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Besser spät als nie

Hallo,

ich bin definitiv Späteinsteigerin und noch völlig Anfängerin. Aber besser spät als nie. Ich bin 58 Jahre alt, habe einen bald 17-jährigen Sohn und zwei Kater. Vor wenigen Tagen habe ich meine Abfindungsvereinbarung unterschrieben und werde ab 08/20 ohne Job  sein. Mein Renteineintrittsalter wäre 04/28, aber bis dahin reicht die Abfindung definitiv nicht. Aber die Abfindung reicht bis zu meinem frühestmöglichen Renteneintritt. Der wäre 10/24. Dies wäre aber mit lebenslangen großen Abschlägen verbunden.

Ich habe Alles durchgerechnet, das Budget des kompletten letzten Jahres genommen, inkl. sämtlicher Barabhebungen, Kreditkartenbeträge, Sonderzahlungen wie Brille usw, denn man sollte auf unvorhergesehene Finanzbrocken wie Brille vorbereitet sein. Diese Kosten habe ich durch 12 geteilt und so meinen monatlichen Bedarf ermittelt.Und der ist definitiv zu hoch.

Mein Ziel ist es, dass ich mit der Abfindung, ohne Einbuße an Lebensqualität bis zu meiner regulären Rente hin komme und so keine Abzüge habe. Außerdem finde ich das Konzept super, nicht ständig Kauflösungen zu finden, sondern z. B. was zu reparieren, zu tauschen usw. Mir geht die Überkonsumiererei und Wegwerferitis auf den Keks und es schadet der Umwelt.

Mein zweites Ziel ist es, meinem Sohn Informationen an die Hand geben zu können, wie er als Frugalist leben kann. Ich war neulich überrascht, als ich von einem Kollegen hörte, der mit 40 Jahren kündigen konnte, um von seinem Ersparten zu leben. Das will mein Sohn auch erreichen, weil er die Vorstellung ätzend findet, bis zum 70. Lebensjahr arbeiten zu müssen und das kann ich sehr gut verstehen. Ich bin auch not amused, dass ich bis zum 66. Lebensjahr arbeiten müsste, nicht weil die Arbeit gefällt, sondern weil man die Zeit abreißen und Geld verdienen muss. Aus dem System will ich raus und mein Sohn will es besser machen als ich und schon früher die Reißleine ziehen können.

Es geht aber nicht nur darum, auszusteigen und Fensterkitt zu futtern, sondern um dann ein zufriedenes, erfülltes Leben zu führen. In Finanzanlagen bin ich leider eine Niete und hoffe auf Tipps. Dafür kenne ich einige Tipps i. S. Haushalt und hoffe, dass ich so auch was Brauchbares zu diesem Forum beitragen kann.

Viele Grüße

Moya

In einem anderen Thread hast Du beschrieben, dass Du sowohl Deine Abfindung als auch ALG I in die Rechnung einfließen lässt, was mich etwas stutzig macht - denn Du bekommst idR kein ALG I, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Zudem wird die Einkommensteuer (ESt) im Jahr 2020 für Deine gesamten Einnahmen fällig, d.h., das Finanzamt summiert Dein Jahreseinkommen aus 8 Monaten Gehalt plus Abfindung und berechnet auf der Basis Deine ESt.

Wenn Du also davon ausgehst, dass Deine Abfindung nach Steuern für 4 Jahre reichen soll ... dann müsste das schon ein hübsches Sümmchen sein. Wenn das noch 3,5 Jahre länger bis zum regulären Renteneintritt reichen und auch noch die Verluste aus verlorenen Rentenpunkten ausgleichen soll, logischerweise noch deutlich mehr.

Wenn Du nicht schreiben willst, wie hoch die Abfindung absolut ist, kannst Du es ja in Monats- oder Jahresgehältern angeben.

Moya,

vielleicht wäre für dich zusätzlich auch die Seite https://der-privatier.com/ interessant.

