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Ausstieg mit 55........die Voraussetzungen wären jetzt schon da, oder???

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@achim

Statt Behauptungen 17.400 vs. 22.000 und zu sagen wer alles nicht recht hat, wäre eine korrekte Berechnung oder Quelle hilfreich.

Statt 26,375% Grenzsteuersatz zu behaupten wäre es zudem hilfreich diese Zahl in 25% Abgeltungssteuer plus Soli aufzudröseln und zu verstehen, dass man dem Soli nicht im persönlichen Steuersatz verrechnen kann, somit die 25 % gilt.

Zudem was soll ein Verweis auf 2023, jeder macht derzeit 2022.

Mein allerletzten Beitrag zum Grenzsteuersatz, ich schwöre.

@achim

Danke für die Korrektur. Ich habe den Link zu Finanztip wegen der Diskussion bezüglich Grenzsteuersatz gegen durchschnittlichen Steuersatz in diesem Thema hier gebracht. Um die konkrete Zahl in € ging es mir gar nicht.

Die wesentliche Erkenntnis für mich ist, dass für meinen Fall der Grenzsteuersatz zählt. Damit hat sich meine Steuerklärung nochmal vereinfacht.

Zitat von Absprung_2020 am 19. März 2023, 13:10 Uhr

Statt Behauptungen 17.400 vs. 22.000 und zu sagen wer alles nicht recht hat, wäre eine korrekte Berechnung oder Quelle hilfreich.

Die korrekte Berechnung ergibt sich aus der Steuerformel. Wo man sie im Netz als Excel-Vorlage findet, hatte ich bereits genannt.

Hatte einer im Jahr 2022 20.300 Euro Erwerbseinkommen, so zahlt er darauf 2217 Euro Steuern. Legt man 1000 Euro drauf, so zahlt der gute Mann 264 Euro mehr - das ist (Rundungsfehler unberücksichtigt) genau der gleiche Steuerbetrag, der ihm für 1000 Euro Kapitalertrag abgezogen wurde (über den Freibetrag hinaus übrigens, fürs Jahr 2022: 801 Euro). Bei diesem Einkommen ist es also egal, ob er den Kapitalertrag per Abgeltungssteuer versteuert oder die Günstigerprüfung wählt.

Im Jahr 2023 (also dem gerade laufenden) zahlt er auf 21.800 Euro Erwerbseinkommen 2421 Euro Steuern. Legt man 1000 Euro drauf, so zahlt der gute Mann 264 Euro mehr. Das ist (Rundungsfehler unberücksichtigt) genau der gleiche Steuerbetrag, der ihm für 1000 Euro Kapitalertrag abgezogen wird (über den Freibetrag hinaus, fürs Jahr 2023 1000 Euro). Bei diesem Einkommen ist es also egal, ob er den Kapitalertrag per Abgeltungssteuer versteuert oder die Günstigerprüfung wählt.

Nimmt man nicht jeweils 1000 Euro Kapitalertrag, sondern nur 500 Euro (oder andererseits 2000 Euro), so verschiebt sich die Rechnung jeweils ein kleines bißchen, aber nicht entscheidend. Deine 17.000 sind jedenfalls ein historischer Wert, der heute nicht mehr gilt.

Es ist übrigens egal, ob ein Steuerpflichtiger die Günstigerprüfung anstößt, wenn er über der Grenze liegt. Er hat davon keinen Nachteil.

Er hat aber sehr wohl einen Nachteil davon, wenn er unter der Grenze liegt, die ich angegeben habe, aber Dir dann glaubt, der Du so vehement eine niedrigere Grenze verfichtst, und deswegen versäumt, den Antrag auf Günstigerprüfung zu stellen.

Statt 26,375% Grenzsteuersatz zu behaupten, wäre es zudem hilfreich, diese Zahl in 25% Abgeltungssteuer plus Soli aufzudröseln ...

Wozu sollte das gut sein? Mich interessiert, was ich letztlich zu bezahlen habe. Welches Etikett die betreffende Steuer hat, ist mir egal.

... und zu verstehen, dass man dem Soli nicht im persönlichen Steuersatz verrechnen kann, somit die 25 % gilt.

Es ist ganz schön schwierig zu verstehen, was Du mit diesem seltsamen Satz meinst. Ich gebe zu, daß ich das nicht schaffe.

Mein allerletzten Beitrag zum Grenzsteuersatz, ich schwöre.

Das ist vermutlich auch besser so.

@achim  zu sagen dass man etwas nicht versteht, und dann denjenigen nicht fragt wie er das meint, sondern lieber schreibt, dass es vermutlich besser wäre nix mehr zu schreiben.... das ist nicht wirklich sinnvoll, oder? Ohne Agression kommt man weiter!

Die von Ihnen genannten Abzüge auf Kapitalerträge setzen sich zusammen aus 25% Abgeltungssteuer (und nur die ist Grenzsteuerseitig relevant) plus 5,5% Soidaritätszuschlag, der den Grenzsteuersatz NICHT beeinflusst; das Geld bleibt IMMER beim Lindner Christian. Somit darf man nicht bei 26,375% schauen was in der Tabelle steht sondern bei 25%. Auch würde ich nicht 1000 € als Beispiel wählen sondern nur 100 €, da kann man das ohne große Progressionsverfälschung besser ablesen.

