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CO2-Abgabe: Die CDU ist ab sofort für Vermieter (13% der Wähler) nicht mehr wählbar

Bisher war die CDU eine bürgerliche Partei. Wer es zu etwas gebracht hatte, wer Steuern zahlte und sich als "Leistungsträger" ansah, für den war die CDU die richtige Partei. Zu dieser bürgerlichen Mitte gehört auch ein Großteil der Vermieter. Für sie ist die SPD die Partei der Arbeitnehmer und insbesondere auch die Partei der Mieter, also der Schwächeren, die auf soziale Leistungen angewiesen sind. Mit Sicherheit wählten Vermieter bisher eher die CDU als die SPD. Manche wählten sicher auch die FDP - aber das ist eher die Partei der Selbständigen und Unternehmer.

Aber nun ist das vorbei. Die CDU stimmte mit der SPD (und den Grünen und der Linkspartei) für eine "paritätische" Verteilung der CO2-Steuer bei Heizung und Warmwasser. Auf Deutsch: Die Vermieter sollen jetzt die Hälfte der CO2-Steuer der Mieter für Heizung und Warmwasser zahlen. Den knapp 4 Millionen Vermietern wird also jetzt mal eben ab 2021 rund 500€ pro Mieter pro Jahr und ab 2025 sogar 1.000€ pro Jahr von der Nettomiete abgeknöpft.

Das zentrale Argument: Die Vermieter hätten es in der Hand, Co2-Steuer-günstigere Anlagen zu installieren oder die Häuser zu dämmen und seien dazu bisher nicht motiviert! Schon das zeugt von wenig Sachverstand. Der Mieter sieht immer seine Gesamtbelastung inklusive Betriebskosten. Die frisst ja einen bestimmten Teil seines monatlichen Budgets. Die Betriebskosten haben somit Einfluss auf die Nettomiete, die der Markt hergibt. Denn je mehr der Mieter Betriebskosten zu zahlen hat, desto weniger verbleibt für die Nettomiete. Also ist der Vermieter sehr wohl daran interessiert, eine von den Betriebskosten her günstige Wohnung anzubieten.

SPD und CDU nehmen praktisch an, dass die Preise für die Wohnungen gesetzlich geregelt sind. Das sind sie aber nur in angespannten Märkten. Nur da gilt die Mietpreisbremse. Der normale Markt richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Der Vermieter kann bei Neuvermietung diejenige Miete nehmen, die der Markt ermöglicht. Und er kann Staffelmieten vereinbaren und Erhöhungen automatisch an den Lebenshaltungsindex knüpfen und so die Marktmiete auch fortschreiben.

Und in diesen freien Märkten, die langfristig Maßstab sein sollten, sind energieintensive Wohnungen weniger begehrt und müssen damit (praktisch um den Unterschied bei der CO2-Steuer) billiger sein. Also ist der Vermieter sehr wohl an niedrigen Betriebskosten interessiert.

Und was ist mit den Sozialwohnungen? Bisher dachten viele, hier unterstützen die Vermieter diese preisgünstigen Wohnungen aus den Einnahmen aus den "frei finanzierten" mit hoher Miete. Das ist aber falsch. Sozialwohnungen werden durch einen vom Staat gezahlten Mix aus Pauschalen, zinsgünstigen Krediten und monatlichen Zuzahlungen bezuschusst. So erhält der Vermieter eine "Kostenmiete", in der eine Eigenkapitalverzinsung, die Verwaltung, der eventuelle Mietausfall und alle Kosten enthalten sind. So werden für ihn die Wohnungen rentabel. Darauf hat er bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel vertraut. Diese Vermieter werden als erste sagen: "So geht es nicht, die neue CO2-Belastung muss vom Staat erstattet werden."

Und auch die anderen Vermieter werden den Rechtsweg in den Blick nehmen. Das BGB § 556 verweist auf die Betriebskostenverordnung. Hier müsste der Gesetzgeber rechtssystematisch eingreifen und dem Vermieter die CO2-Steuer anteilig belasten. Aber ist es mit dem Eigentumsrecht vereinbar, in Millionen laufende Verträge derart zu Lasten einer Partei enteignungsgleich einzugreifen? Morgen könnte beschlossen werden, dass der Lebensmittelhandel einen Teil der CO2-Steuer für die Anfahrt des Bürgers zu tragen hat. Er könnte ja sein Filialnetz vergrößern und dadurch den Anfahrtweg reduzieren.

