2025: Ziel finanzielle Freiheit
Zitat von konsument am 29. November 2024, 16:48 UhrDanke für Euer Feedback.
Ich hatte das meinem ehemaligen Chef erzählt der letztes Jahr in Ruhestand gegangen ist und der meinte dasselbe, Beratervertrag. Ich meine aber, dass dies in den Vorruhestandsverträgen ausgeschlossen wurde, weil man eben nicht wollte, dass dieselben Mitarbeiter dann doch weiterarbeiten nur für mehr Geld. Aber Papier ist geduldig und die Zeiten haben sich geändert.
In der Tat ist mein Gehalt schon ziemlich gut, nach bisheriger Marktsituation würde ich das aktuell nicht mehr so bekommen bzw. müsste ich lange suchen. Na mal schauen was geht, ich kann es wirklich ganz tiefenentspannt angehen.
Danke für Euer Feedback.
Ich hatte das meinem ehemaligen Chef erzählt der letztes Jahr in Ruhestand gegangen ist und der meinte dasselbe, Beratervertrag. Ich meine aber, dass dies in den Vorruhestandsverträgen ausgeschlossen wurde, weil man eben nicht wollte, dass dieselben Mitarbeiter dann doch weiterarbeiten nur für mehr Geld. Aber Papier ist geduldig und die Zeiten haben sich geändert.
In der Tat ist mein Gehalt schon ziemlich gut, nach bisheriger Marktsituation würde ich das aktuell nicht mehr so bekommen bzw. müsste ich lange suchen. Na mal schauen was geht, ich kann es wirklich ganz tiefenentspannt angehen.
Zitat von konsument am 29. November 2024, 21:30 UhrZitat von Privatier am 29. November 2024, 8:54 UhrDas positive Feedback musst du dann zukünftig von uns bekommen 😉 oder auch nicht...
@privatier Ich bitte drum, aber nur positives Feedback, negatives vertrage ich nicht 😉
Zitat von Privatier am 29. November 2024, 8:54 UhrDas positive Feedback musst du dann zukünftig von uns bekommen 😉 oder auch nicht...
@privatier Ich bitte drum, aber nur positives Feedback, negatives vertrage ich nicht 😉
Zitat von Watzefak am 29. November 2024, 23:40 UhrArbeite seit 24 Jahren für eine große Bank. Meine Rekord-Gehaltserhöhung in einem Jahr lag mal bei 40 %.
Laut CEO und Human Resources war das angeblich ein All-Time-Record.Hintergrund: ich hatte herausgefunden, dass jemand, den ich für doof hielt, mehr verdient als ich. Da sind mir die Sicherungen durchgebrannt. Ich habe meinem Chef gegenüber behauptet, dass die Konkurrenz mir 50 % mehr bietet und man zwei Wochen Zeit hätte, meine Kündigung abzuwenden. War ein Bluff. Die zwei Wochen waren sehr spannend für mich.
Nur so als Inspiration auf der Zielgeraden für das letzte Gefecht. 🙂
Arbeite seit 24 Jahren für eine große Bank. Meine Rekord-Gehaltserhöhung in einem Jahr lag mal bei 40 %.
Laut CEO und Human Resources war das angeblich ein All-Time-Record.
Hintergrund: ich hatte herausgefunden, dass jemand, den ich für doof hielt, mehr verdient als ich. Da sind mir die Sicherungen durchgebrannt. Ich habe meinem Chef gegenüber behauptet, dass die Konkurrenz mir 50 % mehr bietet und man zwei Wochen Zeit hätte, meine Kündigung abzuwenden. War ein Bluff. Die zwei Wochen waren sehr spannend für mich.
Nur so als Inspiration auf der Zielgeraden für das letzte Gefecht. 🙂
Zitat von konsument am 30. November 2024, 11:21 UhrDa hast du dann aber Glück gehabt mit dem Bluff, das kann auch nach hinten losgehen, siehe Radio ffn 2007
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreibt heute, dass Radio ffn seine langjährigen Moderatoren Sven Tietzer und Timo Close mit sofortiger Wirkung entlassen hat.
Grund ist wohl, dass die beiden sich bei Gehaltsverhandlungen verzockt haben. Sie wollten mehr Geld und haben dabei ein mutmaßliches Angebot eines anderen Senders vorgeschoben, das offenbar nicht existierte. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis gestört worden.
ffn sucht bereits intensiv nach Nachfolgern für die beiden.Für mich wäre das nichts, wir haben einen offenen und fairen Umgang miteinander und mein Chef hat sich bisher an alle mündlichen Vereinbarungen gehalten, ich würde mich nicht gut dabei fühlen. Abgesehen davon wäre es bei mir unglaubwürdig mit dem Vorruhestandsprogramm. Ein adäquate und angemessene Bezahlung zu fordern ist natürlich legitim.
Da hast du dann aber Glück gehabt mit dem Bluff, das kann auch nach hinten losgehen, siehe Radio ffn 2007
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreibt heute, dass Radio ffn seine langjährigen Moderatoren Sven Tietzer und Timo Close mit sofortiger Wirkung entlassen hat.
