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GKV und Depot umschichten während Arbeitslosigkeit ohne ALG?

Gibt es eigentlich einen Begriff für Selbstständigkeit ohne "selbständig" zu sein?

Bei mir ist es aktuell so: ich habe aufgrund Corona meinen Job verloren und bekomme auch mittlerweile kein ALG1 mehr. Also bin ich aktuell quasi selbstständig und lebe von Rücklagen.

Ich war immer in der GKV und aus Unwissenheit (bisher hat sich ja immer der AG oder das Arbeitsamt drum gekümmert), habe ich mich freiwillig weiter versichert, weil ich Angst hatte, ich komme bei einer Lücke nicht mehr in die GKV und bin ab dann auf PKV angewiesen. Bzw. bin ich eben ja auch nicht versichert, falls mal was ist.

Wie würdet ihr in dieser Situation verfahren?

 

Da sich der Beitrag nach Einkommen richtet, gab es natürlich einen Fragebogen, dort habe ich angegeben dass ich keines habe und meine Kosten aus Barrücklagen bestreite (was bisher auch der Fall ist).

Nun bin ich aktuell aber dabei mein altes Einzelaktien-Depot in ein neu angelegtes ETF-Depot umzuschichten. (bzw. habe ich das neue Depot eröffnet, umgeschichtet noch nichts) Also habe ich vor, die meisten Aktien zu verkaufen, das Geld aufs Girokonto schieben, von dort zum ETF-Depot schieben und dort dann erstmal einen Einmalauftrag für einen ETF.

 

Wenn ich jetzt aber die Gewinne auf meinem alten Depot realisiere und so kurzzeitig viel Geld heraus ziehe und dadurch quasi "Einnahmen" habe, muss ich diese bei meiner GKV angeben und für einen Monat habe ich dann einen horrenden Krankenkassenbeitrag zu zahlen, statt den Mindestbeitrag? (wobei, bei einem Job in dem Fall die Beiträge ja auch steigen müssten ?)

Sollte ich generell besser mit diesen Depotbewegungen abwarten, bis ich wieder in einem Job bin?

 

 

Achso: Das Einzelaktiendepot besteht ausschließlich aus Aktien, die keinerlei Dividenden auszahlen, auch nicht thesaurierend, falls es das bei Einzelaktien gibt. Also in dem Sinne auch kein "Einkommen" generieren. Und wo wir dabei sind, gelten thesaurierende Aktien als Einkommen? Bzw. noch nicht realisierte Aktiengewinne? Wenn ich dann Aktien verkaufe, gilt in dem Moment dann der gesamte, verkaufte Aktienwert als Einkommen oder nur die Gewinne (falls der Fall)? Alles Fragen, die sich mir zuvor mit Job nie gestellt haben.

Als freiwilliger in der GKV ist das Umschichten eines Depots sehr ungünstig, denn auf die Kursgewinne. darf man den vollen GKV-Beitrag zahlen.

Fand ich damals auch blöd ( Selbstständig ) also bin ich in die PKV, da ist als Selbstständiger das Einkommen irrelevant.

»In meinem Alter begreife ich, dass Zeit mein kostbarster Besitz ist.« »Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss wie andere Menschen.« »Eine Aktie zu verkaufen die fällt, ist in etwa so, als ob man ein Haus für 100.000 Dollar kauft und es verkauft, sobald jemand 80.000 Dollar dafür bietet.« Buffett

Vielen Dank.

Muss ich bei entsprechenden Umsätzen die Krankenkasse selber darüber informieren oder werden die durch das Finanzamt automatisch informiert? (mein Broker führt die Umsatzsteuer automatisch ab)

Musst du selber machen Ich schicke denen einmal im Jahr meine Steuerbescheide und dann berechnen die den Beitragssatz.

Und wie ist es, wenn man nur wenige Monate in der freiwilligen GKV ist?