Dann kommen Sie zu den 17.400 € und ein paar Zerquetschten. Somit haben auch alle Pressejungs, SteuerVÖs, das Tool vom Muslime alle anderen die das auch so genannt haben recht. Wäre schön, wenn wir nun auch Sie überzeugt haben. Alle anderen Parameter wie Abschreibungen, Sparerfreibeträge... wie immer außen vor, Tabelle 2022.

 

 

 

Zitat von Absprung_2020 am 20. März 2023, 18:47 Uhr

@achim  zu sagen dass man etwas nicht versteht, und dann denjenigen nicht fragt wie er das meint, sondern lieber schreibt, dass es vermutlich besser wäre nix mehr zu schreiben.... das ist nicht wirklich sinnvoll, oder? Ohne Aggression kommt man weiter!

Hattest Du nicht geschworen, der vorvorige sei Dein letzter Beitrag zum Thema?

Die von Ihnen genannten Abzüge auf Kapitalerträge setzen sich zusammen aus 25% Abgeltungssteuer (und nur die ist grenzsteuerseitig relevant) plus 5,5% Solidaritätszuschlag, der den Grenzsteuersatz NICHT beeinflusst.

Mit dieser Ansicht liegst Du immer noch daneben. Fehler werden vom Wiederholen nicht richtig.

... Somit darf man nicht bei 26,375% schauen, was in der Tabelle steht, sondern bei 25%. Auch würde ich nicht 1000 € als Beispiel wählen sondern nur 100 €, da kann man das ohne große Progressionsverfälschung besser ablesen.

Das Gegenteil ist der Fall. Will man die Steuerbelastung von Kapitaleinkünften mit der Steuerbelastung auf Erwerbseinkommen vergleichen, muß man als Prozentsatz 26,375% nehmen, weil Erwerbseinkommen in diesen Regionen seit 2021 nicht mehr mit "Solidaritätszuschlag" beaufschlagt ist, Kapitaleinkünfte aber wohl.

Wie ich bereits erwähnt hatte, wird Lohnsteuer auf ganze Euro berechnet, Solidaritätszuschlag aber auf Cent (somit auch die Gesamtsteuer auf Kapitaleinkünfte auf Cent). Die Lohnsteuer springt immer um ganze Euro (bei 100 Euro Einkommen also immer um ganze Prozente). Nimmt man 1000 Euro Erwerbseinkommen mehr , hat man immerhin eine Dezimale mehr, als wenn man 100 Euro Einkommen mehr nimmt, wodurch die Rechnung genauer wird. Ganz mathematisch präzise läßt sich die Sache ohnehin nicht rechnen, die Granularität der Steuerberechnung steht dagegen. Wer ganz pingelig hinschaut, erkennt sogar Zonen rückläufiger Steuersätze (wenngleich nur in epsilontischem Maßstab).

Dann kommen Sie zu den 17.400 € und ein paar Zerquetschten. Somit haben auch alle Pressejungs, SteuerVÖs, das Tool vom Muslime alle anderen, die das auch so genannt haben, recht.

Man kommt zu den 17.400 Euro, wenn man die  Steuertabelle von 2021 nimmt und dazu unterschlägt, daß bereits 2021 für das Erwerbseinkommen des Normalverdieners kein Soli mehr angefallen ist. Der Wert ist schlichtweg historisch. Wenn er auf verschiedenen Internetseiten noch steht, liegt das daran, daß der Seitenbetreiber vergessen hat, die Werte anzupassen (was eigentlich jedes Jahr fällig ist).

Berücksichtigt man die Tatsache, daß bereits 2021 für Normalverdiener kein Soli mehr berechnet worden ist, werden aus den 17.400 Euro bereits für 2021 etwa 20.000 Euro. Das ist praktisch der gleiche Wert wie für 2022, was daran liegt, daß sich die Steuerkurve in dieser Region von 2021 auf 2022 nur wenig geändert hat.

Ansonsten habe ich meine Zahlen ja angegeben. Argumentiere doch einfach dagegen, wenn Du es kannst.

Ich halte dieses Subthema für ausdiskutiert, stehe Dir aber natürlich weiterhin zur Verfügung, wenn Du weiteren Redebedarf hast.

Zitat von Absprung_2020 am 20. März 2023, 18:47 Uhr

Die von Ihnen genannten Abzüge auf Kapitalerträge setzen sich zusammen aus 25% Abgeltungssteuer (und nur die ist Grenzsteuerseitig relevant) plus 5,5% Soidaritätszuschlag, der den Grenzsteuersatz NICHT beeinflusst; das Geld bleibt IMMER beim Lindner Christian.

Das stimmt nicht. Auf pauschal versteuerte Kapitalerträge ist der Soli zwar fällig, auf nach Tabelle versteuerte Erträge aber erst ab einer Steuer von 16.956€ (im Jahr 2021 - 2022 ist der Wert noch gestiegen) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-08-21-faq-solidaritaetszuschlag.html#docd111f697-164f-486d-83d5-0188d4a851b4bodyText1 - also weit oberhalb der Zahlen über die wir hier sprechen.

Zitat von Absprung_2020 am 20. März 2023, 18:47 Uhr

Somit darf man nicht bei 26,375% schauen was in der Tabelle steht sondern bei 25%. Auch würde ich nicht 1000 € als Beispiel wählen sondern nur 100 €, da kann man das ohne große Progressionsverfälschung besser ablesen.

