Bausparkassen müssen Geld zurückzahlen
Zitat von Rente2027 am 16. November 2022, 10:26 UhrDas oberste deutsche Zivilgericht hat gestern am 15.11.2022 die Kontogebühr in der Ansparphase gekippt (Az.: XI ZR 551/21), nachdem dies bereits in der Darlehensphase der Fall war. Viele Bausparer können jetzt Gebühren zurückfordern. Minimum 3 Jahre, andere sagen teilweise sogar 10 Jahre rückwirkend.
Vielleicht haben einige von euch einen Bausparer, auf den Sie Kontoführungsgebühren zahlen müssen. Da davon auszugehen ist, dass die Bauparkassen dies nicht freiwillig machen werden (Wer den Mund nicht aufmacht, macht den Geldbeutel auf), sollte man diese höflichst um Erstattung bitten. Ich habe heute folgendes Schreiben versendet:
Betreff: Bausparvertrag Nr. 96189692Q03, hier: Kontoführungsentgelt in der Sparphase
Vorab per Fax an: +49 791 46-2628
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Bausparvertrag haben Sie mir für die Kontoführung ein Entgelt in Höhe von 12,00 Euro jährlich berechnet. Damit bin ich nicht einverstanden.
Die Berechnung des Entgelts ist unzulässig, da Sie keine Leistung erbracht haben, zu der Sie nicht vertraglich oder gesetzlich verpflichtet wären.
Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.11.2022, Az. XI ZR 551/21 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BHW-Bausparkasse entschieden. Das Oberlandesgericht Celle hat mit dem Urteil vom 17.11.2021, Az. 3 U 39/21, Servicepauschalen in der Sparphase für unzulässig erklärt. Ebenso entschied das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 05.12.2019, Az. 2 U 1/19.
Ich fordere Sie deshalb auf, die einbehaltenen Entgelte nebst 4 % Zinsen p.a. seit deren Berechnung bis zum 14.12.2022 auf mein Konto zu überweisen.
IBAN: DE69 7415 4545 0000 0420 69
BIC: BYLADEM1DGV
Ich bitte Sie mir die Erstattung zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rente2027
Eventuell bekommt der ein oder andere Frugalist ja dadurch etwas vorgezogenes Weihnachtsgeld erstattet 😉
Das oberste deutsche Zivilgericht hat gestern am 15.11.2022 die Kontogebühr in der Ansparphase gekippt (Az.: XI ZR 551/21), nachdem dies bereits in der Darlehensphase der Fall war. Viele Bausparer können jetzt Gebühren zurückfordern. Minimum 3 Jahre, andere sagen teilweise sogar 10 Jahre rückwirkend.
Vielleicht haben einige von euch einen Bausparer, auf den Sie Kontoführungsgebühren zahlen müssen. Da davon auszugehen ist, dass die Bauparkassen dies nicht freiwillig machen werden (Wer den Mund nicht aufmacht, macht den Geldbeutel auf), sollte man diese höflichst um Erstattung bitten. Ich habe heute folgendes Schreiben versendet:
Betreff: Bausparvertrag Nr. 96189692Q03, hier: Kontoführungsentgelt in der Sparphase
Vorab per Fax an: +49 791 46-2628
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Bausparvertrag haben Sie mir für die Kontoführung ein Entgelt in Höhe von 12,00 Euro jährlich berechnet. Damit bin ich nicht einverstanden.
Die Berechnung des Entgelts ist unzulässig, da Sie keine Leistung erbracht haben, zu der Sie nicht vertraglich oder gesetzlich verpflichtet wären.
Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.11.2022, Az. XI ZR 551/21 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BHW-Bausparkasse entschieden. Das Oberlandesgericht Celle hat mit dem Urteil vom 17.11.2021, Az. 3 U 39/21, Servicepauschalen in der Sparphase für unzulässig erklärt. Ebenso entschied das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 05.12.2019, Az. 2 U 1/19.
Ich fordere Sie deshalb auf, die einbehaltenen Entgelte nebst 4 % Zinsen p.a. seit deren Berechnung bis zum 14.12.2022 auf mein Konto zu überweisen.
IBAN: DE69 7415 4545 0000 0420 69
BIC: BYLADEM1DGV
Ich bitte Sie mir die Erstattung zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rente2027
Eventuell bekommt der ein oder andere Frugalist ja dadurch etwas vorgezogenes Weihnachtsgeld erstattet 😉