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freiwillige Krankenversicherung in GKV

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Hallo zusammen,

ich werde Ende des Jahres mit 56 Jahren aus meinem Midi Job ausscheiden ... dann ggf. ein paar Monate ALG I und schließlich Übergang zum Privatier bzw. freiwillig Versicherten in der GKV.

Ist es wirklich so das für die GKV alle Brutto Einnahmen ausschlaggebend sind? (bei mir Mieteinnahmen und Kapitalerträge aus Festgeld, Aktien Verkäufen und Dividenden)

Bei Mieten vertehe ich das ja noch, aber Kapitalerträge werden doch mit 26,375% versteuert (ohne Kirchenst.) und kommen Brutto erst gar nicht bei mir an.

 

Bitte um kurze Info

Vielen Dank

 

Kurz und knapp: ja - wenn der Midijob weg ist, dann zählen ALLE Einnahmen für die KV, auch Kapitalerträge.

Bei Mieten vertehe ich das ja noch, aber Kapitalerträge werden doch mit 26,375% versteuert (ohne Kirchenst.) und kommen Brutto erst gar nicht bei mir an.

Aber in deiner Steuererklärung kommen sie an, du füllst ja die KAP aus und wendest ggf. die Günstigerprüfung an um bei unter (etwa) 60k Jahreseinkommen da noch etwas Steuern zu sparen wenn der Grenzsteuersatz unter der Kapitalertragssteuer bleibt.

Solange der Midijob noch da ist, zählen aber nur die Einnahmen aus diesem in die KV-Berechnung ein.

Nur wie das bei Bezug von ALG bzw. Entgeldersatzleistungen ist, das weiß ich leider nicht.

Hallo,

wenn du ALG 1 kriegst, bist du übers Arbeitsamt gesetzlich pflichtversichert  und mußt selber aus den anderen Einkünften nichts zuzahlen.

Und ja, es ist vom Brutto.  Brutto heißt in dem Zusammenhang VOR Abzug der Steuern. Egal ob du die Daten in der Steuererklärung angibst oder du es einfach mit Abgeltungssteuer gut sein läßt.  Bei deinem Gehalt werden die Sozialbeiträge ja auch vom Brutto gerechnet, obwohl das nicht bei dir ankommt  😉

ABER sowohl bei der Miete als auch bei den Kapitaleinkünften kannst Du die Kosten (aber nicht die Einkommensteuer!) abziehen, bei Mieten i.d.R. lt. Steuererklärung, also auch die AfA usw.

Und normalerweise bei den Kapitaleinkünften auch den Sparerfreibetrag - da sind sich die Quellen aber nicht ganz einig und ich bin mir auch nicht sicher.

Grüße, Andi

Ok dann sind meine Infos schon richtig.

Aber: MUSS ich denn in der Steuererklärung alle KAP Erträge angeben? Ich habe z.B. Fest- und Tagesgelder (bei deutschen Banken) nie angegeben, da dies meines Erachtens gar nicht nötig ist (und auch steuerlich nichts bringt).

Zitat von welle730 am 21. Juli 2025, 12:03 Uhr

Ok dann sind meine Infos schon richtig.

Aber: MUSS ich denn in der Steuererklärung alle KAP Erträge angeben? Ich habe z.B. Fest- und Tagesgelder (bei deutschen Banken) nie angegeben, da dies meines Erachtens gar nicht nötig ist (und auch steuerlich nichts bringt).

Für die STEUER MUSST du sie NICHT angeben, auch wenn das je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens ggf. sehr sinnvoll ist. Der Krankenkasse MUSST du sie aber MELDEN.

Da sie idr. aber auch den Steuerbescheid abfragen ist es die einfachste Möglichkeit. Man kann dadurch ja nur gewinnen aber nichts verlieren. Ob sich das rechnet hängt wie gesagt vom Gesamteinkommen ab. Da wir nicht wissen wie hoch dieses ist, müsstest du dich selbst schlau machen ob eine Günstigerprüfung in deinem Fall Sinn ergibt. Die grobe Hausnummer dazu hatte ich ja schon genannt.

Der Hintergrund ist (und das zählt für alle(!) Kapitalerträge) wenn dein Grenzsteuersatz unter dem für die Kapitalertragssteuer liegt, dann zahlst du nur diesen niedrigeren Steuersatz. Wenn du das anwenden möchtest, dann geht das NUR über die Steuererklärung. Wenn man das nicht macht, dann zahlt man über die pauschale Versteuerung der Depotbanken ggf. deutlich mehr Abzüge als man müsste aber dürfen tut man das Ausschlagen dieser Ersparnis natürlich 🤷🏻‍♂️

vg

@welle730 vielleicht redet ihr, als du und @Noordlicht aneinander vorbei an diesem einen Punkt, denn: Du musst ja nicht dein "Festgeld" angeben sondern allein die Zinssumme am Jahresende. Ich könnte  mir aber vorstellen, dass die sowieso auf deinem Steuerbescheid deiner Bank aufgeführt sind, die sind ja meines Wissens gesetzlich dazu verpflichtet. Ansonsten hat noordlicht das richtig geschrieben.

