halbjahr Privatier mit freiwillig gKV und Ganzjahres Kapitaleinkünften
Zitat von early-retired am 29. März 2025, 13:14 UhrHallo
wie verhält sich die Berechnungsgrundlage als „halbjahr Privatier“ mit nur Kapitaleinkünften, wenn man nur 6 Monate (Januar-Juni) freiwillig gesetzlich krankenversichert ist und die anderen 6Monate normal sozialversicherungspflichtig über ein Angestelltenverhältnis. Werden nur für diese freiwilligen Monate die tatsächlichen Kapitaleinkünfte herangezogen, also kann ich geschickt im Angestelltenverhältnis Gewinne veräußern?
oder wird immer egal welcher Zeitraum die freiwillige Versicherung beträgt, dennoch das komplette Jahr genommen und davon in diesem Beispiel einfach 1/12*6Monate?
danke und sonniges Wochenende
Hallo
wie verhält sich die Berechnungsgrundlage als „halbjahr Privatier“ mit nur Kapitaleinkünften, wenn man nur 6 Monate (Januar-Juni) freiwillig gesetzlich krankenversichert ist und die anderen 6Monate normal sozialversicherungspflichtig über ein Angestelltenverhältnis. Werden nur für diese freiwilligen Monate die tatsächlichen Kapitaleinkünfte herangezogen, also kann ich geschickt im Angestelltenverhältnis Gewinne veräußern?
oder wird immer egal welcher Zeitraum die freiwillige Versicherung beträgt, dennoch das komplette Jahr genommen und davon in diesem Beispiel einfach 1/12*6Monate?
danke und sonniges Wochenende
Zitat von Knuddel am 12. Juni 2026, 16:24 UhrDer Beitrag ist ja schon eine Weile her, bin drauf gestoßen weil ich mich damit grade auch beschäftige. Im Moment betrifft mich das (noch) nicht, könne aber in Zukunft mal kommen und ich wüsste gerne vorher was da auf mich zukommt.
Ich hab ein wenig geforscht und verstehe das so:
Für die Monate, in denen man freiwillig versichert ist, zahlt man den KV Beitrag auf alle im kompletten Kalenderjahr angefallen Einkünfte so als wäre man das ganze Jahr freiwillig versichert gewesen. Also pro freiwillig versicherter Monat auf 1/12 des Jahreseinkommens inklusive Kapitalerträge, Mieten etc. Und zwar ohne Berücksichtigung von Sparerpauschbetrag und Werbungskosten.
Und es wird immer pro Kalenderjahr betrachtet.
Das heißt wenn ich ein Kalenderjahr komplett pflichtversichert bin kann ich in dem Jahr soviel Gewinne realisieren wie ich will, die Krankenkassenbeiträge erhöht das nicht. Auch wenn ich im Jahr darauf wieder freiwillig versichert bin.Stimmt das so?
Der Beitrag ist ja schon eine Weile her, bin drauf gestoßen weil ich mich damit grade auch beschäftige. Im Moment betrifft mich das (noch) nicht, könne aber in Zukunft mal kommen und ich wüsste gerne vorher was da auf mich zukommt.
Ich hab ein wenig geforscht und verstehe das so:
Für die Monate, in denen man freiwillig versichert ist, zahlt man den KV Beitrag auf alle im kompletten Kalenderjahr angefallen Einkünfte so als wäre man das ganze Jahr freiwillig versichert gewesen. Also pro freiwillig versicherter Monat auf 1/12 des Jahreseinkommens inklusive Kapitalerträge, Mieten etc. Und zwar ohne Berücksichtigung von Sparerpauschbetrag und Werbungskosten.
Und es wird immer pro Kalenderjahr betrachtet.
Das heißt wenn ich ein Kalenderjahr komplett pflichtversichert bin kann ich in dem Jahr soviel Gewinne realisieren wie ich will, die Krankenkassenbeiträge erhöht das nicht. Auch wenn ich im Jahr darauf wieder freiwillig versichert bin.
Stimmt das so?