Familienversichert durch Schenkung
Zitat von Jan am 19. Mai 2021, 12:27 UhrIn ein paar Jahren ist es bei uns soweit und wir wollen mit 50 Jahren in Rentenmodus wechseln.
Mir stellt sich immer noch die Frage mit der Familienversicherung bei meiner Frau. Sie erhält dann Erwerbsminderungsrente und ich bin dann bei ihr mitversichert.
Kann ich ihr dann in dieser Zeit etf's von mir schenken, damit sie die verkauft und ich in der Familienversicherung bleibe. Ich darf ja nicht über 470 Euro im Monat erwirtschaften.
In ein paar Jahren ist es bei uns soweit und wir wollen mit 50 Jahren in Rentenmodus wechseln.
Mir stellt sich immer noch die Frage mit der Familienversicherung bei meiner Frau. Sie erhält dann Erwerbsminderungsrente und ich bin dann bei ihr mitversichert.
Kann ich ihr dann in dieser Zeit etf's von mir schenken, damit sie die verkauft und ich in der Familienversicherung bleibe. Ich darf ja nicht über 470 Euro im Monat erwirtschaften.
Zitat von braendy am 22. Mai 2021, 11:54 UhrHi Jan,
diese Vorgehensweise stellt eine Möglichkeit dar. Es ist erforderlich, dass deine Frau die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllt, ansonsten wäre ja eine freiwillige Versicherung die Konsequenz. Wichtig ist dann eben, dass die Erträge deiner Frau auch zugeordnet werden. Sollte also mal ein Steuerbescheid für die Bestandspflege der Kasse eingereicht werden, dann muss diese Zuordnung ersichtlich sein.
Liebe Grüße
Hi Jan,
diese Vorgehensweise stellt eine Möglichkeit dar. Es ist erforderlich, dass deine Frau die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllt, ansonsten wäre ja eine freiwillige Versicherung die Konsequenz. Wichtig ist dann eben, dass die Erträge deiner Frau auch zugeordnet werden. Sollte also mal ein Steuerbescheid für die Bestandspflege der Kasse eingereicht werden, dann muss diese Zuordnung ersichtlich sein.
Liebe Grüße
Zitat von Jan am 22. Mai 2021, 13:03 UhrZitat von braendy am 22. Mai 2021, 11:54 UhrHi Jan,
diese Vorgehensweise stellt eine Möglichkeit dar. Es ist erforderlich, dass deine Frau die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllt, ansonsten wäre ja eine freiwillige Versicherung die Konsequenz. Wichtig ist dann eben, dass die Erträge deiner Frau auch zugeordnet werden. Sollte also mal ein Steuerbescheid für die Bestandspflege der Kasse eingereicht werden, dann muss diese Zuordnung ersichtlich sein.
Liebe Grüße
Meine Frau erhält jetzt schon Teilrente.
Sie uns ich arbeiten aber noch sozialversichertenpflichtig.
Das ich mich bei ihr familienversichern kann, dürfte ja kein Problem geben.
Das mit Zuteilung der Gewinne/Dividenden steht ja dann in der jährlichen Steuererklärung.
Wir haben ja getrennte Depots und zahlen, auch jetzt auch schon, jeder seine eigene Kapitalertragsteuer.
Werden aber zusammen bei der Einkommensteuer veranlagt, aber es geht ja nur um die Kapitalerträge.
Sehe ich das dann so richtig?
Zitat von braendy am 22. Mai 2021, 11:54 UhrHi Jan,
diese Vorgehensweise stellt eine Möglichkeit dar. Es ist erforderlich, dass deine Frau die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllt, ansonsten wäre ja eine freiwillige Versicherung die Konsequenz. Wichtig ist dann eben, dass die Erträge deiner Frau auch zugeordnet werden. Sollte also mal ein Steuerbescheid für die Bestandspflege der Kasse eingereicht werden, dann muss diese Zuordnung ersichtlich sein.
Liebe Grüße
Meine Frau erhält jetzt schon Teilrente.
Sie uns ich arbeiten aber noch sozialversichertenpflichtig.
Das ich mich bei ihr familienversichern kann, dürfte ja kein Problem geben.
Das mit Zuteilung der Gewinne/Dividenden steht ja dann in der jährlichen Steuererklärung.
Wir haben ja getrennte Depots und zahlen, auch jetzt auch schon, jeder seine eigene Kapitalertragsteuer.
Werden aber zusammen bei der Einkommensteuer veranlagt, aber es geht ja nur um die Kapitalerträge.
Sehe ich das dann so richtig?
