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Ausstieg mit 55........die Voraussetzungen wären jetzt schon da, oder???

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@frugi85 @muslime_frugi

Nein, so funktioniert die Steuerfeststellung in DE nicht! Es gilt immer und alleinig der Grenzsteuersatz! Jeder zusätzliche € wird entsprechend dem neuen Grenzsteuersatz in der Progression unterworfen. Unten die Haufe Quelle, s.u. ist da absolut korrekt und hat das auch ausgerechnet. Ab 17.400 €/a beträgt der Grenzsteuersatz 25 %. Ab dann lohnt sich eine Günstigerprüfung nicht mehr.

Auch die Tabelle von Muslime_Frugis Steuertool ist doch eindeutig. Siehe oben: Bei 10.905 € wird null Steuer fällig. Bei 1105 € sind es 13. Fakt ! Einverstanden?also 14% der zusätzlichen Einkünfte ab 10.905 €. Um im Beispiel zu bleiben: Nun bekomme ich 400 € Dividende zu meinem Einkommen von 10.905 € dazu. Es werden mir also von 400 € 25 % Abgeltungssteuer = 100 € abgezogen und ans Finanzamt abgeführt. In eurer Logig bekomme ich, da ich ja nahe null % Steuer liege die ganzen 100 € Abgeltungssteuer rückbezahlt. Und genau das stimmt eben nicht. Ich habe ab dem 10.906-sten € die 14 % Eingangssteuersatz zu akzeptieren. 25 % wurden abgeführt. Das heißt ich bekomme die Differenz von 11% zurück, konkret 44 €, nicht die ganzen 100€.

Und nochmals andersrum: Muslime_frugis Steuertool:

Brutto:

Seite 28 links oben: 17.385 €  entspricht einer Steuerlast von 1.302 €

Seite 28 rechts oben: 17.585 € enstpricht einer Steuerlast von 1.351 €

200 € mehr brutto führen zu ziemlich genau 50€ höheren Steuern, eben ab 17.400 25% von 200 mehr brutto! Ab hier kann ich meine Abgeltungssteuerrückzahlung also vergessen! Immer ohne jegliche Abschreibungen... logo.

Der Durchschnittsteuersatz hat letztlich nur eine  emotionale Bedeutung: Wieviel meiner gesamten Einkünfte bezahle ich Steuer, also 25 % bei ca. 60.000 = 15.000 ! Oder im internationalen Vergleich als Maßzahl der Steuerlast je Nation bei welchem Einkommen.

Anbei zwei korrekte Quellen; habe aber vorhin gesehen, dass das bei anderen www Adressen nicht falsch, aber klar missverständlich formuliert wurde.

https://www.geld-magazin.de/finanzen/sparen-anlegen/sparen-anlegen-einzelansicht/article/abgeltungssteuer-zurueckholen-nicht-schwierig-und-sehr-sinnvoll.html

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen-125-guenstigerpruefung_idesk_PI20354_HI9285932.html

Wir können das aber auch gerne belassen mit der Klärung; finde es aber nicht gut wenn es um einen Faktencheck geht mit Likes und  Dislikes zu arbeiten. An der Stelle gehts nicht um eine richtige oder falsche Meinung sondern das Herausarbeiten der Fakten. Anyways, jeder wie er will.

Dein Link zu Haufe ist interessant, demnach scheinst du richtig zu liegen. Wirklich Sinn ergibt das bei mir aber noch immer nicht. Wir stellen weitere Recherchen an und melden uns nochmal dazu.

Hauptsache am Ende haben wir ein eindeutiges und richtiges Ergebnis, dann haben alles was gelernt 🙂

Was soll der Stress, einfach in das Wiso Tool einklimpern und ab die Post...

Ja klar, das kann man machen und dann geht der Rest automatisch. Es gibt sicher nützlicheres Wissen... Aber es schadet ja auch nicht, da Klarheit zu schaffen, einfach damit man es auch verstanden hat. Ich hinterfrage Dinge gerne und verstehe sie dann auch voll umfänglich. Jetzt will ichs dann auch genau wissen, zumal ich mich ja bereits damit beschäftigt habe.

