GmbH gründen und selbst anstellen
Zitat von Feedback am 17. September 2024, 14:34 UhrIch wollte mal fragen ob es welche gibt die eine GmbH gründen und sich selbst angestellt haben.
Die Idee:
Gründen einer GmbH und sich selbst anstellen als Vermögensverwalter/Hausmeister der Immobilien oder sonstiges, Midijob 10-15 Stunden die Woche
Vorteile:
niedriger Steuersatz
Unabhängigkeit vom Job da man selbst angestellt ist
Man ist weiterhin Krankenversichert und sammelt Rentenpunkte/Zeiten
Man ist berechtigt Krankenkasse der Rentner zu kommen
Nachteile:
man muss eine GmbH gründen
Vermögenswerte der GmbH zuschreiben kann teuer werden (bspw. Grunderwerbsteuer)
Vermögenswerte oberhalb des Lohns zu entnehmen muss steuerlich berücksichtigt werden
Kommentare/Korrekturen/Ergänzungen?
MFG
Ich wollte mal fragen ob es welche gibt die eine GmbH gründen und sich selbst angestellt haben.
Die Idee:
Gründen einer GmbH und sich selbst anstellen als Vermögensverwalter/Hausmeister der Immobilien oder sonstiges, Midijob 10-15 Stunden die Woche
Vorteile:
niedriger Steuersatz
Unabhängigkeit vom Job da man selbst angestellt ist
Man ist weiterhin Krankenversichert und sammelt Rentenpunkte/Zeiten
Man ist berechtigt Krankenkasse der Rentner zu kommen
Nachteile:
man muss eine GmbH gründen
Vermögenswerte der GmbH zuschreiben kann teuer werden (bspw. Grunderwerbsteuer)
Vermögenswerte oberhalb des Lohns zu entnehmen muss steuerlich berücksichtigt werden
Kommentare/Korrekturen/Ergänzungen?
MFG
Zitat von TakeTwo am 17. September 2024, 17:11 UhrMeines Wissens ist man als geschäftsführender Gesellschafter nicht sozialversicherungspflichtig. Somit funktioniert das Konstrukt nicht.
So eine GmbH ist auch teuer in der Einrichtung, 25.000€ Kapital, Notar, Handelsregister Eintrag, MWSt Pflicht.Es gäbe noch eine UG, die kleine Schwester der GmbH.
Für sowas macht es mehr Sinn einen Gewerbeschein zu holen und als Kleingewerbetreibende loszulegen. Bei kleineren Umsätzen keine Umsatz Steuer, man kann freiwillig in die Rente einzahlen, bei der KV halt den Mindestsatz, bzw. mach Verdienst.
Meines Wissens ist man als geschäftsführender Gesellschafter nicht sozialversicherungspflichtig. Somit funktioniert das Konstrukt nicht.
So eine GmbH ist auch teuer in der Einrichtung, 25.000€ Kapital, Notar, Handelsregister Eintrag, MWSt Pflicht.
Es gäbe noch eine UG, die kleine Schwester der GmbH.
Für sowas macht es mehr Sinn einen Gewerbeschein zu holen und als Kleingewerbetreibende loszulegen. Bei kleineren Umsätzen keine Umsatz Steuer, man kann freiwillig in die Rente einzahlen, bei der KV halt den Mindestsatz, bzw. mach Verdienst.
Zitat von MoneyMaker am 17. September 2024, 17:59 Uhr
- stimmt. Sozialversicherungspflicht, nur wenn Beteiligung <50%, sonst nicht
- das 25.000€ Kapital kann umgangen werden, wenn zweiter Gesellschafter vorhanden, dann ist die Einlage nur zur Hälfte bei Gründung fällig.
- Notar, Handelsregister Eintrag, MWSt Pflicht sehe ich ebenfalls als nicht förderlich.
- Auch die UG (als kleine Schwester) hat den Nachteil der Bilanzierungspflicht, und das kann nur der StB, so weit ich weiß, also weitere Kosten, die nicht umgangen werden können.
- der Gewerbeschein schließt meiner Meinung nach aus, sich selber Rechnungen zu stellen, also z.B. die "Kosten" des Hausmeister, den Mieteinnahmen gegen zu stellen
- Die GmbH/UG braucht ja auch Einnahmen > Ausgaben, ansonsten ist sie irgendwann pleite. Welche sollen das denn sein?
