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Elternunterhalt: Es tut sich ja politisch etwas Positives :-))

Der Bundestag hat das Angehöhrigenentlastungsgesetz beschlossen. Nun ist der Bundesrat dran es zu beschließen. Mal schauen was nächste Woche da passiert.

Die meisten ( ca. 90 % der Bevölkerung ) wären dann raus aus der Unterhaltszahlung. Das würde dann das Damoklesschwert verschwinden lassen das einige von uns für ein Leben im finanzieller Unabhängigkeit über uns schweben sahen.

 

Was tut sich denn?, Vermögen würde ja weiterhin angerechnet, ausser man bindet es in Immobilien oder lässt es verschwinden. Oder gibt es diesbezüglich auch etwas neues? Also 90% sind vielleicht raus aber die Frugalisten eben nicht....

Einfach mal mit der Familie reden. Mögliche Lösungen:

  1. Eltern haben das Thema selbst auf dem Schirm und sich abgesichert (durch Vermögen oder Pflegeversicherung oder oder)
  2. Pflegeversicherung abschließen (und mit Geschwistern die Kosten teilen)

Wer von den Usern hier hat das Thema denn mal wirklich auf dem Schirm? Ich kann von mir behaupten, dass ich meine Eltern mal angesprochen habe und sie sagten "darum haben wir uns gekümmert. Wir fallen euch Kindern nicht zur Last." -Thema durch.

Ich sag mal so, mein Vater lebt, seit ich 15 bin in einem Heim und ich habe schon Post bekommen und muss immer damit rechnen mein "Vermögen" wieder offen zu legen....ich hätte prinzipiell kein Problem damit für meine Eltern zu zahlen, aber eben halt für meinen Vater nicht...

Bitte konkretisiere mir das. Ich blick es nicht.

Eltern sind nicht Vater?

 

Dann mach "schlaue Schulden" statt Depot-Vermögen. Sucht doch bitte nach Lösungen nicht nach Gründen ...

 

Einfach gesprochen: MFH kaufen und vermieten. Alles finanziert. "Vermögensauskunft" wäre dann: Schulden. Langfristig (also z.B. wenn Vater verstorben ist) sind Schulden abgetragen durch Miete und du kassierst Miete als Cash-Flow, oder du verkaufst und hast einen Haufen Bargeld.

 

-> bitte nicht falsch verstehen, aber es wird mir echt zu viel genörgelt/ gemeckert. Sucht nach Lösungen.

ich meinte im Prinzip, nur halt eben für meinen Vater nicht, und glaub mir ich hab gute Gründe, nur Gerichte beschreiben das mit dem allgemeinen Lebensrisiko (in meinem konkreten Fall geht um Härtefallregelungen in der Erziehung  (bei psychiatrischen Erkranken der Eltern), die abgeschafft wurden), womit man im Prinzip alles rechtfertigen könnte

"Dann mach", ach danke, ich bin dabei

Zitat von Waermflasche am 14. November 2019, 6:19 Uhr

Was tut sich denn?, Vermögen würde ja weiterhin angerechnet, ausser man bindet es in Immobilien oder lässt es verschwinden. Oder gibt es diesbezüglich auch etwas neues? Also 90% sind vielleicht raus aber die Frugalisten eben nicht....

Angenommen das Gesetz wird am 29.11 so durch den Bundesrat gehen. Durch das AEG würde die 100000,- eur Einkommensgrenze gelten. In einem ersten Schritt würde vom Sozialamt (SA ) nur geprüft ob man unter 100000,-  Einkommen hat. Ist das der Fall wäre die Prüfung schon zu Ende, dann wäre man raus aus Elternunterhalt (EU). Dann spielt das Vermögen gar keine Rolle mehr. Eine Einbeziehung des Vermögens würde erst im zweiten Schritt eine Rolle spielen, der voraussetzt das man über 100000,- eur Einkommen hat. Dann greift das bisher bekannte Verfahren mit Offenlegung aller relevanten Kriterien, und nach Abzug aller Schonbeträge auch ein evt. Rückgriff aufs Vermögen.

Aber 100000,- eur Einkommen p.a. muß man erst mal haben.

