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Abschreibung bei geschenkter Wohnung? Bewohnt von Eltern, Miete 0€

Guten Tag,
vor ein paar Jahren habe ich die Wohnung meiner Eltern über eine Schenkung erhalten. Die Eltern wohnen in der Wohnung ohne Miete zu zahlen (festgelegt im Schenkungsvertrag).
Jetzt würde ich gerne die Option der Abschreibung nutzen. Das FA argumentiert, dass die Wohnung ja nicht vermietet wird und daher nicht für Abschreibung genutzt werden kann.

Kann mir jemand helfen hier Klarheit zu bekommen? Habe ich eine Möglichkeit die Abschreibung durchzuführen? Ich bewohne die Wohnung ja nicht. Vielleicht kann ich die Situation als "Miete = 0€" und könnte danach dann wieder die Abschreibung nutzen?

Vielen Dank schonmal an alle!

VG

Kurz gesagt:

Afa abschreiben kannst du bei Schenkung erstmal nur auf den Betrag den deine Eltern damals ausgegeben haben. Nach insgesamt 50 Jahren ist dann schluss. Zudem kann Afa und Nebenkosten sie Instandhaltung etc. nur abschreiben wer auch vermietet. Du vermietest nicht, also kannst du keinerlei Kosten geltend machen.

Vermieten für null euro gibts nicht. Du lässt sie kostenfrei in deinem Privaten Haus wohnen. Entsprechend müssten sie eine Miete zahlen um die Steuervorteile zu nutzen. Diese darf dann aber auch nicht wild ausgedacht werden sondern muss auch zu einem etwas gesenken üblichen Satz vermietet werden. Du kannst also auch nicht einfach sagen dass Mutti jetzt 50€ Miete im Monat zahlt. Auch das wird das FA nicht anerkennen und ggf. sogar Betrug vorwerfen - aufpassen.

Gut, dass deine Eltern im Schenkungsvertrag das kostenlose Wohnen verankert haben. Sonst müsstest du nämlich auch bei null Euro Miete 50 % der Marktmiete als Einkommen versteuern. Auch wenn du sie gar nicht bekommst.

Zitat von FredFinanzFuchs am 24. April 2023, 12:50 Uhr

Gut, dass deine Eltern im Schenkungsvertrag das kostenlose Wohnen verankert haben. Sonst müsstest du nämlich auch bei null Euro Miete 50 % der Marktmiete als Einkommen versteuern. Auch wenn du sie gar nicht bekommst.

Die Aussage ist falsch.

Wer unterhalb von 50% vermietet, kann die Werbungskosten nicht steuerlich absetzen.

Allerdings kann das FA den Eltern (!) bei kostenloser Vermietung unterstellen, dass sie wiederum beschenkt werden. Da aber Wohnung gegen Wohnrecht getauscht wurde, entsteht auch für die Eltern kein zu versteuernder Vorteil durch eingesparte Miete.

@TE: die Übertragung war bereits steuerlich begünstigt. Eine doppelte Subventionierung kann staatlich nicht gewollt sein. Wenn Du Afa-Abschreibungen generieren willst, musst Du einen Kauffall auslösen, was bei dieser Konstellation nur für die Instandhaltungs-/Werbungskosten gilt. Fraglich ist bei größeren Sanierungen aber auch, ob Deine Eltern dann dafür einen Aufpreis bezahlen (wollen). Wenn nicht, hast Du zwar die Abschreibung auf die Maßnahme - aber keine Einnahmen aus der Wohnwerterhöhung.