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Erfahrungen mit "Tiny Houses"?

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Zitat von JTSchiebel am 25. April 2026, 3:15 Uhr

...

  • Alternative wäre bei Campingplatz Stellfläche zu mieten und als Dauercamper dort wohnen, dies bedingt allerdings ... eventuell eine Hauptwohnanschrift außerhalb des Campingareals (-> Briefkasten iwo als Meldeadresse).

Die Idee hatte ich auch schon ... scheitert aber an dem offiziell anmeldbaren Wohnsitz...

(hatte im März so ein zum Verkauf angebotenes Mobilheim angeschaut, in dem der Verkäufer LAUT INSERAT mehrere Jahre gewohnt hat - bei der Besichtigung/konkreten Nachfragen kam heraus, dass seine Freundin dort gehaust hat, mit Meldeadresse bei irgendeiner Verwandtschaft

--> wo soll ich mich OHNE Verwandtschaft in der Gegend anmelden??? )

... mein letztliches Fazit war: Glücklicher Tiny-House Eigentümer ist man eigentlich nur wenn man Grundstück-Eigentümer ist, ...

Mir würde auch ein Pachtvertrag mit 15 Jahren (Mindest)laufzeit reichen...

Möglicher Vorteil: könnte damit evtl. auch eine Baulücke nutzen, von der sich der "Hektar besteht"-Eigentümer nicht dauerhaft trennen will ... auch wenn er keine akute Verwendung für die seit 20 oder 40 Jahren brachliegende Parzelle hat ...

Zitat von exitus2022 am 24. April 2026, 14:56 Uhr

Warum nicht so eine Baulücke (ggfs. nur für die nächsten 15 bis 20 Jahre) für ein "Tiny House" nutzen???

Weil die Fläche idR durch ein Tiny-Haus nicht optimal, d.h. im baurechtlichen Sinne nicht voll ausgenutzt wird.

Dein Argument, dass es (zu) viele Grundstücksbesitzer gibt, die Flächen für Kinder oder für schlechte Zeiten horten, lasse ich mal gelten, das ist in der Tat so. Kann man aber auch mit Geld und stumpfem Klinkenputzen Bewegung reinbringen.

Die Einschränkungen durch zB Bebauungsplan sind beim deutschen Michel aber sinnvoll, sonst baut sich die Hälfte ein 8-stöckiges Gartenhaus mit Tiefgarage in den Garten, mindestens 5% träumen vom eigenen SMR.

Das Umsetzen bzw. den Rückbau eines Tiny-Hauses hingegen halte ich für reines Wunschdenken. Wir haben keine Kultur, dass man - wie zB in den USA - alle 2-5 Jahre dem Job hinterherzieht. Das wird kein Frugalist machen und wenn doch, soll er sich halt 'n großen Camper kaufen. Der übliche Weg ist vom Tiny-Haus in die Pflege oder auf den Gottesgarten, ergo kann das Haus auch fest verankert und so gebaut werden, dass es für den nächsten Eigentümer voll nutzbar ist.

Zitat von JTSchiebel am 25. April 2026, 3:15 Uhr

Meine Erfahrung mit Tiny-House Grundstück ist (und habe mich intensiv damit beschäftigt):

  • Grundstücksgrößen sind von Gemeinden festgelegt
  • Teilungen der Grundstücke sind schwierig bis unmöglich
  • Pachtverträge müssen dann mit Privat-Grundstücksinhabern abgeschlossen werden und diese müssen Bauanträge durchbekommen (und Pacht von Privat ist immer ein Problem, ob auf Dauer oder Open-End), bei Bauantragsstellung sind dann nur quasi Gästehäuschen zulässig (wenn überhaupt).

Erbpacht und/oder Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz ist grundsätzlich möglich, kann nicht staatlich untersagt werden.

 

  • Alternative wäre bei Campingplatz Stellfläche zu mieten und als Dauercamper dort wohnen, dies bedingt allerdings je nach Bundesland und Vorschriften eventuell eine Hauptwohnanschrift außerhalb des Campingareals (-> Briefkasten iwo als Meldeadresse). Und: Zu- und Abwasser muss geregelt sein... Aber auch da ist Problem wenn Eigentümer des Campingplatzes wechselt.