Wie man steuersparend mit Abfindungen umgeht erfährst du hier: http/www.abfindunginfo.de/author/thomas-schulze-2/

Empfehlenswert ist z.B. im Jahr der Abfindungszahlung aus steuerlichen Gründen weder eine bezahlte Arbeit aufzunehmen und auch kein ALG1 zu beziehen, wenn möglich.

Zusätzlich habe ich 2 gebrauchte Photovoltaikanlagen gekauft, damit ich durch das Investment meine Abfindungshöhe durch den "Investiotionsabzugsbetrag" künstlich klein rechnen konnte und dadurch fast der komplette Abfindungsbetrag steuerfrei wurde.

@MFZ73:

Es stimmt, ich hätte mörder hohe Steuerzahlungen, wenn die Abfindung 2020 bezahlt werden würde, aber ich habe vereinbart, dass ich die Abfindung erst 01/21 bekomme. Das spart dann einiges an Steuern. Sie ist übrigens vererbbar. Sollte mir zwischenzeitlich also was passieren, wäre mein Sohn wenigstens finanziell abgesichert.

Ich habe mir das Ganze vom Steuerberater ausrechnen lassen, auch mit ALG I, welches bei mit 67 % betragen würde, weil ich noch einen Sohn zu versorgen habe. Und ja, die Abfindung ist deutlich höher als die üblichen Abfindungen.

Die ALG-I-Sperre kann man umgehen. Man muss sich dazu mind. 3 Monate vor Beschäftigungsende arbeitslos melden und der AG muss das Ganze so verfassen, dass die Abfindung nicht meine Idee war und das machen sie. Es ist tatsächlich so, dass die Firma Arbeitsplätze abbauen muss und im kommenden Jahre wird's nochmal gewaltig scheppern. Nur gibt's dann einen Abfindungstopf für die Betroffenen, d.h. die Abfindungen sind dann gedeckelt.

In diesem Jahr muss ich also nur die Differenz zwischen ALG I und dem bisherigen Netto überbrücken. Dazu noch ein fahrbarer Untersatz. Fahrrad tut's leider hier auf dem Land nicht. Die Verkehrsanbindung ist unterirdisch und leider sehr unzuverlässig. Außerdem besuche ich das Abendgymnasium und da käme ich leider nicht mit Öffis zurück. Ich müsste im Gymi mein Zelt aufschlagen. Ich weiß nicht, ob das genehmigt wird. 😂

Ich habe die Problematik, dass ich mit der Abfindung nicht die Differenz einer verfrühten Rente ausgleichen kann. Also versuche ich, dass ich möglichst über das Mindest-Renteneintrittsdatum hinaus keine Rente beantragen muss, sondern noch von der Abfindung leben kann. Auf der anderen Seite habe ich zu dem Zeitpunkt schon eine sehr schöne Rente (1900 €), aber eben derzeit noch hohe Fixkosten z. B. Miete netto über 900,-- €. Das haut rein. Und offenbar habe ich einen prassigen Lebenswandel, wenn ich vergleiche, mit wie wenig Geld ihr auskommt. 🙈

Ich habe gesehen, dass ihr eine Ecke habt, in der man seine Kosten auflisten kann. Das mach ich dort mal. Da gibt es reichlich Sparpotenzial, bei mir, nicht in der Ecke.

@Birk35:

Danke für die Tipps. Ist es möglich, dass ich die ALG-I-Leistungen nur bis 12/20 beziehe, in 2021 diese Leistungen "abbestelle" und erst wieder in 2022 ALG I beziehe? Irgendwo hatte ich gelesen, dass man im Zeitraum von vier Jahren seine Ansprüche geltend machen kann. Photovoltaikanlagen kann ich mir leider keine an die Mietwohnung schrauben. Ich hätte noch eine halbe Immobilie in München, aber dort hat meine Stiefmutter Wohnrecht auf Lebzeit, also kann ich schlecht darauf spekulieren.

