Familienvermögensverwaltungs nicht eingetragener Verein
Zitat von JTSchiebel am 14. Mai 2026, 3:41 UhrEigentlich wollte ich im Forum so gut wie nicht mehr schreiben, aber es liegt mir was unter den Nägeln, was manche Forenmitglieder vielleicht beantworten können...
Meinen Immobilienbesitz will ich weitervererben an Neffen und Nichte.
Hierzu begründe ich einen Familienvermögensverwaltungs nicht eingetragenen Verein, dessen Vorstand laut Satzung ich bin.
Neffe und Nichte werden Mitglieder.
Der Verein ist auf Gewinn ausgerichtet, unterliegt somit der Körperschaftssteuer, aber nicht der Gewerbesteuer (soweit mein Wissen).Gewinn-Entnahmen der Mitglieder unterliegen der persönlichen Steuerpflicht.
Ehrenamtliche Tätigkeiten von Neffe/Nichte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht wenn sie den Betrag eines Minijobbers nicht übersteigen und dafür gelten nicht die Pauschalabgaben für Minijobber (???).
Die steuerfreie Pauschale von 12.348 € im Jahr zuzüglich 1.000 € im Jahr für Kapitalerträge gelten für jeden, auch Minderjährige.
Die Geldausschüttung ist gebunden an den Erwerb von Miteigentumsanteilen des Vereinsvermögens, ist in sofern s.o. Pauschale nicht überschritten wird steuerfrei.
Somit kann doch eigentlich zu Lebzeiten stückchenweise der Immobilienbesitz an Erben übergeben werden, aus dem sie später Nutzen ziehen können...
Oder liege ich damit völlig falsch?
Eigentlich wollte ich im Forum so gut wie nicht mehr schreiben, aber es liegt mir was unter den Nägeln, was manche Forenmitglieder vielleicht beantworten können...
Meinen Immobilienbesitz will ich weitervererben an Neffen und Nichte.
Hierzu begründe ich einen Familienvermögensverwaltungs nicht eingetragenen Verein, dessen Vorstand laut Satzung ich bin.
Neffe und Nichte werden Mitglieder.
Der Verein ist auf Gewinn ausgerichtet, unterliegt somit der Körperschaftssteuer, aber nicht der Gewerbesteuer (soweit mein Wissen).
Gewinn-Entnahmen der Mitglieder unterliegen der persönlichen Steuerpflicht.
Ehrenamtliche Tätigkeiten von Neffe/Nichte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht wenn sie den Betrag eines Minijobbers nicht übersteigen und dafür gelten nicht die Pauschalabgaben für Minijobber (???).
Die steuerfreie Pauschale von 12.348 € im Jahr zuzüglich 1.000 € im Jahr für Kapitalerträge gelten für jeden, auch Minderjährige.
Die Geldausschüttung ist gebunden an den Erwerb von Miteigentumsanteilen des Vereinsvermögens, ist in sofern s.o. Pauschale nicht überschritten wird steuerfrei.
Somit kann doch eigentlich zu Lebzeiten stückchenweise der Immobilienbesitz an Erben übergeben werden, aus dem sie später Nutzen ziehen können...
Oder liege ich damit völlig falsch?
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 14. Mai 2026, 6:44 UhrZitat von JTSchiebel am 14. Mai 2026, 3:41 UhrOder liege ich damit völlig falsch?
Korrekt.
Zitat von JTSchiebel am 14. Mai 2026, 3:41 UhrOder liege ich damit völlig falsch?
Korrekt.
Zitat von marcinator am 20. Mai 2026, 15:49 UhrZitat von JTSchiebel am 14. Mai 2026, 3:41 UhrEigentlich wollte ich im Forum so gut wie nicht mehr schreiben, aber es liegt mir was unter den Nägeln, was manche Forenmitglieder vielleicht beantworten können...
Meinen Immobilienbesitz will ich weitervererben an Neffen und Nichte.
Hierzu begründe ich einen Familienvermögensverwaltungs nicht eingetragenen Verein, dessen Vorstand laut Satzung ich bin.
Neffe und Nichte werden Mitglieder.