Korrekt und daher keine echte Alternative, sondern bestenfalls Notlösung, bevor man auf der Straße lebt.

... mein letztliches Fazit war: Glücklicher Tiny-House Eigentümer ist man eigentlich nur wenn man Grundstück-Eigentümer ist, auf dem zuvor Wasser Zu- und Abgang, sowie Stromanschluß und Baugenehmigung geklärt ist. Und hierbei kostet das Grundstück ein mehrfaches des eigentlichen Gebäudes...

... und deshalb werden Tiny-Houses oft auf Rädern mobil gehalten um Grundstück relativ problemlos wechseln zu können...

Welcher private Vermieter/Verpächter wird sich auf eine kurze Kündigungsfrist einlassen? Ich behaupte: die vermeintliche Mobilität bringt Dir in D gar nichts, es sei denn, es entstehen Tiny-House-Areale mit Anschlüssen und Kündigungsfristen ähnlich wie beim Campen. Nur ... wo soll das passieren? Doch eher nicht dort, wo auch eine gute sonstige Logistik vorliegt ...

Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 25. April 2026, 9:36 Uhr

Das Umsetzen bzw. den Rückbau eines Tiny-Hauses hingegen halte ich für reines Wunschdenken.  ...

Nun, die  vereinfachten Vorgaben  gelten HIER explizit bei Beantragung einer Baugenehmigung für

"bewegbare oder demontierbare Gebäude, das weder aus Mauerwerk noch aus Beton besteht, eine einzige Wohneinheit darstellt und eine bebaute Bruttogrundfläche von weniger als 50 Quadratmetern aufweist."

Zitat von exitus2022 am 25. April 2026, 10:55 Uhr
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 25. April 2026, 9:36 Uhr

Das Umsetzen bzw. den Rückbau eines Tiny-Hauses hingegen halte ich für reines Wunschdenken.  ...

Nun, die  vereinfachten Vorgaben  gelten HIER explizit bei Beantragung einer Baugenehmigung für

"bewegbare oder demontierbare Gebäude, das weder aus Mauerwerk noch aus Beton besteht, eine einzige Wohneinheit darstellt und eine bebaute Bruttogrundfläche von weniger als 50 Quadratmetern aufweist."

Es ging mir eindeutig nicht um die baurechtliche Betrachtung, sondern um die Frage, wie oft das denn überhaupt in der Praxis genutzt werden (wird).

Mit mir Baurecht diskutieren zu wollen, vergisst Du besser sofort.

Zitat von JTSchiebel am 24. April 2026, 2:47 Uhr

Kleine Wohnung ist günstigste Alternative zu Tiny-House...
Meine kleine Eigentumswohnung mit 24,36 qm, Flur, Bad, Wohnraum, Küche ...

 

Zitat von JTSchiebel am 24. April 2026, 3:20 Uhr

o.g. Wohnung Wert ca. 65.000 € + Erwerbskosten ca. 7.500 € = 72.500 € ...

WÜRDE ich sofort nehmen - leider sind da wo ich suche aber keine solchen Angebote zu finden ...

Momentan BILLIGSTE Wohnung an einem der gewünschten Wohnorte

348.000 €  57 m²

oder etwas kleiner

350.000 €  41 m²

Wohnung in 1 Schlafzimmer Grevenmacher

 

Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 25. April 2026, 11:34 Uhr

Es ging mir eindeutig nicht um die baurechtliche Betrachtung, sondern um die Frage, wie oft das denn überhaupt in der Praxis genutzt werden (wird).

Und mir geht es darum, wie ich die "Öffnung" des Baurechts mit Rundschreiben des Innenministeriums vom Januar 2024 FÜR MICH bestmöglich nutzen kann, um einigermaßen bezahlbar an DAUERHAFTE 25 bis 40 qm Wohnfläche zu kommen ...

(habe derzeit eine sehr günstige Bude zur Zwischenmiete, hätte aber gerne was festes wo ich nicht IRGENDWANN plötzlich raus muss)

Zitat von exitus2022 am 25. April 2026, 16:48 Uhr
Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 25. April 2026, 11:34 Uhr

Es ging mir eindeutig nicht um die baurechtliche Betrachtung, sondern um die Frage, wie oft das denn überhaupt in der Praxis genutzt werden (wird).

