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Grundfreibeträge

Hallo liebe Gemeinde 🙂

 

nachdem mir schon in jungen Jahren klar war, dass ich nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten möchte, kommt der "Ausstieg" nun endlich in greifbare Nähe.

Nachdem ich einige tolle Rechenbeispiele hier im Forum mitgelesen habe, wollte ich Euer Schwarmwissen nutzen und kurz ein paar Eckdaten in den Raum stellen und auf plausibilität checken.

Steuern sind für mich ein Buch mit 7x7 Siegeln und diesbezüglich habe ich mich immer auf den Steuerberater verlassen... Der wirds schon richten :-/

Habe ich bei folgender Konstellation twas übersehen bzw. falsch verstanden:

 

Grundfreibetrag verheiratet gemeinsam veranlagt 2020: 18.816.-€

1 Kind: 7620.-€

Freibetrag für 50% Behinderung: 570.-€

Sparerpauschbetrag verheiratet: 1602.-€

Ergibt einen totalen Freibetrag von : 28.608.-€

Die beiträge zur privaten Krankenversicherung von ca. 500.-€ werden ebenfalls nicht versteuert und können komplett vom Einkommen abgezogen werden!?

Ergibt also TOTAL 28.608.-€ + 12+500.-/6000.- PKV =  34.608.-€

 

Mein naiver Geist nimmt also an, bis zur Grenze von 34.608.-€ p.a.  bzw. 2.884.- p.Monat kann ich durch Mieteinnahmen sowie Dividenden/Aktien Veräusserungsgeschäften, steuerlich unangetastet mein dasein fristen?

Natürlich angenommen meine Frau kehrt nach der Elternzeit NICHT mehr in Ihren Job zurück und die 34.608.-€p.a. werden nicht überschritten.

Sollte meine Frau wieder im alten Job arbeiten möchten, würde lediglich der Teil der die 34k überschreitet versteuert werden müssen (wobei sich dann die PKV erübrigt da wir dann über die Familienversicherung mit versichert wären)

 

Richtig? oder totaler Denkfehler?

 

Danke Euch für Euer Feedback.

 

Hallo Waldmeister,

um ganz ehrlich zu sein... Ich kann Deinen Denkansatz und Annahmen nicht ganz nach vollziehen.

Beiträger zur PKV können nicht komplett vom Einkommen abgezogen werden - steuerlich geltend kannst Du nur einen Maximalbetrag machen (hab ich leider gerade nicht im Kopf).

Abgesehen davon musst Du die Beiträge über 6.000 € erst einmal erwirtschaften, ehe Du sie zahlen kannst.

Und da kommt es erneut darauf an, wie Du diese erwirtschaften willst.

Wenn das Konto / Depot auf Dich alleine läuft, dann zählt nur DEIN persönlicher Freibetrag, den Du dort hinterlegt hast. Deine Frau ist hier erst einmal aussen vor.

Sobald Du diesen Freibetrag durch Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinnen überschreitest, werden automatisch von der Bank die entsprechenden Zahlen ans Finanzamt abgeführt. Ergo hast Du "weniger" auf dem Konto.

Und wenn Deine Frau wieder im alten Job arbeiten sollte, dann wird sofort und komplett Ihr Einkommen entsprechend versteuert und die Abgaben müssen abgeführt werden.

Erst im Nachgang, bei der Steuererklärung (wieder abhängig ob gemeinsam veranlagt oder nicht) kannst Du gewisse Beträge wieder erhalten.

Ich habe es in einem andern Thread schon einmal erwähnt, dass bei zu "allgemeinen" Aussagen eine Hilfestellung ziemlich schwierig ist.

Denn oftmals fallen so viele "kleine" Parameter mit rein, die alles über den Haufen werfen (würden).

 

Du erwähnst in Deinem Post, dass Du "einige tolle Rechenbeispiele hier im Forum mitgelesen" hast...

Ich habe gestern auch noch ein wenig über Frugalismus recherchiert und diverse Sachen gesehen - beeindrucken fand ich ein "Rechenbeispiel" für die nächsten zwanzig Jahre - bei dem jedes Jahr der Verdienst um 5 Prozent gestiegen ist.

Seit 30 Jahren (mist, ich bin wirklich alt!) arbeite ich in der Finanzbranche und ich kann Dir versichern, mein Einkommen ist NICHT jedes Jahr um 5 Prozent angestiegen!

Und von daher möchte ich es betonen - es sind RechenBEISPIELE - die nichts mit der Realität zu tun haben können. Wenn es eintrifft, super! Wenn nicht - Ach, es war doch nur ein Beispiel unter der Annahme von und wenn, dann überhaupt - wenn nicht noch mehr!

Hoffentlich werde ich durch diesen Post nicht gleich vom Board gebannt, denn das Thema Frugalismus hat gestern wirklich mein Interesse geweckt.