 

 

 

 

Moin Moya,

hast du bedacht, dass du dich dann auch selbst krankenversichern musst, wenn das ALG1 ausläuft?

Eine mögliche Lösung wäre, dir einen 451€ Job zu suchen. Da kommen nicht nur 451€ rein, sondern du sparst auch die Beiträge für die Krankenversicherung.

Ach ja... auf eine Immobilie mit Wohnrecht muss man nicht spekulieren; man kann die auch einfach verkaufen. Ist ein bischen schwieriger als eine (ganze) unbelastete Immobilie und es wird ein fiktiver Mietwert abgezogen... aber grundsätzlich geht das schon. Vielleicht helfen jetzt xx.000 mehr als in X Jahren das doppelte.

Zitat von Moya am 2. Januar 2020, 18:33 Uhr

@Birk35:

Danke für die Tipps. Ist es möglich, dass ich die ALG-I-Leistungen nur bis 12/20 beziehe, in 2021 diese Leistungen "abbestelle" und erst wieder in 2022 ALG I beziehe? Irgendwo hatte ich gelesen, dass man im Zeitraum von vier Jahren seine Ansprüche geltend machen kann. Photovoltaikanlagen kann ich mir leider keine an die Mietwohnung schrauben. Ich hätte noch eine halbe Immobilie in München, aber dort hat meine Stiefmutter Wohnrecht auf Lebzeit, also kann ich schlecht darauf spekulieren.

Ja, du kannst dich immer von ALG1 wieder abmelden, egal ob mit oder auch ohne Arbeit. Das mit den 4 Jahren ist ok. Auf die KV Versicherung musst du halt achten.

Die von mir gekauften PV Anlagen sind so groß, da wären mind. 6 EFH voll. Ich habe die gebraucht auf Werkshallen gekauft. Gebraucht deshalb, weil der Ertrag/kW durch die EEG etwa 8x so hoch ist als im Vergleich zu einer Neuanlage. Dadurch war aber auch die Gesamtsumme höher, als wenn ich die neu gekauft hätte.

Aber das ist ja ok, weil ich ja viel Geld absetzen wollte, um möglichst viel von meiner Bruttoabfindung zurückzuerhalten.

Die EEG läuft noch für mich 10/11 Jahre, dann gehe ich in Rente.

Zitat von MFZ73 am 2. Januar 2020, 3:13 Uhr

denn Du bekommst idR kein ALG I, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Klar bekommt man ALG1 mit Abfindung. Es gibt Ruhe- und Sperrzeiten die die Bezugsdauer evtl. kürzen. Aber für die restliche Dauer erhält man dann ALG1. Außerdem gibt es teilweise auch geeignete Maßnahmen, das zu umgehen...

 

Zitat von Privatier am 3. Januar 2020, 14:24 Uhr
Zitat von MFZ73 am 2. Januar 2020, 3:13 Uhr

denn Du bekommst idR kein ALG I, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Klar bekommt man ALG1 mit Abfindung. Es gibt Ruhe- und Sperrzeiten die die Bezugsdauer evtl. kürzen. Aber für die restliche Dauer erhält man dann ALG1. Außerdem gibt es teilweise auch geeignete Maßnahmen, das zu umgehen...

Alles ok, bin nur vorsichtig. Ich kenne Menschen, die von ihren Firmen beim Auflösungsvertrag nach Strich und Faden verarscht wurden.

Das kommt ja auch immer darauf an, wieso es die Abfindung gibt. Große liquide Firmen, die einfach nur Mitarbeiter abbauen wollen, sind da eher an arbeitnehmerfreundlichen Abfindungsregelungen interessiert, das spart teure Gerichtsprozesse.

Wenn nun ein Mitarbeiter aus der Firma gedrängt werden soll, ist das was anderes. Da sollte dann auch ein Anwalt hinzugezogen werden.
Auch bei dem hier geschilderten Fall: Hohe Abfindungssumme und Überbrückung bis zur Rente würde ein Anwalt durchaus helfen, um hier jegliche Probleme v.a. mit dem ALG zu reduzieren.