Kann man machen: Steuertabelle 2022 von hier: https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2022.pdf


10.000€ zu versteuerndes Einkommen (zvE) -> 0€ Steuern, kein Solidaritätszuschlag (Soli).
10.100€ zvE -> 0€ Steuern, kein Soli.

10.000€ zvE + 100€ pauschal versteuerte Kapitalerträge -> 0€ Steuern nach Tabelle + 25€ Abgeltungssteuer + 1,37€ Soli


17.400€ zvE -> 1.474€ Steuern, kein Soli.
17.500€ zvE -> 1.499€ Steuern, kein Soli.

17.400€ zu versteuerndes Einkommen + 100€ pauschal versteuerte Kapitalerträge -> 1.474€ Steuern nach Tabelle + 25€ Abgeltungssteuer + 1,37€ Soli.


20.000€ zvE -> 2.138€ Steuern, kein Soli
20.100€ zvE -> 2.164€ Steuern, kein Soli

20.000€ zvE + 100€ pauschal versteuerte Kapitalerträge -> 2.138€ Steuern nach Tabelle + 25€ Abgeltungssteuer + 1,37€ Soli


21.000€ zvE -> 2.401€ Steuern, kein Soli
21.100€ zvE -> 2.427€ Steuern, kein Soli

21.000€ zvE + 100€ pauschal versteuerte Kapitalerträge -> 2.401€ Steuern nach Tabelle + 25€ Abgeltungssteuer + 1,37€ Soli


50.000€ zvE -> 11.816€ Steuern, kein Soli
50.100€ zvE -> 11.854€ Steuern, kein Soli

50.000€ zvE + 100€ pauschal versteuerte Kapitalerträge -> 11.816€ Steuern nach Tabelle + 25€ Abgeltungssteuer + 1,37€ Soli


Genau so vergleicht das Finanzamt, wenn es eine Günstigerprüfung durchführt. Als ich das letzte Mal eine durchführen lassen habe, musste man die Günstigerprüfung noch beantragen... eine Anlage KAP muss man auf jeden Fall dazu einreichen, und dann kostet das Kreuzchen nichts.

Welche Variante bei welchen Beträgen günstiger ist, dürfte klar sein, und in welchen Fällen man besonders viel spart auch. Das Finanzamt nimmt dabei immer die günstigere Variante, durch die Günstigerprüfung wird man also nie schlechter gestellt als ohne.

MfG, Arno

P.S: Und wie oben schon beschrieben: Zu versteuerndes Einkommen ist (idR viel) geringer als Bruttoeinkommen, und alle Zahlen für Getrenntveranlagung - bei Splitting x2.

@Arno

Ich verstehe Ihren Kampf nicht. Ich rede ausschließlich über Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 25% plus Soli 5,5%. Sie sagen das stimmt, bestätigen das aber kurz, und reden dann nachfolgend nur noch über Beispiele aus zu versteuerndem Einkommen? Äpfel und Birnen?

@Armin Über eine Steuer zu reden die ich nicht zurückbekomme ist dann nicht sinnvoll, wenn es darum geht wo ich was zurückbekomme!! Sonst müssten Sie auch Ihre bezahlte MWSt, Mineralölsteuer.... hinzunehmen und das ebenfalls bei Ihrer Steuerschuld... ist nicht sinnvoll. Kurzum, sie wechseln 'unmerklich' das Thema um sich im Recht zu fühlen.

Ausdiskutiert, bin bei Ihnen.

Zitat von Absprung_2020 am 21. März 2023, 8:56 Uhr

@Arno

Ich verstehe Ihren Kampf nicht. Ich rede ausschließlich über Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 25% plus Soli 5,5%. Sie sagen das stimmt, bestätigen das aber kurz, und reden dann nachfolgend nur noch über Beispiele aus zu versteuerndem Einkommen? Äpfel und Birnen?

Zentraler Punkt der Günstigerprüfung ist genau der Vergleich von Abgeltungssteuer+Soli mit Einkommensteuer auf zu versteuerndes Einkommen. Ich dachte, wenigstens das wäre allen hier klar, aber offenbar nicht: Das Finanzamt prüft, was günstiger ist (bzw. gewesen wäre, ist ja rückwirkend):

Entweder Kapitalerträge stehen unabhängig von anderen Einkommensarten -> Abgeltungssteuer+Soli auf Kapitalerträge plus Einkommensteuer auf zvE von anderen Einkommensarten
Oder Kapitalerträge werden zu anderen Einkommensarten addiert -> höheres zvE -> höhere Einkommensteuer, aber dafür keine Abgeltungssteuer+Soli

MfG, Arno

(für die Feinheiten: Bei Einkommensteuern über 16.956€ (2021/2022, höhere Werte für 2023/2024) wird auch auf Einkommensteuer Soli fällig)

Ich möchte mal meinen ursprünglichen Beitrag wieder hervorholen, um ein kurzes update zu geben und Gleichzeitig mit einer Fragestellung zum Thema Cash in der Entnahmephase verknüpfen. An meinem Ziel halte ich fest, mit 55 Jahren, spätestens Ende 2025 aus dem Berufsleben komplett auszuscheiden und als Privatier vom Ersparten zu leben

Aktien Depot aktuell: 820T€

Aktuell denke ich darüber nach, meine aktuell selbstbewohnte ETW im Wert von ca. 250T€ zu verkaufen und mit meiner Partnerin zur Miete zusammenzuziehen. Hier rechne ich mit ca. 2000€ /Monat warm incl. sämtlicher Nebenkosten, Miete würden wir uns 50:50 teilen.