Ja, das hast ja auch grundsätzlich echt. Da es für mich aktuell aber nicht relevant ist, habe ich mich noch nicht damit beschäftigt...Das soll euren Forscherdrang natürlich nicht bremsen...

Zitat von Absprung_2020 am 13. März 2023, 18:40 Uhr

Nein, so funktioniert die Steuerfeststellung in DE nicht! Es gilt immer und alleinig der Grenzsteuersatz!

Damit täuschst Du Dich.

Zitat von Absprung_2020 am 13. März 2023, 18:40 Uhr

Jeder zusätzliche € wird entsprechend dem neuen Grenzsteuersatz in der Progression unterworfen. ... Ab 17.400 €/a beträgt der Grenzsteuersatz 25 %. Ab dann lohnt sich eine Günstigerprüfung nicht mehr.

Laßt Zahlen sprechen!

17,5+1 -> 1593,75  (Lies: 17,5 T€ Erwerbseinkommen nach Grundtabelle + 1 T€ Kapitalerträge abgeltungsversteuert kosten 1593,75 € Steuer)

18,5 -> 1578

Sprich: Günstigerprüfung lohnt, wenngleich 15,75 Differenz keine große Feier finanzieren.

17,5+7,5 -> 3308,13

25 -> 3280

Das sind schon 28,13 Differenz. Das lohnt schon fast!

Aber ach! Mit

17,5 + 10 -> 3967,50

27,5 -> 3978

ist die Herrlichkeit schon vorbei!

Du wirst nicht umhinkommen anzuerkennen, daß die Günstigerprüfung auch oberhalb dem von Dir genannten Wert zu einer geringeren Steuerzahlung führt. Dafür gestehe ich Dir zu, daß sich das ob des geringen Unterschiedes nicht (besser: kaum) lohnt, man also von der gesparten Steuer also kein großes Fest geben kann.

🙂

Mich hat hier auch der Ehrgeiz gepackt. Habe eben mit einem Kumpel telefoniert der 3 Steuerkanzleien hat und promovierter Wirtschafteprüfer und Steuerberater. Er konnte keine Aussage machen 😀 . Es wäre ein exotischer Einzelfall. Er berät keine juristische Einzelpersonen und die wenigen hätten deutlich über 60k zu versteuernden Durchschnittseinkünfte 😎 .

Er meinte aber er halte die Sicht von @absprung_2020 als unwahrscheinlich, weil eine solitäre Einzelbetrachtung das Steuerrecht vor sieht. Er prüft das und gibt mir Bescheid. Ansonsten können wir das auf der Invest nachfragen, am besten nicht in der Finanz-Blogger Lounge 😛

Zitat von Absprung_2020 am 13. März 2023, 18:40 Uhr

@frugi85 @muslime_frugi

Nein, so funktioniert die Steuerfeststellung in DE nicht! Es gilt immer und alleinig der Grenzsteuersatz!

Bist Du sicher, dass Du ganz gesund bist? Kommˋ mal runter von dem Mantra, dann klappt’s vielleicht auch mit der Plausibilitätsrechnung.

Jeder zusätzliche € wird entsprechend dem neuen Grenzsteuersatz in der Progression unterworfen. Unten die Haufe Quelle, s.u. ist da absolut korrekt und hat das auch ausgerechnet. Ab 17.400 €/a beträgt der Grenzsteuersatz 25 %. Ab dann lohnt sich eine Günstigerprüfung nicht mehr.

Haufe bestätigt das, was @achim von Anfang an beschrieben hat.

Wir können das aber auch gerne belassen mit der Klärung; finde es aber nicht gut wenn es um einen Faktencheck geht mit Likes und  Dislikes zu arbeiten. An der Stelle gehts nicht um eine richtige oder falsche Meinung sondern das Herausarbeiten der Fakten. Anyways, jeder wie er will.

Der downvote ist von mir und der bleibt da so lange, bis Du begriffen hast, wie hart Du gerade auf dem Holzweg bist.

