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Frage zur Quellensteuer, Steuererklärung sowie der freiwilligen KV

Hallo ich bin Florian und neu hier bei euch, da ich ein paar Fragen bzgl. Quellensteuer, Teilfreistellung bei ETF, der Steuererklärung sowie der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen KV habe. Ich würde mich freuen, wenn ihr euer Wissen mit mir teilen würdet, da ich in dem Dschungel so ein wenig die Orientierung verloren habe.

1. Angenommen ich verkaufe Anteile eines MSCI World in Höhe von 10.000 €. In diesen 10.000 € ist ein Gewinnanteil von 7.000 € und Kapitaleinsatz von 3.000 € enthalten. Für das Beispiel wurde der Freistellungsauftrag nicht angelegt und Verkaufsgebühren fallen auch keine an.

Erhalte ich

a.) 8.707,63 € auf meinem Depot gutgeschrieben => 3.000 € + 5.707,63 € ((7.000 € -30% Teilfreistellung) -26,375% Steuer)

oder

b. ) 7.854,48 € auf meinem Depot gutgeschrieben => 3.000 € + 4.854,48 € (((7.000 € -15% Quellensteuer) -30% Teilfreistellung) -26,375% Steuer)

Sofern a richtig ist, wann bzw. wie wird dann die Quellensteuer abgezogen?

 

2. Wenn ich neben dem o.g. Einkommen über kein weiteres EK verfüge, was passiert in der Steuererklärung?

Gebe ich dann den o.g. Gewinn (ich nehme mal Beispiel a) nach der Teilfreistellung ohne Abgeltungssteuer an und das Finanzamt rechnet dann den Grundfreibetrag sowie den Pauschbetrag runter?

Gewinn 4.900,00 € (7.000 € - Teilfreistellung)

-X € KV/PV

-801,00 € Pauschbetrag

-9744 € Grundfreibetrag

= 0 € Steuerlast

Finanzamt erstattet mir 1.292,37 € zurück?

 

3. Wie berechnet sich in dem Fall der Beitrag zur KV? Bitte mal den Mindestbeitrag ignorieren. Es kann ja sein, dass ich mehr aus dem ETF entnehmen möchte und dann darüber liegen würde.

Der Beitrag bestimmt sich ja an der Höhe der Einnahmen aus Kapitalvermögen. Handelt es sich hierbei um die steuerpflichtigen Einnahmen oder ist der Krankenkasse die Teilfreistellung egal?

Wenn die Teilfreistellung egal ist, wie kann ich der Krankenkasse nach Ablauf des Jahres dann die tatsächliche Höhe meiner Einkommen nachweisen, damit der Beitrag rückwirkend angepasst wird? Ich hatte mal gelesen, dass dies mit der Vorlage des Steuerbescheides passiert. Dort würde aber nur der Gewinn nach Teilfreistellung drauf stehen.

 

Vielen Dank schon mal an alle freundlichen Antworter.

Hallo Florian,

erst einmal Willkommen im Forum (ich habe nach 2 Jahren nun auch mal wieder reingesehen).

Um ehrlich zu sein, Deine Planspiele / Vorgaben verstehe ich nicht wirklich und nach den Fragestellungen muss ich  annehmen, dass Du noch nicht wirklich gearbeitet oder eine Steuererklärung abgegeben hast (nicht böse gemeint).

Daher einmal Grundlegendes...

Wenn Du 10.000 € ETF-Anteile verkaufst, dann wird Deinem Depot gar nichts gut geschrieben - sondern das Depot wird um diese 10.000 € reduziert.

In dem Depot liegen Deine Wertpapiere und der Verkaufserlös wird dem hinterlegten Verrechnungskonto gutgeschrieben.

In der Quartalsmäßigen/jährlichen Aufstellung Deines Instituts wird somit ein Verkaufsgewinn über 7.000 € ausgewiesen.

Automatisch werden hier, nachdem der Spekulationsgewinn überschritten ist, die Kapitalertragssteuerpauschale abgezogen und an das Finanzamt überwiesen (die Gutschrift reduziert sich somit).

Solltest Du einen Freistellungsauftrag beim Institut hinterlegt haben, dann wird dieser entsprechend berücksichtigt.

Ebenso fliessen in diese Darstellung auch mögliche Dividenden/Ausschüttungen mit ein.

Anmerkung:

Das muss jetzt nicht 100%ig korrekt dargestellt sein, denn bisher habe ich noch keien ETF-Anteile veräussert.