Somit hätte ich dann 250T€ Cash generiert durch den Verkauf der ETW......soweit, so gut.

Ich lese immer wieder, wie wichtig es in der Entnahmephase ist, Barvermögen zu haben, Stichwort Renditereihenfolgerisiko, bin aber unsicher, in welcher Höhe und wie ich das Bargeld dann parke......gibt es hierfür eine Empfehlung oder Richtwerte?

Nehmen wir die Gesamtsumme 250T€ als grobes Beispiel: Schönes Cashpolster, um auf Jahre mein Depot unangetastet zu lassen (Tagesgeldkonto?), aber gleichzeitig laufe ich Gefahr, dass die Inflation das Geld über die Jahre auffrisst und ich Null Rendite erziele.

Frage: Wie schätzte ich die optimale Höhe des Cash-Polsters ab und wie und wo parke ich das Geld? Girokont0/Tagesgeld?......macht es überhaupt Sinn oder mache ich einen simplen Denkfehler?

Gruß an alle!

Wie lange hält also mein Cash-Polster, bevor ich mein Depot „Anpacken“ muss und macht die Höhe des Cash-Polsters so Sinn, Stichwort Inflation? Natürlich müsste der Betrag auch auf 2-3 Banken aufgeteilt werden, Stichwort 100T€ Einlagensicherungssystem

Beispiel: jährlicher Bedarf: 35T€..........das wären dann ca. 7 Jahre, die ich von meinem Cash (250T€) leben könnte, ohne eine einzige Aktie verkaufen zu müssen, aber macht das Sinn?

 

Hallo Simba, es gibt ein Buch von Gerd Kommer, dass deine Frage recht umfangreich beantwortet. Es hat den sperrigen Titel "Souverän investieren vor und im Ruhestand: Mit ETFs Ihren Lebensstandard und Ihre Vermögensziele sichern". Vielleicht ist das ja was für dich, du hast ja praktisch schon die Asset Allocation, von der da ausgegangen wird.

Super, Danke für den Tipp. Auch dieser Artikel hat mir sehr geholfen, wirft aber auch Fragen auf:

Bei der Cash-Puffer-Strategie wird ein Teil des Vermögens als Barbestand gehalten, der Rest fließt in den Aktienmarkt. Sollte es an den Aktienmärkten zu Kursverlusten kommen, wird bei dieser Strategie anstatt aus dem Depot aus dem Barbestand entnommen. Veräußerungen mit Verlust werden begrenzt, und das Depot in schlechten Zeiten somit geschont. Die Gewissheit über eine alternative Entnahmequelle zu verfügen, wirkt beruhigend. In der Vergangenheit konnte mit dem Cash-Bestand leider keine relevante Rendite erwirtschaftet werden, so dass die positiven Effekte der Strategie auf eine geringfügige Reduktion des Renditereihenfolgerisikos begrenzt waren. Doch inzwischen hat sich die Lage geändert. Kurzlaufende Staatsanleihen liefern wieder attraktive Zinsen, und auch die Banken beginnen sich langsam unter dem Konkurrenzdruck zu bewegen. Mit Rückkehr der Zinsen gewinnt die Cash-Puffer-Strategie daher an Bedeutung. Es ist höchste Zeit das Thema Cash-Puffer-Strategie noch einmal gründlich zu beleuchten, und dabei auch die eine oder andere Verbesserung in die Strategie einfließen zu lassen.

Entnahmestrategien optimieren: Die Renaissance der Cash-Puffer-Strategie - Finanzen? Erklärt! (finanzen-erklaert.de)

ich hab den wirklich guten Artikel zweimal intensiv gelesen, bin aber leider immer noch nicht so recht schlau, wie das konkret richtige Vorgehen bei dem genannten Beispiel wäre

Ich verfolge dieses Forum über die Liste der letzten Aktivitäten. Dieser Thread ist witzigerweise gerade ein Jahr alt, ich finde es interessant, daß er nun wieder weitergeht. Er ist aber schon ganz schön lang. Ich habe ihn heute nochmal von Anfang an überflogen, damit ich im Bilde bin, und bin dabei auf die Steuerschlacht gestoßen. Wow! Ist Absprung_2020 ein harter Brocken!

Ich habe mir einiges zusammengeschrieben, was ich hier gesammelt anführe.

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Gesetzliche Rente:
Es ist im allgemeinen sinnvoll, die Rentenzahlung so weit vorzuziehen wie möglich. Das gilt für Aussteiger und auch für Weiterarbeiter (siehe Finanztest 7/2023, das aktuelle Heft). Für die "Rente mit 63" (also die "Rente für langjährig Versicherte") brauchst Du 35 Versicherungsjahre. Dabei bleibt das Renteneintrittsalter bei 63 Jahren (nicht 64!), auch wenn das allgemeine Rentenzugangsalter weiter steigt.

Wenn Du bei Deinem vorzeitigen Ausstieg die 35 Jahre noch nicht hast (bei einem Akademiker eigentlich unwahrscheinlich), mußt Du sie Dir mit freiwilligen monatlichen Beiträgen erwerben. Achtung: Es zählen die monatlichen Zahlungen, einmal jährlich den 12fachen Beitrag zu bezahlen, hat nicht die gleiche Wirkung! Mindestbeitrag reicht, liegt momentan bei etwa 97 €/m (steuerlich absetzbar).

