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Das Dispositionsjahr

Hallo zusammen,

soviel ich weiss gibt es hier im Forum doch einige, die wie ich in den 50-gern sind und so langsam Richtung Privat-Finanziertem Vorruhestand schauen.

Mich würde mal interessieren, ob und wenn wie ihr die Möglichkeiten des Dispositionsjahrs nutzt.

Bei richtiger  Ausnutzung spart man ja nicht nur Steuern ( z.b für Abfindung oder Gehalt , je nach Startdatum) , im optimalen Fall, d.h. wenn ich im Dispositionsjahr 58 werde, kommen auch noch 6 Monate extra Arbeitslosengeld  ( und KV Zuschuss) dazu und umgehe im besten Fall noch die Sperrfrist. D.h. alles zusammen bringt knapp 20.000 Euro zusätzlich zur Steuerersparnis.

Hallo,

Ich selber habe damit keine Erfahrung, sondern habe das anders gestaltet. Sieh mal auf der Seite Der Privatier (habe nichts damit zu tun, nur zufällige namensgleichheit), dort ist alles beschrieben.

Zitat von Privatier am 30. Juli 2020, 14:21 Uhr

Hallo,

Ich selber habe damit keine Erfahrung, sondern habe das anders gestaltet. Sieh mal auf der Seite Der Privatier (habe nichts damit zu tun, nur zufällige namensgleichheit), dort ist alles beschrieben.

genau, auf dieser Seite wird das im Detail erläutert. Ich werde mir diesen Weg jedenfalls offen halten. Meine Kündigung zum 31.10 ist eingereicht, danach ein Jahr Dispositionsjahr eingeplant. Danach werde ich mich arbeitslos melden. Normalerweise sind dann 2 Jahre ALG1 drin bei >55. Der Anspruch bleibt dann übrigens ab Bewilligung für 4 Jahre bestehen und man kann sich immer wieder ab- und anmelden, falls man mal was Nettes Kleineres gefunden hat. Mal sehen.

>55 Jahre = max. 1,5J Bezugsdauer

Zitat von Muslime_Frugi am 31. Juli 2020, 16:21 Uhr

>55 Jahre = max. 1,5J Bezugsdauer

Nein, eben nicht. Bei >55  besteht gru dsätzlich ein Anspruch auf 2 Jahre ALG1. Bei eigener Kündigung, provozierter Kündigung durch den AG, Auflösungsvertrag u.ä. kommt es dann zur Kürzung um 6 Monate (also 1,5 Jahre). ABER: wenn man ein sogenanntes Dispositionsjahr einlegt, d.h. dass zwischen Vertragsbeendigung und Antragstellung auf ALG1 genau ein Jahr liegt, entfällt diese 6Monatskürzung. Nachzulesen ist dies auf der Seite http://www.der-privatier.com, Kapitel 9.3.2.10

Ich finde im Internet die Info 55 Jahre = 18 Monate alg 1

Hi Vision 2020

Kürzung ist immer 25%. Also bei 2 Jahren richtigerweise 6 Monate bei verschuldeter Arbeitslosigkeit.

Staffelung wie folgt lt. HP AfA:

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Hier nochmal Stand Juni 2020.

https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/

Zitat von Privatier am 4. August 2020, 21:03 Uhr

Ich finde im Internet die Info 55 Jahre = 18 Monate alg 1

Sorry, hatte mich vertan. Die 2 Jahre gelten ab 58 Jahre. Der Rest stimmte aber schon.

Zitat von Muslime_Frugi am 4. August 2020, 21:08 Uhr

Hi Vision 2020

Kürzung ist immer 25%. Also bei 2 Jahren richtigerweise 6 Monate bei verschuldeter Arbeitslosigkeit.

Staffelung wie folgt lt. HP AfA:

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Hier nochmal Stand Juni 2020.

https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/

Das dachte ich auch immer. Aber auf der Seite der-privatier.com wird ein Weg aufgezeigt, die Kürzung zu vermeiden.

Ja, über das Disposotionsjahr. Damit kann man auch in die nächst günstige Altersstufe rutschen.