Durch die 100000,- eur Grenze wird ein Rückgriff auf Vermögen ababsurdum gestellt. Begründung: Wer soviel Einkommen hat, der kann auch ein gewisses Vermögen bilden ( 250000, 1000000, 2000000 ,Warum 100000,- Einkommen freistellen wenn das Schaffen eines eigenen Kapital-und Vorsorgevermögens später wieder durch Rückgriff in Frage gestellt wird ).

Die Politik scheint verstanden zu haben, das EU ( und hier auch der Rückgriff auf das Vermögen ) bei normalen Einkommensituationen beim Unterhaltspflichtigen selber später zu Bedürftigkeit führen kann. Auch haben die wohl erkannt das durch die rapide steigenden Kosten im Pflegebereich bald fast alle Bedürftigen in Zukunft ihre Pflege nicht mehr bezahlen können, darum Rückgriff auf die Unterhaltspflichtigen (UHP) genommen werden müßte, die dann ebenso das nötige Kapital für ihre spätere Pflege selber nicht mehr zur Verfügung hätten.

Aber auch die Kosten beim SA durch die nötigen EU Prüfungen ( altes System ) und Widerspüche von UHP würden explodieren, fallen aber so zu ca 90% weg.

Ich könnte mir vorstellen das es noch eine Vermögens-Deckelung geben könnte.

"In einem ersten Schritt würde vom Sozialamt (SA ) nur geprüft ob man unter 100000,-  Einkommen hat. Ist das der Fall wäre die Prüfung schon zu Ende, dann wäre man raus aus Elternunterhalt (EU). Dann spielt das Vermögen gar keine Rolle mehr. Eine Einbeziehung des Vermögens würde erst im zweiten Schritt eine Rolle spielen, der voraussetzt das man über 100000,- eur Einkommen hat. Dann greift das bisher bekannte Verfahren mit Offenlegung aller relevanten Kriterien, und nach Abzug aller Schonbeträge auch ein evt. Rückgriff aufs Vermögen."

"Durch die 100000,- eur Grenze wird ein Rückgriff auf Vermögen ababsurdum gestellt. Begründung: Wer soviel Einkommen hat, der kann auch ein gewisses Vermögen bilden ( 250000, 1000000, 2000000 ,Warum 100000,- Einkommen freistellen wenn das Schaffen eines eigenen Kapital-und Vorsorgevermögens später wieder durch Rückgriff in Frage gestellt wird )."

Ist das Deine Interpretation oder gibt es für dieses zweischrittige Verfahren eine Quelle? Für mich wär das eine Riesenerleichterung...

Ich hab das nicht alles verfolgt, aber ist es wirklich eine harte Grenze bei 100k€ Einkommen? Harte Grenze im Sinne von: Bist du drunter, dann bist du raus. Bist du drüber, musst du sofort alles voll bezahlen? In dem Fall kann jemand, der 99k€ Jahreseinkommen hat am Ende deutlich besser dastehen als jemand der 101k€ Jahreseinkommen hat.

Wenn ja, dann wow.. wer denkt sich soetwas wieder aus? Das wäre so ähnlich wie: Verdienst du Brutto unter 3000€? Okay, dann zahl einfach keine Steuern. Ist dein Brutto aber über 3000€, dann zahl bitte sofort 1000€ Steuern.

Da wäre meiner Meinung nach ein System wie aktuell bei Steuern viel sinnvoller. Sowas wie ab 80k€ Jahresbruttoeinkommen wird man im Bedarfsfall der Eltern entsprechend etwas zur Kasse gebeten und bis 120k€ Jahresbruttoeinkommen steigt der Selbstanteil dann auf das Maximum an. Oder soetwas. Und diese beiden Grenzen müssten jährlich der Inflation angepasst werden.

ich hab etwas gegoogelt und das in einem Forum (https://www.familienrecht-heute.de/forum/board/16-elternunterhalt/)  gefunden:

aus der Gesetzesvorlage

"E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

(...) Mit Einführung einer 100 000-Euro-Grenze sowie einer entsprechenden Vermutungsregel entfällt für (...) Unterhaltsverpflichtete in der Regel der Aufwand, Angaben über vorhandenes Vermögen und Einkommen zu machen.