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Aussteigen:
Wenn Du Glück hast, versüßt Dir Dein Arbeitgeber Dein frühes Ausscheiden mit einer Abfindung. Ich würde an Deiner Stelle da jetzt schon die Augen offen halten. Wenn das nicht der Fall ist, könntest Du Dich entlassen lassen. Ab 55 Jahren gibts 18 Monate Arbeitslosengeld, die ich mitnehmen würde, schließlich hast Du dafür lang genug "eingezahlt".

Viele Tips diesbezüglich findest Du hierzu auf der Seite von Peter Ranning ("Der Privatier") https://der-privatier.com/uber/autor/ Vermutlich ist der User hier, der sich "Privatier" nennt, jemand anders.

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Günstigerprüfung:
Zur Günstigerprüfung wird (auch von offizieller Stelle) eine Menge Mist geschrieben.

Gerade in diesem Thread wurde und habe ich schon viel dazu geschrieben.

Nochmal kurz zusammengefaßt:

Erstmal beträgt der Abgeltungssteuersatz nicht 25%, sondern 26,375%, da ja zwingend der immerwährende Solidaritätszuschlag dazukommt. Zum zweiten in Deinem Fall (kein oder wenig Erwerbseinkommen) wirklich der Durchschnittssteuersatz und nicht der Grenzsteuersatz. Damit kommst Du dann in unerwartete Höhen. Wenn Du wirklich kein Erwerbs- oder Renteneinkommen mehr hast, stellst Du Dich bis etwa 65 T€ mit der Normalversteuerung günstiger als mit der Abgeltungssteuer.

Wirklich! Bitte nachrechnen und Dich wundern.

Absprung_2020 wird es vermutlich nie glauben. Das macht aber nichts.

Aufgepaßt mit eventuellem Arbeitslosengeld! Es wird nicht versteuert, aber es unterliegt dem sog. "Progressionsvorbehalt", bringt somit den Steuersatz hoch, so daß bei Deinem vermuteten Einkommen/Arbeitslosengeld die Günstigerprüfung nicht mehr lohnt.

Ich halte es für sinnvoll, daß Du Dich zum Thema schlauliest. Bei der Steuerstrategie geht es bei Dir vermutlich um etliches Geld.

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FIFO:
Ich darf annehmen, daß Du Apple-Aktien von vor 2009 hast. Deren Wertentwicklung ist _steuerfrei_. Von der Tendenz würde ich mir dieses Feature erhalten wollen.

Wie aber schaffst Du das, wenn alles in einem Batzen im Depot steckt?

Ganz einfach: Das FIFO-Prinzip gilt auch bei der Übertragung von Aktien.
Das heißt: Du klärst aus Deinen Unterlagen, wie viele Apple-Aktien Du vor 2009 angeschafft hast.

Dann machst Du ein Depot bei einer zweiten Bank auf und überträgst dorthin genau die nachgeschlagene Anzahl, also Deinen steuerfreien Altbestand.

Und wenn Du danach Apple-Aktien aus dem ersten Depot verkaufst, verkaufst Du dort zwar auch wieder die ältesten, Deine steuerfreien hast Du aber geschont, denn die stecken im zweiten Depot.

Wenn Du gezielt eine andere Tranche verkaufen willst, machst Du das sinngemäß wie oben beschrieben.

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Vorteil ETF:
Ich bin nicht der einzige, der die geringe Diversifizierung in Deinem Depot moniert. Ich würde mich mit den diesen paar Papieren nicht in einen selbstfinanzierten Vorruhestand trauen. Was mittlerweile mit Varta passiert ist, hast Du ja erlebt.

Ich würde zumindest einen nennenswerten Teil des Vermögens in einen marktbreiten Aktien-ETF umschichten. Das hat auch einen steuerlichen Vorteil: Aktuell gilt für Aktien-ETFs ein Teilfreistellungsquote von 30%. Das heißt: Gewinne aus Aktien-ETFs werden nur mit 70% x 26,375% versteuert, also nur mit etwa 18,5%.

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Entnahmestrategien gibt es wie Sand am Meer. Viele Leute haben darüber auch schon Bücher geschrieben. Kurz so viel: Wenn man in einer Baisse feste Beträge vom Depot abzieht, muß man mehr Aktien/Anteile verkaufen, als wenn man das in einer Hausse tut. Das mag man vorzugsweise nicht. Lieber entnimmt man in einer Baisse das Geld, was man braucht, einem Cash-Puffer und schont den Aktienbestand, von dem man hofft, daß er sich wieder erholt. Ob das klappt, weiß natürlich niemand. Prognosen sind immer schwierig, vor allem dann, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.

Es ist in diesem Zusammenhang günstig, eine Rente, nämlich eine feste Zahlung pro Monat, möglichst früh zu bekommen. Gerade bei einem Frugalisten wie Dir deckt sie einen Gutteil Deiner regelmäßígen Ausgaben, Du brauchst dann also keine Aktien zu verkaufen, nicht zu entsparen.

Du bekommst in Abständen auch immer wieder nennenswerte Beträge cash aus Lebensversicherungen. Mit denen kannst Du Deinen Cash-Puffer wieder auffüllen.