Und mir geht es darum, wie ich die "Öffnung" des Baurechts mit Rundschreiben des Innenministeriums vom Januar 2024 FÜR MICH bestmöglich nutzen kann, um einigermaßen bezahlbar an DAUERHAFTE 25 bis 40 qm Wohnfläche zu kommen ...

Und genau das kannst Du nicht und ich weiß das.

Viel Glück.

Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. April 2026, 0:28 Uhr
Zitat von exitus2022 am 25. April 2026, 16:48 UhrUnd mir geht es darum, wie ich die "Öffnung" des Baurechts mit Rundschreiben des Innenministeriums vom Januar 2024 FÜR MICH bestmöglich nutzen kann, um einigermaßen bezahlbar an DAUERHAFTE 25 bis 40 qm Wohnfläche zu kommen ...

Und genau das kannst Du nicht und ich weiß das.

Viel Glück.

Dies kann ich auch nur so unterschreiben.

Vielleicht findet sich kleine Eigentumswohnung nicht-zentrumsnah und mit Gartennutzung...
... suchen und vllt finden...
... birgt weniger Risiko als sich in Abenteuer mit Pachtverträgen etc hineinzumanövrieren!

Betreffs Hektarbesitzer der Grund nicht nutzt - Vorsicht!
Wasser-, Abwasser- und Stromzugang sind fast nie geregelt und "Absprachen" sind nichts wert, da kannst Du Dein Tiny-House auch gleich auf einen Rastplatz abstellen mit Toilette nebenan und Solarzellen auf dem Dach. Bedingt eben wassertragen und täglichen Umzug - aber ist billiger.

@Exitus 2022:

Dumme Frage: ich sehe Bilder von Wohnungen in Belgien, Luxemburg oder Frankreich...

Da hat deutsches Baurecht keine Gültigkeit - und besonders im Ausland wäre ich sehr vorsichtig!

... betreffs Frankreich weiß ich dass Campingplätze sehr viel preiswerter als in Deutschland sind, da wäre Wohnanhänger und Stellplatz nahe Sanitär kostengünstigste Alternative.
In Frankreich ist es normaler als in Deutschland auf Campingplatz zu leben - machen viele Rentner und Saisonarbeiter, und Leute die sich nicht binden wollen.
... in Frankreich sind nur die "Steh-Toiletten" etwas unangenehm für Deutsche... aus hygienisch-bakterieller Sicht aber durchaus vorteilhafter als deutsche Klosessel im Massenbetrieb.

Kurze Anekdote die ein Frugalist nicht außer Acht lassen sollte:

In Frankreich beim Campen hatten Nachbarn komfortables Wohnmobil, welches wir begutachten durften. Danach wurden wir auf ein komfortables Segel-Boot von Ihnen eingeladen. Sie wohnten in Paris, im Sommer fuhren sie aber mit Wohnmobil in den Süden und hatten dort ihre Jacht...

Beeindruckend für junge Leute mit 20 +/- Jahren. Alle hatten wir unseren Spaß.

Der ältere Herr (vllt um die 55 Jahre) sagte immer: "Faites vos vie" - heißt übersetzt in etwa "Macht Euer Leben" (mein französisch ist nicht gut).
Sie waren keine Millionäre...

... aber der Satz prägte mein Leben sehr stark mit.
Man sollte das tun was man tun will, man braucht dafür aber nicht so viel. Man kann alles perfekt machen (großes Auto, große Villa, großes Boot), aber man muss es nicht: es reicht auch kleine Wohnung in Paris, Wohnmobil und ein Segelboot mit Kajüte zum schlafen... wenn es ein Traumleben sein soll.
In der Realität war es auch so: Wohnmobil war nicht riesig, das Segelboot auch nicht (aber was besonderes für junge Leute) und die Wohnung war vermutlich auch nicht groß (der ältere Herr sagte mir immer wie teuer Paris sei).