Aber in erster Linie sehe ich das Forum hier zum Informationsaustausch und um Anregungen zu geben, bzw. welche zu erhalten.

Hi Waldmeister,

Also das mit den Freibeträgen ist so eine Sache.

Grundsätzlich ist es richtig, das man nur Steuern auf ein Einkommen zahlt das diese überschreitet. Nur spielt die Einkommensquelle und häufigkeit eine Rolle, denn würdest du z.B. (nur mal den Freibetrag deiner Frau und dir betrachtet) in einem Monat ~18000€ verdienen, zahlst du steuern und Sozialabgaben darauf, und das heftig.
Das wird dann bei der Einkommstenssteuererklärung wieder verrechnet, hilft dir aber nicht wenn du bis dahin hungern musst.
Das Problem ist, das z.B. dein Gehalt eines Monats mal 12 gerechnet wird um deine Abgaben zu kalkulieren. Bedeutet wenn du ein Gehalt von ~18k€ in einem Monat einnehmen würdest, würdest du Abgaben zahlen wie jamand der 216000€ im Jahr verdient 😉

Bei den Devidenden- und Aktien-Einnahmen hast du nur einen Freibetrag von 800/1600 €. Bedeutet alles darüber wird versteuert, Einkommenssteuerfreibetrag hin oder her, denn davon weiß deine Bank/Broker nichts und das kann nur vom FA dann mit der Steuererklärung verrechnet werden.

Am Besten fährst du dann meiner Meinung nach mit Miet-Einnahmen, da diese erst versteuert werden wenn du die Steuererklärung machst und dabei deine Einnahmen angiebst (Bitte korrigier mich jemand falls das falsch ist).
Möglich wären auch P2P Kredit-Zinseinnahmen und sowas, da auch diese erst mit der Steuererklärung verrechnet werden und somit nur die wirklichen einnahmen des Jahres zählen.

Gehälter werden aber immer nach dem oben genannten Prinzip sofort versteuert. Hmm, es sei denn du bleibst unter ~8k Brutto Jahresgehalt bzw. ~666€ Brutto pro Monat... Schützt aber nicht vor Sozialabgaben etc. Deswegen sind die Sonderregelungen für 450€ Jobs ja so gut 😉
Und am Ende zieht das FA bei der Steuererklärung alles wieder gerade. Daher bekommt man i.d.R. ja auch Geld wieder, weil oft Freibeträge (oder etwas das diese nachträglich erhöht, wie Pendlerpauschale, Werbungskosten, etc) dann erst abschließend eingerechnet werden können.

Wenn man will, das das FA bereits jeden Monat die bekannten Freibeträge berücksichtigt, muss man am Anfag des Jahres per Antrag den Freibetrag anpassen lassen. Dann kann z.B. der Kinderfreibetrag und sowas wie die Pendlerpauschale bereits eingerechnet werden und man bekommt ein höheres Netto (wegen dem höheren Freibetrag) ausgezahlt.
Aber auch das zieht das FA mit der Steuererklärung am Ende wieder gerade und fordert auch Steuern nach wenn du zuviel bekommen hast.

Falls ich etwas missverständlich war, sorry und korrigiert mich gerne.

So, endlich komme ich dazu zu antworten.

1. Beiträger zur PKV können nicht komplett vom Einkommen abgezogen werden - steuerlich geltend kannst Du nur einen Maximalbetrag machen (hab ich leider gerade nicht im Kopf).

zu 1.

wieso kann die PKV nicht von den Einnahmen abgezogen werden?

Klar ist dass Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer usw. nicht eingerechnet werden können aber da ich die normale Grundabsicherung habe ohne jeglichen "Luxus" sollte das doch passen? Weiss da jemand etwas anderes dazu?

2.Abgesehen davon musst Du die Beiträge über 6.000 € erst einmal erwirtschaften, ehe Du sie zahlen kannst.

zu 2.

Das die Beiträge (in meinem Fall 6000.-) erst erwirtschaftet werden müssen versteht sich von selbst. Dies wirkt sich ja aber nicht auf die Frage der Grundfreibeträge aus 😉

3. Sobald Du diesen Freibetrag durch Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinnen überschreitest, werden automatisch von der Bank die entsprechenden Zahlen ans Finanzamt abgeführt. Ergo hast Du "weniger" auf dem Konto.

zu 3.

Deine Aussage bzgl. des Depots bzw. der automatischen Abführung ans Finanzamt bei überschreiten der Freibeträge trifft nicht zu wenn du ein Depot bei einem ausländischen Anbieter führst! Ich arbeite seit Jahren mit Lynx und profitiere davon dass eben nicht die Spekulationssteuer automatisch abgeführt wird und ich bis zum Jahresabschluss über die vollen Gewinne verfügen kann.