Midijob:

Mit einer kleinen Berufstätigkeit kannst Du Deinen Krankenkassenbeitrag erheblich drücken. Als Pflichtversicherter zahlst Du Beitrag nur von Deinem Erwerbseinkommen, nicht von den Kapitalerträgen. Auch eine Arbeitslosigkeit löst prinzipiell eine Pflichtversicherung aus. Wenn Du damit kalkulieren solltest, kläre bitte vorab, ob das in Deinem Fall dann auch wirklich so ist. Nicht daß Dir irgendeine dumme bürokratische Kleinigkeit dazwischenkommt.

An sich möchte man natürlich eben keine Berufstätigkeit haben, wenn man ausgestiegen ist. Aber das kommt auf den Einzelfall an.

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Dein Plan mit der Auswanderung nach Thailand ist vermutlich nicht ganz so einfach zu realisieren, wenn Du mit Deiner aktuellen Freundin zusammenbleiben willst. Sie ist noch weit von der Rente und hat hier einen guten Job, den sie vermutlich nicht aufgeben will. Sie hat dort vermutlich sechs Wochen Urlaub, mag sich vielleicht regelmäßig nochmal 4 Wochen oder so freikaufen, aber ganz nach Thailand ziehen und hier berufstätig zu bleiben läßt sich vermutlich nicht koordinieren.

Nach meinem Dafürhalten reicht Dein Geld (etwa 1 Million) bis zum (rechtzeitigen, also späten) Lebensende. Für 2 Personen reicht es aber vermutlich nicht, zumal Deine Freundin auch noch einige Jahre jünger ist als Du.

Mach was draus!

 

Super Beitrag für alle Mitleser, kompaktes Wissen! Danke dafür 🙋

PN an maxause@gmx.de

Hallo Achim,

vielen herzlichen Dank für deinen ausführlichen, kompakten und für mich und die Mitleser wirklich sehr wertvollen Beitrag. Hier noch ein par Anmerkungen.

Stichwort Vorziehen des Renteneintrittsalter mit Abschlägen auf 63: Für wie wahrscheinlich hältst du/ihr es, dass diese Option abgeschafft wird in den nächsten Jahren? Zumindest wird dies ja aktiv bereits in der Politik (Beispiel Spahn) diskutiert.

Stichwort Apple-Aktie: ich habe Apple erstmalig 2014 gekauft......also nicht vor 2009. Es gibt also leider keinen steuerfreien Altbestand.

Stichwort Diversifizierung: Ich spare monatlich bereits seit einem Jahr in einem neuen Depot 70-20-10% in drei ETF (Welt/Europa/Schwellenländer), aber würde ich jetzt Beispiel nach FIFO 30% Apple Aktien  verkaufen und in ETF umschichten, müsste ich ja jetzt auch den Abgeltungssteuersatz von 26,375% abziehen, so oder so und hätte keinen Vorteil, außer mehr Sicherheit zu Lasten der Rendite, oder liege ich da falsch?

Stichwort Cash-Puffer. Ich werde mir einen Puffer von ca. 100-150T€ (Tagesgeld?) anlegen, spätestens zum Zeitpunkt des geplanten Ausstiegs. Lebensversicherungen, vorgezogene Rente mit 63 und ggf. Erbschaft füttern dann immer wieder einmal diesen Puffer. So kann ich schlechte Börsenjahre durch Sparschwein-Entnahme überbrücken.

Stichwort midijob: An sich möchte ich keine Berufstätigkeit haben, wenn ich ausgestiegen bin, aber wenns aus irgend einem Grund knapp werden sollte, dann fahre ich vielleicht Medikamente mit Mitte 80 (E- und selbstfahrend) aus..........*grins*

Stichwort Freundin: Ja, Dich möchte mit ihr zusammenbleiben, sie ist noch weit von der Rente entfernt und hat hier einen guten Job, den sie  nicht aufgeben will, hat aber zumindest die Option neben den 30 Tagen Urlaub, weitere 30 Tage aus dem home office aus einem europäischen Land zu arbeiten......dann wird vielleicht erst einmal Thailand verschoben und in eine Langzeitmiete Mittelmeer/Spanien verlegt. Das wird sich in der Tat entwickeln, ich hatte ja erst einmal laut über eine Teilauswanderung/Langzeit-Urlaub nachgedacht. Beispiel: 4-6 Wochen Thailand und sie reist nach ca. 3 Wochen ab und ich bleibe noch ein paar Woche länger. Ein komplettes 100% Auswanderung steht noch in ganz weiter Ferne und ist kein MUSS.

Fazit: Dein Beitrag hat mir extrem viel gebracht und weitere gute Denkanstöße geliefert. Ich persönlich denke, dass 1 Mill Vermögen bei abgeschätztem 30-35T€ Jahresbedarf, zusätzlich Rente ab einem Zeitpunkt X , Lebensversicherungen und ggf. Rente ein gutes Fundament sind und mache mir bewusst, dass diese Tatsache sich sehr priviligiert anfühlt und ein Restrisiko immer besteht.

JUST DO IT!...........und ich habe ja noch ca. 2 Jahre, um alles abzuwägen.

Versprochen, ich werde was daraus machen..........ihr da draußen alle auch!

Zitat von Simba am 26. Juni 2023, 9:11 Uhr

vielen herzlichen Dank für deinen ausführlichen, kompakten und für mich und die Mitleser wirklich sehr wertvollen Beitrag.

