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Hallo zusammen - ein andersdenkender auf dem Weg zur Freiheit

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Zitat von Muslime_Frugi am 13. Februar 2025, 14:44 Uhr

Wenn arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend gemeldet werden auch keine Leistungen, also keine Krankenversicherung übernommen!

 

 

Kann ich bestätigen. Ehemaliger MA wollte einen Aufhebungsvertrag. Hat sich nicht Arbeitslos gemeldet. Später bekam er eine Rechnung von der GKV.

Ich lasse es lieber, habe mich in diesem Forum wohl getäuscht...

Es tut mir leid, ich lasse es mir noch einmal durch den Kopf gehen, hier weiter zu posten.

Vielen Dank für den Mut @Muslime_Frugi, aber ich glaube, man möchte mir nicht glauben, wie es 2025 eben ist, hat sich einiges geändert wie es scheint. Dann ist das halt so.

____

GKV Auszug meiner Krankenversicherung in Bayern, heute erst erhalten:

1248,33 Euro plus Pflege Kinderlos plus Zusatzbeitrag (Ja, ich bin bei 78000 Euro vor Steuern. )

 

 

Wie gesagt, ich lasse es mir durch den Kopf gehen, hier zu bleiben, danke trotzdem an alle, euch wünsche ich einen schönen Tag.

 

 

Das will ich sehen. Kannst du das mal anonymisiert hier hochladen?

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.html#:~:text=Vermietung%20und%20Verpachtung.-,Beitragsh%C3%B6he,(Stand%3A%202025)%20ber%C3%BCcksichtigt.

Zitat von Otomatik am 13. Februar 2025, 10:28 Uhr

ich musste mich arbeitslos melden, so sagte man es mir überall..

&

Zitat von Otomatik am 13. Februar 2025, 13:43 Uhr

- ... -> arbeitslos kannte ich nicht, mein Umfeld sagte, es ist Pflicht dahin zugehen. Also ging ich hin ...

Also kein "Andersdenkender", sondern ein Nicht(selbst)denkender, der wie ein Staubsauger nicht verifiziertes Gelaber von Hohlschwätzern ohne Ahnung inhaliert und verinnerlicht...

Erstkontakt gerne per E-Mail an hypescouting2024plus@t-online.de

@Muslime_Frugi ich beteilige mich ungern an derlei Ratespielen, wer was mit welchem Begriff individuell glaubt ausdrücken zu müssen, aber da du mich angeschrieben hast:

Es gibt genau zwei Kategorien: Arbeit suchend oder eben nicht.

Suchst du Arbeit heißt dein Chef "Staat" in Form der Agentur für Arbeit. Da die dir Gelder zahlen sagen die dir deine Pflichten. Und wie bei jedem Chef sollte man sich irgendwie auch dran halten:  Bewirb dich hier, melde dich mal dort, fahr mal dorthin, mach eine Umschulung....whatever. machst du das alles nicht, gibt's irgendwann Stress, heißt null Unterstützung mehr.

Suchst du keine Arbeit und hast auch keine, dann sagst oder schreibst du das der Agentur.: Dann will die Agentur für Arbeit nix von dir. Du musst aber alles, wirklich alles selbst auf die Kette kriegen.

Letztlich ganz schlicht.

@absprung_2020

Das ist leider nicht richtig!

Mal angenommen ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, dann muß ich mich irgendwann - normalerweise so 3 Monate vor dem Beschäftigungsende - arbeitsuchend melden. Wenn mein Beschäftigungsverhältnis dann endet und ich noch keine Arbeit habe, dann bin ich arbeitslos.

@privatier

Leider ist das richtig: niemand sagt dass du das MUSST. Das ist ein Angebot des Staates. Wenn du es nicht machst läuft das wie in Fall 2, nachdem du den in Fall 1 beschrieben Stress verkraftet/abgearbeitet hast.

Zudem waren wir uns einig, dass du nicht mehr auf meinen hanebüchenen Unsinn reagierst

Zitat von Privatier am 13. Februar 2025, 16:32 Uhr

Mal angenommen ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, dann muß ich mich irgendwann - normalerweise so 3 Monate vor dem Beschäftigungsende - arbeitsuchend melden.

Nein, das MUSST Du nicht!

Du KANNST auch einfach "Privatier" werden 😉

(zumindest ich konnte das, nachdem ich 2022 meinen Job gekündigt hatte - und sechs Monate später die Kündigungsfrist rum und nebenbei der Resturlaub verbraucht war)

Erstkontakt gerne per E-Mail an hypescouting2024plus@t-online.de

Ja aber ich kann ja hier im Forum keine falschen Tatsachen stehen lassen...

Aber klar, müssen muss man das nicht. Das ist freiwillig. Mein Beitrag bezog sich auf die Unterscheidung zwischen arbeitssuchend und arbeitslos. Nicht auf das müssen...