Und noch kurzen Satz:

Ich habe 2 Wohnungen in Dresden - in Stuttgart, München oder Hamburg wäre ich vllt Millionär...
... aber meine Wohnungen sind nur in Dresden, und klein, meine 24,36 qm selbstbewohnt und 67 qm vermietet (alle nach 1990 erbaut), aber zusammen nur 91 qm und nur ca. 215.000 € in Summe von Wert.
Es gibt Investoren die der Meinung sind Dresden sei gute Geldanlage und legen 4.500 oder 7.000 € je qm hin, weil sie es mit ihrer Stadt vergleichen. Später in der realen Welt kommen sie an mit 1.800 bis 3.000 € je qm tatsächlichem Immobilienwert (je nach Lage).
Meine Wohnung mit 24,36 qm in wirklich Top-Lage habe ich 2011 für 24.000 € erworben (+ Erwerbskosten), heutiger Wert ca. 65.000 €... aber die Zeiten sind rum. 2011 war das Ende der Immobilienblase als jeder versuchte sein unrentables Bauherrenmodell egal wie los zu werden.

Der Kaufpreis der jetzt vermieteten 67 qm Wohnung war 1994 bei 176.000 €, 2011 nur noch bei etwa 70.000 € tatsächlichem Wert und jetzt bei etwa 150.000 €.

 

Zitat von JTSchiebel am 26. April 2026, 3:41 Uhr

@Exitus 2022:

Dumme Frage: ich sehe Bilder von Wohnungen in Belgien, Luxemburg oder Frankreich...

Da hat deutsches Baurecht keine Gültigkeit - ...

Richtig - anderes Land - anderes Baurecht!

Übrigens auch anderes Steuerrecht: 

Die deutsche Regelung, dass realisierte Kursgewinne im Aktiendepot abgeltungssteuer- und soli-pflichtiges Einkommen sind gilt hier nicht!
Sondern bei ausreichender Haltedauer sind meine Kursgewinne steuerfrei.
(so wie das in D bis 2008 galt) 

Zitat von MFZ73 U3/5 => 6 am 26. April 2026, 0:28 Uhr
Zitat von exitus2022 am 25. April 2026, 16:48 Uhr

... die "Öffnung" des Baurechts ... FÜR MICH bestmöglich nutzen kann, um einigermaßen bezahlbar an DAUERHAFTE 25 bis 40 qm Wohnfläche zu kommen ...

Und genau das kannst Du nicht und ich weiß das.

Warum nicht?

Nachdem der örtliche PAG (Plan d´Aménagement Général) letztes Jahr wie folgt modifiziert wurde

ART. 3  Zones d’habitation 1 [HAB-1]
La zone d’habitation 1 est principalement destinée aux logements de type maison unifamiliale et bi-familiale.
La construction d’habitations légères est autorisée.
...

ANNEXE II : TERMINOLOGIE ...

A. Habitation légère :
Une habitation légère est une construction amovible ou démontable, réalisée ni en maçonnerie ni en béton,
constituant une seule unité de logement et présentant une surface construite brute inférieure à 50 mètres carrés.

Warum sollte ich diese (neue) Nische im Baurecht NICHT für mich nutzen können?

Eine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis meiner Eltern, also leider nicht persönlich sondern eher aus dritter Hand:

Jahrelange Suche nach Grundstück / Tiny House Siedlung, dann aufgegeben und in kleine Wohnung gezogen.

Es gibt vereinzelt Gemeinden die das fördern und wollen mit den Tiny Houses, da ist es wohl möglich wenn auch immer noch viel Organisationsarbeit. Also quasi „ich will ein Tiny House, wo ist mir relativ egal“ kann funktionieren. Wenn man schon in etwa weiß wo man leben will braucht man sehr viel Glück damit es dann da auch klappt. Einfach oder schnell geht das aber trotzdem nicht.

Ich persönlich frage mich immer ob so ein Tiny House auf Dauer wirklich lebenswerter und günstiger ist als eine kleine Wohnung… also der Gedanke ein (evtl auch mobiles) Minihaus irgenwo ins Grüne zu stellen spricht mich schon an, aber Vorstellung und Realität sind ja nicht immer dasselbe.

