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Abgabefristen Steuererklärung

Guten Tag,

im Jahr 2024 habe ich ausschließlich Kapitaleinkünfte aus inländischen Tages- und Festgeldern erzielt - die Abgeltungssteuer wurde bereits von den Banken abgeführt.

Nach meinem Verständnis bin ich somit nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben (ich werde dies aufgrund der Günstigerprüfung trotzdem machen) und hätte somit 3 Jahre Zeit die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Da ich mir mit den 3 Jahren Frist nicht 100%ig sicher bin und um nicht Probleme mit einer ggf. zu spät abgegebenen Steuererklärung zu bekommen suche ich nun nach offiziellen Informationen (z.B. Gesetzestexte, Infos von Finanzbehörden usw.) in welchen die Abgabefristen aufgelistet sind. Bei den Finanzämtern finden sich nur die Standard-Abgabefristen für Angestellte, Rentner usw. - aber leider keine Infos für Frugalisten.

Ein Anruf beim zuständigen Finanzamt war ebenfalls ohne Ergebnis, ich wurde an einen Steuerberater verwiesen.

Es müsste doch offizielle Informationen über die Abgabefristen geben inkl. Angaben für Personen welche ausschließlich Kapitaleinkünfte erzielen.

Könnt Ihr mir hier evtl. weiterhelfen?

 

Viele Grüße

Frank

 

Hallo Frank,

Wenn du ausschließlich Kalitaleinkünfte hast, dann wurden deine Steuern ja bereits von der Depotbank versteuert. Deine Steuererklärung ist somit freiwillig und unterliegt damit nach meinem Verständnis der Frist von 4 Jahren. Die Erklärung für 2024 muss somit spätestens zum 31.12.28 beim Finanzamt eingehen.

VG

Nicht zu den Fristen sondern Inhalten

https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/

@Noordlicht - ja stimmt,  es sind 4 Jahre Frist beim Finanzamt - ich hatte es verwechselt mit der Frist bei der Krankenkasse, dort sind es wohl 3 Jahre.

Eigentlich sehe ich es auch so, das ich die Steuererklärung freiwillig abgebe, da ja nur Kapitaleinkünfte vorliegen.

Das Finanzamt sagte mir allerdings dies sei nicht pauschal so, es gäbe noch Faktoren womit die Steuerklärung, auch wenn ich nur Kapitaleinkünfte habe, trotzdem verpflichtend sei. Welche Faktoren damit gemeint sind konnte/wollte man mir nicht sagen.

Denkbar wäre nun z.B. wenn ich ausländische Zinseinkünfte habe, welche nicht über die Abgeltungssteuer versteuert wurden, ich diese in der Anlage KAP erfassen muss und somit verpflichtet wäre die Steuerklärung abzugeben.

Liege ich mit dieser Annahme richtig und gibt es noch weitere Faktoren welche die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend macht (auch mir ausschließlich Kapitakleinkünften)?

Solche "Faktoren" müssten doch irgendwo nachzulesen sein.

Sag mal, was meinst du warum ich den Artikel oben verlinkt habe? Soll ich ihn dir vorlesen?

Liege ich mit dieser Annahme richtig und gibt es noch weitere Faktoren welche die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend macht (auch mir ausschließlich Kapitakleinkünften)?

Ja, oder auch z.b. wenn du Kryptogrwinne veräußerst da diese nicht über die Depotbanken abgerechnet werden. Au h dann wäre die KAP bzw. somit Steuererklärung verpflichtend.

Alle deine Einkünfte müssen in D versteuert werden. Wenn es welche gibt bei denen das nucht irgendwie automatisiert getan wird, bist du steuererklärungs-pflichtig, ganz einfach 🙂

Zitat von Privatier am 15. März 2025, 11:53 Uhr

Sag mal, was meinst du warum ich den Artikel oben verlinkt habe? Soll ich ihn dir vorlesen?

Aufgrund Deines "freundlichen" Hinweises habe ich den Artikel nun ein zweites Mal durchgelesen und kann immer noch keinerlei Bezug zur Fragestellung herstellen - wo steht dort etwas zu den Abgabefristen?

 

Es steht im Artikel, um es zusammenzufassen, wann man die KAP ausfüllen MUSS und wann man es SOLLTE (weil es sinnvoll ist).

Wenn Dinge "passieren" die dafür sorgen dass man es MUSS, gemten die Fristen für Leute die es MÜSSEN, ansonsten jene für Leute die es freiwillig WOLLEN.

Du meintest ja selbst dass der Typ vom FA meinte dass es Ausnahmen gibt - dort sind sie alle aufgelistet!

Als Woller hat man wie bereits erwähnt vier Jahre Zeit. Als Müsser richtet es sich danach ib man die Erklärung selbst macht oder durch einen Steuerberater vertreten wird.

Dann gilt was "Google" sagt, z.b. anhand des Steuerjahres 2024:

  • Sind Sie gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, muss Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 spätestens bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt sein. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende, reicht noch der darauffolgende Montag.
  • Wenn Sie die Steuer nicht alleine schaffen, weil es zum Beispiel zu knifflig ist oder Sie sich dafür keine Zeit nehmen wollen, können Sie einen Steuerberater hinzuziehen oder zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Dann rückt für die Steuererklärung die Frist um einige Monate nach hinten. Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 muss dann erst am 30. April 2026 beim Finanzamt sein.