Eventuell wäre hier dann auch mehr drin gewesen, denn mit über 55  und mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit profitiert man von einem sehr gutem Kündigungsschutz.

Wenn die Rente jetzt schon 1900 € betragen würde, und die Abfidung z.B. 100 000 €, dann könnte man die Abfindung auch in ETFs packen und hätte jährlich nach 4% Entnahme 4000 € also etwas über 330 € monatlich. Das wären dann 2230 € pro Monat.

Je nach Lust und Laune könnte man als Renter weiter arbeiten und dann das Vermögen zusätzlich aufbessern.

Zitat von MFZ73 am 3. Januar 2020, 16:28 Uhr
Zitat von Privatier am 3. Januar 2020, 14:24 Uhr

Alles ok, bin nur vorsichtig. Ich kenne Menschen, die von ihren Firmen beim Auflösungsvertrag nach Strich und Faden verarscht wurden.

Das ist schon richtig. Insgesamt eine komplexe Materie und man sollte sich sehr genau damit beschäftigen Es geht ja zumeist um viel Geld...

Zitat von skywatcher am 2. Januar 2020, 22:43 Uhr

Moin Moya,

hast du bedacht, dass du dich dann auch selbst krankenversichern musst, wenn das ALG1 ausläuft?

Eine mögliche Lösung wäre, dir einen 451€ Job zu suchen. Da kommen nicht nur 451€ rein, sondern du sparst auch die Beiträge für die Krankenversicherung.

Ach ja... auf eine Immobilie mit Wohnrecht muss man nicht spekulieren; man kann die auch einfach verkaufen. Ist ein bischen schwieriger als eine (ganze) unbelastete Immobilie und es wird ein fiktiver Mietwert abgezogen... aber grundsätzlich geht das schon. Vielleicht helfen jetzt xx.000 mehr als in X Jahren das doppelte.

Das ist ja eine großartige Idee. Das wusste ich ja gar nicht! Die Immobilie ist unbelastet. Die andere Hälfte gehört meinen beiden Stiefbrüdern. Einer davon schwert dement. Da werde ich mich gleich mal schlau machen.

Ich bin noch verheiratet und ich könnte bei meinem Ex kostenlos familienversichert werden. Wir sind beide in der gleichen GKK freiwillig Versicherte.

 

 

Zitat von slab am 4. Januar 2020, 8:36 Uhr

Eventuell wäre hier dann auch mehr drin gewesen, denn mit über 55  und mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit profitiert man von einem sehr gutem Kündigungsschutz.

Wenn die Rente jetzt schon 1900 € betragen würde, und die Abfidung z.B. 100 000 €, dann könnte man die Abfindung auch in ETFs packen und hätte jährlich nach 4% Entnahme 4000 € also etwas über 330 € monatlich. Das wären dann 2230 € pro Monat.

Je nach Lust und Laune könnte man als Renter weiter arbeiten und dann das Vermögen zusätzlich aufbessern.

slab, die Abfindung ist schon sehr gut. Ich nenne sie nur nicht weil ich, vertraglich verpflichtet, schweigen muss. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und ich will nichts riskieren. Die Summe ist aber schon recht hoch und sehr weit über dem Betrag, den man üblicherweise in dem Alter mit dieser Betriebszugehörigkeit bekommt. Ich brauche aber auch noch Geld, um bis zum Rentenalter zu kommen, mehr als 4 % der Abfindungssumme. Trotzdem könnte ich den Rest in ETFs packen. Die Idee gefällt mir. Und je besser ich bis zu dem Zeitpunkt mit der Abfindung haushalte, umso mehr kann ich davon in ETFs packen.

@MFZ73: Das tut mir Leid, dass du nur Leute kennst, die mies von ihren alten AG behandelt wurden. Bei meinem AG ist das zum Glück anders. Es gäbe auch keine gute Presse, wenn so ein Firma ihre Mitarbeiter mies abspeisen würde. Ist auch gar nicht deren Geschäftsgebahren.