Der Verein ist auf Gewinn ausgerichtet, unterliegt somit der Körperschaftssteuer, aber nicht der Gewerbesteuer (soweit mein Wissen).Gewinn-Entnahmen der Mitglieder unterliegen der persönlichen Steuerpflicht.
Ehrenamtliche Tätigkeiten von Neffe/Nichte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht wenn sie den Betrag eines Minijobbers nicht übersteigen und dafür gelten nicht die Pauschalabgaben für Minijobber (???).
Die steuerfreie Pauschale von 12.348 € im Jahr zuzüglich 1.000 € im Jahr für Kapitalerträge gelten für jeden, auch Minderjährige.
Die Geldausschüttung ist gebunden an den Erwerb von Miteigentumsanteilen des Vereinsvermögens, ist in sofern s.o. Pauschale nicht überschritten wird steuerfrei.
Somit kann doch eigentlich zu Lebzeiten stückchenweise der Immobilienbesitz an Erben übergeben werden, aus dem sie später Nutzen ziehen können...
Oder liege ich damit völlig falsch?
Da sind ein paar massive steuerliche und rechtliche Stolpersteine drin, die dir das Finanzamt im Zweifel komplett um die Ohren hauen wird. Fangen wir beim Verein an. Ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.) ist steuerlich zwar theoretisch körperschaftsteuerpflichtig, aber das Konzept einer "Gewinnausschüttung" bei einem Verein beißt sich komplett mit dem deutschen Vereinsrecht. Ein Verein darf laut BGB nicht primär auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Bereicherung seiner Mitglieder ausgerichtet sein. Der nächste ganz kritische Punkt ist die Immobilienübertragung selbst. Wenn du die Immobilien in den Verein einbringen willst, ist das rechtlich eine Übertragung. Das löst erstens Grunderwerbsteuer aus, weil Neffen und Nichten in gerader Linie nicht steuerbefreit sind.
Zitat von JTSchiebel am 14. Mai 2026, 3:41 UhrEigentlich wollte ich im Forum so gut wie nicht mehr schreiben, aber es liegt mir was unter den Nägeln, was manche Forenmitglieder vielleicht beantworten können...
Meinen Immobilienbesitz will ich weitervererben an Neffen und Nichte.
Hierzu begründe ich einen Familienvermögensverwaltungs nicht eingetragenen Verein, dessen Vorstand laut Satzung ich bin.
Neffe und Nichte werden Mitglieder.
Der Verein ist auf Gewinn ausgerichtet, unterliegt somit der Körperschaftssteuer, aber nicht der Gewerbesteuer (soweit mein Wissen).Gewinn-Entnahmen der Mitglieder unterliegen der persönlichen Steuerpflicht.
Ehrenamtliche Tätigkeiten von Neffe/Nichte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht wenn sie den Betrag eines Minijobbers nicht übersteigen und dafür gelten nicht die Pauschalabgaben für Minijobber (???).
Die steuerfreie Pauschale von 12.348 € im Jahr zuzüglich 1.000 € im Jahr für Kapitalerträge gelten für jeden, auch Minderjährige.
Die Geldausschüttung ist gebunden an den Erwerb von Miteigentumsanteilen des Vereinsvermögens, ist in sofern s.o. Pauschale nicht überschritten wird steuerfrei.
Somit kann doch eigentlich zu Lebzeiten stückchenweise der Immobilienbesitz an Erben übergeben werden, aus dem sie später Nutzen ziehen können...
Oder liege ich damit völlig falsch?
Da sind ein paar massive steuerliche und rechtliche Stolpersteine drin, die dir das Finanzamt im Zweifel komplett um die Ohren hauen wird. Fangen wir beim Verein an. Ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.) ist steuerlich zwar theoretisch körperschaftsteuerpflichtig, aber das Konzept einer "Gewinnausschüttung" bei einem Verein beißt sich komplett mit dem deutschen Vereinsrecht. Ein Verein darf laut BGB nicht primär auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Bereicherung seiner Mitglieder ausgerichtet sein. Der nächste ganz kritische Punkt ist die Immobilienübertragung selbst. Wenn du die Immobilien in den Verein einbringen willst, ist das rechtlich eine Übertragung. Das löst erstens Grunderwerbsteuer aus, weil Neffen und Nichten in gerader Linie nicht steuerbefreit sind.