Die Mieter können also auf dieses Gesetz nicht vertrauen. Sie müssen ähnlich wie die Berliner beim Mietendeckel das Geld für eine Nachzahlung zurücklegen.

Viele Politiker sind eben keine Kaufleute  sie schielen nach der Mehrheit der Bevölkerung - und das sind nun mal nicht Vermieter sondern Mieter.

Aber auch hier kann zumindest die CDU nicht rechnen: Wir haben 60 Mio. Wahlberechtigte. Von unseren Haushalten sind 3,9 Millionen Vermieter. Pro Haushalt haben wir 2 Bewohner. Das sind also 7,8 Mio betroffene Vermieter. Und damit sind es 13% der Wähler. Die CDU will offensichtlich dieses Potential riskieren, um die Mieter zu poussieren. Das wird die CDU spüren, es wird ihr auf die Füße fallen, die FDP wird sich die Hände reiben.

Als Vermieter und Mieter bin ich mir nicht so sicher, wie gut oder schlecht ich das finde.

Ziemlich wahrscheinlich gehen wir da eher mit einem Plus raus, die Heizkosten sind bei unserer gemieteten Wohnung höher, als beim vermieteten Objekt, und bei der Vermietung sollte man das auch steuerlich geltend machen können. Besser wäre eigentlich, wenn der Vermieter die CO2-Steuer komplett übernehmen müsste...

Im Detail wäre interessant, wie das bei Fernwärme wäre. Da bräuchten eger die Stadtwerke einen Anreiz, CO2 einzusparen, da bin ich als kleiner Vermieter genauso machtlos, wie ein Mieter. Wäre jedenfalls nett, wenn man den Anreiz nur bei Akteuren setzen würde, die da auch agieren können, bei Fernwärme ginge das schlecht.

Wie wäre das z.B Warmwasser-Gasthermen, bei denen die Abrechnung über den Mieter läuft. Schickt dann der Mieter eine Rechnung an den Vermieter?

Ich sage mal: Sowas nervt, aber davon geht die Welt nicht unter, CO2 muss ja irgendwie eingespart werden, und Vermieter haben wirklich keinen großen Anreiz, Heizungen gegen effizientere zu tauschen. Und Mieter haben selbst ja immer noch den größten Anreiz, Energie einzusparen, weil sie den überwiegenden Teil der Energiekosten tragen.

 

Zitat von n am 13. Mai 2021, 9:53 Uhr

Ich sage mal: Sowas nervt, aber davon geht die Welt nicht unter, CO2 muss ja irgendwie eingespart werden, und Vermieter haben wirklich keinen großen Anreiz, Heizungen gegen effizientere zu tauschen. Und Mieter haben selbst ja immer noch den größten Anreiz, Energie einzusparen, weil sie den überwiegenden Teil der Energiekosten tragen.

 

Ich las hierzu gerade einen Gastbeitrag des Ökomoms Daniel Stelter im Focus. Er wirft der Regierung vor, sie könne nicht rechnen. Der Vermieter muss bei der Nettomiete einen Nachlass gewähren vom zutreffenden Wert des Mietpreisspiegels, wenn seine Heizung nicht effektiv ist. Nun soll er außerdem noch die Hälfte der CO2-Steuer zahlen, wird also doppelt belastet.

Und wenn der Vermieter alles getan hat, was ihm möglich ist, soll er trotzdem die Hälfte bezahlen?

Die Welt geht zwar nicht unter, aber es ist ein Gesetz, gegen das mit Sicherheit vorgegangen wird. Haus und Grund will es rechtlich prüfen lassen. Da können die Mieter wie beim Deckel in Berlin schon mal sparen, um ggf. die Nachzahlung leisten zu können, wenn in vier Jahren ein Urteil kommt.

Denn einfach mit einem Gesetz Millionen Verträge zu Lasten der Vermieter zu ändern. Und dabei werden alle Mieter begünstigt, auch wohlhabende, die gleichzeitig Vermieter sind. Und Kleinanleger belasten, die mit der Miete ihre schmale Rente aufbessern und das zu Gunsten deren doppelverdienenden Mieter mit schon optimierter Heizung?

 

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... wartet einmal ab, was demnächst noch auf die Vermieter zukommt.

