persönlichen Satz vergünstigt eingekauft werden.
Wer unterhalb des Eckrentners rangiert und kein fleißiger Frugalist ist/war, wird kaum Kapital übrig haben, um sich Rentenpunkte zu kaufen. Falls doch - und das sind eher die Ausnahmen - ist der Steuereffekt entsprechend geringer, aber immer noch vorhanden. Mindestens der Einstiegssteuersatz der Einkommensteuer kann aktiviert werden.
Zudem bietet eine Altersvorsorge allein qua Änderung der Begrifflichkeit - wie von Dir unterstellt - keine absolute Sicherheit, bestenfalls eine Verbesserung. Am Ende hängen alle Invests zur AV und auch generell an den Randbedingungen des Weltmarktes - und der unterliegt keinem Naturgesetz.
Last not least aus chatGPT zum Thema Lebenserwartung bei Renteneintritt, da der Wert von Dir ja ebenfalls bezweifelt wurde:
Die Lebenserwartung beim Renteneintritt mit 65 Jahren hängt stark vom Land und vom Geschlecht ab. Hier ein Überblick für Deutschland:
🇩🇪 Deutschland (aktuelle Durchschnittswerte)
Laut dem Statistisches Bundesamt:
Männer mit 65 Jahren:
durchschnittlich noch ca. 17–18 weitere Lebensjahre
→ Lebenserwartung etwa 82–83 JahreFrauen mit 65 Jahren:
durchschnittlich noch ca. 20–21 weitere Lebensjahre
→ Lebenserwartung etwa 85–86 JahreWer also den üblichen Renteneintritt plant, sollte seine Planung mindestens bis 83/86 Jahre Lebenserwartung berücksichtigen, seriöse Anbieter gehen mittlerweile von 92-95 Jahren aus, damit am 87. Geburtstag die Kohle nicht vorzeitig ausgeht.
Wer nämlich seinen 80. Geburtstag erreicht, hat aktuell noch eine Lebenserwartung von zusätzlichen 8-10 (M/F) Jahren ... und eben nicht nur 2-5.
Selbstverständlich steht es jedem frei, diese Hinweise zu ignorieren ...
Zitat von Absprung_2020 am 18. Februar 2026, 15:09 Uhr"Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit."
Das ist der Charakter einer Versicherung. Wenn das auf dich zutrifft, wunderbar. Wenn es Abweichungen gibt, dann kann das sehr gut oder auch sehr schlecht sein. Deshalb heißt das auch zurecht Rentenversicherung und nicht Altersvorsorge. [...]
Ich kann nur anraten das individuell richtig abzuschätzen. Mehr an Hinweisen will ich ja gar nicht geben.
Man kann nur anraten, sich möglichst weit von Deinen "Thesen" zu entfernen, da die fett hervorgehobene Aussage nur beweist, in welcher Blase Du mit Dir selbst diskutierst, denn:
- Für den Großteil der AN in D ist Altersvorsorge und Rentenversicherung prinzipiell identisch. Etwa 87% aller Erwerbstätigen zahlen in die gRV ein und nur etwa 3-5% erreichen die maximale Bezugshöhe in der gRV. Zählt man Beamte und Freiberufler (in eigenen Versorgungswerken) dazu, erhöht sich die Zahl auf ca. 92%.
- Das Durchschnittsvermögen eines Rentnerhaushaltes liegt bei ~190T€, das Medianvermögen allerdings nur bei ~60T€. (jeweils zzgl. Rentenansprüchen)
- Zur Altersvorsorge zählen per allg. Definition ... Aktien, Sachwerte/Immobilien und private/gesetzliche R-Versicherungen.
Daraus folgt, dass nur die Top10%-Verdiener und sehr fokussierte Frugalisten überhaupt in den Bereich +200T€ Vermögen plus Rentenanspruch vorstoßen und ergo der Großteil der AN sich bestenfalls im Bereich zwischen Eckrentner und Maximalanspruch von ~3,5T€ brutto bewegt.
Für diese Gruppe ist der von Dir bezweifelte Wertzuwachs der Rentenpunkte allerdings real, weil die Rentenpunkte abhängig vom jeweiligen Steuersatz im Anschaffungsjahr um eben diesen persönlichen Satz vergünstigt eingekauft werden.
Wer unterhalb des Eckrentners rangiert und kein fleißiger Frugalist ist/war, wird kaum Kapital übrig haben, um sich Rentenpunkte zu kaufen. Falls doch - und das sind eher die Ausnahmen - ist der Steuereffekt entsprechend geringer, aber immer noch vorhanden. Mindestens der Einstiegssteuersatz der Einkommensteuer kann aktiviert werden.
Zudem bietet eine Altersvorsorge allein qua Änderung der Begrifflichkeit - wie von Dir unterstellt - keine absolute Sicherheit, bestenfalls eine Verbesserung. Am Ende hängen alle Invests zur AV und auch generell an den Randbedingungen des Weltmarktes - und der unterliegt keinem Naturgesetz.
Last not least aus chatGPT zum Thema Lebenserwartung bei Renteneintritt, da der Wert von Dir ja ebenfalls bezweifelt wurde:
Die Lebenserwartung beim Renteneintritt mit 65 Jahren hängt stark vom Land und vom Geschlecht ab. Hier ein Überblick für Deutschland:
🇩🇪 Deutschland (aktuelle Durchschnittswerte)
Laut dem Statistisches Bundesamt:
Männer mit 65 Jahren:
durchschnittlich noch ca. 17–18 weitere Lebensjahre
→ Lebenserwartung etwa 82–83 JahreFrauen mit 65 Jahren:
durchschnittlich noch ca. 20–21 weitere Lebensjahre
→ Lebenserwartung etwa 85–86 Jahre
Wer also den üblichen Renteneintritt plant, sollte seine Planung mindestens bis 83/86 Jahre Lebenserwartung berücksichtigen, seriöse Anbieter gehen mittlerweile von 92-95 Jahren aus, damit am 87. Geburtstag die Kohle nicht vorzeitig ausgeht.
Wer nämlich seinen 80. Geburtstag erreicht, hat aktuell noch eine Lebenserwartung von zusätzlichen 8-10 (M/F) Jahren ... und eben nicht nur 2-5.
Selbstverständlich steht es jedem frei, diese Hinweise zu ignorieren ...