Zitat von kajo am 20. Mai 2026, 16:02 UhrDas Thema interessiert mich auch sehr. Wir haben sowohl geprüft, ein grosses Mehrfamilienhaus in eine Familienstiftung, einen Verein oder eine Genossenschaft einzubringen. Hintergrund ist, dass mein Bruder voraussichtlich seinen Anteil auch eines Tages an meine Kinder übertragen möchte. Momentan tendieren wir zur Genosschenschaft. Aber es gibt definitiv noch sehr viel zu beachten.
Das Thema interessiert mich auch sehr. Wir haben sowohl geprüft, ein grosses Mehrfamilienhaus in eine Familienstiftung, einen Verein oder eine Genossenschaft einzubringen. Hintergrund ist, dass mein Bruder voraussichtlich seinen Anteil auch eines Tages an meine Kinder übertragen möchte. Momentan tendieren wir zur Genosschenschaft. Aber es gibt definitiv noch sehr viel zu beachten.
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 20. Mai 2026, 16:49 UhrEs gibt ja Lösungen dafür, da muss man nicht glauben, das Rad neu erfinden zu müssen.
Ich habe nicht nur aber auch zu diesem Zweck eine GmbH gegründet, die Anteile kann ich je nach Gusto übertragen oder veräußern, innerhalb gewisser Grenzen auch verschenken. Rechtlich ist das alles wasserdicht, weil es ein bestehendes Regelwerk gibt.
Es existieren weitere Alternativen, die hier im Forum auch schon mal aufgetaucht und diskutiert wurden, wie zB Übertragung per Leibrente/Nießbrauch etc.
Welche Lösung für welche Situation die beste ist, kann man aber idR nur mit einem RA für Steuerrecht etc. ausarbeiten. Eine Erstberatung kostet pro Stunde vielleicht mal 200€, wenn man nicht eh schon einen StB hat, danach sind aber alle Beteiligten schlauer.
Bei den Summen, um die es geht, sind das peanuts, vor allem wenn man bedenkt, dass jeder Fehler, der hinterher durch das FA "aufgedeckt" wird deutlich teurer ist und man dann obendrein noch die "Herausforderung" an der Backe hat, das zu korrigieren.
Es gibt ja Lösungen dafür, da muss man nicht glauben, das Rad neu erfinden zu müssen.
Ich habe nicht nur aber auch zu diesem Zweck eine GmbH gegründet, die Anteile kann ich je nach Gusto übertragen oder veräußern, innerhalb gewisser Grenzen auch verschenken. Rechtlich ist das alles wasserdicht, weil es ein bestehendes Regelwerk gibt.
Es existieren weitere Alternativen, die hier im Forum auch schon mal aufgetaucht und diskutiert wurden, wie zB Übertragung per Leibrente/Nießbrauch etc.
Welche Lösung für welche Situation die beste ist, kann man aber idR nur mit einem RA für Steuerrecht etc. ausarbeiten. Eine Erstberatung kostet pro Stunde vielleicht mal 200€, wenn man nicht eh schon einen StB hat, danach sind aber alle Beteiligten schlauer.
Bei den Summen, um die es geht, sind das peanuts, vor allem wenn man bedenkt, dass jeder Fehler, der hinterher durch das FA "aufgedeckt" wird deutlich teurer ist und man dann obendrein noch die "Herausforderung" an der Backe hat, das zu korrigieren.
Zitat von Hans09 am 20. Mai 2026, 19:50 UhrGerade wenn es nur um sechsstellige Summen zwischen Onkel und Nichten/Neffen geht, lohnt sich ein Blick in meinem Vorstellungsthread. Per Adoption sind dann 400.000€ alle zehn Jahre steuerfrei möglich. Darüber geht es dann bei 7% los.
Das Ganze hat natürlich eine emotionale Komponente. Aber es war doch alles einfacher als gedacht. Ein Notar schrieb den Antrag. Dann kam die Ladung vor dem Familiengericht. Und als ich vor der Tür bereits sah, dass der Termin nur für 15 Minuten angesetzt war, wusste ich bereits, dass das ein Selbstläufer wird. Einmal kurz die Personalausweise zeigen, dann die Frage, ob wir alle rechtlichen Folgen verstanden haben bejaht und die Frage, ob wir noch Fragen hätten, verneint. Kann sein, dass andere Richter kritischer sind. Das weiß ich nicht. Was definitiv wichtig ist: Es muss ein natürlicher Altersabstand vorhanden sein. Zehn Jahre älter reichen z.B. nicht.
