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freiwillig krankenversichern (in der GKV) - wird Abfindung beitragspflichtig angerechnet?

Hallo zusammen,

ich bin seit 19 Jahren ununterbrochen bei ein und der selben gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert (Angestelltenverhältnis).

Mein Arbeitsverhältnis endet nun zum Jahresende und evtl. beabsichtige ich mich ab dem 01.01.2026 freiwillig in der GKV weiterzuversichern (temporär als "Privatier" bevor ich mich nach einem Jahr evtl. arbeitslos melde - in der Absicht im Alter von dann 48 Jahren wieder ins "Berufsleben" (Midijob) einzutreten).

Es sind Zinseinkünfte unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage vorhanden.

Nachfolgendem Anhang ist der Aufhebungsvertrag zu entnehmen. Die Kündigungsfrist (7 Monate) wurde eingehalten (Einstellungszeitpunkt war Juli 2003). Fälligkeit der Abfindung entspricht dem 31.12.2025 (bei Auszahlung im Januar 2026).

https://www.dropbox.com/scl/fi…pfaq28ch&st=b4gayimv&dl=0

Frage: Wird die Abfindung bei einer evtl. freiwilligen Krankenversicherung ab dem 01.01.2026 beitragsrechtlich berücksichtigt? Ziff. 3 des Aufhebungsvertrags spricht bzgl. der Abfindung ja von "...als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes...". Demnach entspricht diese einem vollständigen sozialen Anteil und keinem zu berücksichtigen Arbeitsentgeltanteil, oder?

Danke und Gruß

VFR78

3 Minuten Google ... vielleicht hilfts:

https://www.aok.de/pk/versichertenservice/versicherungsschutz-abfindung/

https://www.haufe.de/id/beitrag/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter-15-abfindung-bei-beendeter-beschaeftigung-HI10152384.html

https://der-privatier.com/abfindung-der-auszahlungstermin/

https://www.finanztip.de/community/forum/thema/20515-krankenkassenbeitr%C3%A4ge-auf-abfindung-wechsel-in-andere-gkv-oder-sogar-pkv/

Danke für die Links, da ist der eine oder andere interessante Link dabei, der mir noch mehr Erhellung bringt - nochmals danke.

Ich habe mir VOR der Threaderstellung sehr viel auf solchen Seiten durchgelesen. Merkt man auch auch der Art meiner Fragestellung und mach benutzter Fachwörter. Aber lesen und verstehen macht halt nen großen Unterschied. Ganz zu schweigen davon , dass manche Information im Internet schlichtweg schlecht oder sogar falsch sind.

Mein Fazit: Die Abfindung ist, weil die Kündigungsfrist eingehalten wurde, NICHT beitragsrechtlich in der freiwilligen Versicherung zu berücksichtigen.

Sollte ich falsch liegen, so bitte ich um Korrektur. 🙂

Sollte keine andere Meinung von jemand anderem aus der Community mehr eingehen, so kann dieser Thread gerne als "gelöst" geschlossen werden.

Ich hoffe ich liege mit meinem Fazit nicht falsch.

Danke 🙂

Abfindungen sind aus Sicht der GKV grundsätzlich keine beitragspflichtigen Einnahmen, weil sie nicht für eine konkrete Arbeitsleistung gezahlt werden, sondern den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen.

Es gibt eine Ausnahme, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde und der Arbeitgeber die eigentliche Kündigungsfrist verkürzt hat, ohne dass dies mit einer Freistellung bei Lohnfortzahlung verbunden ist.

In deinem Fall dürfte § 229 SGB V nicht greifen, denn die Abfindung stellt keine beitragspflichtige Versorgungsbezug oder beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar

Danke minimalisme 🙂

 

Das sind ja gute Nachrichten 🙂