Evtl. wäre es auch sinniger gewesen, für die kurze Zeit in eine PKV zu wechseln und dann bei Antreten eines neuen Jobs wieder in die GKV? Ich höre oft, dass Personen die in die PKV gewechselt sind, nicht mehr in die GKV zurück kommen. Aber diese Gefahr besteht wol erst ab einem gewissen Alter oder wenn man zuvor mehr Jahre in einer PKV war, als in der GKV?

Moin zusammen,

meine Frage ist ähnlicher Art. Derzeit arbeite ich in Teilzeit in der Gleitzone.

Nehmen wir mal an ich würde arbeitslos und würde entsprechend Arbeitslosengeld 1 beantragen und erhalten.

1. meine Einnahmen aus Vermietung ujd Verpachtung wirken sich nicht auf das Arbeitslosengeld aus, das ist mir bekannt. Ist das bei der Krankenversicherung dann aber auch so. Gilt das ALG1 hier entsprechen wie eine "sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" so dass die GKV sich sntsprechend auch nur aus der "Einnahmequelle" des ALG 1 berechnet?

2. Zählt für die GKV als Bwrechnungsgrundlage nur das Einkommen aus dem Steuerbescheid?

Habe ich also beispielsweise Mieteinnahmen ihv. 50.000€ p.a. Aber kann den gesamten Betrag über Abschreibungen quasi auf Null setzen, fallt dann trotz des großen Cashflows dennoch nur der Mindestbeitrag an da das Steuerbrutto sogar deutlich unter den Steuerfreibetrag fiele bzw. ich das ganze durch die variable Sonder Afa auf "Null setzen" könnte?

Ich tue mich schwer, vor allem zu ersterer Frage Infos zu finden.

Und jetzt noch ein Spezialfall für richtige Gesetztesnerds 😉

Angenommen mein jetziges Gehalt in der Gleitzone ist so niedrig dass mein ALG 1 Geld unterhalb der notigen 451€ läge - gilt ea dann dennoch als "sozialversicherungspflichtig" oder zählt es dann als "Minijob" mit entsprechender Anrechnung meiner sonstigen Einnahmen in Bezug auf die GKV? 😕

 

vg

Frugi85

 

 

Für solche Fragen ist das glaube ich nicht das richtige Forum. Meiner Meinung nach (die aber falsch sein kann):

wenn du ALG erhältst zahlt die Agentur für Arbeit deine Krankenkasse. Keine weiteren Zahlungen nötig.

Zitat von Frugi85 am 16. August 2021, 23:59 Uhr

Moin zusammen,

meine Frage ist ähnlicher Art. Derzeit arbeite ich in Teilzeit in der Gleitzone.

Nehmen wir mal an ich würde arbeitslos und würde entsprechend Arbeitslosengeld 1 beantragen und erhalten.

1. meine Einnahmen aus Vermietung ujd Verpachtung wirken sich nicht auf das Arbeitslosengeld aus, das ist mir bekannt. Ist das bei der Krankenversicherung dann aber auch so. Gilt das ALG1 hier entsprechen wie eine "sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" so dass die GKV sich sntsprechend auch nur aus der "Einnahmequelle" des ALG 1 berechnet?

2. Zählt für die GKV als Bwrechnungsgrundlage nur das Einkommen aus dem Steuerbescheid?

Habe ich also beispielsweise Mieteinnahmen ihv. 50.000€ p.a. Aber kann den gesamten Betrag über Abschreibungen quasi auf Null setzen, fallt dann trotz des großen Cashflows dennoch nur der Mindestbeitrag an da das Steuerbrutto sogar deutlich unter den Steuerfreibetrag fiele bzw. ich das ganze durch die variable Sonder Afa auf "Null setzen" könnte?

Ich tue mich schwer, vor allem zu ersterer Frage Infos zu finden.

Und jetzt noch ein Spezialfall für richtige Gesetztesnerds 😉

Angenommen mein jetziges Gehalt in der Gleitzone ist so niedrig dass mein ALG 1 Geld unterhalb der notigen 451€ läge - gilt ea dann dennoch als "sozialversicherungspflichtig" oder zählt es dann als "Minijob" mit entsprechender Anrechnung meiner sonstigen Einnahmen in Bezug auf die GKV? 😕

 

vg

Frugi85

 

 

 

Zu 1: Wenn du ALG I erhältst, erfolgt eine entsprechende Meldung zur Sozialversicherung (DÜBAK) an die Kasse. Wenn du nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungspflichtig bist, dann zählen die Einnahmen zur Vermietung und Verpachtung nicht als beitragspflichtige Einnahme.

