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Besteuerung Aktion Gewinne

Hallo an alle,

erst mal danke für diese Platform. Ich habe viele nützliche Informationen hier gefunden. Jedoch habe ich eine spezielle Frage.

Die Besteuerungsbeispiele gehen immer von einem regelmäßigen Einkommen aus. Sprich Dividenten oder schritweise auflösung von Depos usw. Wie ist es aber wenn man mit Aktien handelt. Sprich man sieht eine gelegenheit, macht z.b 10.000€ gewinn an einem Monat. Dann wieder ein Monat kein Gewinn. Oder an manchen Monaten viel mehr da man täglich tradet und Gewinne generiert. Durch den Aktien Broker wird automatisch die Steuer abgezogen. Ende des Jahres kann ich meine Steuerklärung machen und die "Günstiker Prüfung" wieder ein Teil zurück holen. Dies geht aber nur bei einem betrag unter 4.340 € im Mona. Gilt das auch kummuliert über das Jahr oder nur wenn wirklich jeden Monat unter 4.340 € eingenommen wurden? Also 12*4.340 €=52.080€ Im Jahr.

Ich würde mich freuen wenn jemand schon darin Erfahrung hat. Ausgangsbasis ist natürlich das man kein Job neben bei hat und nur mit seinem Kapital arbeitet.

Vielen Dank schon mal

Hallo Freemann2020,

dann versuche ich mal das etwas zu ordnen. Grundsätzlich werden bei Verkauf von Aktien von deiner depotführenden Bank (in Deutschland) bei Veräußerungsgewinnen sofort Kapitalertragssteuer (25%) und Solidaritätszuschlag (5,5% der Kapitalertragssteuer) an das Finanzamt abgeführt. In Summe sind das damit 26,375% Abzüge, die sofort auf den Gewinn fällig werden. Das Verfahren ist das gleiche wie bei Dividendenausschüttungen.

Weiterhin führt die Bank noch sog. Gewinn- und Verlustrechnungstöpfe aufs Kalenderjahr bezogen, hier werden Gewinne und Verluste der unterschiedlichen Kapitalerträge gegeneinander gerechnet. Es kann also vorkommen, dass man innerhalb eines Kalenderjahres sowohl Steuern zahlt als auch Steuern wieder zurück erhält, wenn man zuvor Verluste realisiert hat und danach wieder Gewinne macht. Zu beachten sind hier auch die unterschiedlichen Töpfe nach Einkommensarten, Aktien und Fonds (auch ETF) werden unterschiedlich behandelt und haben eigene Töpfe die nicht miteinander verrechnet werden.

Aus steuerlicher Sicht sind nur die Summen der Kalenderjahre maßgeblich. Die sog. Günstigerprüfung ist dann relevant, wenn der persönliche Steuersatz aus zu versteuerndem Einkommen unter 25% liegt. In diesem Fall würde das das Finanzamt prüfen und im Rahmen des Einkommensteuerbescheids die Differenz zur bereits gezahlten Kapitalertragssteuer erstatten.

Die o.g. Zahlen (4340 €) sagen mir ad hoc nichts, scheinen mir aber in diesem Kontext falsch zu sein.

VG Conway

 

Zitat von freeman2020 am 28. Februar 2020, 17:43 Uhr

... Dies geht aber nur bei einem betrag unter 4.340 € im Mona. Gilt das auch kummuliert über das Jahr oder nur wenn wirklich jeden Monat unter 4.340 € eingenommen wurden? Also 12*4.340 €=52.080€ Im Jahr....

Woher stammt denn diese Info? Der Veranlagungszeitraum der Steuer bezieht sich für gewöhlich auf ein Kalenderjahr. Es ist völlig egal in welchem Monat du welche Einkünfte oder Verluste gemacht hast. Der Gesamtsaldo per 31.12. zählt. Eine Günstigerprüfung lohnt sich bis zu einem Gesamteinkommen von etwa 55.000 EUR im Jahr. Oberhalb zahlst du mindestens 25% Steuern und du wirst daher nichts mehr erstattet bekommen. (Das kann aber im Einzelfall abweichen, je nachdem wie hoch deine abzugsfähigen Kosten sind.)