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Aktienverluste Steuern, Trick bis Jahresende

Hallo!

Ich habe in der aktuellen Finanztest gelesen, dass man Aktienverluste dieses Jahr noch als Ausnahme als "sonstige Verluste" und nicht als Aktienverluste verbuchen kann.

Als kleiner Vartaverlierer bin ich davon betroffen, vor allem auch, weil ich sonst kaum Aktien sondern ETF habe. Die Zeitschrift gibt den Tip, man möge seine Bank zu Nutzung der Ausnahme bringen.

Hat das schon mal jemand versucht?

 

 

klingt interessant, ich finde dazu

Totalverluste aus Aktien: Was Anleger jetzt verrechnen dürfen und bei Haufe Übergangsregelung bei Verlusten aus wertlosem Verfall von Aktien

in beiden Artikel ist aber von der Verrechnung mit andern Kapitalerträgen die Rede (also nicht mit anderen Erträgen wie Miete) Der Punkt ist, dass Aktienverluste normaler Weise nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen (also nichts aus ETFs etc), der Sonstige Verlust-Topf kann  gegen allen anderen Kapitalerträge (aus ETF Verkäufen oder Dividenden) verrechnet werden. Bringt, wenn ich das richtig verstehe, also nur etwas, wenn ich 5K (Total-)Verlust bei Aktien habe und gleichzeitig  Gewinne z.B. in ETFs. (Freibeträge mal außen vor)

Dazu müsste zur Verrechnung die Bank diesen (Aktien)Verlust (intern) in den sonstigen Topf buchen, der dann verrechnet werden kann, was gemäß der Artikel das FA noch gelten lassen will.

Hab ich das schon gemacht? nein, da ich ohnehin wenig und nur kleine Verlustpositionen halte. Zudem gilt das wohl auch nur für Total-Verluste, die ich schon gar nicht habe.

weitere Links dazu: Verlusttöpfe bei Kapitalanlagen oder Verlusttöpfe einfach erklärt

Ok, noch jemand mit Erfahrung dazu?

Ja.

Zitat von Absprung_2020 am 24. September 2025, 10:12 Uhr

Ja.

Geht das noch ausführlicher? 😀

Zitat von MoneyMaker am 23. September 2025, 13:14 Uhr

klingt interessant, ich finde dazu

Totalverluste aus Aktien: Was Anleger jetzt verrechnen dürfen und bei Haufe Übergangsregelung bei Verlusten aus wertlosem Verfall von Aktien

in beiden Artikel ist aber von der Verrechnung mit andern Kapitalerträgen die Rede (also nicht mit anderen Erträgen wie Miete) Der Punkt ist, dass Aktienverluste normaler Weise nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen (also nichts aus ETFs etc), der Sonstige Verlust-Topf kann  gegen allen anderen Kapitalerträge (aus ETF Verkäufen oder Dividenden) verrechnet werden. Bringt, wenn ich das richtig verstehe, also nur etwas, wenn ich 5K (Total-)Verlust bei Aktien habe und gleichzeitig  Gewinne z.B. in ETFs. (Freibeträge mal außen vor)

Dazu müsste zur Verrechnung die Bank diesen (Aktien)Verlust (intern) in den sonstigen Topf buchen, der dann verrechnet werden kann, was gemäß der Artikel das FA noch gelten lassen will.

Hab ich das schon gemacht? nein, da ich ohnehin wenig und nur kleine Verlustpositionen halte. Zudem gilt das wohl auch nur für Total-Verluste, die ich schon gar nicht habe. Ich habe diese Methode selbst nicht angewendet, aber ich habe von einigen gehört, die ihre Steuerlast reduziert haben, insbesondere bei einem vollständigen Verlust des Aktienwerts. Dies gilt jedoch insbesondere für Totalverluste, und solche Situationen sind selten. Ich versuche, mich nicht nur mit Papierkram zu beschäftigen und mich mit anderen Aktivitäten abzulenken, damit mich der Stress der Finanzangelegenheiten nicht belastet. Manchmal hilft es, auf leichte Unterhaltung umzusteigen; zum Beispiel habe ich kürzlich von einer Plattform mit Mindesteinzahlungen gelesen https://magyarkaszinooldalak.com/casino-minimum-befizetes/, und das erwies sich als eine bequeme Möglichkeit zum Entspannen. Mein Rat also: Klären Sie alles im Voraus mit Ihrer Bank und verschieben Sie es nicht auf das Jahresende, um die Gelegenheit nicht zu verpassen.

weitere Links dazu: Verlusttöpfe bei Kapitalanlagen oder Verlusttöpfe einfach erklärt

Wer mehr ETFs als Einzelaktien besitzt, sollte gut überlegen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt oder ob es nicht einfacher ist, auf Gewinne in anderen Instrumenten zu warten.

Zitat von MilaHortmons am 30. September 2025, 14:43 Uhr

Wer mehr ETFs als Einzelaktien besitzt, sollte gut überlegen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt oder ob es nicht einfacher ist, auf Gewinne in anderen Instrumenten zu warten.

aufgrund der Voraussetzungen geht das ohnehin nur wenn man 1. Einzelaktien mit quasi-Totalverlust hat und 2. andere Gewinne hat (ETFs mit Verkaufsgewinnen oder Gewinne aus Dividenten). Simple Verluste einzelner Aktien können dafür nicht genutzt werden.

Die Gegenrechnung mit ETF Gewinne und Dividenden geht nur auf die beschriebene Weise. Aber natürlich kann man die Verlustposition halten, bis man eine andere Aktien-Position gewinnbringend verkaufen muss/möchte und dann erst durch den bewußt erzielten Verlust gegenrechnen.

Ich wollte eigentlich die Vorabpauschale damit verrechnen. Gewinne aus ETF und Aktien habe ich kaum im Jahr.

@egon

Vorabpauschalen sind angenommene Gewinne und werden mit dem "sonstigen Verlusttopf" verrechnet. Was du vorhast sollte also gehen.

Aber wie gesagt du musst die Totalverluste bei deiner Bank in den "sonstigen Verlusttopf" verbuchen lassen.

Das versuche ich denen gerade klarzumachen 😀

@egon Im Schreiben vom BMF steht unter Randziffer 118 (Seite 53/54) :

Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien sind Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG. Sind solche Verluste als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst
worden oder werden solche Verluste bis zur Systemumstellung des Kreditinstituts noch
als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst, sind diese aus
Vereinfachungsgründen in den Verlusttopf für sonstige Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz
1 bis 3 EStG zu übernehmen. Dies gilt für den Kapitalertragsteuerabzug und für im
Rahmen der Veranlagung festgestellte Verluste.

wenn ich das richtig sehe, ist das die Anweisung an die Bank .... 😉

Meine Bank meint, sie hätten die neue Regelung vom 5.12.2024 schon am 1.1.2025 umgesetzt, daher kommt die Übergangslösung nicht in Frage... 😥