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Behandlung von Quellensteuer bei Günstigerprüfung

Hallo zusammen!

Angenommen, man möchte sich eine Auszeit nehmen oder in den verfrühten Ruhestand gehen und erzielt ausschließlich Erträge aus Kapitalvermögen in US-Dividendenaktien.

Diese werden im Laufe des Jahres wie folgt versteuert

Kapitalerträge: 30.000

Quellensteuer US (15%): 4.500

Abgeltungssteuer (~10% nach Anrechnen der Q.-steuer): 3.000

(Also angenommen man hat sein Depot bei einer deutschen Bank und alles wird direkt abgeführt und verrechnet)

Weiterhin ist man freiwillig gesetzlich Krankenversichert und zahlt inklusive Pflegeversicherung ~20%: 6.000

Alles andere ignoriert, hätte man dann ein zu versteuerndes Einkommen von 24.000.

Nach dem Steuerrechner des Bundesministerium der Finanzen (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml) ergibt sich daraus eine Steuerlast von ~3.350, falls diese Erträge wie normales Einkommen versteuert werden.

Was passiert nun, wenn man die Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragt?

Alternative

  1. An der Steuerlast ändert sich nichts, da eine Besteuerung nach dem Einkommensteuersatz sogar eine Nachzahlung von ~350 bedeuten würde. Das Finanzamt schaut also nur auf die in Deutschland gezahlten Steuern in Höhe von 3.000.

  2. Man erhält eine Erstattung in Höhe von 4500 + 3000 - 3350 = 4150. Das Finanzamt berücksichtigt ebenfalls die gezahlte und bereits angerechnete Quellensteuer.

  3. Man erhält eine Erstattung über 3.000. Die Quellensteuer wird mit der Einkommensteuer verrechnet und es verfallen angerechnete Quellensteuern in Höhe von 4500 - 3350 = 1150. Die gezahlte Abgeltungssteuer bekommt man dafür zurück.

Auf diese Situation konnte ich im Internet keine Antwort finden, deshalb hoffe ich, dass sich hier ein paar Steuerexperten rumtreiben und Aufklärungsarbeit leisten können.

Konnte in der Zwischenzeit eine Antwort finden.

Alternative 3 ist korrekt und das kann man nachprüfen, wenn man sich eine Steuersoftware nimmt und die Daten testweise eingibt.

Hallo bamsung, hat mich auch interessiert, danke fürs Update!

Hallo zusammen,

danke an den Threadersteller für diesen doch relevanten Gedankengang. Ich stehe gerade bei gleicher Vorbereitung und bin auf gleiche Frage gestoßen.

Ich habe ebenfalls das mit meiner Steuersoftware getestet, und komme ebenfalls auf Variante 3, könnte mir aber auch vorstellen, dass diese Szenario irgendwie verbuggt oder nicht berücksichtigt ist und deswegen was falsches berechnet/interpretiert wird? 🤷‍♂️

 

Daher kurz die Frage,

-hat das jemand schon in der Praxis erfolgreich mit dem Finanzamt durch?

-durch meine ganzen Berechnungen und Zahlenspielerei habe ich gerade eine Denkblockade. Was ist der BreakEven bei Variante 3, sodass bereits gezahlte Quellensteuer nicht verfällt? Bei nur US Dividenden mit 15% Quellensteuer, sollte der persönlicher Einkommensteuersatz/Durchschnittsbelastung dann auch gleich oder größer sein als 15%, korrekt?

-hat der Freistellungsauftrag bei Besteuerung nach persönlichem Einkommensteuersatz irgendeinen Vorteil? den er befreit ja nur von der Kapitalertragssteuer?

-zu versteuernde Einnahmen nur aus Kapitalerträge mit 15% Quellensteuer zu haben und alles bis maximal Grundfreibetrag, ist von Nachteil, da anstatt eine 0% Besteuerung immer die 15% Quellenbesteuerung verbleibt?

 

danke und schönes WE