Vorrechnen werde ich es jetzt nicht erneut, steht schon alles dreimal da.

@mfz73 komm mal runter und mäßige dich. Was ist das für eine Fehlerkultur. Es ist doch besser sich zu beteiligen und dann auch Fehler zu machen anstatt Likes und Dislikes zu geben.

Mein Bekannter hat mir die Hinzurechnung nun mit Gesetzestext bestätigt und damit eine gleitend positive Günstigerprüfung bis 60k bei St.Kl. 1

Hier seine Nachricht und Quelle:

Manchmal, zugegeben nicht immer, hilft ein Blick ins Gesetz. Hiernach werden - auf Antrag des Steuerpflichtigen - anstelle der (...) ermittelten Kapitaleinkünfte den Einkünften (...) *_hinzugerechnet_* und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (Günstigerprüfung).

Kurzum, keine isolierte Betrachtung.

Hoffe, das hilft dir.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

Wieso gibt nicht einfach mal jemand die Zahlen in ein Steuerprogramm ein?

Das @muslime_frugi ist doch unstrittig, dass das gleitet! Dass die 17.400 € ein maximal niedriger Wert ist ist auch klar, daher ist die Info des Steuerberaters auch ungenau und hilft nicht weiter; und wieso soll die Frage speziell sein, ab wann ich welchem Einkommen ich Einkommensteur mit welchem %Satz abführe? Hat der die Frage richtig gestellt bekommen?

Ruhige 5 min Zeit nehmen und in den muslime_frugi link gehen und die Sache ist doch klar. Wenn 200 € mehr brutto zu 50 € höheren Steuerlast führen wo bleibt denn da die Frage offen! Das ist bei ca. 17.500 € der Fall. Da bekomme ich keine Cent von zurück am Jahresende!

Und Leute nur zu sagen das ist nicht so, insbesonder @MFZ73 Naja... bisher kein Gegenargument auf meine zutreffenden Beispiele oben. Oder stimmt das Steuertool im link von Muslime Frugi nicht? Das stimmt! Wenn wir uns da einig sind mal reinschauen. Und Haug link bestätigt das. Lesen bitte!

Letzte Frage: Jeder hat doch sicher in Funk und Fernsehen das Wort kalte Progression schon mal gehört. Das ist exakt der Fall über den wir hier reden. Mehr Brutto und dennoch weniger netto, weil Steuerpflichtige manchmal  in die nächste Progression fallen und kaum Erhöhung übrig bleibt. Weil eben stets der Grenzsteuersatz für Zusatz Brutto angelegt wird.

Und vielleicht noch ein weiteres Beispiel: Spitzensteuersatz bei ca. über 60.000 von 43 % Prozent. Rechnerisch dann irgendwie bei 25% Durchschnittesteuersatz. In eurer Logik wird dann  gar kein Spitzensteuersatz abgeführte oder wie, da ja Durchschnitt gilt. Den gibt's dann also gar nicht in real?

So, auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt Schläge bekomme oder falsch liege: alles muß man selber machen. Es ist wie ich dachte!

Simulation mit dem Wiso Programm durchgeführt:

Bei 60734 KAP-Steuer würde ich nahezu nichts erstattet bekommen

Wenn die KAP-Steuer dann runter geht, steigen natürlich entsprechend die Steuererstattungen, bei 30 TEUR bin ich dann bei ca. 3000 Euro. usw usf.

Fazit ==> bei unter 60 TEUR im Jahr lohnt sich die Günstigerprüfung (vereinfacht dargestellt, wenn ich sonst keine Einnahmen habe).

 

Zitat von Absprung_2020 am 13. März 2023, 20:57 Uhr

Und Leute nur zu sagen das ist nicht so, insbesonder @MFZ73 Naja... bisher kein Gegenargument auf meine zutreffenden Beispiele oben.

Das Gegenargument liegt schriftlich vor.

Oder stimmt das Steuertool im link von Muslime Frugi nicht? Das stimmt! Wenn wir uns da einig sind mal reinschauen. Und Haug link bestätigt das. Lesen bitte!