Ich kann nur aus meinen Aktienverkäufen aus der Vergangenheit berichten und dort versuchte ich bisher, unter dem Spekulationsfreibetrag zu bleiben.

 

Also kurz gesagt:

Der Staat holt sich den Anteil immer sofort - erst mit Abgabe der Steuererklärung wird die persönliche Situation bewertet und entsprechende Überzahlungen rückvergütet.

 

Krankenkasse:

Hier würde ich vorschlagen, einfach mal Deine Krankenkasse zu kontaktieren - denn mit diesen Angaben kann ich nicht wirklich etwas anfangen...

Krankenkassenbeiträge sind monatlich zu zahlen.

Hier kommt es dann auch darauf an, wie Du versichert bist (Gesetzlich / Privat / freiwillig).

Bei privaten Versicherungen - die sich die Kunden aussuchen können und nicht vertraglich akzeptieren müssen - ist es von Alter und Leistungsumfang abhängig, was Du zahlen musst.

Solltest Du dich bei einer gesetzlichen KK freiwillig versichern und hast keinen Arbeitgeberanteil (wie in Deinem Fall), dann wird der Höchstbetrag angesetzt.

Bei mir waren es damals ca. 600 € monatlich, die ich zu zahlen hatte.

 

Deine Fragestellungen sind daher (für mich) ohne weitere Details ziemlich schwierig zu beantworten, da die unterschiedlichsten Sachverhalte betroffen sind.

Aber vielleicht habe ich einige Hinweise geben können.

Hallo und vielen Dank für deine Antwort.

Einiges konnte ich in der Zwischenzeit bereits selbst klären, wie dass die Quellensteuer bei Verkauf der Anteile keine Rolle spielt und somit a zutreffend ist.

Bzgl. dem Beitrag zur freiwilligen GKV hast du recht, ich werde bei der Krankenkasse wirklich einmal nachfragen, welche Nachweise die dort brauchen zur Beitragsermittlung und ob die Teilfreistellung berücksichtigt wird. Fragen kostet ja schließlich nichts.

LG

GKV: ich schicke immer Kopien der Jahressteuerbescheinigungen der Banken. Rückwirkend erstattet wird nichts.

Vielen Dank für deine Antwort. Ja, eine rückwirkende Erstattung gibt es wohl nur, wenn Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung oder eine Selbstständigkeit vorliegen.

Ich finde die Praxis der Krankenkassen aber fragwürdig. Wenn ich z.B. kündige und zukünftig vom Vermögen leben will, dann weiß sowohl ich als auch die Krankenkasse (wenn ich bei Antrag auf freiwillige GKV die Kündigungsbestätigung des AG beilege), dass der angenommene Wert z.B. aus dem letzten Steuerbescheid hirnrissig ist, sondern ich Einnahmen von 0 € habe bzw. höchstens Einnahmen, falls das Vermögen angelegt wurde und Erträge daraus erzielt hat. Die Höhe der möglichen Erträge weiß aber zum Zeitpunkt der Antragstellung niemand. Wenn ich also angebe, dass ich von meinem Vermögen lebe und keine Einnahmen habe, sollte die KK erst mal den Mindestbetrag vorläufig festsetzen und dann hinterher mit dem Steuerbescheid prüfen, ob die Einnahmen wirklich 0 € waren. Aber einfach aufgrund des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses den Monatsbeitrag auf z.B. 800 € festsetzen ist frech. Man ist quasi gezwungen ein Kleingewerbe für irgendwas anzumelden um da hinterher raus zukommen. Das kostet dann auch wieder Geld für Anmeldung etc. und die höheren KK-Beiträge muss man trotzdem erst mal vorschießen.

Aber aufregen bringt ja leider nichts.

Bei welcher KK läuft das denn so ab?

Bei meinem Sabbatical vor 5 Jahren bin ich nach der Kündigung im Job zur KK (Barmer), habe denen gesagt dass ich freiwillig versichert bleiben möchte und meine monatlichen Einkünfte unter 1000€ liegen, da ich nur von Ersparnissen lebe.

Ab dann hab ich den Mindestbeitrag gezahlt (damals ca. 170€, inzwischen sind es ca. 200€), irgendwelche Nachweise wollte nie jemand sehen.

Normalerweise muss man ja irgendein Formular ausfüllen, um die Einkünfte anzugeben. Bei mir sind das eben die kapitaleinkünfte. Und dafür wollen die die jahressteuerbescheinigung sehen.

Aber die genaue Vorgehensweise wird sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden und hängt glaube ich auch immer von der bearbeitenden Person ab...