 

Zitat von JTSchiebel am 26. April 2026, 3:32 Uhr

Betreffs Hektarbesitzer der Grund nicht nutzt - Vorsicht!
Wasser-, Abwasser- und Stromzugang sind fast nie geregelt und "Absprachen" sind nichts wert [...]

Auch bei Dir ist das Fachwissen äußerst übersichtlich sortiert.

Die mögliche/potentielle Erschließung ist in den allermeisten Fällen klar, Ausnahmen bestätigen die Regel. Im Ausnahmefall geht man zum Bauamt, fragt einen Architekten, Vermesser, Gutachter und/oder ggflls. einen versierten RA für Baurecht. Wenn man es vor Kauf/Baugenehmigung sicher wissen will, stellt man selbst oder von einem der vorgenannten Experten eine Bauvoranfrage ans Bauamt.

Die Bauvoranfrage muss schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung beantwortet werden und ist ggflls. beklagbar, man hat dann aber nach spätestens 3 Monaten (in Ballungszentren kann es länger dauern) eine verbindliche Auskunft vom Bauamt. Falls die Antwort nicht rechtzeitig erfolgt, kann das bedeuten, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt bzw. die Baugenehmigung nicht grundsätzlich verweigert werden kann.

Heißt in der Kurzversion: die Erschließung ist entweder

  1. offensichtlich gegeben
  2. offensichtlich nicht zu erwirken oder
  3. durch Bauamt zu prüfen und
  4. das Ganze geht in den allermeisten Fällen sehr schnell
Zitat von exitus2022 am 26. April 2026, 8:53 Uhr

Warum sollte ich diese (neue) Nische im Baurecht NICHT für mich nutzen können?

In F möglicherweise, in D hast Du bereits nachgewiesen, dass Du es nicht auf die Kette kriegst und in der ganzen Diskussion auch Baurecht und praktische Umsetzung nicht übereinander bekommst. Alles weitere jetzt nur auf D bezogen:

Es gibt einige wenige Baugebiete, wo explizit Tiny und/oder Minihäuser zulässig bzw. explizit gewollt sind. Kauf' Dir dort ein Grundstück, kauf' das entsprechende Haus, stell's hin und zieh' ein. Ich habe sogar aktuell einen Kunden, der noch Minihaus-Grundstücke übrig hat, zumindest nach meinem letzten Kenntnisstand.

Bei den Bestandslücken, die Du Dir angesehen hast, müsste man sich das im Einzelfall ansehen, aber es ist praktisch ausgeschlossen, dass da kein Grundstück dabei ist, das man nicht entsprechend bebauen kann. Dein Problem ist, dass Du den Luxusfaktor nicht erkennst bzw. die Erwartungshaltung des Verkäufers nicht befriedigen willst - der Verkäufer hat natürlich die Erwartungshaltung, dass ein Käufer den Kaufpreis für die maximal mögliche Bebauung zahlt. Wenn Du das tust, ist das Tinyhaus relativ teuer, weil Du eine sog. Minderausnutzung des Grundstücks realisierst und das ist am Ende purer Luxus. Muss man sich leisten können und wollen. Da Du nicht eingezogen bist, schiebst Du diese Entscheidung offensichtlich vor Dir her, weil Du entweder nicht kannst oder nicht willst.

Da nützt Dir die Öffnung des Baurechts also gar nichts, weil das zu 99% an Dir und nicht am Baurecht hängt.

Zitat von exitus2022 am 24. April 2026, 14:56 Uhr

nochmal meine Frage

Hat irgendwer hier im Forum EIGENE Erfahrungen mit "Tiny Houses" bzw. der Beschaffung und Aufstellung eines "bewegbaren oder demontierbaren Gebäude von weniger als 50 Quadratmetern Bruttogrundfläche."?

Bzw. weiß jemand, wo ich zu der Thematik ein (aktives!) Forum finde?

Ein Tiny House wäre zwar nichts für mich, aber ich habe das hier gefunden. Da kannst Du sicher gleichgesinnte finden, oder vielleicht passt ja sogar einer der Orte für Dich:

https://www.tiny-house-verband.de/tiny-house-siedlungen/

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