Nein wir haben nicht aneinander vorbei geschrieben ... ist mir schon klar das es nur um die Erträge geht.

Aber ich habe trotzdem nie die Festgeld- u. Tagesgeld Einnahmen angegeben (da bei anderen deutschen! Banken) und es kam bisher auch nie eine Nachfrage seitens des Finanzamtes.

 

Zu der Thematik hab ich das gefunden:

Es besteht keine grundsätzliche Pflicht, die Anlage KAP bei der Steuererklärung auszufüllen. Nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Einkünften aus Kapitalerträgen von ausländischen Banken, ist die Anlage KAP auszufüllen.

Ich versuche es noch ein letztes Mal:

Das Finanzamt interessiert sich nicht für deine Kapitalerträge. Du musst sie nicht angeben. Weder Dividenden, noch Zinsen von irgendwelchen deutschen Banken. Die KAP ist für dich keine Pflicht da die Steuern bereits statisch durch die Banken einbehalten werden.Punkt.

Je nach Höhe deiner Gesamteinkünfte kannst du aber einen Teil der durch die Depotbank abgeführten Steuerbeiträge zurück bekommen ( wenn dein Steuersatz unter dem der Kapitalerträge liegt und du dann diesen geringeren Steuersatz zahlst wenn du es zulässt dass das FA über die Günstigerprüfung prüft ob das der Fall ist). Wenn du das nicht möchtest, dann musst du die KAP wie gesagt nicht ausfüllen. Genauso wie du für deine Mieteinnahmen auch nicht verpflichtet bist, in der Steuererklärung absetzbare Kosten, Afa oder Kreditzinsen zu deinen Gunsten anzugeben um deinen Steuersatz zu senken. Das ist also optional!

Unabhängig davon ob du die KAP ausfüllst um Steuern zu sparen (man kann nur sparen, nichts verlieren) musst du deine Kapitalerträge allerdings der KV melden, ebenso wie deine anderen Einkünfte. Du kannst dort dann also deine Steuererklärung abgeben und zusätzlich(!) deine Kapitalerträge angeben ODER du gibst die Kapitalerträge direkt in der Steuererklärung an, sparst durch die Günstigerprüfung ggf. noch ein paar (tausend?) Euro und gibst dann NUR diese Steuererklärung inkl. Kapitalertragsformular bei der Krankenkasse an da dann ja bereits alles enthalten ist. Ich würde dir letzteres empfehlen, da die KAP mit den Depot-Jahressteuerbescheinigungen in zwei Minuten erledigt ist und du dann alles kompakt zusammen hast und ggf. (wie mehrfach erwähnt) bereits über die Banken (zu viel) abgeführte Kapitalertragssteuer zurück bekommst.

Nochmal in Kurzform zusammenfassend: du musst die KAP für Das Finanzamt weiterhin nicht ausfüllen, hast dann aber keine Möglichkeit, zu viel abgeführte Beträge zurückzuerhalten und musst schauen, wie du diese Angaben stattdessen dann an deine Krankenkasse übermittelst (das ist dann Pflicht). Der Aufwand dürfte identisch sein, zusammenkramen musst du die Zahlen in jedem Fall, hast aber hei der KAP die OPTION zum Steuern (und somit auch Kv-) sparen.

Besser vermag Ich es nicht zu erklären...

Super erklärt ... vielen Dank!

Ich schlussfolgere also: um Kapitalerträge (und somit Krankenkassen Kosten) klein zu halten lieber in thesaurierende als ausschüttende Fonds. Und solange noch im Midi Job Aktienpositionen mit Verlust verkaufen und auf der Verlustverrechnung mit nach 2026 nehmen. (weniger Erträge)

Oder sehe ich hier irgendwas falsch?

Da ich da vielleicht undeutlich war: Die kapitalerträge kannst du durch die KAP natürlich nicht verringern, nur die Steuer darauf. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bei mir ist es z.b. auch so, dass ich aus meiner Vermietung dermaßen hohe Abschreibungen generieren kann, dass mein Einkommen über Jahre bei Null liegen wird bzw. in der Steuererklärung sogar deutlich negativ ist. Über die KAP kann man diesen "Negativtopf" dann natürlich bis zur Steuerpflichtgrenze wieder auffüllen. Somit entfällt nicht nur die komplette Steuer auf die Kapitalerträge sondern auch der Ertrag selbst bleibt unterm Tisch. Nun bin ich Angestellt und habe davon nichts. Wäre ich allerdings du, so wurde das bedeuten dass mein Steuerbrutto null ist und entsprechend der Mindestsatz an KV anfiele, trotz 6- stelligem Realeinkommen

Ich hoffe ich stifte jetzt keine zusätzliche Verwirrung:  die Krankenkassen Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Umgekehrt drückt die Steuer aber nicht die KK Beiträge.

Bei mir ist es nur (leider) so das ich über die Immobilie kaum Abschreibung habe.

Das die KK Beiträge steuerlich absetzbar sind weiß ich ... gff. auch möglich mit Vorauszahlung für mehrere Jahre.

 

Meine Frage nochmal: da ich ja noch im Midi Job bin: macht es Sinn in diesem Jahr noch Aktien Verluste zu realisieren? Um die Verlustverrechnung mit ins nächste Jahr zu nehmen. Dann könnte ich Gewinnpositionen verkaufen ohne darauf grossartige Erträge zu erzielen d.h. wiederum weniger KV Beitrag.

Das weis ich auch nicht.  Das ist wohl ein größeres Ecxel,  zu versteuerndes Einkommen Jahr 1,  Jahr 2, Jahr 3,  mit verschiedenen Szenarien.

kann man, glaube ich nicht aus der Ferne empfehlen.

Ich hab mich irgendwie damit abgefunden als Privatier 20% KV und 27% Steuer pauschal zu zahlen,  also quasi mit der Hälfte zu kalkulieren.

Wenn ich dann was zurück kriege, freue ich mich.

 

 

Ja damit muss man sich wohl abfinden, aber meines Erachtens macht es schon Sinn Aktienverluste ggf. mal zu realisieren (Verlustverrechnung im Depot) und Gewinn Postionen einfach laufen lassen (zumindest wenn man kein cash braucht).

Ist halt dann ein "virtueller" Gewinn, jedoch kein (realisierter) Ertrag oder habe ich einen Denkfehler?

Das kann natürlich jeder machen wie er will, es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Ich verkaufe immer mal wieder Positionen mit denen ich ich Minus bin (kommt selten vor) und realisiere die Verluste. Dadurch habe ich inzwischen einen recht umfangreichen Verlustvortrag. Der würde zwar bei weitem nicht ausreichen, wenn ich mal alle meine Positionen verkaufen würde, aber wenn ich doch mal ein paar Aktien im Plus verkaufe, zahle ich eben keine Steuern auf die Gewinne.

Bei mir verhält es sich ähnlich. Ich werde daher in den nächten Monaten (also solange noch im Angestelltenverhältnis) ein paar Positionen umschichten, eher thesaurierende ETF´s kaufen und wie o.g. einige Verluste realisieren um weniger real Erträge zu erzielen.

 

Eine letzte Frage hätte ich noch:

Sollte ich die nächten 7 Jahre (bis ich in die KVdR komme) meine Eigentumswohnung verkaufen ... gilt das auch als Einkommen im Sinne bzw. als Maßstab für die GKV? Ich habe die Wohnung bereits über 10 Jahre.

Der Verkaufserlös ist für die KV nicht relevant. Es zählen nur die Erträge aus dem Vermögen.
Die Steuerfreiheit nach 10 jähriger Haltefrist hat damit überhaupt nichts zu tun.

Da hab ich nun leider gegenteiliges gefunden:

https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/haus-verkauft-krankenkasse-kassiert

 

Kann noch jemand was Fundiertes dazu beitragen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei steuerfreiem Erlös >10y der Gewinn in der Einkommenssteuer Erklärung auftaucht.
Aber wenn du es genau wissen willst würde ich mich Steuerberater rechtlich beraten lassen anstatt sich auf Google oder gefährliches Halbwissen zu verlassen.

@welle730

Das ist (für mich) absolut logisch, das Fallbeispiel! Du bezahlst auf alle Einkommen die in deiner Steuererklärung auftauchen 14,6% plus Zuschlag plus Pflege an die GKV, wenn du freiwillig versichert bist. Ob Immo oder Aktie.... macht keinen Unterschied. Immo ist sogar bevorzugt, da nach 10 Jahren steuerfrei auf den realisierten Gewinn. Aktien dauerhaft. Letztlich furchtbar einfach! Und Steuertricks helfen nix, da bei der GKV nur brutto gilt.

 

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