Gern geschehen. Sieh das hier so: Dies ist eine Diskussion, in die verschiedene Leute verschiedene Gedanken einbringen. Diese sind in erster Linie Denkanstöße, denn Du mußt sie verdauen und auf Deine Situation anwenden, die Du ja verständlicherweise nicht bis ins letzte Detail offenlegst. Dabei sind übrigens nicht nur Gedanken sinnvoll, die Du als für Dich nützlich erkennst, sondern auch Gedanken, bei denen Du gleich erkennst, daß sie für Deine Situation nicht passen. Auch diese Erkenntnis ist für Dich ein Gewinn.

Zitat von Simba am 26. Juni 2023, 9:11 Uhr

Stichwort Vorziehen des Renteneintrittsalter mit Abschlägen auf 63: Für wie wahrscheinlich hältst du/ihr es, dass diese Option abgeschafft wird in den nächsten Jahren? Zumindest wird dies ja aktiv bereits in der Politik (Beispiel Spahn) diskutiert.

Prognosen sind immer schwierig, vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen. 🙂 Rente ist für die Gesellschaft ein hochemotionales Thema. Ich glaube nicht, daß die beiden Typen Frührente abgeschafft werden. Aber glauben heißt natürlich: nicht wissen. Die Rente kostet den Staat jetzt schon einen Großteil der Steuereinnahmen, umgekehrt ist ein Großteil des Etats der Rentenversicherung Staatszuschuß. Egaleweg: Es kostet Dich nicht viel Geld, als Privatier die 35 Rentenjahre mit kleinen freiwilligen Beiträgen vollzuzahlen. Ich würde das machen.

Zitat von Simba am 26. Juni 2023, 9:11 Uhr

Stichwort Diversifizierung: Ich spare monatlich bereits seit einem Jahr in einem neuen Depot 70-20-10% in drei ETF (Welt/Europa/Schwellenländer), aber würde ich jetzt Beispiel nach FIFO 30% Apple Aktien  verkaufen und in ETF umschichten, müsste ich ja jetzt auch den Abgeltungssteuersatz von 26,375% abziehen, so oder so und hätte keinen Vorteil, außer mehr Sicherheit zu Lasten der Rendite, oder liege ich da falsch?

Ich habe in meinem Portefeuille auch zwei Aktien, die durch gute Wertentwicklung dick geworden sind, die dicksten 9% und 7%. Die reine Lehre sagt, man soll diese Gewinneraktien teilverkaufen, um das Portefeuille zu "rebalancieren". Ich mache das nicht. Wozu sollte ich auch Aktien verkaufen, die stärker steigen als andere? Das ist aber halt auch eine Frage der Diversifikation. Ich habe um die 20 Werte (und noch dick ETFs dazu), Du hast 5. Das ist schon ein Unterschied. Aber das mußt Du wissen: Dein Geld, Deine Anlage. Ich würde mich halt mit 5 Aktien nicht in den Vor-Ruhestand wagen.

Zitat von Simba am 26. Juni 2023, 9:11 Uhr

Stichwort Cash-Puffer. Ich werde mir einen Puffer von ca. 100-150T€ (Tagesgeld?) anlegen, spätestens zum Zeitpunkt des geplanten Ausstiegs. Lebensversicherungen, vorgezogene Rente mit 63 und ggf. Erbschaft füttern dann immer wieder einmal diesen Puffer. So kann ich schlechte Börsenjahre durch Sparschwein-Entnahme überbrücken.

Kann man machen. Mit wären 5 Jahres"gehälter" etwas viel. Aber: Dein Geld, Deine Anlage.

Zitat von Simba am 26. Juni 2023, 9:11 Uhr

Stichwort Midijob: An sich möchte ich keine Berufstätigkeit haben, wenn ich ausgestiegen bin, aber wenns aus irgend einem Grund knapp werden sollte, dann fahre ich vielleicht Medikamente mit Mitte 80 (E- und selbstfahrend) aus..........*grins*

Was weiß denn ich? Vielleicht läßt Du Dich als Tauchlehrer anstellen und machst aus Deinem Hobby sogar noch Geld. Wenn Du einen kleinen Job hast, am besten einen versicherungspflichtigen, sammelst Du automatisch Rentenmonate und hast eine billige Krankenversicherung.

Zitat von Simba am 26. Juni 2023, 9:11 Uhr

Stichwort Freundin: Ja, Dich möchte mit ihr zusammenbleiben, sie ist noch weit von der Rente entfernt und hat hier einen guten Job, den sie  nicht aufgeben will, hat aber zumindest die Option, neben den 30 Tagen Urlaub weitere 30 Tage aus dem home office aus einem europäischen Land zu arbeiten.

Woher weiß der Chef, daß sie in Thailand ist? Kann ihm das nicht egal sein, wenn sie die Geschäftszeiten einhält? Wer weiß - vielleicht löst sich diese Regulation mit den Jahren weiter auf. Es dauert nicht so entscheidend länger, von Thailand körperlich zurück im Büro zu sein als von Granada. Auch Deine Freundin könnte an eine 4-Tage-Woche denken (abhängig von ihrer familiären und finanziellen Situation). Oder (wie ich schon andeutete), sie kann versuchen, 4 Wochen pro Jahr zusätzlich frei zu bekommen (ohne Bezahlung, wobei man das besser über ein insgesamt geringeres kontinuierliches Gehalt regelt als über einen unbezahlten Monat).