Zitat von braendy am 26. Mai 2021, 19:15 UhrJa, siehst du richtig. Wenn du Nachweise hast, aus denen hervorgehen, dass die Kapitalerträge deine Frau erzielt, sehe ich deinen Gedankengang völlig unproblematisch. Im Einkommensteuerbescheid würde das ja dann auch ersichtlich sein.
Beim Antrag auf Familienversicherung gibt es manche Einkommensarten, die nicht nachgewiesenen werden müssen, da reicht dann die formularmäßige Selbstauskunft des Mitgliedes. So sehe ich das bei Kapitalerträgen auch, ich fordere da von meinem Mitgliedern keine Nachweise an. Und solltest du überhaupt keine Kapitalerträge mehr haben, ja dann entfällt der Nachweis auch, denn einen Negativnachweise muss man nicht erbringen. Was es nicht gibt, muss man auch nicht nachweisen.
Aber so mache ich das eben, kann natürlich sein, dass dein Sachbearbeiter das anders regelt und irgendwelche Nachweise zur Prüfung anfordert. Aber wie oben schon geschrieben, wenn du Nachweise hast, ist das alles unproblematisch und du bist auf der sicheren Seite.
Ja, siehst du richtig. Wenn du Nachweise hast, aus denen hervorgehen, dass die Kapitalerträge deine Frau erzielt, sehe ich deinen Gedankengang völlig unproblematisch. Im Einkommensteuerbescheid würde das ja dann auch ersichtlich sein.
Beim Antrag auf Familienversicherung gibt es manche Einkommensarten, die nicht nachgewiesenen werden müssen, da reicht dann die formularmäßige Selbstauskunft des Mitgliedes. So sehe ich das bei Kapitalerträgen auch, ich fordere da von meinem Mitgliedern keine Nachweise an. Und solltest du überhaupt keine Kapitalerträge mehr haben, ja dann entfällt der Nachweis auch, denn einen Negativnachweise muss man nicht erbringen. Was es nicht gibt, muss man auch nicht nachweisen.
Aber so mache ich das eben, kann natürlich sein, dass dein Sachbearbeiter das anders regelt und irgendwelche Nachweise zur Prüfung anfordert. Aber wie oben schon geschrieben, wenn du Nachweise hast, ist das alles unproblematisch und du bist auf der sicheren Seite.
Zitat von Jan am 26. Mai 2021, 23:06 UhrZitat von braendy am 26. Mai 2021, 19:15 UhrJa, siehst du richtig. Wenn du Nachweise hast, aus denen hervorgehen, dass die Kapitalerträge deine Frau erzielt, sehe ich deinen Gedankengang völlig unproblematisch. Im Einkommensteuerbescheid würde das ja dann auch ersichtlich sein.
Beim Antrag auf Familienversicherung gibt es manche Einkommensarten, die nicht nachgewiesenen werden müssen, da reicht dann die formularmäßige Selbstauskunft des Mitgliedes. So sehe ich das bei Kapitalerträgen auch, ich fordere da von meinem Mitgliedern keine Nachweise an. Und solltest du überhaupt keine Kapitalerträge mehr haben, ja dann entfällt der Nachweis auch, denn einen Negativnachweise muss man nicht erbringen. Was es nicht gibt, muss man auch nicht nachweisen.
Aber so mache ich das eben, kann natürlich sein, dass dein Sachbearbeiter das anders regelt und irgendwelche Nachweise zur Prüfung anfordert. Aber wie oben schon geschrieben, wenn du Nachweise hast, ist das alles unproblematisch und du bist auf der sicheren Seite.
Vielen Dank. Wieder ein Problem weniger 🤠
Zitat von braendy am 26. Mai 2021, 19:15 UhrJa, siehst du richtig. Wenn du Nachweise hast, aus denen hervorgehen, dass die Kapitalerträge deine Frau erzielt, sehe ich deinen Gedankengang völlig unproblematisch. Im Einkommensteuerbescheid würde das ja dann auch ersichtlich sein.
Beim Antrag auf Familienversicherung gibt es manche Einkommensarten, die nicht nachgewiesenen werden müssen, da reicht dann die formularmäßige Selbstauskunft des Mitgliedes. So sehe ich das bei Kapitalerträgen auch, ich fordere da von meinem Mitgliedern keine Nachweise an. Und solltest du überhaupt keine Kapitalerträge mehr haben, ja dann entfällt der Nachweis auch, denn einen Negativnachweise muss man nicht erbringen. Was es nicht gibt, muss man auch nicht nachweisen.
Aber so mache ich das eben, kann natürlich sein, dass dein Sachbearbeiter das anders regelt und irgendwelche Nachweise zur Prüfung anfordert. Aber wie oben schon geschrieben, wenn du Nachweise hast, ist das alles unproblematisch und du bist auf der sicheren Seite.
Vielen Dank. Wieder ein Problem weniger 🤠