Zu 2: Konktreter? Zu welchem Personenkreis würdest du bei dieser Fragekonstellation gehören? Die Einnahmen, welche beitragspflichtig sein können, unterscheiden sich stellenweise stark von Personenkreis zu Personenkreis. Falls ALG I-Bezug besteht und du als ALG-I-Empfänger versichert bist, dann siehe Punkt 1.

Ganz grundsätzlich, was stellt eine beitragspflichtie Einnahme dar, was nicht?: Bei freiwilligen Versicherten zählen die Einnahmen, welche zum Lebensunterhalt verbraucht werden können. Du kannst dir das nochmal genauer im Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbandes anschauen. 

Die Einnahmeart "Vermietung und Verpachtung" ist mit dem Einkommensteuerbescheid nachzuweisen. Ja, wenn du die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung mit Abschreibungen/Ausgaben steuerrechtlich dementsprechend nach unten drücken kannst und deine Einnahmen dann unter der Mindest-BBG liegen würden, dann ist der Mindestbeitrag zu zahlen. (bezogen auf freiwillige Versicherung)

Zu 3: Die Gleitzone gibt es nicht mehr, die wurde 2019 mal durch den Übergangsbereich ersetzt. Der Übergangsbereich gilt für versicherungspflichtige Beschäftigungen. Wenn du in dieser range verdienst, dann erwirtschaftest du dir nach einjähriger Beschäftigungszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die 450 Euro Grenze ist nicht so zu sehen, wie bei deiner Frage. Diese Grenze ist auf Beschäftigungen bezogen. Wenn ALG I bezahlt wird, dann besteht auch Versicherungpflicht und es wird entsprechend bei der Kasse angemeldet.

Freundliche Grüße

Moin,

Für solche Fragen ist das glaube ich nicht das richtige Forum. Meiner Meinung nach (die aber falsch sein kann):

Ach das finde ich nicht. Wir zahlen in bestimmte Versicherungen ein, wir investieren und wir gehen Arbeiten, verdienen Geld und zahlen brav unsere teilweise gewaltigen Steuern. Wir wollen niemanden bescheißen und moralisch richtig handeln - aber dennoch wollen wir doch natürlich im Rahmen der Möglichkeiten die uns zur Verfügung stehen, versuchen effizient zu sein und vorteilsoptimiert zu agieren - denn wir wollen finanziell ja möglichst frei agieren können, Chancen erkennen und sie nutzen um die Arbeitslast zu verringern bzw. die arbeitsfreie Zeit zu maximieren.

@braendy

Vielen Dank für deine Ausführungen. Das hilft mir etwas weiter.

Ich überlege derzeit wie ich am geschicktesten vorgehe. Ich habe jetzt noch 3 Jahre Sonderafa aus meinem neugebauten Mehrfamilienhaus bei gleichzeitig noch knapp vier tilgungsfreien Anfangsjahren der KFW Baufinanzierung. Zusammen mit den absetzbaren Kreditzinsen und weiteren "Sonderausgaben kann ich so jährlich knapp 105.000€ absetzen. Die jährlichen Mieteinnahmen aus dem Objekt belaufen sich auf 85.000€. Mein sonstiges zu versteuerndes Einkommen lag 2019 bei rund 30.000€. Das wird sich auch künftig in ähnlichem Rahmen bewegen. Seit ein paar Monaten wandern 5.000€ der Mieteinnahmen direkt ins ETF Depot, Auf diversen Bankkonten befinden sich weitere ca. 50.000€.

