Am Ende zählt nicht dein altes Gehalt, sondern was du jetzt wirklich einnimmst also Minijob plus bisschen Aktienkram. Rede klar mit der Kasse, sonst zahlst du zu viel für nix.
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Bemessungsgrundlage Freiwillige GKV nach ALG
shana125@shana125
1 Beitrag
#1 · 5. August 2025, 14:02
Zitat von shana125 am 5. August 2025, 14:02 UhrHallo zusammen,
Ich habe vor nächstes Jahr meinen Job zu kündigen. Anschließend werde ich dann noch 12Monate ( minus 3 Monate Sperrzeit wegen selbst Kündigung ) ALG beziehen können. Über das ALG wird ja auch die Krankenkasse bezahlt. Im Anschluss möchte ich jedoch von Aktien sowie einen minijob leben. Da beim minijob keine GKV gezahlt wird, muss ich mich freiwillig versichern. Was mir nur nicht ganz klar ist welche bemessungsgrenze für mein erstes freiwillig versicherte Jahr herangezogen wird? Mein letztes Berufsjahr oder das Jahr in ALG. In beide Fällen wird es ja viel zu hoch sein, da ich mit minijob+aktien verkaufe ziemlich nahe der mindestgrenze wäre. Da ich ziemlich minimalistisch lebe habe ich Angst das die hohen Beiträge auf Basis meines Einkommens aus meinem Beruf kommt. Bekomme ich dann nach einem Jahr freiwillig GKV die zu hohen Beiträge erstattet wenn ich mein Steuer rückwirkend mache? Das Thema verwirrt mich doch etwas. Habt ihr hier Erfahrungen?
Hallo zusammen,
Ich habe vor nächstes Jahr meinen Job zu kündigen. Anschließend werde ich dann noch 12Monate ( minus 3 Monate Sperrzeit wegen selbst Kündigung ) ALG beziehen können. Über das ALG wird ja auch die Krankenkasse bezahlt. Im Anschluss möchte ich jedoch von Aktien sowie einen minijob leben. Da beim minijob keine GKV gezahlt wird, muss ich mich freiwillig versichern. Was mir nur nicht ganz klar ist welche bemessungsgrenze für mein erstes freiwillig versicherte Jahr herangezogen wird? Mein letztes Berufsjahr oder das Jahr in ALG. In beide Fällen wird es ja viel zu hoch sein, da ich mit minijob+aktien verkaufe ziemlich nahe der mindestgrenze wäre. Da ich ziemlich minimalistisch lebe habe ich Angst das die hohen Beiträge auf Basis meines Einkommens aus meinem Beruf kommt. Bekomme ich dann nach einem Jahr freiwillig GKV die zu hohen Beiträge erstattet wenn ich mein Steuer rückwirkend mache? Das Thema verwirrt mich doch etwas. Habt ihr hier Erfahrungen?
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Felix Baum@felix-baum
5 Beiträge
#2 · 13. September 2025, 14:05
Zitat von Felix Baum am 13. September 2025, 14:05 Uhr
Am Ende zählt nicht dein altes Gehalt, sondern was du jetzt wirklich einnimmst also Minijob plus bisschen Aktienkram. Rede klar mit der Kasse, sonst zahlst du zu viel für nix.
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BrotBrot@wurstbrot
84 Beiträge
#3 · 14. September 2025, 0:54
Zitat von BrotBrot am 14. September 2025, 0:54 UhrVielleicht etwas off-topic, aber bist du sicher, dass du 9 Monate ALG bekommst? Soweit ich weiß musst du nach kurzer Zeit (3 Monate?) jeden Job annehmen, selbst als Akademiker auch z.B. Pflege, was ja sicher immer gesucht wird
Vielleicht etwas off-topic, aber bist du sicher, dass du 9 Monate ALG bekommst? Soweit ich weiß musst du nach kurzer Zeit (3 Monate?) jeden Job annehmen, selbst als Akademiker auch z.B. Pflege, was ja sicher immer gesucht wird
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karlmags@karlmags
126 Beiträge
#4 · 14. September 2025, 9:50
Zitat von karlmags am 14. September 2025, 9:50 Uhr
- Erste 3 Monate: Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn das Bruttoentgelt bis zu 20 % unterm letzten Verdienst liegt.
- 4. bis 6. Monat: Ein Lohnverlust von bis zu 30 % ist zumutbar.
- Ab dem 7. Monat: Jede Beschäftigung ist zumutbar, deren Nettoverdienst (nach Abzug der Werbungskosten) mindestens das gezahlte Arbeitslosengeld erreicht.
- Erste 3 Monate: Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn das Bruttoentgelt bis zu 20 % unterm letzten Verdienst liegt.
- 4. bis 6. Monat: Ein Lohnverlust von bis zu 30 % ist zumutbar.
- Ab dem 7. Monat: Jede Beschäftigung ist zumutbar, deren Nettoverdienst (nach Abzug der Werbungskosten) mindestens das gezahlte Arbeitslosengeld erreicht.
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Wer sparsam ist muss weniger arbeiten.