- ich würde dazu mal den Steuerberater fragen. Denn wirklich Vorteile sehe ich nicht.
- stimmt. Sozialversicherungspflicht, nur wenn Beteiligung <50%, sonst nicht
- das 25.000€ Kapital kann umgangen werden, wenn zweiter Gesellschafter vorhanden, dann ist die Einlage nur zur Hälfte bei Gründung fällig.
- Notar, Handelsregister Eintrag, MWSt Pflicht sehe ich ebenfalls als nicht förderlich.
- Auch die UG (als kleine Schwester) hat den Nachteil der Bilanzierungspflicht, und das kann nur der StB, so weit ich weiß, also weitere Kosten, die nicht umgangen werden können.
- der Gewerbeschein schließt meiner Meinung nach aus, sich selber Rechnungen zu stellen, also z.B. die "Kosten" des Hausmeister, den Mieteinnahmen gegen zu stellen
- Die GmbH/UG braucht ja auch Einnahmen > Ausgaben, ansonsten ist sie irgendwann pleite. Welche sollen das denn sein?
- ich würde dazu mal den Steuerberater fragen. Denn wirklich Vorteile sehe ich nicht.
Zitat von MFZ73 am 17. September 2024, 20:59 UhrGanz grundsätzlich gibt es den Begriff der Steuergerechtigkeit, d.h., dass der Gesetzgeber schon drauf guckt, dass man nicht mit 12,5/25T€ Kapital mal eben die Sozialversicherungspflicht umgehen und sich selbst in die KVdR einwandern lassen kann. Da in der GmbH auf Gewinne 15% Körperschaftssteuer fällig werden, kommt man bei Ausschüttung mit 25%iger Besteuerung insgesamt also auf 40% und liegt damit im Bereich des Spitzensteuersatzes.
Die Vorteile einer GmbH liegen also woanders und sind auf Grund der Opportunitätskosten nicht mit kleinen Kapitalbeträgen zu heben.
Grundsätzlich ist die Idee aber umsetzbar. Ob sich das individuell lohnt, sollte man aber mit einem StB durchsprechen.
Ganz grundsätzlich gibt es den Begriff der Steuergerechtigkeit, d.h., dass der Gesetzgeber schon drauf guckt, dass man nicht mit 12,5/25T€ Kapital mal eben die Sozialversicherungspflicht umgehen und sich selbst in die KVdR einwandern lassen kann. Da in der GmbH auf Gewinne 15% Körperschaftssteuer fällig werden, kommt man bei Ausschüttung mit 25%iger Besteuerung insgesamt also auf 40% und liegt damit im Bereich des Spitzensteuersatzes.
Die Vorteile einer GmbH liegen also woanders und sind auf Grund der Opportunitätskosten nicht mit kleinen Kapitalbeträgen zu heben.
Grundsätzlich ist die Idee aber umsetzbar. Ob sich das individuell lohnt, sollte man aber mit einem StB durchsprechen.
Zitat von Absprung_2020 am 18. September 2024, 14:31 Uhr@feedback
Grundsätzlich geht das schon, aber wie MFZ schreibt ist der Gedetzgeber und das Finanzamt nicht total bescheuert. Eine GmbH gründen um sich selbst anzustellen mit Tätigkeiten die das eigene organisatorische Umfeld betreffen ohne weiteren Geschäftszweck sind nicht möglich. Sonst würde sich jede Hausfrau, jeder Hausmann selbst anstellen.
Präzedenzfälle gibt's genug. Kann man Googlen, auch Scheinselbstständigkeit ist dann ein Stichwort.
Eine GmbH braucht einen Geschäftszweck mit Gewinnorientierung. Wenn da nicht ein entsprechender Kundenstamm mit Umsätzen usw. nachgewiesen wird wird das Finanzamt deine Sreuererklärung schlicht nicht anerkennen und den Rechtsstreit wirst du auch verlieren.
Kurzum, Verbündeten finden denen du einen bezahlten Service anbietest mit Gewinnabsicht, Steuererklärung...., dann könnte das laufen.