Zitat von exitus2022 am 13. Februar 2025, 16:43 Uhr
Zitat von Privatier am 13. Februar 2025, 16:32 Uhr

Mal angenommen ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, dann muß ich mich irgendwann - normalerweise so 3 Monate vor dem Beschäftigungsende - arbeitsuchend melden.

Nein, das MUSST Du nicht!

Du KANNST auch einfach "Privatier" werden 😉

(zumindest ich konnte das, nachdem ich 2022 meinen Job gekündigt hatte - und sechs Monate später die Kündigungsfrist rum und nebenbei der Resturlaub verbraucht war)

Ja klar man muss es nicht! Meine Formulierung war unpräzise...

Also zur Klarstellung an alle: man muss sich nicht arbeitslos/ arbeitssuchend melden.

Aber wenn, dann gibt es diese Unterscheidung.

Zitat von SpaetzuenderNRW am 13. Februar 2025, 15:14 Uhr
Zitat von Muslime_Frugi am 13. Februar 2025, 14:44 Uhr

Wenn arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend gemeldet werden auch keine Leistungen, also keine Krankenversicherung übernommen!

 

 

Kann ich bestätigen. Ehemaliger MA wollte einen Aufhebungsvertrag. Hat sich nicht Arbeitslos gemeldet. Später bekam er eine Rechnung von der GKV.

Wer sich nicht arbeitslos/suchend meldet, der bekommt auch nichts, das ist richtig. Wer sich jedoch meldet, dann aber nicht kooperiert, dem können nur die Bezüghe gestrichen werden, nicht aber die Sozialversicherung. Das gilt v.a. auch für Sperrzeiten - unabhängig davon wofür sie vergeben werden ( zu spät gemeldet, nicht kooperativ etc.).

Wer nicht nach einem Job sucht und auch keine Lust so zu tun als ob, für den gibt es die abgestufte Möglichkeit weiterhin übers Amt versichert zu sein ohne sich einschränken zu lassen indem man durchsanktioniert wird, und aber dann keine "Termine" hat - oder eben sich wieder abmelden, Versicherung entsprechend Einkommen aus eigener Tasche zahlen und dann eben Privatier sein. 🤷🏻‍♂️

Mit einem zu versteuerndem Einkommen über 78k aus Immmobilien und Kapitalerträgen sowie 100k Kapitalerträgen klappt sicherlich auch letztere Variante ohne in Konsumnot zu geraten, der Rest ist in seinen Möglichkeiten eine "abstufbare" Frage des "Gewissens". Mehr ist dazu ja eigentlich nicht zu sagen.

Da der TE seine Einstellung zu KV und Leistungen ja bereits dargelegt hat heißt es nun also Brief aufsetzen oder online oder persönlich abmelden und sich mit der KV in Verbindung setzen damit die anhand der Einkünfte den künftigen Beitrag ermitteln können. 🤷🏻‍♂️

Wenn dann später noch wieder ein Remotejob oder eine beratende Selbstständigkeit Zusatzeinkommen generieren, dann ist das ja sinnstiftend und möglich, sicher aber nicht "nötig" wenn sich das Einkommen aus aktuellen unternehmerischen Tätigkeiten stabil erhalten bleibt. Das ist doch eine tolle Gelegenheit, erstmal etwas abzuschalten und sich dann neu zu orientieren.

Ich selbst befinde mich ebenfalls noch in einer Phase des Umschwungs und hatte die letzten beiden Jahre neben dem Teilzeitjob viel um die Ohren. Da er mir nach wie vor viel Spaß macht, lasse ich das auch erstmal so weiter laufen, das läuft da wirklich klasse 🙂 Aber ob ich das, zumindest in dem Umfang, nochmal 25 Jahre bis zur offiziellen Rente mache?: sehr vermutlich nicht.

 

Zitat von Muslime_Frugi am 13. Februar 2025, 14:27 Uhr

Höchstbeitrag 2025:

GKV: 1.032

Pflege: 232 (kinderlos)

Zusatzbeitrag: 72€ ((Durchschnittswert)

@noordlicht: Addition bitte selbst durchführen!

Wo kommen denn die 1032€ her? Bei mir sind 5512,50€ (Beitragsbemessungsgrenze) * 14% (Beitragssatz ohne Krankengeld) "nur" 771,75€. Dafür liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei mir bei 2,5%, also 137,81€.

Kann man für die TK übrigens hier ganz einfach berechnen: https://www.tk.de/service/app/2004108/beitragsrechner/selbststaendigeRechner.app (mit ein bisschen weniger als den durchschnittlichen 2,5% Zusatzbeitrag, daher etwas niedrigeren Zahlen)

Auf 1400€ pro Monat komme ich damit lange nicht.

Arno

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