 

Zitat von Moya am 5. Januar 2020, 16:55 Uhr
Ich bin noch verheiratet und ich könnte bei meinem Ex kostenlos familienversichert werden. Wir sind beide in der gleichen GKK freiwillig Versicherte.

Ich wünsche Dir, dass das klappt. Unter dem von Birk35 genannten Blog findet sich allerdings diese gesetzliche Änderung: https://der-privatier.com/abfindung-und-familienversicherung-fortsetzung/ Da solltest Du Dich von einem Experten beraten lassen, sonst könnte es bei der Höhe Deiner Abfindung nach hinten losgehen ...

Zitat von Christine am 5. Januar 2020, 19:44 Uhr
Zitat von Moya am 5. Januar 2020, 16:55 Uhr
Ich bin noch verheiratet und ich könnte bei meinem Ex kostenlos familienversichert werden. Wir sind beide in der gleichen GKK freiwillig Versicherte.

Ich wünsche Dir, dass das klappt. Unter dem von Birk35 genannten Blog findet sich allerdings diese gesetzliche Änderung: https://der-privatier.com/abfindung-und-familienversicherung-fortsetzung/ Da solltest Du Dich von einem Experten beraten lassen, sonst könnte es bei der Höhe Deiner Abfindung nach hinten losgehen ...

Herzlichen Dank Christine,

von der Gesetzesänderung wusste ich noch nichts. Und in der Homepage meiner KK steht da auch nichts, wenn man sich über Familienversicherung erkundigt. Okay, jetzt werden also Abfindungen wie Gehälter betrachtet. Ist die Frage, welcher Zeitraum rückwirkend betrachtet wird. Das gibt eine hübsche Rechenaufgabe. Erhalte ich in 2021, in dem ich die Abfindung erhalte, keine ALG I, dann spare ich Steuern, muss aber von der Abfindung Krankenkassenbeiträge bezahlen. Einen Minijob könnte ich in 2021 auch nicht annehmen, um krankenversichert zu sein. Da gehen dann wieder die Steuern hoch. Außerdem: Wirkt sich der Minijob negativ auf die Zahlung des ALG I aus? Nicht dass ich dann in 2022 nur noch 67 % vom Minijob als ALG I bekomme. Die nehmen doch immer das Verdienst der letzten Monate als Berechnungsgrundlage... Ich muss weiter recherchieren...

 

 

Nimm das Geld in die Hand und frage einen Experten! Einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht bspw. Gut angelegtes Geld.

Zitat von Moya am 5. Januar 2020, 21:05 Uhr

Einen Minijob könnte ich in 2021 auch nicht annehmen, um krankenversichert zu sein.

Ein Minijob bringt nichts in Sachen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zwar pauschale Beiträge, Du bist aber nicht darüber versichert. Dafür gehen aber auch die Steuern nicht hoch, denn die zahlt der Arbeitgeber ebenfalls pauschal.

Ich glaube es war ein Midijob gemeint. Der beginnt knapp über der Grenze vom Minijob und über den ist man entsprechend versichert.

Zitat von Christine am 5. Januar 2020, 22:01 Uhr

Nimm das Geld in die Hand und frage einen Experten! Einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht bspw. Gut angelegtes Geld.

Der ganze komplex Abfindung / Steuer / Krankenkasse / ALG 1 etc. wird ja recht ausführlich auf der Seite des Privatiers (mit dem mich nichts verbindet!) diskutiert. Dort erfährt man auch immer wieder, dass es nur wenige oder so gut wie keine Fachleute gibt, die den gesamten Komplex kennen und entsprechend gut beraten können.

Ich hatte mich deshalb selber in die Materie eingearbeitet und bei mir war dann auch alles zu 100% wie geplant abgelaufen. Investiere Zeit und beschäftige dich im Detail damit! Es geht ja um viel Geld.