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Gesetzliche Krankenkasse und fiktives Mindesteinkommen - wie wird man eingestuft?

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Ich habe auch keine anderen Einkünfte ausser Dividenden und Kursgewinne. Ich bin aber nicht selbständig.

Zitat von Fritz am 26. April 2020, 17:07 Uhr

Wenn du deinen Lebensunterhalt nur vom Trading und Angespartem bestreitest, bist du Selbständiger.

Das halte ich nicht für korrekt. Die Frage ist, ob es einen Punkt gibt, ab dem es eine gewerbliche Tätigkeit wird. Dann wären es keine Einkünfte aus Kapitalvermögen mehr, sondern Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb).

Es gibt Internetseiten, auf denen steht, dass Daytrader, die nur mit eigenem Geld (wie ist das mit Kredit?) handeln, nie gewerblich/selbständig sind. Würde ich mich ohne Beratung durch einen Steuerberater aber auch nicht drauf verlassen.

Und es gibt diese Blogger, die ich sehr schätze: https://www.atypischstill.com/ , die sogar raten, aus steuerlichen Gründen ein Unternehmen dafür zu gründen. (Disclaimer: Ich habe deren Buch nicht gelesen, weil ich nicht in großem Stil Einkünfte aus Kapitalvermögen habe. Wer aber vorhat, vom Traden zu leben, der kommt mit dem Buch sicher bei den Grundlagen weiter; ich kenne nur ihre Blogbeiträge, die sind sehr fundiert.)

 

 

Man wird nicht selbstständig, außer man meldet für das Trading ein Gewerbe an und macht es dann in diesem Mantel.

Ansonsten, man generiert einfach nur Kapitaleinkünfte. Eingestuft wirst du dann als "Versicherungsfrei"in der Sozialversicherung. Die Regelungen dafür sind oben ja schon beschrieben.

PS: Christine war schneller

Sag mal wollt ihr mich jetzt verarschen? Als Selbständiger muss man nicht zwangsläufig ein Gewerbe anmelden. Es ging hier auch zunächst um das Thema Krankenversicherung. Die kennt nur zwei Fälle: Entweder man ist in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis (inkl. Sonderfall Rentner) oder alles andere. Letzteres wird wie selbständig behandelt, also PKV oder freiwillig GKV.

Das Finanzamt schaut sich die Einkünfte an und berechnet dann die Steuer darauf. Ein Gewerbe muss man nur anmelden, wenn man auch ein Gewerbe hat (trifft ja bei privaten Wertpapiergeschäften nicht zu) bzw. wenn man darüber hinaus Umsatzsteuerpflichtig ist. Trotzdem ist man, wenn man nur von Kapitaleinkünften lebt, kein gesetzlich Versicherungspflichtiger, sondern gehört in die Kategorie "Selbständig".

Fritz, erzähl doch hier nicht immer so einen Blödsinn.

Ich habe hier den Fragebogen der Techniker Krankenkasse vor mir liegen. Dort gibt es die Kategorien:

  • Schüler / Student
  • Rentner
  • Beamter
  • Wehr/Freiwilligendienst
  • Familienversicherung
  • Sonstige mit diversen Kategorien

Wenn ich mit meinen Kapitaleinkünften über der entsprechenden Einkunftsgrenze liege, bin ich freiwillig versichert. Ich bin aber nicht selbstständig.

Betreiben wir hier nicht schon Wortklauberei ?

Die Kasse interessiert: Pflichtversichert oder freiwillig versichert. Der Kasse ist am Ende egal wie einer seine Tätigkeit nennt oder in welchem Mantel er die betreibt. Eine Prüfung der Eckdaten ergibt die Einstufung in eine/oder mehrere der Einkunftsarten.

Das Ergebnis daraus ist: Pflichtversichert oder freiwillig versichert ( und auch : oder Familienversichert ) oder Versicherungsfrei ( mit evt. Möglichkeit der freiwilligen Versicherung )

Dementsprechend ergibt sich die Art der Beitragsbemessung und Berechnung inkl. der Sonderarten bei freiwilliger Versicherung ( z.b. nur Kapitaleinkünfte oder Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit / oder  Vermietung Verpachtung )( wobei selbstständige Tätigkeit Gewerbe und Freiberuflich sein kann )

Irgendwie schon. Andererseits bin ich aber nirgends als Selbstständiger gemeldet, registriert oder sonst was und sehe mich auch nicht als solcher. Auch beim Finanzamt bin ich nicht als Selbstständiger eingestuft. Ich habe auch kein Gewerbe angemeldet oder was auch immer.

Letztendlich bin ich statuslos. Irgendwas zwischen Hausmann und Privatier.

Für die Krankenkasse spielt das aber natürlich alles keine Rolle.

Letztendlich bin ich statuslos. Irgendwas zwischen Hausmann und Privatier.

