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Abfindung und betriebliche Altersvorsorge

Hallo zusammen.

Ich habe mal eine Frage Zwecks Abfindung.

Nehmen wir mal an, man ist kurz vor der Finanzellen Freiheit. Hat sein Geld so gut es geht angespart und angelegt. Und man will am Tag X in Rente, sagen wir mal so zwischen dem 40 und 50 Lebensjahr. Man hat dann etwa knappe 30 Jahre bei einem guten Betrieb gearbeitet und will dort kündigen. Das heißt man hat etwa 25-30 Jahre in diesem Betrieb gearbeitet. Somit steht mir ja eine Abfindung zu. Im Internet haben ich gelesen man bekommt etwa ein halbes Monatsgehalt für 1 Jahr Betriebszugehörigkeit.

Das entspricht bei 30 Jahren mal 3.500 Euro brutto im Jahre, zusammen 52 500 Euro. Nehmen wir mal etwa 40 % Steuern weg bleiben noch 31 500 Euro übrig.

Bei wirtschaftlich schlechter Lage, kann ich mir vorstellen, könnte die Abfindung auch etwas höher sein.

Damit kommt ja ein Frugalist bei einem Monats verbrauch (bei mir etwa 1 300 Euro), ca 24 Monate (2 Jahre) über die Runden. Würde man das Geld anlegen würde es ja auch etwas länger halten.

Hat man immer Anrecht auf eine Abfindung?

Hat da jemand Erfahrung mit Abfindungen?

Wird das bei euch mit eingerechnet?

Wie sieht es da mit der betrieblichen Altersvorsorge aus? Wird die bei der Abfindung mit eingerechnet? Weil in die Betriebliche Altervorsorge zahle ich ja auch etwa 100 Euro ein.

Gibt es irgendwelche Tipps wie man die Steuerlast bei einer Abfindung mindern kann. Hier handelt es sich doch um eine große Geldsumme, die in einem Jahr ausgezahlt wird.

 

 

 

Hallo Selbst,

irgendwie ist das noch reichlich konfus, hab ich den Eindruck. Bevor Du Dich reich rechnest: Willst Du kündigen oder kündigt der Arbeitgeber?

Falls der Arbeitgeber Dir kündigt: Unterliegt der Betrieb überhaupt dem Kündigungsschutzgesetz?

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert?
Arbeitnehmerfinanziert: Da wird nix angerechnet, das ist Dein Gehalt, das Du nicht netto ausbezahlt bekommen hast, sondern brutto in einen Altersvorsorgevertrag investiert hast.

An Deiner Stelle würde ich mich rechtlich beraten lassen, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausging. Der Berater braucht von Dir aber definitiv mehr Details.

PS: Das erste Ergebnis meiner Suchmaschine war diese Seite: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html#tocitem2

Legt die Sache doch recht gut dar, wichtig finde ich vor allem "Im All­ge­mei­nen ha­ben Sie als Ar­beit­neh­mer bei Be­en­di­gung Ih­res Ar­beits­verhält­nis­ses kei­nen Rechts­an­spruch auf ei­ne Ab­fin­dung. "

Und: Wenn Du Kündigungsschutzklage erhebst, ist das Ziel ja eigentlich, Deinen Job zu behalten, nicht, eine Abfindung zu kassieren. Irgendwie kapiere ich nicht so recht, warum Du aufhören willst zu arbeiten und gleichzeitig dafür eine Abfindung haben willst ...

Dir steht nur eine Abfindung zu wenn dein Arbeitgeber dich grundlos kuendigt. Wenn du kuendigst steht dir gar nichts zu.

Wenn dein Arbeitgaber aber Stellen abbauen moechte kannst du mit ihm darueber verhandeln freiwillig zu gehen gegen die Zahlung einer Abfindung.

„Wenn man kein Geld hat, denkt man immer an Geld. Wenn man Geld hat, denkt man nur noch an Geld.“ Jean Paul Getty

Moin @selbst,

es gibt in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Abfindung. Wenn du selbst kündigst, bekommst du ohnehin keine Abfindung.

Wenn dein Arbeitgeber dich kündigen möchte, kann er das nur aus drei Gründen. Erstens aus Gründen, die in deiner Person liegen (bspw. Langzeitkrank). Zweitens aus verhaltensbedingten Gründen. Das wäre der Fall, wenn du deinen Vorgesetzten beleidigst, Kunden bedrohst, etc. Der Kündigung muss hier im Regelfall eine Abmahnung vorangehen (Ausnahme: fristlose Kündigung, für die es aber hohe Hürden gibt). Drittes aus betrieblichen Gründen (wenn das Unternehmen Arbeitsplätze abbauen muss).

Wenn dein Arbeitgeber keinen dieser Gründe hat, dich aber trotzdem loswerden will, dann kann er sich einzelvertraglich und (in der Höhe sowie in Bezug auf andere Details) frei verhandelbar mit dir auf eine Abfindung einigen. Hier gilt dann die Vertragsfreiheit, d. h. ihr könnt euch da auf so ziemlich alles einigen, was beide Parteien mitgehen.

Zitat von Tim am 28. September 2019, 22:18 Uhr

Dir steht nur eine Abfindung zu wenn dein Arbeitgeber dich grundlos kuendigt. Wenn du kuendigst steht dir gar nichts zu.

Wenn dein Arbeitgaber aber Stellen abbauen moechte kannst du mit ihm darueber verhandeln freiwillig zu gehen gegen die Zahlung einer Abfindung.

@tim: Bei einer grundlosen Kündigung bekommt man keine Abfindung. Man kann eine Kündigungsschutzklage erheben und wenn man da Recht bekommt, ist die Kündigung unwirksam und du hast deinen Job wieder.

 

Zitat von skywatcher am 28. September 2019, 23:50 Uhr

@tim: Bei einer grundlosen Kündigung bekommt man keine Abfindung. Man kann eine Kündigungsschutzklage erheben und wenn man da Recht bekommt, ist die Kündigung unwirksam und du hast deinen Job wieder.

Du hast es ja geschrieben. Es gibt keinen Rechtsanspruch. In der Regel wird man sich aber immer auf einen Abfindung zu den ueblichen Konditionen einigen bevor es zu einer Verhandlung kommt, es sei denn man moechte wirklich seien Job wieder haben. Aber wer moechte das schon wenn man gekuendigt wurde. Das meinte ich damit.

„Wenn man kein Geld hat, denkt man immer an Geld. Wenn man Geld hat, denkt man nur noch an Geld.“ Jean Paul Getty