Gerade wenn es nur um sechsstellige Summen zwischen Onkel und Nichten/Neffen geht, lohnt sich ein Blick in meinem Vorstellungsthread. Per Adoption sind dann 400.000€ alle zehn Jahre steuerfrei möglich. Darüber geht es dann bei 7% los.
Das Ganze hat natürlich eine emotionale Komponente. Aber es war doch alles einfacher als gedacht. Ein Notar schrieb den Antrag. Dann kam die Ladung vor dem Familiengericht. Und als ich vor der Tür bereits sah, dass der Termin nur für 15 Minuten angesetzt war, wusste ich bereits, dass das ein Selbstläufer wird. Einmal kurz die Personalausweise zeigen, dann die Frage, ob wir alle rechtlichen Folgen verstanden haben bejaht und die Frage, ob wir noch Fragen hätten, verneint. Kann sein, dass andere Richter kritischer sind. Das weiß ich nicht. Was definitiv wichtig ist: Es muss ein natürlicher Altersabstand vorhanden sein. Zehn Jahre älter reichen z.B. nicht.
Zitat von jelz am 29. Mai 2026, 13:24 UhrZitat von Hans09 am 20. Mai 2026, 19:50 UhrDas Ganze hat natürlich eine emotionale Komponente. Aber es war doch alles einfacher als gedacht. Ein Notar schrieb den Antrag. Dann kam die Ladung vor dem Familiengericht. Und als ich vor der Tür bereits sah, dass der Termin nur für 15 Minuten angesetzt war, wusste ich bereits, dass das ein Selbstläufer wird. Einmal kurz die Personalausweise zeigen, dann die Frage, ob wir alle rechtlichen Folgen verstanden haben bejaht und die Frage, ob wir noch Fragen hätten, verneint. Kann sein, dass andere Richter kritischer sind. Das weiß ich nicht. Was definitiv wichtig ist: Es muss ein natürlicher Altersabstand vorhanden sein. Zehn Jahre älter reichen z.B. nicht.
Dann müsste doch sein Bruder bzw. seine Schwester bzw. der Partner/die Partnerin die eigenen Kinder zur Adoption freigeben und würde selbst nicht mehr so einfach an die eigenen Kinder vererben können und hätte daneben möglicherweise noch weitere Nachteile (höhere PV-Beitragssätze etc), oder sehe ich das falsch?
Zitat von Hans09 am 20. Mai 2026, 19:50 UhrDas Ganze hat natürlich eine emotionale Komponente. Aber es war doch alles einfacher als gedacht. Ein Notar schrieb den Antrag. Dann kam die Ladung vor dem Familiengericht. Und als ich vor der Tür bereits sah, dass der Termin nur für 15 Minuten angesetzt war, wusste ich bereits, dass das ein Selbstläufer wird. Einmal kurz die Personalausweise zeigen, dann die Frage, ob wir alle rechtlichen Folgen verstanden haben bejaht und die Frage, ob wir noch Fragen hätten, verneint. Kann sein, dass andere Richter kritischer sind. Das weiß ich nicht. Was definitiv wichtig ist: Es muss ein natürlicher Altersabstand vorhanden sein. Zehn Jahre älter reichen z.B. nicht.
Dann müsste doch sein Bruder bzw. seine Schwester bzw. der Partner/die Partnerin die eigenen Kinder zur Adoption freigeben und würde selbst nicht mehr so einfach an die eigenen Kinder vererben können und hätte daneben möglicherweise noch weitere Nachteile (höhere PV-Beitragssätze etc), oder sehe ich das falsch?
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 30. Mai 2026, 18:51 UhrDie Adoption ist möglich, wenn die Adoptierten volljährig sind. Dir können dann sozusagen von 4 Elternteilen gleichberechtigt erben.
Die Adoption ist möglich, wenn die Adoptierten volljährig sind. Dir können dann sozusagen von 4 Elternteilen gleichberechtigt erben.