So ist auch mein Status – ich bezeichne mich auch gerne als "vogelfrei". 😎  Die Krankenkasse fragt mich einmal pro Jahr nach meinen Einkünften. Das mitgeschickte Formular bekommt sie von mir immer postwendend unausgefüllt nebst Unterschrift zuückgeschickt und gut ist.

Ne zeitlang wollte das Finanzamt mal jährlich von mir wissen, wovon ich denn eigentlich lebe. Ich hab denen dann immer geantwortet, dass ich "bei meiner Mutter esse". 😆 Das hat man dann irgendwann so akzeptiert und seit ein paar Jahren fragen die auch schon gar nicht mehr. 😎

And he never listens to them, he knows that they're the fools.

@privatier Ja nee, is klar! Ich erzähle natürlich wieder Blödsinn. Was glaubst du wohl, was sich hinter der Kategorie "Sonstige mit diversen Kategorien" verbirgt? Du wirst von der KK faktisch wie ein Selbständiger behandelt, auch wenn du laut FA kein Selbständiger bist und nirgendwo ein Gewerbe angemeldet hast. Das spielt keine Geige. Ich habe diese Thematik schon mit mehreren Versicherungsexperten besprochen, die sagen alle das selbe. Oder denkst du vielleicht ich erfinde das hier alles??

Leute

Zitat von Fritz am 27. April 2020, 15:03 Uhr

Sag mal wollt ihr mich jetzt verarschen? Als Selbständiger muss man nicht zwangsläufig ein Gewerbe anmelden.

Nein, will ich nicht und ich verstehe gar nicht, warum Du so um Dich schlägst. Ich jedenfalls habe Dich nicht angegriffen. Wir versuchen in der Sache zu diskutieren und die richtige Antwort zusammen zu finden.

Wir müssen hier unterscheiden zwischen dem, wie die Einkünfte beim Finanzamt eingestuft werden (und ich freue mich, wenn jemand fundiert eine Aussage machen kann, ob beim Trading irgendwann eine Grenze erreicht wird, aber der man in die Kategorie Gewinneinkünfte eingestuft wird) und wie man gewerberechtlich (Gewerbeanmeldung) gesehen wird.

Ich sprach ausschließlich von der steuerlichen Seite in der - vielleicht irrigen - Annahme, dass die Krankenversicherung dieser Einstufung folgt. @oliver  s geplanter Beitrag zur Krankenversicherung wird sich sicherlich auch damit befassen.

Dann wird hier im Thread fast ausschließlich "selbständig" als "Gegenteil von angestellt" verwendet, das ist aber unglücklich, weil hier keine Trennung zwischen "gewerblich" und "selbständig" gemacht wird, die aber existiert. https://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit_(beruflich) stellt es sehr schön dar.

Zitat von Fritz am 27. April 2020, 17:56 Uhr

Was glaubst du wohl, was sich hinter der Kategorie "Sonstige mit diversen Kategorien" verbirgt?

Ich lade hier gleich mein Original-Formular von der Krankenkasse hoch. Folgende Kategorien werden dort unter "Angaben zu weiterem Einkommen" aufgelistet:

  • monatliche Beamtenbezüge
  • monatliches Vorruhestandsgeld
  • monatliche sonstige gesetzliche Renten
  • monatliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • monatliche Unterhaltszahlungen
  • monatliche Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Sozialhilfe
  • monatliches sonstiges Einkommen
  • Ich habe kein Einkommen …z.B. Taschengeld

Klar, die werden von der Krankenkasse alle als Selbstständige eingestuft.

Und um das jetzt endgültig abzuhandeln, hier die Seite von der Techniker Krankenkasse zur Beantragung der Mitgliedschaft:

Ihre Mitgliedschaft bei der TK

Bitte wählen Sie aus, wie Sie sich bei uns krankenversichern möchten:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Da ich mit meinen Kapitaleinkünften über der entsprechenden Grenze liege, bin ich unter Sonstige eingestuft. Wäre ich drunter, wäre ich als Hausmann bei meiner Frau mitversichert. Ich bin aber kein Selbstständiger, auch nicht im Nebenberuf.

@fritz

hier liegst du wirklich nicht ganz richtig – in der GKV werden Selbständige und Erwerbslose/nebenberuflich Selbständige tatsächlich in unterschiedlichen Tarifen geführt.
Bis 2019 unterschieden sich diese Tarife sogar deutlich durch ihren unterschiedlichen Mindestbeitragsgrenzen – als Selbständiger musste man so einen deutlich höheren Mindestbeitrag zahlen. Davon berichtet auch Privatier Peter:

https://der-privatier.com/kap-8-3-4-kv-fuer-erwerbslose-kapitalisten-und-rentner/

Zum 1.1.2019 wurden die beiden Tarife jedoch angeglichen, seitdem macht es meines Wissens nach in der Praxis keinen Unterschied mehr.