4.Erst im Nachgang, bei der Steuererklärung (wieder abhängig ob gemeinsam veranlagt oder nicht) kannst Du gewisse Beträge wieder erhalten.

zu 4.

Freibetrag bleibt Freibetrag, der zeitliche Abstand ist erstmal nicht die Frage. Soviel "Polster" um die Zeit zu überbrücken ist vorhanden.

Die Frage ist ob die Grundfreibeträge richtig erkannt sind und ob bis zu deren Ausschöpfung (nicht wann) das Geld unversteuert in voller höhe genutzt werden kann.

Auch wenn erst zum/mit dem Jahresabschluss das Geld wieder zurück kommt, letztlich steht es einem wieder zur Verfügung und ab dem zweiten Jahr sollte der monatlich nutzbare Betrag klar sein!?

 

5.

Seit 30 Jahren (mist, ich bin wirklich alt!) arbeite ich in der Finanzbranche und ich kann Dir versichern, mein Einkommen ist NICHT jedes Jahr um 5 Prozent angestiegen!

Und von daher möchte ich es betonen - es sind RechenBEISPIELE - die nichts mit der Realität zu tun haben können.

zu 5.

wer geht denn von 5% Einkommenssteigerung aus? Wie kommst du auf dieses Beispiel?

Arbeite schon lange selbständig, eine "Lohnerhöhung" 😉 habe ich daher eh schon lange nicht mehr bekommen 🙂

 

 

Abschließend zu sagen ist bei einem im Ausland geführten Depotkonto sowie Mieteinnahmen meine Rechnung korrekt!?

Alle Einnahmen wie Dividenden,Aktiengewinne aus Kauf/Verkauf sowie Mieteinnahmen werden erst beim Lohnsteuerjahresausgleich be/verrechnet und bleiben sofern unter Freigrenze steuerfrei?

 

 

 

 

Hallo Waldmeister,

prinzipiell hast Du mit deiner Rechnung recht.

Paar kleinere Abweichungen seien mal dahingestellt, z.B. das der Sparerpauschbetrag nur für Zinsen,Dividenden etc. in Anspruch genommen werden kann

Insbesondere mußt Du ja nur dasn Einkommen das ÜBER diesen Grenzen liegt, dann mit anfänglich  ca. 17% versteuern.

Und vermutlich kannst Du noch paar andere Sachen zum Absetzen finden wie Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistung etc.

Vermutlich wird von deiner PKV nicht der ganze Betrag absetzbar sein -> aber das siehst Du auf dem entspr. Schrieb von deiner PKV.

Wenn die gesamten PKV-Ausgaben deiner Familie nur 500 EUR pM ausmachen, kannst Du auch noch Haftplichtvers. (inkl. KFZ), Unfall-,Lebens-,BUZ etc. zumindestens teilweise WIRKSAM angeben.

Und der Freibetrag deines Kindes wird mit dem Kindergeld verrechnet -> denn kriegst du wenn dann nicht zusätzlich sondern STATT dem Kindergeld. Es wird vom Finanzamz ausgerechnet, was für euch günstiger ist und das kriegt ihr.

Grüße, Andi

Hallo Andi,

 

danke für dein Feedback.

Dass der Sparerpauschbetrag nur für die Dividenden in Anspruch genommen werden kann, ist ja kein Problem, oder.

Die für die "finanzielle Freiheit" erwirtschafteten Beträge u.a. aus Dividenden & Aktienhandel sollten dann auch in einer Höhe liegen um dies auszuschöpfen 😉

Der "Rest" bzw. überschüssige Ertrag über dem Pauschbetrag muss dann eben unter der Freigrenze von +/- 34k liegen oder versteuert werden.

Die von dir anderen Posten die anteilig abgesetzt werden können, muss ich dann noch zusammen suchen. Ergeben sicherlich noch den ein oder anderen freien Euro aber an der Summe Freibetrag ca. 34K wird sich nicht mehr viiiiiiel ändern. Gerne lasse ich mich da aber eines Besseren belehren!

An das mit dem Kindergeld/Freibetrag habe ich gedacht, die Günstigerprüfung des Finanzamts wird dass dann zeigen was unterm Strich besser ist.

Beruhigend finde ich dass offensichtlich wirklich um die 2800.- NETTO pro Monat aufs Konto kommen können bevor das Finanzamt seine Hand aufhält.

Damit lässt sich lebem 🙂 Zumindest ich 😉

Da meine Frau aber (zumindest aktuelle Gefühlslage) unbedingt wieder nach der Elternzeit in Ihren alten Job möchte, wird der Freibetrag zunächt eh überschritten und ich muss die Rechung NACH STEUER nochmal neu erstellen....

 

Für Erträge über dem Sparerfreibetrag gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung.

»In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.« »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.« »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett