freiwillig krankenversichern in der GKV - Zinseinkünfte aus Festgeld
Zitat von VFR78 am 2. Juni 2025, 10:40 UhrHallo zusammen,
ich beabsichtige mich ab dem 01.01.2026 evtl. freiwillig in der GKV (als Privatier) zu versichern.
Ich habe Erträge ausschließlich aus Festgeld und ein wenig Tagesgeld. Zeitpunkte der Zinsauszahlungen der Festgeldanlagen sind 2026 aber teilweise auch 2027.
Welche Zinseinkünfte werden ab dem 01.01.2026 für die freiwillige Versicherung berücksichtigt? Nur die Einkünfte, die 2026 erfolgen?
Danke und Gruß
VFR78
Hallo zusammen,
ich beabsichtige mich ab dem 01.01.2026 evtl. freiwillig in der GKV (als Privatier) zu versichern.
Ich habe Erträge ausschließlich aus Festgeld und ein wenig Tagesgeld. Zeitpunkte der Zinsauszahlungen der Festgeldanlagen sind 2026 aber teilweise auch 2027.
Welche Zinseinkünfte werden ab dem 01.01.2026 für die freiwillige Versicherung berücksichtigt? Nur die Einkünfte, die 2026 erfolgen?
Danke und Gruß
VFR78
Zitat von Absprung_2020 am 2. Juni 2025, 13:40 UhrEs gilt der Einkommenssteuerbescheid 2026. Es gelten die Zeiträume der Zinsbescheinigung, in aller Regel kalenderjährlich. Abweichungen möglich? Schwierig vorstellbar, Finanzamt UND Krankenkasse anfragen.
Es gilt der Einkommenssteuerbescheid 2026. Es gelten die Zeiträume der Zinsbescheinigung, in aller Regel kalenderjährlich. Abweichungen möglich? Schwierig vorstellbar, Finanzamt UND Krankenkasse anfragen.
Zitat von VFR78 am 2. Juni 2025, 14:00 UhrDanke für deine Antwort.
Der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2026 würde aber frühestens 2027 vorliegen. Die freiwillige Versicherung soll aber schon ab dem 01.01.2026 beginnen. Was nun?
Danke für deine Antwort.
Der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2026 würde aber frühestens 2027 vorliegen. Die freiwillige Versicherung soll aber schon ab dem 01.01.2026 beginnen. Was nun?
Zitat von Absprung_2020 am 2. Juni 2025, 14:24 UhrMit dem letzten Steuerbescgeid, je aktueller je besser zur Krankenkasse zum Beratungstermin, der auch nix kostet. Es wird dann in deinem Fall wohl auf den Mindestbeitrag rauslaufen. Also nochmal: Termin machen.... das haben wir auch damals. Dann weißt du bescheid.
Mit dem letzten Steuerbescgeid, je aktueller je besser zur Krankenkasse zum Beratungstermin, der auch nix kostet. Es wird dann in deinem Fall wohl auf den Mindestbeitrag rauslaufen. Also nochmal: Termin machen.... das haben wir auch damals. Dann weißt du bescheid.
Zitat von VFR78 am 2. Juni 2025, 14:26 UhrAlles klar, vielen Dank. Meinem letzten Einkommensteuerbescheid sind die Kapitalerträge aber eh nicht entnehmbar, da sie für eine Steuerrückerstattung nicht relevant waren (Angestelltenverhältnis mit mittlerem Einkommen). Individueller Steuersatz lag oberhalb der 25 Prozent Kapitalertragssteuer.
Alles klar, vielen Dank. Meinem letzten Einkommensteuerbescheid sind die Kapitalerträge aber eh nicht entnehmbar, da sie für eine Steuerrückerstattung nicht relevant waren (Angestelltenverhältnis mit mittlerem Einkommen). Individueller Steuersatz lag oberhalb der 25 Prozent Kapitalertragssteuer.
Zitat von VFR78 am 2. Juni 2025, 16:27 UhrJa, definitiv im Steuerjahr 2026 sind die Angaben der Erträge relevant wo ich dann keine Einkünfte haben werde. Stichwort "Nichtveranlagungsbescheinigung". Aber für die vergangenen Jahre halt nicht. Muss die GKV sich halt mit anderen Bescheinigungen zufrieden geben.
Ja, definitiv im Steuerjahr 2026 sind die Angaben der Erträge relevant wo ich dann keine Einkünfte haben werde. Stichwort "Nichtveranlagungsbescheinigung". Aber für die vergangenen Jahre halt nicht. Muss die GKV sich halt mit anderen Bescheinigungen zufrieden geben.
Zitat von matty am 16. Juli 2025, 22:59 UhrVorab: man kann kaum die Verbeitragung auf Grundlage des Vorjahres vermeiden.
Hat man ausschließlich Einkünfte aus Kapitalanlagen wird auf Grundlage der letzten Bescheide und weiterer Angaben die Beitragshöhe festgelegt und beschieden.
Das ist dann für das betreffende Kalenderjahr unveränderbar. Das heißt, man bezahlt evt. für das aktuelle Kalenderjahr erheblich zu hohe Beträge obwohl man gar nicht so hohe Einkünfte im aktuellen Jahr hat. Es wird also immer um mindesten ein Jahr geschoben. Sowohl höhere wie auch niedrigere mögliche Beiträge. Das kann von Nachteil sein. (Ich für mich möchte gern jedes Jahr so verbeitragt haben wollen wie Einkünfte real angefallen sind. )
Rückwirkend veränderbar, auf die reale Einkommensituation des betreffenden Jahres kann man es gestalten, wenn man zusätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb generiert. Diese Einkünfte sind/können jährlich vairieren und erst im nachhinein verbindlich im Steuerbescheid festgestellt werden. In diesem Fall wird nach Vorlage des Einkommensteuerbescheid des betreffenden Vorjahres, der die beschiedenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb beinhaltet, der Krankenversicherungsbeitrag des betreffenden Vorjahres rückwirkend der realen Einkommenssituation angepasst. Das ist auch im Interesse der Krankenkasse, es kann ja auch sein das erhebliche unterschiedliche Gewinne durch Gewerbebetrieb zur Verbeitragung anstehen.
Fazit: Kann man mit der jährlichen Verschiebung der realen Verbeitragung leben ( regelmäßg gleiches Einkommen oder Bereitschaft der KK höhere Beiträge zu stunden ), dann ist es easy. Möchte man aber immer so verbeitragt werden wie die tatsächlichen Einkünfte in einem Vorjahr waren, so lohnt evt. eine Kleingewerbeanmeldung mit übersichtlichem Aufwand und Generieren von minimalen Gewinnen/Verlusten.
u.a. https://frugalisten.de/krankenversichert-als-privatier/ Absatz: Die GKV als Selbständiger und Privatier
Vorab: man kann kaum die Verbeitragung auf Grundlage des Vorjahres vermeiden.
Hat man ausschließlich Einkünfte aus Kapitalanlagen wird auf Grundlage der letzten Bescheide und weiterer Angaben die Beitragshöhe festgelegt und beschieden.
Das ist dann für das betreffende Kalenderjahr unveränderbar. Das heißt, man bezahlt evt. für das aktuelle Kalenderjahr erheblich zu hohe Beträge obwohl man gar nicht so hohe Einkünfte im aktuellen Jahr hat. Es wird also immer um mindesten ein Jahr geschoben. Sowohl höhere wie auch niedrigere mögliche Beiträge. Das kann von Nachteil sein. (Ich für mich möchte gern jedes Jahr so verbeitragt haben wollen wie Einkünfte real angefallen sind. )
Rückwirkend veränderbar, auf die reale Einkommensituation des betreffenden Jahres kann man es gestalten, wenn man zusätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb generiert. Diese Einkünfte sind/können jährlich vairieren und erst im nachhinein verbindlich im Steuerbescheid festgestellt werden. In diesem Fall wird nach Vorlage des Einkommensteuerbescheid des betreffenden Vorjahres, der die beschiedenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb beinhaltet, der Krankenversicherungsbeitrag des betreffenden Vorjahres rückwirkend der realen Einkommenssituation angepasst. Das ist auch im Interesse der Krankenkasse, es kann ja auch sein das erhebliche unterschiedliche Gewinne durch Gewerbebetrieb zur Verbeitragung anstehen.
Fazit: Kann man mit der jährlichen Verschiebung der realen Verbeitragung leben ( regelmäßg gleiches Einkommen oder Bereitschaft der KK höhere Beiträge zu stunden ), dann ist es easy. Möchte man aber immer so verbeitragt werden wie die tatsächlichen Einkünfte in einem Vorjahr waren, so lohnt evt. eine Kleingewerbeanmeldung mit übersichtlichem Aufwand und Generieren von minimalen Gewinnen/Verlusten.
u.a. https://frugalisten.de/krankenversichert-als-privatier/ Absatz: Die GKV als Selbständiger und Privatier