Steuerberater kontaktieren und tragfähiges Konstrukt entwerfen wäre mein Rat. So larifari was aufsetzen kannst du vergessen.
Grundsätzlich geht das schon, aber wie MFZ schreibt ist der Gedetzgeber und das Finanzamt nicht total bescheuert. Eine GmbH gründen um sich selbst anzustellen mit Tätigkeiten die das eigene organisatorische Umfeld betreffen ohne weiteren Geschäftszweck sind nicht möglich. Sonst würde sich jede Hausfrau, jeder Hausmann selbst anstellen.
Präzedenzfälle gibt's genug. Kann man Googlen, auch Scheinselbstständigkeit ist dann ein Stichwort.
Eine GmbH braucht einen Geschäftszweck mit Gewinnorientierung. Wenn da nicht ein entsprechender Kundenstamm mit Umsätzen usw. nachgewiesen wird wird das Finanzamt deine Sreuererklärung schlicht nicht anerkennen und den Rechtsstreit wirst du auch verlieren.
Kurzum, Verbündeten finden denen du einen bezahlten Service anbietest mit Gewinnabsicht, Steuererklärung...., dann könnte das laufen.
Steuerberater kontaktieren und tragfähiges Konstrukt entwerfen wäre mein Rat. So larifari was aufsetzen kannst du vergessen.
Zitat von exitus2022 am 18. September 2024, 14:40 UhrIch hatte mal KURZ überlegt eine UG/GmbH zu gründen:
Motivation war, daß ein Grundstück mit ehem. Fabrikgebäude - mit sehr niedrigem fünfstelligen Startpreis - zur Auktion anstand. Und ich im Falle eines Zuschlags das nicht vorab kalkulierbare Altlastenrisiko nicht im Privatvermögen hätte haben wollen...
(hab's bleiben lassen wegen der Gründungs- und Wiederabwicklungskosten falls ich überboten worden wäre, bei einer Auktion ist der Kaufpreis ja nicht vorab abschätzbar)
Ich hatte mal KURZ überlegt eine UG/GmbH zu gründen:
Motivation war, daß ein Grundstück mit ehem. Fabrikgebäude - mit sehr niedrigem fünfstelligen Startpreis - zur Auktion anstand. Und ich im Falle eines Zuschlags das nicht vorab kalkulierbare Altlastenrisiko nicht im Privatvermögen hätte haben wollen...
(hab's bleiben lassen wegen der Gründungs- und Wiederabwicklungskosten falls ich überboten worden wäre, bei einer Auktion ist der Kaufpreis ja nicht vorab abschätzbar)
Zitat von MFZ73 am 21. September 2024, 10:30 UhrIch habe gestern meine GmbH zur Vermögensverwaltung auf den Weg gebracht, der Notar arbeitet jetzt zeitnah den Vertrag bzw. die Satzung aus.
Für's Stammkapital reichen 12,5T€ und als Einzelpersonen-GmbH kann man sich viele Passagen in der Satzung sparen, zudem ist man von §181BGB (!?) befreit, d.h., man darf auch Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen, sich also selbst als GF seiner eigenen GnbH anstellen. Was aber natürlich nur Sinn ergibt, wenn auch entsprechende Gewinne vorhanden sind oder etwaige Verluste aus privater Hand zugeschossen werden - nur ist dann der steuerliche Effekt negativ.
Wenn die GmbH aber von Anfang an Verluste erwirtschaften würde, zB dadurch, dass man sich selbst ein (zu hohes) GF-Gehalt auszahlt, greift die Beschränkung der Haftung nicht, d.h., man haftet dann eben privat für die Differenz.
Die Idee funktioniert also nur, wenn auch regelmäßige Einnahmen generiert werden. Die laufenden Fixkosten sind mir incl. Jahresabschluss mit 2-3T€ benannt worden, d.h., man muss schon mindestens 15T€ Gewinn nach Körperschaftssteuer erzielen, wenn man sich ein Gehalt von 1T€ brutto auszahlen lassen will. Ob das dann am Ende einfacher oder steuerlich besser ist, als sich einfach 1T€ Gewinn auszuzahlen und diesen pauschal mit 25% zu versteuern, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe gestern meine GmbH zur Vermögensverwaltung auf den Weg gebracht, der Notar arbeitet jetzt zeitnah den Vertrag bzw. die Satzung aus.