@privatier Ich glaub' mein Schwein pfeift.... Jaaa, das sind die Kategorien der GKV für freiwillig gesetzlich Versicherte. Die PKV dagegen kennt diese Unterkategorien nicht. Da gibt es nur Angestellt, die über der Beitragsbemessungsgrenze sind, Beamte und Sebständige. Also letztere sind all jene, die eine private Vollversicherung haben/brauchen. Als Privatier gehörst du zur Gruppe der Selbständigen. Da ist es unerheblich, das die GKV für freiwillig Versicherte da noch mal Unterkategorien bildet. Du kannst dich ja eh nur freiwillig gesetzlich versichern, wenn du zu einer der drei Gruppen gehörst, andernfalls wärst du ja gesetzlich pflichtversichert. Kapische??

Zitat von Fritz am 27. April 2020, 20:01 Uhr

Als Privatier gehörst du zur Gruppe der Selbständigen.

Nein, eben nicht. Du gehörst zur Gruppe der Erwerbslosen oder nebenberuflich Selbständigen. Wie ich eben geschrieben, hat das bis 31.12.2018 sogar einen erheblichen Unterschied für den Mindestbeitrag gemacht.

Da gibt es nur Angestellt, die über der Beitragsbemessungsgrenze sind, Beamte und Sebständige.

Du meinst vermutlich nicht die Beitragsbemessungsgrenze, sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze.
Diese ist nur mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch, wenn man bereits vor 2003 PKV-versichert war, ansonsten sind es leicht unterschiedliche Beträge (JAEG: 62.550 €, BBG: 56.250 € im Jahr 2020 – https://www.finanztip.de/beitragsbemessungsgrenze/).

Bitte bleibe außerdem sachlich und freundlich, ich verweise hier nochmal auf die Forenregeln:
https://frugalisten.de/forum/topic/herzlich-willkommen-im-frugalisten-forum/

 

@oliver Na jetzt sei mal nicht so rechthaberisch. Was du beschreibst ist die Sichtweise der GKV. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Sorry, aber an der Stelle musst du dich auch mal belehren lassen. Ich bin privat versichert und ich habe mich sehr eingehend mit der Thematik befasst.

Als Privatier wirst du in der PKV wie ein Selbständiger behandelt (wo ist der Beweis, dass das nicht so ist?) In der GKV, gibt es nochmal Unterscheidungen, mag ja alles richtig sein. Das mit der Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze ist Haarspalterei und widerlegt meine Aussage nicht.

P.S.: Was soll bitte der Hinweis, dass ich freundlich und sachlich bleiben soll? Ich habe hier niemanden beleidigt und meine Aussagen sind klar dargestellt und von jedermann nachprüfbar. Irgendjemand (ich nenne jetzt keine Namen) hat ja damit angefangen und mir "Blödsinn" unterstellt, und dann mischen sich noch andere Leute ein und hauen mit drauf. Also dann sei bitte so fair und weise auch diese zurecht... Danke!

Zitat von Fritz am 27. April 2020, 20:41 Uhr

Was du beschreibst ist die Sichtweise der GKV. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Sorry, aber an der Stelle musst du dich auch mal belehren lassen. Ich bin privat versichert und ich habe mich sehr eingehend mit der Thematik befasst.

Du hast behauptet, als Privatier würde man von der Krankenversicherung immer als Selbstständiger eingestuft. Das ist nur die halbe Wahrheit, denn es spiegelt eben nur die Tatsachen in der PKV wider und nicht in der GKV. Dass man als Privatier in der PKV als Selbständiger eingestuft wird, bestreite ich nicht.

Der Fragesteller schrieb:

Oder wird man irgendwann als selbstständig vom Finanzamt und Krankenkasse eingestuft?

Mit der Verwendung des Begriffs "Krankenkasse" ging es in der Frage wohl relativ eindeutig um die GKV, deshalb haben sich vermutlich alle Antworten auch nur auf die GKV bezogen.

Die Kernfrage ist nach wie vor, ob der TE sich bei der GKV/PKV besser stellen kann, wenn er seinen Status beim FA ändert, indem er auf der ESt-Erklärung Einkünfte aus selbständiger Arbeit generiert - und sei es eben nur der ominöse 1€-Umsatz.

Ich glaube, dass das grundsätzlich geht, sich aber nicht rentiert.

Waren ohnehin nur hypothetische Fragen, die für mich erst in ca. 30 Jahren eine Rolle spielen. Wollte nur etwas lernen. Vielen Dank für die zahlreichen Einblicke.

bis dahin hat sich aber sowieso alles 10 mal geändert...d.h. du kannst erstmal alles wieder vergessen...

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