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Familienversicherung und Aktiendepot

Hallo, meine Frau und ich sind beide Privatier. Ich bin bei ihr in der Familienversicherung mitversichert.

Wie ist das mit meinem Aktiendepot, kann ich dort Umschichten oder gibt das Ärger. Ich hab zum Beispiel einen Posten mit 70K€ Gewinn und den will ich sichern.

Laut Gesetz ist das regelmäßige Einkommen ausschlaggebend. Gibt es hier offizielle Grenzen, wie oft man eimalig Aktiengewinne realisieren darf? Hatte mal gesagt bekommen alle 3 Jahre, aber ob das belastbar ist -  unklar.

Leider haben offizielle Anfragen hier keine Klarheit gebracht.

Wenn sie in der gesetzlichen Krankenkasse und Du da mitversichert bist, darfst Du ja keine hohen Kapitalerträge haben. Du kannst aber die Depot Werte in das Depot deiner Frau übertragen (Schenkung) und sie kann dann verkaufen. So bleibt man in der kostenlosen Familienversicherung.

Hallo JonnyOtten,

 

wenn du keiner selbständigen Tätigkeit nachgehst und über deine Frau mitversichert bist, musst du bei einer Kapitalauszahlung nicht die Krankenversicherung "wechseln", sondern bleibst über deine Frau mitversichert. So zumindest in der Theorie.

 

Gemäß § 10 SGB V kannst du als Privatier in der Familienversicherung bei deiner Ehepartnerin mitversichert sein. Voraussetzung dafür ist, dass dein Einkommen die monatliche Höchstgrenze von 556 € (bei Minijob) bzw. 535 € (ohne Minijob) nicht überschreitet (Stand: 2025). Da du angibst, in der Familienversicherung mitversichert zu sein, erfüllst du offenbar diese Bedingungen.

 

Nun zur Frage, wie Kapitalerträge behandelt werden: Auch hier ist die Regelung klar. Kapitalerträge unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, es sei denn, sie stammen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer vergleichbaren Einnahmequelle. Dies ergibt sich aus § 226 Abs. 1 SGB V, der genau definiert, welche Einkünfte sozialabgabenpflichtig sind. Dazu zählen:

 

  • Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
  • Zahlbeträge der gesetzlichen Rente,
  • Versorgungsbezüge oder
  • Arbeitseinkommen, das neben einer gesetzlichen Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

 

Folglich werden Auszahlungen aus Depots in der Regel nicht direkt in die Berechnung von Sozialleistungen einbezogen, da diese aus deinem Nettovermögen stammen und bereits vorgelagert besteuert wurden. Kapitalerträge, wie Zinsen oder Dividenden, könnten jedoch unter Umständen als Einkommen gewertet werden, wenn sie regelmäßig anfallen und die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreiten (§ 10 SGB V).

 

Allerdings kann es sein, dass die Krankenkasse eine solche Auszahlung auf einen Zeitraum (z. B. 12 Monate) umlegt, um zu prüfen, ob die Einkommensgrenze überschritten wird – insbesondere dann, wenn du ansonsten keinerlei Einkünfte erzielst. Dies hängt oftmals von der individuellen Handhabung der Krankenkasse ab. Da die genaue Bewertung von der Art der Auszahlung und den internen Regelungen deiner Krankenkasse abhängt, empfehle ich dir dringend, den Sachverhalt direkt mit deiner Krankenkasse zu klären.

 

Falls dennoch Unklarheiten bestehen oder du auf rechtliche Unterstützung angewiesen bist, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater oder einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich auf das Sozialgesetzbuch V (SGB V) spezialisiert hat. So kannst du sicherstellen, dass keine unvorhergesehenen Folgen für deinen Versicherungsstatus entstehen. Ich bin Finanzmakler/-berater und gebe ausschließlich in meiner Funktion als Finanzberater rechtliche Einschätzungen ab. Dabei übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Angaben.

 

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen! Sollten noch weitere Fragen aufkommen oder du Unterstützung bei der Klärung benötigen, lass es mich wissen.

 

Viele Grüße

 

Steffen Andrée (LL.B)
Financial Consult

 

E-Mail: steffen@andree.consulting
Maklerregisternr.: D-1EVK-9H5C1-43

 

Hinweis:
Meine Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehme ich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Steffen Andrée (LL.B) Financial Consult E-Mail: steffen@andree.consulting Maklerregisternr.: D-1EVK-9H5C1-43 Hinweis: Meine Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehme ich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

@erfinder, entschuldige bitte die Verwechslung. Ich habe wohl die Namen vertauscht.

Steffen Andrée (LL.B) Financial Consult E-Mail: steffen@andree.consulting Maklerregisternr.: D-1EVK-9H5C1-43 Hinweis: Meine Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehme ich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.