Bereits beschlossen:

.: Gebühren für Kabelanschluss können demnächst nicht mehr auf die Betriebskosten umgelegt werden.

.: Sanierungskosten können nur noch zu 8% (zuvor 11%) umgelegt werden.

.: Kappungsgrenze bei der Umlegung von Sanierungskosten (und jetzt kommt es) wobei keine prozentualen Werte bei den Kappungsgrenzen sondern absolute Werte festgelegt wurden (max. 3 EUR/qm und Monat bzw. nur 2 EUR bei Mieten unter 7 EUR/qm und Monat innerhalb von 6 Jahren).

Wie kann man absolute Werte angeben und dann noch über so einen Zeitraum?

Durch die permanent überdurchschnittlich teurer werdenden Handwerkerleistungen und Kosten für Baumaterialien sowie die Ausweitungen der baurechtlichen Auflagen sind die Beträge der Kappungsgrenze ganz schnell verpufft.

In Arbeit:

.: Mieter sollen die Möglichkeit bekommen, E-Autos am Haus aufzuladen; es sind also Ladesäulen zu installieren und Plätze dafür bereit zu stellen. Da das bei vielen Mehrfamilienhäusern gar nicht geht, wird die Politik sich sicher etwas einfallen lassen, so dass Vermieter anderweitig die Möglichkeiten zum Aufladen schaffen müssen.

.: Treppenhausreinigung soll demnächst nicht mehr auf die Betriebskosten umgelegt werden können, da dies dem Mieter ja "aufgezwungen" wird, wo er das doch auch selber machen kann. Dass das am Ende zu Streit zwischen den Mietern und verdreckten Hausfluren führen wird (gerade deshalb werden ja von Vermieterseite Firmen für die Treppenhausreinigung beauftragt): Egal.

Womit ich persönlich für die Zukunft rechne:

.: Die Grundsteuer wird ebenfalls von der Liste der umlegbaren Betriebskosten gestrichen (frei nach der Argumentation dass das Grundstück ja nicht dem Mieter gehört).

.: Die Spekulationsfrist von 10 Jahren wird abgeschafft werden.

@chris-hl
Ich finde 8% bezogen auf die Modernisierungskosten bei den heutigen Zinsen sind noch gut. Unsere Erfahrung neue Fenster z. B. 85€ je qm Wohnfläche, das ergibt 0,56€ je qm monatlich. Vielleicht noch etwas weniger, wenn man ersparte Reparaturkosten abzieht. Da kann man noch einiges tun, bis man 2 oder 3€ wegen Modernisierung erreicht.

Mit den E-Autos wird es kniffelig. Aber wie ich schon postete, alle Aktivitäten, den Vermieter zusätzlich einfach zu belasten, landen vor Gericht. Das ist ja auch der Grund, dass die Grundsteuer weiterhin umlegbar ist.

Die 10-Jahresfrist wird aus einem simplen Grund nicht kippen: Wer umschichtet oder umzieht, der hat ja auch gestiegene Einstandspreise. Die Eigennutzer würden also nicht verkaufen sondern nicht umziehen oder vermieten. Außerdem würden sie lauthals protestieren, und wir haben 50% Eigentümer. Vermieter würden nicht mehr verkaufen. Die Folge: Steuermindereinnahmen. Dann doch lieber die Grunderwerbsteuer kassieren, die ist schon frech genug und soll auch die Preisentwicklung besteuern. Sie wird ja auf den gesamten Preis genommen und nicht nur auf den Preiszuwachs.
Aber richtig: Ein Restrisiko bleibt - besonders, wenn es ja nur die bösen Vermieter trifft mit ihrem "leistungslosen Einkommen". Dann behält man eben seine Immobilien, vermietet sie und beleiht sie, wenn man Liquidität benötigt.

Für mich ist seit Jahren klar geworden, dass nur eine Partei für z.B. Vermieter, generell auch alle Leistungsträger und gegen weiter ausufernde Steuern/Abgaben eintritt:

Die FDP. Früher fand ich manche Ansätze nicht sozial genug, nach einigen Jahren Arbeit als Abgabenträger und mehr Wissen über Steuern und Altersvorsorge denkt man da ganz anders...

Die CDU hat (leider) eh keine Inhalte mehr, klar wäre Grün-Links noch schlimmer und ich würde vielleicht auswandern, aber eine starke FDP ist die einzige Lösung in meinen Augen.

