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Einmalzahlung Arbeitgeber in Pensionskasse

Hallo.

Ich überlege, eine anstehende hohe Prämie/Gratifikation (> 50.000€) direkt von meinem Arbeitgeber in ein Produkt meiner privaten Altersvorsorge einzahlen zu lassen, welches ich seit Jahren per Entgeltumwandlung und mit Zuschuss des Arbeitgebers bespare.

Das sind bei mir die HPK (Hamburger Pensionskasse) und eine Direktversicherung bei der Hannoverschen Leben.

Frage wäre, ob der Arbeitgeber diese Möglichkeit einer hohen Einmalzahlung hat und wer das dann wie versteuern muss.

Vielen Dank.

Ich kenne da nichts, eventuell könnte man auszahlen lassen, nach 5tel-Regelung versteuern und steuerlich wirksam in die Rente einzahlen. Das hängt aber stark von der persönlichen finanz. Situation und -Planung ab.

Ich will mir eine meiner angesparte Betriebsrenten(nur ca.15k) über 2 Jahre als Privatier auszahlen lassen. Das verrechnet sich dann mit dem Grundfreibetrag und geht damit gegen Null-Steuerlast.

Zitat von DB1974 am 27. Oktober 2024, 14:50 Uhr

Hallo.

Ich überlege, eine anstehende hohe Prämie/Gratifikation (> 50.000€) direkt von meinem Arbeitgeber in ein Produkt meiner privaten Altersvorsorge einzahlen zu lassen, welches ich seit Jahren per Entgeltumwandlung und mit Zuschuss des Arbeitgebers bespare.

Das sind bei mir die HPK (Hamburger Pensionskasse) und eine Direktversicherung bei der Hannoverschen Leben.

Frage wäre, ob der Arbeitgeber diese Möglichkeit einer hohen Einmalzahlung hat und wer das dann wie versteuern muss.

Vielen Dank.

Das Beste wäre vielleicht, direkt in der Personalabteilung deines Arbeitgebers und bei den anderen Beteiligten nachzufragen, weil das teilweise von Arbeitgeber/Pensionskasse/Versicherung abhängt.

Bei uns gibt es jemanden, den man in solchen Fällen ansprechen kann.

Vielleicht ist es steuerlich gesehen auch eine Option, die Prämie zu verschiedenen Zeitpunkten (2024/2025) einzuzahlen.

Ich denke auch die Sache muss Firmen intern geklärt werden. Meist über HR.

Die Auszahlungsmöglichkeiten und Regelungen sind zu individuell.

Im Falle einer Möglichkeit zur Einmalauszahlung ist der frühst mögliche Zeitpunkt ist gesetzlich geregelt.
bei Vertrag vor 2012 ab 60. Nach 2012 ab 62.

In der Privatier Phase mit wenigen zu versteuernden Einkünften ist es meist konkurrenzlos attraktiv die Einmalauszahlung nach 5tel Regelung zu wählen wie von @porthos erwähnt.

Die Prämie müsste als "außerordentliche Einkünfte" gekennzeichnet werden.

Bei der Direktversicherung sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich steuerfrei. Fragen, ob ein Teil der Prämie dort eingezahlt werden kann (Ausschöpfung der 8%, wenn noch Spielraum ist). Sozialversicherungsfrei sind jedoch nur 4 % der Beitragsbemessungsgrenzen. Hinweis: Nachher wird bei gesetzlich versicherten Rentnern auf Auszahlungen der volle Satz der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben (der Freibetrag ist relativ niedrig). Die werden sich in Zukunft erhöhen.

Zusätzliche Einzahlungen bei der betrieblichen Altersvorsorge machen eine Anpassung der Versicherungsverträge notwendig.

Nach Abzug eines steuerfrei eingezahlten Anteils in die betriebliche Altersvorsorge wäre noch ein hoher Betrag übrig. Auf diesen Betrag kann die 5tel Regelung angewendet werden.

Oder eben 5tel Regelung für den ganzen Betrag.

(Ohne Gewähr)