Letzte Frage: Jeder hat doch sicher in Funk und Fernsehen das Wort kalte Progression schon mal gehört. Das ist exakt der Fall über den wir hier reden. Mehr Brutto und dennoch weniger netto, weil Steuerpflichtige manchmal  in die nächste Progression fallen und kaum Erhöhung übrig bleibt. Weil eben stets der Grenzsteuersatz für Zusatz Brutto angelegt wird.

Du (!!!) hast ˋn Denkfehler, Absprung. Nimm die Finger von der Tastatur und versuch´ endlich mal zu begreifen, was dieser Satz bedeutet und warum das imWiderspruch (!!!) zu Deinen vorher getätigten Aussagen steht:

Zitat von Muslime_Frugi am 13. März 2023, 20:41 Uhr

Mein Bekannter hat mir die Hinzurechnung nun mit Gesetzestext bestätigt und damit eine gleitend positive Günstigerprüfung bis 60k bei St.Kl. 1

Nichts anderes hat @achim von Anfang an beschrieben und DREIMAL nachträglich erläutert.

@mfz73 komm mal runter und mäßige dich. Was ist das für eine Fehlerkultur. Es ist doch besser sich zu beteiligen und dann auch Fehler zu machen anstatt Likes und Dislikes zu geben.

Bist Du meine Mama? Die dislikes bleiben, weilˋs ja inhaltlich falsch bleibt. Und es ist hier ja auch wieder zu beobachten, dass selbst harte Gegenargumente schwarz auf weiß vorgebracht nicht mal ansatzweise den Denkprozess in Gang setzen, dass er falsch liegen könnte. Er dreht sich immer noch im Kreis.

Zitat von Muslime_Frugi am 13. März 2023, 20:41 Uhr

Mein Bekannter hat mir die Hinzurechnung nun mit Gesetzestext bestätigt und damit eine gleitend positive Günstigerprüfung bis 60k bei St.Kl. 1

 

Das deckt sich ja mit:

 

Zitat von Privatier am 13. März 2023, 21:10 Uhr

Simulation mit dem Wiso Programm durchgeführt:

Bei 60734 KAP-Steuer würde ich nahezu nichts erstattet bekommen

Wenn die KAP-Steuer dann runter geht, steigen natürlich entsprechend die Steuererstattungen, bei 30 TEUR bin ich dann bei ca. 3000 Euro. usw usf.

Fazit ==> bei unter 60 TEUR im Jahr lohnt sich die Günstigerprüfung (vereinfacht dargestellt, wenn ich sonst keine Einnahmen habe).

 

 

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml?ekst-result=true

Steuerrechner des Bundes. Unstreitig?! Danke Privatier für den Hinweis.

Brutto 17.400 €: Steuerlast 1.306 €

Brutto 17.800 €: Steuerlast 1.404 €

Grenzsteuersatz zieht, 400€ mehr macht 100 € mehr Steuer, ist im Programm exakt so benannt und mit ca. 25% beziffert. Geld zurück am Ende des Jahres: nein! Egal ob Dividende die 400 oder Einkommenszahlungsplus. Günstigerprüfung sinnlos.

Wenn wir uns einfach darauf einigen dass das Beispiel die Referenz ist, da Bundesrechner. Und jetzt bitte konkretes Gegenargument oder akzeptieren?

 

Und damit liegt man dann eben doch wieder beim Durchschnittssteuersstz von rund 25%. Darauf nimmt alles Bezug denn das ist ja für die Bemessungsgrenze entscheidend, eben auch für die Differenzerstattung der Kapitalerträge...

Häufige Fragen/FAQ | Landesamt für Steuern Niedersachsen

Frage: Was ist die sogenannte Günstigerprüfung und wann greift diese?