Zitat von FredFinanzFuchs am 13. Mai 2021, 16:38 Uhr

Die 10-Jahresfrist wird aus einem simplen Grund nicht kippen: Wer umschichtet oder umzieht, der hat ja auch gestiegene Einstandspreise. Die Eigennutzer würden also nicht verkaufen sondern nicht umziehen oder vermieten

Da muss ich Dich korrigieren:

Selbst genutzten Wohnraum kann man ja verkaufen ohne den "Spekulationsgewinn" bzw. Inflationsausgleich zu versteuern!

Und als bad practice-Beispiel haben wir ja schon die Abschaffung der Spekulationsfrist bei Aktien...
(war ja erst 6 Monate, dann 1 Jahr, jetzt unendlich)

@exit-tbd: Ja, das könnte kommen: Selbst genutzter Wohnraum spekulationssteuerfrei, vermieteter steuerpflichtig. Wir haben ja jetzt schon einen Unterschied: Vermieteter 10 Jahre Spekulationsfrist,

selbst genutzter Wohnraum 2 Jahre bzw. laut BFH, Az. IX R 10/19 mindestens:

"Vielmehr liegt die gesetzlich geforderte Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzecken also bereits auch dann vor, wenn sie

  • im Veräußerungsjahr zumindest am 1. Januar,
  • im Vorjahr durchgehend und
  • im Vorvorjahr zumindest am 31. Dezember"
    bestanden hat."

Also bei Mehrfamilienhäusern greift die Steuer.

@desty: Ja richtig, jetzt bei der Diskussion des neuen §250 mit dem "Umwandlungsverbot" war Daniel Föst (FDP) es, der gegenhielt. Auch die CDU war umgefallen, nachdem man eine "Kleinanlegerklausel" eingebaut hatte nach der jedes Land entscheiden kann, ob das Gesetz erst ab 3 oder ab 15 Wohnungen gelten soll. Die AfD war auch gegen den §250, aber die wird ja ignoriert. Es lohnt sich manchmal, die Bundestagsprotokolle zu lesen (hier ab Seite 29151).

Zur Rolle der CDU: Olaf Scholz verkaufte das gestern (im Interview mit Frau Baerbock im RBB) als seinen Erfolg - war wohl ein Anliegen der SPD, die die Abgabe zu 100% von den Vermietern zahlen lassen wollte. Die CDU wehrte sich wohl zwei Jahre dagegen, das mit der 50/50-Lösung ist also ein Kompromiss.

In der Sache: Ich wohne hier in einem ziemlich heizbedürftigen Altbau zur Miete, im Keller steht eine alte alte Ölheizung- würde die Immobilie mir gehören, würde ich schon schauen, was man machen kann - Pellets, Hackschnitzel, Kraftwärmekopplung, Erdwärme... Aber es ist halt wirklich so, dass ein Vermieter überhaupt kein Interesse daran hat, irgendwas in die Richtung zu machen - die  geteilte CO2-Abgabe würde daran zwar auch nicht viel ändern - bei 3000l Heizöl/Jahr würden für den Vermieter erstmal etwa 10€ im Monat anfallen, 2025 dann 20, das allein wird nicht als Anreiz auch nicht reichen - aber es ist nicht ganz willkürlich, wenn Vermieter zumindest anteilig herangezogen werden.

Die alte Ölheizung kann durch was Neues ersetzt werden, 8% auf die Investition kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Das sollte ihn eigentlich motivieren, eine so hohe Rendite bekommt man heute kam, und er macht sein Haus für Mieter attraktiver. Manchmal gibt es auch öffentliche Mittel des Landes.

Die Heizkosten gehören zu den Betriebskosten und es kann rechtlich nicht bei laufenden Verträgen das plötzlich zu Lasten der Vermieter geändert werden. Der Gesetzgeber kann das für die Zukunft so regeln. Dann kann der Vermieter das in seine Nettomiete einpreisen.

Aber bei einer zukünftigen Regelung stellt sich die Frage: Was passiert, wenn der Vermieter alles Erdenklich gemacht hat? Muss der Mieter das dann wieder zahlen?

Und was ist mit Neubau? Und was ist bei Sozialwohnungen? Da wird eine Kostenmiete genehmigt. Wenn der Vermieter das übernimmt, dann wird er die Nettomiete erhöhen dürfen. Und das wäre dann keine Gleichbehandlung. Denn andere Vermieter werden argumentieren, warum sie schlechter gestellt werden sollen als Vermieter von Sozialwohnungen.

