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Hallo liebes Forum,

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Zitat von Thomas Co am 17. Dezember 2022, 15:43 Uhr

Bestandteil des Vergleichs war es auch das ich ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis erhalte. Das Zeugnis wird eine gute Leistungs -und Verhaltensbeurteilung beinhalten.

Ja, so war das bei der letzten Kündigung, die ich vor ca einem Jahr ausgesprochen habe, auch. Arbeitszeugnis war von vorne bis hinten gelogen, wurde aber vom Anwalt des AN formuliert und war ebenfalls Bestandteil des Verfahrens.

Blöd nur, dass solche Zeugnisse in der aktuellen Zeit sofort Misstrauen erwecken, denn wer gibt schon bei stetig steigender Auftragslage freiwillig fähige MA ab? Eben.

MA, die ein solches Zeugnis auch tatsächlich verdienen, gehen bei mir nicht aus der Tür ohne Anschlussvertrag bei einem Kollegen oder 5-10 Adressen, wo sie sich weiter bewerben können. Selbst Initiativbewerbungen, die für mich nicht in Frage kommen, gehen bei mir nach 10-15M Telefongespräch nicht ohne mind. 3 Adressen/Joboptionen raus. Oft wissen gerade junge Leute gar nicht, wo sie überall gesucht werden.

Für den Kollegen s.o. habe ich nach 12 Monaten und mind. drei ernsten Gesprächen zum Verhalten ggü. mir und den anderen MA‘ern - das erste nach 6 Arbeitstagen Probezeit - keinen Finger krumm gemacht. Die letzten durch ihn verursachten Fehler haben wir vor 4 Wochen bereinigt, also ca. 11 Monate nach seiner Freistellung.

Und solche Leute laufen mit einem Anwalts-Zeugnis 1-2 durch die Gegend … da muss sich wirklich niemand mehr wundern, wenn das kein AG mehr ernst nimmt.

Für Dich persönlich, @Thomas Co, also ein gutes Ergebnis - gesellschaftlich ist das bedenklich, weil inflationär und weil schlechte Arbeitszeugnisse auch fast gar nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Der Aufwand, eine - berechtigte - Dreier-Formulierung in eine Kündigung reinzukriegen, ist verdammt hoch. Also kriegt jeder Depp eben auch ne 2 hinterhergeworfen, was dazu führt, dass Zeugnisse ohne persönliche Empfehlung quasi wertlos sind.

Insofern bleibe ich dabei, dass Anwälte da nur dann was zu suchen haben sollten, wenn sich ein AG auch tatsächlich schuldhaft verhalten hat.

Das Ergebnis ist das von mir Erwartbare in einem nicht ganz kleinen Betrieb (also a Wählbarkeit eines BR - >5 Mitarbeiter).

Die Kündigungsfrist ist Vertragsbestandteil, die 20k eine Risikoprämie zur Vermeidung eines sich festsetzenden MA der langzeitkrank ist etc..

Die Freistellung ein kleines Goddie. Clever vom AG, da er so den neuen Mitarbeiter motiviert und ohne Groll einarbeitet.

Arbeitszeugnisse können vom Arbeitnehmer beliebig abgelehnt werden. Wahrscheinlich auch ein Arbeitnehmer Schutz. Generell ist unsere Gesetzgebung im Arbeitsrecht Arbeitnehmer freundlich. Nicht ohne Grund. Für Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer nur dann ein wichtiges Gut wenn er Mangelware ist.

Die „neue Realität“ ist vor allem eine Umstellung für die Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bekommt endlich die Wertschätzung die ihm zusteht.

Glückwunsch für Thomas! In deinem Fall eine Wi-Win. Der Arbeitgeber ist zum Break-Even einen MA los, der mit Mitte 40 gesundheitlich und von der körperlichen Leistungsfähigkeit im 4 Schichtbetrieb sich dem ökonomischen Grenznutzen nähert.
Und du kannst mit Kapital ein neues selbstbestimmtes Kapitel aufschlagen.

Das Hinzuziehen eines Anwaltes finde ich in deiner Situation schon stimmig.

Als ich vor 3 Jahren die kaltschnäuzigen Psychotricks der HF kennenlernte hatte ich auch eine RV abgeschlossen und werde diese jetzt bis zum Ausscheiden der Berufsleben behalten.
Man ist emotional betroffen und wird bedrängt und überrumpelt. Da ist es in Sachen Augenhöhe schon ok sich in gewissen Situationen professionelle Unterstützung zu holen. Auch wenn sie wie in meinem Falle dann gar nicht gebraucht wird.

hallo thomas,

danke für deine vorstellung. lese hier gerne immer wieder mal mit. bin beeindruckt, wie lehrreich das forum ist. ich danke dir und den anderen für die einblicke, die ihr ermöglicht.

gruß c.

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