(...)"

Zitat von Waermflasche am 14. November 2019, 11:53 Uhr

"In einem ersten Schritt würde vom Sozialamt (SA ) nur geprüft ob man unter 100000,-  Einkommen hat. Ist das der Fall wäre die Prüfung schon zu Ende, dann wäre man raus aus Elternunterhalt (EU). Dann spielt das Vermögen gar keine Rolle mehr. Eine Einbeziehung des Vermögens würde erst im zweiten Schritt eine Rolle spielen, der voraussetzt das man über 100000,- eur Einkommen hat. Dann greift das bisher bekannte Verfahren mit Offenlegung aller relevanten Kriterien, und nach Abzug aller Schonbeträge auch ein evt. Rückgriff aufs Vermögen."

"Durch die 100000,- eur Grenze wird ein Rückgriff auf Vermögen ababsurdum gestellt. Begründung: Wer soviel Einkommen hat, der kann auch ein gewisses Vermögen bilden ( 250000, 1000000, 2000000 ,Warum 100000,- Einkommen freistellen wenn das Schaffen eines eigenen Kapital-und Vorsorgevermögens später wieder durch Rückgriff in Frage gestellt wird )."

Ist das Deine Interpretation oder gibt es für dieses zweischrittige Verfahren eine Quelle? Für mich wär das eine Riesenerleichterung...

Sozialgesetzbuch      § 94 Abs.1a SGB XII     ,   § 16 SGB IV

Zitat von Stoliver am 14. November 2019, 11:57 Uhr

Ich hab das nicht alles verfolgt, aber ist es wirklich eine harte Grenze bei 100k€ Einkommen? Harte Grenze im Sinne von: Bist du drunter, dann bist du raus. Bist du drüber, musst du sofort alles voll bezahlen? In dem Fall kann jemand, der 99k€ Jahreseinkommen hat am Ende deutlich besser dastehen als jemand der 101k€ Jahreseinkommen hat.

Ja, ist eine Einkommensgrenze. Da hieße es Einkommen gestalten. Aber bitte vorher.

Aber mal abwarten was im BR geschied. Eigentlich müßte allen Beteiligten klar sein das da was Sinniges kommen muss. Anderseits gehts den Ländern ja mal wieder um die Kohle. Ablehnung und Vermittlungsausschuss sind möglich. Kommen wird etwas. Wann, was und wie ganz genau nch offen. Ich glaube aber die einigen sich hinter den Kulissen und die reform wird zum 1.1. kommen. I hope.

Gibt es was aktuelleres zu der Thematik?

Mich interessiert vor allem, ob das Verfahren zweistufig ist.

Sprich: Im ersten Schritt wird das Einkommen geprüft. Liegt dies unter 100.000 € im Jahr, muss man keinen Unterhalt leisten. Das scheint klar.

Gilt dies aber auch wenn man unter 100.000 € Einkommen hat ABER ein erhebliches Vermögen über den bislang üblichen Freigrenzen. Ich sag mal salop der Frugalist, der sich 500.000 € angespart hat.

Laut meiner Kenntnis wird das Vermögen nicht geprüft. Allerdings können größere Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden.

Genau, ist auch meine Kenntnis. In der ersten Stufe wird nur das Einkommen geprüft.

Das AEG ist ja zum 1.1.2020 durch wie von mir schon oben beschrieben.

Bist du unter 100000,- , bist du raus aus dem EU. Vermögen interessiert dann nicht mehr.

Über 100000,-  aber kommt es dann zur zweiten Prüfstufe, die wie bisher gesetzlich geregelt ( hier bleibt es wie schon vorher ) dann die individuellen Verhältnisse abfragt. Der Unterhaltspflichtige haftet hier dann auch u.u. mit seinem Vermögen, das dann aber wahrscheinlich gar nicht angetastet wird, da ja evt. aus Einkommen genug Leistungsfähigkeit vorhanden sein könnte.

Super, vielen lieben Dank Fritz und matty!

Eine Erleichterung für die meisten Frugalisten, die vermutlich weniger als 100.000 € im Jahr verdienen aber durchaus mehrere hundert Tausend € Vermögen angespart haben können.