Alles alles noch unausgegoren und rechtsunsicher.

Zitat von FredFinanzFuchs am 19. Mai 2021, 13:04 Uhr

Die alte Ölheizung kann durch was Neues ersetzt werden, 8% auf die Investition kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Das sollte ihn eigentlich motivieren, eine so hohe Rendite bekommt man heute kam, und er macht sein Haus für Mieter attraktiver. Manchmal gibt es auch öffentliche Mittel des Landes.

Das war mir gar nicht bewusst - man dankt für den Hinweis. Hatte da eher Dämmung im Hinterkopf. Also hätte er eigentlich schon ein Interesse, irgendwie will die Gesellschaft hier trotzdem nicht, möglicherweise wird auch nur der Aufwand gescheut. Vielleicht motivierte diese Regelung ja... irgendwann wird die Heizung ja ohnehin getauscht werden müssen, wenn ich mir davor wegen Ausfällen regelmäßig einen abfriere, und getauscht wird, weil die alte zu störungsanfällig war, lasse ich das nicht als Modernisierung durchgehen...

Der große Wurf scheint diese Regelung um die CO2-Abgabe insgesamt nicht zu sein, dafür wirft sie schon zu viele Fragen auf- schreibe das jedenfalls eher der SPD zu, als der Union. Und auch wenn man es der CDU anrechnen, bzw. anlasten wollte: Irgendeine Kröte muss man wohl bei jeder Partei schlucken, das würde zu den Dingen gehören, die ich tolerieren könnte.

@namir Der Vermieter kann natürlich auch dämmen. Dafür kann er ebenfalls 8% auf den Mieter umlegen. Das ist allerdings gedeckelt: Maximal 3€/qm und bei Mieten unter 7€ nur 2€/qm alles innerhalb von 6 Jahren. Er wäre also auch interessiert zu dämmen. Bezogen auf eine 80qm-Wohnung könnte er mit einer Investition von 36.000€ einen Ertrag von jährlich 2.880€ erzielen - und mit 36.000€ kann man für Heizung und Dämmung schon viel tun.

Die Argumentation: "Der Vermieter ist nicht motiviert" - ist nur eine Schutzbehauptung, um ihn zu belasten.

Das GEG-Gesetz schreibt außerdem vor, dass z. B. 30 Jahre alte Heizkessel ausgetauscht werden müssen. Auch das wäre für den Gesetzgeber eine Stellschraube, um den Vermieter zu zwingen zu dämmen oder energiesparender zu heizen. Parallel könnte er es durch zinslose Darlehen fördern (dafür müsste dann die Modernisierungsumlage reduziert werden).

Aber man will den Mietern besonders in den Großstädten "was Gutes tun", man will ihnen ein Wahlgeschenk machen. Und nachdem nun wohl klar ist, dass man ihnen nicht die Grundsteuer ersparen kann, kam diese neue Idee. Und die CDU wollte sich nicht sträuben, um nicht als Mieterfeind dazustehen. Aber sie verdirbt es mit den Vermietern. Und vor allem: Sie beschädigt ihren Ruf bezüglich Wirtschaftskompetenz. Und sie ist auch noch so dumm, ein Gesetz mitzugestalten, dass dann rechtlich scheitern kann und die Mieter müssen dann (nach der Wahl) Nachzahlungen leisten a la Berlin.

Als Vermieter kann ich nur sagen: es ist mir xxxxxxegal.

Wie beim fragwürdigen Bestellerprinzip, wo die meisten Makler angefangen haben, mir statt den Mietern die Rechnungen zu schicken, wird das Nettoergebnis nur eine allgemeine Mietpreiserhöhung sein, um die Kosten nachzuholen.

"Es muss sich alles ändern, damit alles so bleibt wie es ist." (aus dem Roman "Der Leopard")

CDU nun doch weiterhin für Vermieter wählbar.

Heute in der WamS auf Seite 3: Die Vermieter werden die Kosten nicht mittragen müssen. Damit wird konkret, was sich in der FAZ schon angedeutet hat: Die Mieter werden die CO2-Kosten tragen müssen, denn sie haben den größten Einfluss auf ihre Heizkosten...