Für's Stammkapital reichen 12,5T€ und als Einzelpersonen-GmbH kann man sich viele Passagen in der Satzung sparen, zudem ist man von §181BGB (!?) befreit, d.h., man darf auch Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen, sich also selbst als GF seiner eigenen GnbH anstellen. Was aber natürlich nur Sinn ergibt, wenn auch entsprechende Gewinne vorhanden sind oder etwaige Verluste aus privater Hand zugeschossen werden - nur ist dann der steuerliche Effekt negativ.
Wenn die GmbH aber von Anfang an Verluste erwirtschaften würde, zB dadurch, dass man sich selbst ein (zu hohes) GF-Gehalt auszahlt, greift die Beschränkung der Haftung nicht, d.h., man haftet dann eben privat für die Differenz.
Die Idee funktioniert also nur, wenn auch regelmäßige Einnahmen generiert werden. Die laufenden Fixkosten sind mir incl. Jahresabschluss mit 2-3T€ benannt worden, d.h., man muss schon mindestens 15T€ Gewinn nach Körperschaftssteuer erzielen, wenn man sich ein Gehalt von 1T€ brutto auszahlen lassen will. Ob das dann am Ende einfacher oder steuerlich besser ist, als sich einfach 1T€ Gewinn auszuzahlen und diesen pauschal mit 25% zu versteuern, wage ich zu bezweifeln.
Zitat von MoneyMaker am 21. September 2024, 12:00 UhrZitat von MFZ73man muss schon mindestens 15T€ Gewinn nach Körperschaftssteuer erzielen, wenn man sich ein Gehalt von 1T€ brutto auszahlen lassen will.
Das Gehalt (inkl. NK) wird vor Berechnung der KapESt abgezogen und nicht hinterher. Und Lohn-NK nicht vergessen, außer man läßt sich befreien, was bei einer Beteiligung >50% natürlich geht. Nachfolgende Zahlen sehe ich sehr vereinfacht und tw. gerundet, was schon für die Gehaltsvariante spricht:
Zitat von MFZ73man muss schon mindestens 15T€ Gewinn nach Körperschaftssteuer erzielen, wenn man sich ein Gehalt von 1T€ brutto auszahlen lassen will.
Das Gehalt (inkl. NK) wird vor Berechnung der KapESt abgezogen und nicht hinterher. Und Lohn-NK nicht vergessen, außer man läßt sich befreien, was bei einer Beteiligung >50% natürlich geht. Nachfolgende Zahlen sehe ich sehr vereinfacht und tw. gerundet, was schon für die Gehaltsvariante spricht:
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Zitat von MFZ73 am 21. September 2024, 12:19 UhrZitat von MoneyMaker am 21. September 2024, 12:00 UhrZitat von MFZ73man muss schon mindestens 15T€ Gewinn nach Körperschaftssteuer erzielen, wenn man sich ein Gehalt von 1T€ brutto auszahlen lassen will.
Das Gehalt (inkl. NK) wird vor Berechnung der KapESt abgezogen und nicht hinterher. Und Lohn-NK nicht vergessen, außer man läßt sich befreien, was bei einer Beteiligung >50% natürlich geht. Nachfolgende Zahlen sehe ich sehr vereinfacht und tw. gerundet, was schon für die Gehaltsvariante spricht:
Da nicht A, nicht B.
Rest geschenkt.
Zitat von MoneyMaker am 21. September 2024, 12:00 UhrZitat von MFZ73man muss schon mindestens 15T€ Gewinn nach Körperschaftssteuer erzielen, wenn man sich ein Gehalt von 1T€ brutto auszahlen lassen will.
Das Gehalt (inkl. NK) wird vor Berechnung der KapESt abgezogen und nicht hinterher. Und Lohn-NK nicht vergessen, außer man läßt sich befreien, was bei einer Beteiligung >50% natürlich geht. Nachfolgende Zahlen sehe ich sehr vereinfacht und tw. gerundet, was schon für die Gehaltsvariante spricht:
Da nicht A, nicht B.
Rest geschenkt.