Zitat von Simba am 26. Juni 2023, 9:11 Uhr

Dann wird vielleicht erst einmal Thailand verschoben und in eine Langzeitmiete Mittelmeer/Spanien verlegt. Das wird sich in der Tat entwickeln, ich hatte ja erst einmal laut über eine Teilauswanderung/Langzeit-Urlaub nachgedacht. Beispiel: 4-6 Wochen Thailand und sie reist nach ca. 3 Wochen ab und ich bleibe noch ein paar Wochen länger. Ein komplettes 100% Auswanderung steht noch in ganz weiter Ferne und ist kein MUSS.

Komplette Auswanderung heißt natürlich auch: Hier in Deutschland keine Infrastruktur mehr vorhalten = bezahlen zu müssen. Für eine komplette Auswanderung solltest Du Dir auch noch die Steuer anschauen. Was die Rente anlangt, ist die komplette Auswanderung eher ungünstig (Stichwort Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht). Aber dazu gibts ja auch einschlägige Seiten, die das Thema von allen Seiten beleuchten. Wenn Du mit ihr zusammenbleibst, bist Du räumlich an sie gebunden. Du könntest in diesem Zusammenhang natürlich erwägen, zwei Jahre oder so länger zu machen, das so verdiente Geld gedanklich auf ein Partnerschaftskonto zu buchen und ihr dafür dann einen Ausstieg zwei Jahre früher finanzieren.

Eine Idee noch zu Dir: Mit Deiner Teilzeit signalisierst Du Deiner Firma, daß Du einen Gang zurückschaltest. Das mag zwar in Wirklichkeit nicht so sein, aber so kommt es bei vielen Gegenübern an. Wer weiß? Vielleicht will Deine Firma in kürzerer Zeit mal Belegschaft abbauen, dann hast Du noch die Chance auf eine Abfindung. Das will natürlich strategisch geplant sein: Im einen Fall mag es sinnvoll sein, das frühzeitig zu signalisieren, im anderen Fall gerade eben nicht, so daß die Firma vielleicht sogar denkt, sie müssen Dich zum Ausstieg drängen. Das hängt sehr von der Situation vor Ort ab.

Es gibt im Netz reichlich Erfahrungsberichte von Frühaussteigern. Du hast viel zu lesen 🙂

Zitat von Simba am 26. Juni 2023, 9:11 Uhr

Ich ... denke, dass 1 Mill Vermögen bei geschätztem 30-35T€ Jahresbedarf, zusätzlich Rente ab einem Zeitpunkt X , Lebensversicherungen und ggf. Rente ein gutes Fundament sind, und mache mir bewusst, dass diese Tatsache sich sehr priviligiert anfühlt. Ein Restrisiko besteht immer.

Klar. Und Du hast noch ein Weilchen Zeit, die Dinge vorab zu gestalten.

Und auch hinterher: Wenn sich was ändert, mußt auch Du Dich ändern. Das kriegst Du aber hin. Ganz sicher!

 

Hallo Achim,

in welcher Lebens-Phase befindest du dich denn eigentlich aktuell? Danke erneut für die guten Denkanstöße.

Rente aktuell: 36 Entgeltpunkte, Regelaltersrente würde am 01.10.2037 beginnen .......vielleicht ne dumme Frage: woher bekomme ich die Info, denn die  Anzahl Rentenjahre steht nicht im Rentenbescheid. Durch Zeitsoldat-Tätigkeit direkt nach dem Abi habe ich vor dem Studium schon in die Rente eingezahlt. Super Idee die 35 Rentenjahre mit kleinen freiwilligen Beiträgen vollzuzahlen, ich kannte nur die Variante, extra Rentenpunkte zu erwerben, ich fands aber bisher wenig attraktiv.

Apple: 10 Jahre Buy and hold Strategie hat sich ja bisher absolut ausgezahlt, mittlerweile ist diese Aktie ein tenbagger, aber ja, mit meinem Rennpferd muss ich mir was überlegen.

Teilzeit: klares Signal an die Firma, ich halte die Ohren definitiv auf, falls eine Abfindung lockt, greife ich zu. Die Strategie dahinter will gut überlegt sein. Zumindest wäre die Schlange der Interessenten aktuell sehr lang, schlechte Stimmung, Umstrukturierung, Großkonzern dahinter......u.s.w.

Cash-Puffer: schwierig, aber 100T€ bei 35T€ Jahresbedarf, also 3 Jahre, finde ich schon realistisch, dann aber zuzusehen, wie die Inflation das auffrisst.....hmmmm.....

Es gibt viel zu lesen, da hast du mal recht.....:-)

Schönen Tag euch allen!!!

Tolles Forum.

Nachtrag: Googel macht schlau:

mein Renteneintrittsalter liegt auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren, da ich 1970 (nach 1964) geboren bin, bedeutet also 14,4 Prozent Abzug. Sorry, ich habe jetzt einen "Klemmer", was mich die von dir vorgeschlagene freiwilligen monatlichen Beiträge (liegt momentan bei etwa 97 €/m) betrifft. Was verstehe ich jetzt gerade falsch?

Zitat:

Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Altersrente nach 35 Versicherungsjahren: Was wird berücksichtigt?

Für die Berechnung der 35 Jahre werden alle Monate zusammengerechnet, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dies sind beispielsweise:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
  • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
  • Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
  • Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 55. Geburtstag automatisch zusenden.

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