Eigentlich ein guter Zeitpunkt um relativ sorglos für einige Zeit von der Bildfläche zu verschwinden. Da ich noch ein weiteres Bauprojekt plane, im Garten noch drei Bullis auf Fertigstellung ihrer Restauration warten und auch sonst diverse zu erledigende Dinge auf der Liste stehen überlege ich derzeit ob es sinnvoll wäre, in meinem Job ggf. ein paar Jahre auszusetzen.

Zwar arbeite ich im Schnitt nur zwei Tage die Woche, allerdings ist das nicht gleichmäßig verteilt und stets auf Abruf - also kaum planbar so dass es auch Monate gibt in denen es das doppelte sein kann. Der Job ist mit ca. 950€ Brutto in der Übergangszone, lässt sich jedoch nicht weiter reduzieren bzw. ist das vom Arbeitgeber nicht gewollt. Mit meiner drittel Stelle bin ich in der Firma schon der Exot.

Der Zeitpunkt wäre ggf. ganz gut um drei jähre zu pausieren und nur den Mindestbetrag an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen. Wenn ich in drei Jahren meinen liegengebliebenen Kram aufgearbeitet und den Hausbau vollendet habe, würde ich dem Arbeitsmarkt gerne wieder zur Verfügung stehen. Bedeutet, dass ich auch erst dann Arbeitslosengeld 1 beantragen und mich entsprechend nach Stellen umsehen würde bzw. vielleicht sogar bei meinem jetzigen Arbeitnehmer meine Tätigkeit wiederaufnehmen könnte.

Beim ALG1 bin ich mir nicht sicher ob ich mir das überhaupt "aufsparen" kann um es ggf. erst zwei, drei Jahre nach Ende meiner sozialversicherungspflichtigen. Tätigkeit "abzurufen".  Geht das so überhaupt?!?

Es ergibt ja aber auch Sinn dass ich es nur beziehe wenn ich auch arbeitssuchend bin und dem Markt entsprechend zur Verfügung stehe - schließlich ist es ja nicht dazu gedacht unter falschen Vorgaben meine "Auszeit" zu finanzieren.

Danach wird's wieder haarig mit Einkommen - die Sonderafa ist durch und die zu den Darlehgenszinsen kommen die Tilgungszahlungen so dass diese Cashfloweinnahme versiegt. Dann ggf. noch wieder AFA vom neuen Haus, allerdings in deutlich kleinerer Größenordnung. GKV wäre dann mit quasi Höchstsatz nicht mehr bezahlbar, da "lohnt" es dann wieder sich eine feste Anstellung in Teilzeit zu suchen und dann ist ggf. sicherlich auch schon Nachwuchs unterwegs so dass etwas geregelte Strukturen und sicheres Grundeinkommen sicher auch nicht verkehrt sind. So kann weiterhin auch noch wieder etwas das Depot gespart werden auf dem sich bis dato wohl gute 250.000€ zzgl. Zinsen angespart haben werden.

Die Zeit während der " Ausphase " kann ich sicherlich keine großen weiteren Rücklagen bilden, käme aber wohl gut mit meinen Einnahmen aus Ferienhaus und vermieteter Dachgeschosswohnung zurecht, müsste aber nicht an den Cashflow der ins Depot wandert und bräuchte wohl auch nichts von dem was an besagtem Notgroschen auf den Girokonten parkt.

Alles das klingt erstmal verlockend, zumal danach quasi der "Ernst des Lebens" in Rom von Familie und damit einhergehender Verantwortung beginnt die ich bis dato nur für mich selbst übernehmen muss...

 

VG

Frugi85

 

 

 

 

 

 

 

 

Daran, dass du nach 5 Tagen 2 Antworten bekommen hast, kannst du gut erkennen, daß es doch so ist. Es gibt andere Foren, da ist zu solchen Fragestellungen mehr Know-how vorhanden. Aber ist ja deine Sache...

Hi Frugi85

soweit ich weiß, kannst du das Arbeitlosengeld max. ein Jahr nach dem Jobverlust schieben. Das nennt sich fachlich „Dispositionsjahr“.

Ansonsten muss ich Privatier zustimmen. Für ALG Fragen ist das hier nicht das Beste Forum.

Schau mal auf https://der-privatier.com/