Glaube hier trägt zur Verwirrung bei, dass fast alle Internetquellen von Leuten ausgehen, die hauptsächlich Einkommen aus Arbeit generieren und bei denen dann noch ein wenig Kapitalertrag dazukommt. Bei der Betrachtung ist nur der Grenzsteuersatz ohne Kapitaleinkommen relevant: Sobald der überschritten wird, bringt die Günstigerprüfung keinen Vorteil mehr, weil der Kapitalertrag schon ab dem ersten Euro höher versteuert würde als mit KapESt. Das ist je nach Parametern bei 17.400€ der Fall.

Wir gehn hier aber vom anderen Extrem aus: Der Privatier mit viel Kapital- und keinem sonstigen Einkommen. Da ist der Grenzsteuersatz egal, entscheidend ist allein, dass der Durchschnittssteuersatz unter dem der KapESt. liegt. Der maximale Vorteil durch die Günstigerprüfung liegt dann wieder bei eben jenen 17.400€, geht danach mit jedem weiteren Euro zurück, bleibt aber noch bis etwa 60.000€ positiv.

Können wir uns darauf einigen?

Zitat von TheWanderer am 13. März 2023, 22:45 Uhr

Glaube hier trägt zur Verwirrung bei, dass fast alle Internetquellen von Leuten ausgehen, die hauptsächlich Einkommen aus Arbeit generieren und bei denen dann noch ein wenig Kapitalertrag dazukommt. Bei der Betrachtung ist nur der Grenzsteuersatz ohne Kapitaleinkommen relevant: Sobald der überschritten wird, bringt die Günstigerprüfung keinen Vorteil mehr, weil der Kapitalertrag schon ab dem ersten Euro höher versteuert würde als mit KapESt. Das ist je nach Parametern bei 17.400€ der Fall.

Wir gehn hier aber vom anderen Extrem aus: Der Privatier mit viel Kapital- und keinem sonstigen Einkommen. Da ist der Grenzsteuersatz egal, entscheidend ist allein, dass der Durchschnittssteuersatz unter dem der KapESt. liegt. Der maximale Vorteil durch die Günstigerprüfung liegt dann wieder bei eben jenen 17.400€, geht danach mit jedem weiteren Euro zurück, bleibt aber noch bis etwa 60.000€ positiv.

Können wir uns darauf einigen?

Klingt irgendwie plausibel, auch wenn man den Text aus meinem obigen Link dahingehend interpretiert. Die gehen natürlich nicht davon aus, dass man kein Arbeitseinkommen hat:

"Eine solche Überprüfung kann für Sie sinnvoll sein, wenn Sie mit Ihrem Grenzsteuersatz unter 25 % liegen. Das ist der Fall, wenn Sie als Alleinstehender ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von zzt. (2022) unter 17.500 EUR (Grundtabelle) bzw. als zusammen veranlagte Ehegatten von zzt. unter 35.000 EUR (Splittingtabelle) haben. Denn bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.500 EUR bzw. 35.000 EUR beträgt der persönliche Grenzsteuersatz - also das, was aufgrund der Progression auf den letzten 1 EUR an Steuern lastet - 25 %. Maßgeblich ist daher nicht Ihr durchschnittlicher Steuersatz, der in jedem Fall niedriger ist."

Das würde auch meine Simulation mit dem Wiso Programm - siehe oben - erklären.

Aber um dann bei dem Beispiel von @absprung_2020 zu bleiben, das würde dann nicht stimmen, weil ich bei 17800 Euro eben doch am Jahresende Steuern zurückbekomme (wenn ich nur diese 17800 aus Kapitaleinkünften und keine sonstigen Einkünfte habe)

Das würde bedeuten (in etwa, grob):

  1. Arbeitseinkommen liegt vor:
    1. Das Arbeitseinkommen liegt unter 17.400: die Günstigerprüfung lohnt sich ggfs.
    2. Das Arbeitseinkommen liegt über 17.400: die Günstigerprüfung lohnt sich nicht, weil die Kapitalerträge sowieso mit mindestens 25% versteuert werden
  2. Arbeitseinkommen liegt nicht vor:
    1. Kapitalerträge liegen unter 60.000: die Günstigerprüfung lohnt sich
    2. Kapitalerträge liegen über 60.000: die Günstigerprüfung lohnt sich nicht
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