Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Gesetzliche Krankenkasse und fiktives Mindesteinkommen - wie wird man eingestuft?

Seite 1 von 3Nächste

Hallo,

1. wenn man später ausschließlich vom Trading seinen Lebensunterhalt bestreitet, bleibt es bei der Abgeltungssteuer und Soli? Oder wird man irgendwann als selbstständig vom Finanzamt und Krankenkasse eingestuft?

Dann gibt es ja bei der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte fiktive Mindesteinkommen. Beträgt dieses Jahr 1.061,67 Euro pro Monat bzw. 12.740,04 Euro pro Jahr.

2. Was mich zu meiner Frage bringt: Wenn man z.B. im Januar und Februar hypothetische 12.000 Euro Gewinn durch Trading generiert, aber in den anderen 10 Monaten (März bis Dezember) 0 Euro oder Verluste einfährt, wie wird man dann bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft? Kommt es dann nur wegen 2 Monaten zum Höchstsatz für das ganze Jahr? Macht ja bei der TK schon viel aus: "Ihr monatlicher Beitrag liegt bei mindestens 162,43 Euro und höchstens 717,19 Euro."

Man wird doch wohl hoffentlich nicht wegen 2 Monaten mit jeweils 6.000 Euro Gewinn mit der Höchstgrenze eingestuft? Schließlich bleibt man ja mit dem hypothetischen 12.000 Euro Gewinn in 2 Monaten unter den 12.740,04 Euro als fiktives Mindesteinkommen auf das ganze Jahr gerechnet.

3. Als Nachweis für die Krankenkasse reicht ja sicher die Jahressteuerbescheinigung der Trading-Plattform?

Danke für die Beantwortung.

Wenn du in 2 Monaten 12 TEUR Gewinn machst und sonst nichts, dann hast du ein Jahreseinkommen von 12 TEUR, dass die Krankenlasse heranzieht zur Berechnung. Dann liegst du wahrscheinlich so plus minus beim Mindestsatz.

Nachweise handelt jede Krankenkasse wohl anders, ich schicke immer alle Jahressteuerbescheinigungen.

Um etwaige Probleme zu umgehen würde ich mit der KK sprechen, wie in Deinem Fall verfahren wird. Wenn Du darlegst, warum Deine Einnahmen im ersten Quartal hoch und im Rest des Jahres niedrig sind und das auch per ESt-Erklärung nachträglich abgesichert werden kann, sollte das kein Problem sein.

Selbst wenn die KK Deine Beiträge zu Anfang hochstufen würde, müsste sie Dir die zu viel gezahlten Beiträge nach Vorlage des endgültigen ESt-Nachweises zurückzahlen, allerdings würdest Du dann ggflls. bis zum rückwirkenden Ausgleich durch die KK mit dem Maximalsatz in Vorleistung gehen, was in Deinem Fall äußerst ärgerlich wäre.

Insofern einfach mal direkt nachfragen, wie das bei Deiner KK gehandhabt wird.

Soweit ich weiß, werden zu viel gezahlte Beiträge auf Kapitalerträge nicht zurück gezahlt. Soll heißen, wenn du in 2019 30 teur Kapitalerträge hast, wird darauf deine Krankenkasse berechnet. Hast du dann wegen der Corona Krise in 2020 nur 20 teur Kapitalerträge, so ist das dein Problem. Geld gibt es von der Krankenkasse nicht zurück.

Die Einschätzung vom Privatier ist nicht richtig, die Krankenkasse muss Beiträge zurückzahlen, wenn die tatsächliche Einkommenssituation sich anders entwickelt hat, als bei der Einstufung vorhersehbar. s. z.B. https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenkasse-krankenversicherung/beitragsbemessung-fuer-krankenversicherung-wird-realistisch

Es kann natürlich sein, dass man erstmal mit dem Höchstbeitrag im Vorleistung geht und erst nach der Steuererklärung om Folgejahr die Beiträge zurückbekommt.

@privatier

@thomash

Ihr liegt beide nicht ganz richtig.

Zu viel gezahlte KV-Beiträge werden seit der Neuregelung vom 1.1.2018 zurück gezahlt, allerdings nur, sofern neben Kapitalerträgen auch Einkommen aus selbstständiger Arbeit oder Vermietung/Verpachtung vorhanden ist.

Seit dem 1.1.2018 erfolgt die Beitragsfestsetzung in der Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillige Mitglieder, die Arbeitseinkommen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, vorläufig. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides wird die Beitragsberechnung für die Vergangenheit korrigiert.

Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/freiwillige-kranken-und-pflegeversicherung-fuer-selbststaendige/rueckwirkende-beitragsberechnung-fuer-selbststaendige_240_421994.html

Für andere Einnahmearten (z.B. Kapitalerträge, Renten etc.) bleibt die bisherige Beitragsfestsetzung grundsätzlich unberührt. Die Ausweitung der neuen Regelung auf andere Einnahmearten erfolgt nur dann, wenn das Mitglied diese neben Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bezieht. Dann werden auch die Beiträge weiterer Einnahmen künftig zunächst vorläufig festgesetzt.

Quelle: https://www.bertelsmann-bkk.de/ueber-uns/news-und-newsletter/neuerungen-im-jahr-2018/

Konkret bedeutet das:

  • Hat der TO ausschließlich Einkünfte aus Kapitalerträgen (z.B. Trading-Gewinne), kann er zu viel gezahlte Beiträge nicht zurück fordern.
  • Hat der TO zusätzlich zu den Kapitaleinkünften mindestens 1 € Einkünfte aus Selbstständigkeit, Vermietung oder Verpachtung, können sämtliche zu viel gezahlten Beiträge zurück gefordert werden, einschließlich die auf Kapitaleinkünfte.

Guter Hinweis, da lässt ja dann noch was machen!

Danke für die Antworten, aber ich noch immer etwas ratlos und auch die Krankenkasse ist bei solchen hypothetischen Fragen nicht gerade hilfreich.

Ich vereinfache es mal:

Ich kann das der Krankenkasse ja ohnehin erst hypothetisch 2021 mitteilen durch die Jahressteuerbescheinigung der Trading-Plattform. Oder wird man gezwungen, voraussichtliche Gewinne vorherzusagen?

01.2020 = 6.000 Euro Gewinne durch Aktien/ETF etc.
02.2020 = 6.000 Euro Gewinne durch Aktien/ETF etc.
03.2020 = 0 Euro Gewinn
04.2020 = 0 Euro Gewinn
05.2020 = 0 Euro Gewinn
06.2020 = 0 Euro Gewinn
07.2020 = 0 Euro Gewinn
08.2020 = 0 Euro Gewinn
09.2020 = 0 Euro Gewinn
10.2020 = 0 Euro Gewinn
11.2020 = 0 Euro Gewinn
12.2020 = 0 Euro Gewinn

Es gibt ja nur 3 Möglichkeiten:

1. Bezahle ich im Januar 2020 und Februar 2020 den Höchstsatz von 717,19 Euro und dann von März 2020 bis Dezember 2020 den Mindestsatz von 162,43 Euro?

2. Oder bezahle ich das ganze Jahr den Höchstsatz 717,19 Euro (8.606,28 Euro für 12 Monate) und bekomme auch nichts erstattet?

3. Oder bezahle ich das ganze Jahr den Mindestsatz von 162,43 Euro (1.949,16 Euro für 12 Monate), da ich auf das ganze Jahr gesehen die 12.740,04 Euro als fiktives Mindesteinkommen nicht überschreite?

Es gibt ja vielleicht hier Leute, die bereits vollständige Frugalisten sind, nur von Aktiengewinne leben und in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Würde mich gerade von denen über Erfahrungen freuen, weil das steht in keinem Buch. Dankeschön.

 

Eigentlich hat Dir doch Oliver alles dazu gesagt, oder nicht? (Links lesen)

Wenn Du noch andere Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung hast, wird Dein Krankenkassenbeitrag auf Basis Deiner bisherigen Einkünfte VORLÄUFIG festgesetzt (das heißt, den zahlst Du so lange jeden Monat, bis die Krankenkasse was anderes sagt; die ändert das nicht monatlich für Dich). Wenn Du dann den Einkommensteuerbescheid des vorläufig verbeitragten Jahres der Kasse vorlegst, wird der Beitrag rückwirkend korrigiert (Du erhältst eine Erstattung oder musst nachzahlen).

Willst Du nur vom Traden leben (= nur Einkünfte aus Kapitalvermögen vorhanden), setzt die Krankenkasse einen Beitrag fest, den musst Du zahlen, es erfolgt KEINE Korrektur, wenn Du dann doch weniger verdient hast.

Du solltest aber zumindest dies hier noch lesen: https://der-kapitalist.net/jahresrueckblick-2019-unbeachtetes-steuergeschenk-von-scholz-und-vorschau-2020/

Zitat von rofrugal am 23. April 2020, 19:23 Uhr

Es gibt ja nur 3 Möglichkeiten:

Es gibt noch eine Vierte und die schlägt alle anderen: eine vorausschauende Planung.

Im Grunde willst Du uns hier ja weismachen, dass Du jederzeit in der Lage bist, Deine Einkünfte per Trading im Jahr - spezifisch gar im ersten Quartal - auf exakt 12-13T€ zu planen. Hast aber gleichzeitig Befürchtungen, dass Du "aus Versehen" mal so hohe Einkünfte generierst, die den Maximalsatz nach sich ziehen würden, also so rund 60T€ p.a, , vermutlich sogar noch deutlich mehr.

Ganz ehrlich: wenn Dir das passieren sollte, dann zahl' halt die 7xx€ - ist dann in jeder Hinsicht gerechtfertigt.

Faktisch hast Du locker 12-18 Monate Zeit, Deine Einkünfte im Voraus zu planen oder ggflls. auf steigende Einkünfte zu reagieren, Dir steht also wirklich jede Tür offen, Deine Einkünfte und damit auch die Abgaben weit im VORAUS zu steuern. Und es ist nachgerade absurd anzunehmen, dass jemandem, der durchschnittlich 12T€ im Jahr an Einkommen hat, seitens der KK eine monatliche Belastung von 7xx€ zugemutet werden könnte.

Unser Rechtssystem mag ja so einige Mängel haben - aber so bescheuert ist es nun auch wieder nicht.

Zitat von rofrugal am 23. April 2020, 19:23 Uhr

Es gibt ja vielleicht hier Leute, die bereits vollständige Frugalisten sind, nur von Aktiengewinne leben und in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Würde mich gerade von denen über Erfahrungen freuen, weil das steht in keinem Buch. Dankeschön.

 

Habe ich doch geschrieben... 🙄

Rufe bei der Krankenversicherung an. Dann bekommst du so einen Wisch zum Ausfüllen. Wenn du letztes Jahr keine Kapitaleinkünfte hast, trägst du eben NULL ein. Dann zahlst du die Mindestsumme. Im nächsten Jahr trägst du die Kapitaleinkünfte für 2020 ein. Dann zahlst du eben darauf basierend deine Krankenkasse. Ob du in einem Monat 50.000 und sonst nix verdienst oder 12 x 4000 ist denen egal.

Lies mal hier:

https://der-privatier.com/story/08-krankenversicherung/

(Mit der Seite habe ich übrigens nichts zu tun, nur zufällige Namensgleichheit).

Jetzt mal Spaß beiseite. Bei dem, was ich hier so lese, frage ich mich echt, warum man da nicht einfach die PKV vorzieht. Also, wenn man nicht schon chronisch krank ist oder einfach zu alt, ist das auch nicht schlechter. Im Gegenteil, ihr müsst euch über Einkünfte und eventuelle Höchstgrenzen keine Gedanken machen und brauch nicht mehr "herumzutricksen". Der Beitrag ist auch nicht höher als bei der GKV und ihr bekommt sogar noch eine bessere Leistung. Vergleiche zeigen, dass die Beiträge für die GKV in den letzten Jahren durchschnittlich stärker angestiegen sind als die der PKV. Über den jährlichen Selbstbehalt kann man die Höhe der Beiträge sehr gut regeln. Ebenfalls muss man ja nicht das "Super-Goldrand-Paket" nehmen. Auch die individuellen Leistungen kann man so gestalten, dass die Beiträge erträglich bleiben.

  1. wenn meine Einkünfte runtergehen, zB weil ich Anlageformen mit keinen oder niedrigen Dividenden wähle, Zinsen gibt es aktuell ja keine, zahle ich entsprechend weniger Beiträge, ggfs knapp unter 200 (Mindestbeitrag)
  2. unter Umständen kann ich auch bei meinem Ehepartner in der Familienversicherung mitversichert sein und zahle nichts
  3. Kinder sind dann auch mitversichert und zahlen nichts
  4. Als Renter kann ich dann, wenn für mich die entsprechenden Regeln zutreffen, in der Krankenversicherung der Rentner versichert sein. Dann zahle ich auch entsprechend niedrige Beiträge und Erträge aus Kapitaleinkünften sind auch nicht relevant

Das um nur mal ein paar Vorteile zu nennen. Erstaunlicherweise kenne ich sehr viele Leute, die als junge sehr gut verdienende Berufsanfänger gerne in die PKV wollten (PKV zahlen alles, spare viel Beiträge). Ab 50 wollen dann fast alle wieder in die GKV.

Die PKV steigt im Alter deutlich an und man kann uU eben nicht so einfach zurück in die GKV. Gerade als Frugalist muss man sich also tatsächlich einen Plan machen, wie man das angeht. Wenn das Portfolio nur 12-13T€ abwerfen soll, haut ne SB von 2T€ natürlich voll rein, wenn man tatsächlich mal was hat.

Dann hängt es letztlich am Portfolio, ob man solche Extrakosten verkraftet oder nicht.

Ich glaube, ich würde in der Position des TE die GKV Grundkosten bezahlen und ggflls ne private Zusatzversicherung abschließen. Das ist leichter zu steuern.

Alles richtig. Jedoch denke ich, dass man das im Einzelfall betrachten muss, denn es lässt sich nicht grundsätzlich sagen, dass GKV oder PKV besser oder schlechter sind.
- In Bezug auf die Familienversicherung kann man sicherlich günstiger sein, als mit PKV. Insbesondere, wenn man als Privatier beim Ehe-/Lebenspartner(in) mit versichert ist. Auch bei kindern mag die GKV wohl günstiger sein.
- Wenn man gesund lebt und keine erhöhten genetischen Risiken hat ernsthafte bzw. chronische zu erkranken, ist die PKV in Verbindung mit einem hohen Selbstbehalt und keinen extravaganten Zusatzleistungen meines Erachtens billiger.
- Wenn man in einer Gegend lebt, wo Ärzte Mangelware und chronisch überlastet sind - das trifft insbesondere für den Osten zu, außerhalb der Großstädte - dann kann eine PKV jedoch Gold wert sein. Das kann man aber nicht finanziell bemessen, das ist eher ein Privileg, welches man sich erkauft. Ich habe es selbst erlebt, wie ich in meiner eigenen Heimatstadt vom mehreren Allgemeinärzten abgewimmelt wurde, weil ich den "PKV-Joker" nicht gezogen habe. Ohne langjährigen Hausarzt hat man mit einer GKV dort keine Chance, da kann man nur noch in die Notaufnahme gehen. Und dabei ist das noch nicht einmal Land, sondern eine 100.000 Einwohner-Stadt.

Ich denke auch ein hoher Selbstbehalt ist nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick scheint. Zum einen macht sich das nur bemerkbar, wenn man wirklich hohe Arztkosten verursacht. Ich bezahle im Jahr durchschnittlich unter 200 EUR: Einmal Zahnarzt, Schutzimpfungen und vielleicht mal ein Krankenschein, das war's. Im Alter, wenn die Kosten dann tatsächlich steigen sollten, hat man ja auch mehr Vermögen und höhere Einkünfte, was die höheren Kosten wieder kompensiert. Des Weiteren fallen als Privatier viele Kosten weg, die man als Arbeitnehmer hat, z.B. tägliche Fahrtkosten zur Arbeit, Auto oder teure Wohnung. Es gleicht sich also wieder aus.

Danke für die Antworten, auch dem Link vom Privatier.

Noch meine andere Frage: Wenn man später ausschließlich vom Trading seinen Lebensunterhalt bestreitet, bleibt es bei der Abgeltungssteuer und Soli? Oder wird man irgendwann als selbstständig vom Finanzamt und Krankenkasse eingestuft?

Zitat von rofrugal am 26. April 2020, 16:40 Uhr

Danke für die Antworten, auch dem Link vom Privatier.

Noch meine andere Frage: Wenn man später ausschließlich vom Trading seinen Lebensunterhalt bestreitet, bleibt es bei der Abgeltungssteuer und Soli? Oder wird man irgendwann als selbstständig vom Finanzamt und Krankenkasse eingestuft?

Wenn du deinen Lebensunterhalt nur vom Trading und Angespartem bestreitest, bist du Selbständiger. Du kannst dich dann entweder in einer PKV versichern oder als freiwilliges Mitglied in der GKV. Die Abgeltungssteuer hat damit rein gar nichts zu tun. Das Finanzamt schaut sich nur deine Einkünfte an und berechnet dann dafür deine Steuer. Wenn die geringer als 25% sein sollt, bekommst du etwas wieder. Andernfalls ist bei 25% Schluss und du musst nichts drauf zahlen. Das ist der große Vorteil, wenn man von Kapitaleinkünften lebt, im Gegensatz zur Erwerbsarbeit.

Wieso bin ich selbstständig wenn ich privat mit meinem Geld in Aktien investiere?

Zitat von Privatier am 26. April 2020, 17:33 Uhr

Wieso bin ich selbstständig wenn ich privat mit meinem Geld in Aktien investiere?

"ausschließlich"! rofrugal hat "ausschließlich" geschrieben.

Seite 1 von 3Nächste