Grund ist wohl, dass die beiden sich bei Gehaltsverhandlungen verzockt haben. Sie wollten mehr Geld und haben dabei ein mutmaßliches Angebot eines anderen Senders vorgeschoben, das offenbar nicht existierte. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis gestört worden.
ffn sucht bereits intensiv nach Nachfolgern für die beiden.
Für mich wäre das nichts, wir haben einen offenen und fairen Umgang miteinander und mein Chef hat sich bisher an alle mündlichen Vereinbarungen gehalten, ich würde mich nicht gut dabei fühlen. Abgesehen davon wäre es bei mir unglaubwürdig mit dem Vorruhestandsprogramm. Ein adäquate und angemessene Bezahlung zu fordern ist natürlich legitim.
Zitat von konsument am 10. Dezember 2024, 19:35 UhrHabe mal ein bisschen recherchiert, der Nachteil bei einem zweiten Job ist die Einstufung in die Lohnsteuerklasse 6, die haut rein, das wären bei mir gut 28% Abzug vom Brutto. Netto bleiben nur etwa 50% vom Brutto über. Versteht auch wieder kein Mensch, warum doppelt arbeiten steuerlich bestraft wird. Andererseits würde einmal die Krankenversicherung entfallen, die braucht man nur bis zur BBMG zu zahlen, die wird mir bei dem Vorruhestandsgehalt mit überwiesen und ich muss selbst an die KV zahlen, das Geld sollte ich dann für mich behalten können und das ist nicht wenig. Und ALV sollte beim Zweitjob eigentlich ebenfalls entfallen, da ich nicht mehr arbeitslos werden kann. Einen bis eineinhalb Rentenpunkte sollte der Spaß auch noch bringen.
In Summe lohnt es sich auf jeden Fall, nach ein bisschen Meditation vorm Rechner strahlt das Excelsheet in hellrosa Farben
Habe mal ein bisschen recherchiert, der Nachteil bei einem zweiten Job ist die Einstufung in die Lohnsteuerklasse 6, die haut rein, das wären bei mir gut 28% Abzug vom Brutto. Netto bleiben nur etwa 50% vom Brutto über. Versteht auch wieder kein Mensch, warum doppelt arbeiten steuerlich bestraft wird. Andererseits würde einmal die Krankenversicherung entfallen, die braucht man nur bis zur BBMG zu zahlen, die wird mir bei dem Vorruhestandsgehalt mit überwiesen und ich muss selbst an die KV zahlen, das Geld sollte ich dann für mich behalten können und das ist nicht wenig. Und ALV sollte beim Zweitjob eigentlich ebenfalls entfallen, da ich nicht mehr arbeitslos werden kann. Einen bis eineinhalb Rentenpunkte sollte der Spaß auch noch bringen.
In Summe lohnt es sich auf jeden Fall, nach ein bisschen Meditation vorm Rechner strahlt das Excelsheet in hellrosa Farben
Zitat von Sparschwein am 10. Dezember 2024, 20:26 UhrNa weil du vom Staat abhängig sein sollst und kein eigenes Vermögen aufbauen. Deshalb wird Vermögensaufbau und viel arbeiten bestraft.
Na weil du vom Staat abhängig sein sollst und kein eigenes Vermögen aufbauen. Deshalb wird Vermögensaufbau und viel arbeiten bestraft.
Zitat von konsument am 10. Dezember 2024, 20:46 UhrWie war das noch mal, wenn man viel arbeitet gehört man zu den bösen Besserverdienern und zahlt viel an den Staat und wenn man gar nicht arbeitet bekommt man Geld vom Staat bzw. von uns, denn das sind ja wir die das bezahlen. Finde den Fehler.
Wie war das noch mal, wenn man viel arbeitet gehört man zu den bösen Besserverdienern und zahlt viel an den Staat und wenn man gar nicht arbeitet bekommt man Geld vom Staat bzw. von uns, denn das sind ja wir die das bezahlen. Finde den Fehler.
Zitat von Sparschwein am 10. Dezember 2024, 21:02 UhrZitat von konsument am 10. Dezember 2024, 20:46 UhrWie war das noch mal, wenn man viel arbeitet gehört man zu den bösen Besserverdienern und zahlt viel an den Staat und wenn man gar nicht arbeitet bekommt man Geld vom Staat bzw. von uns, denn das sind ja wir die das bezahlen. Finde den Fehler.
Und wenn man wenig arbeitet/zu wenig Stundenlohn arbeitet würde man mehr vom Staat bekommen, wenn man stattdessen aufhört.
Ist doch spitze.
Zitat von konsument am 10. Dezember 2024, 20:46 UhrWie war das noch mal, wenn man viel arbeitet gehört man zu den bösen Besserverdienern und zahlt viel an den Staat und wenn man gar nicht arbeitet bekommt man Geld vom Staat bzw. von uns, denn das sind ja wir die das bezahlen. Finde den Fehler.
Und wenn man wenig arbeitet/zu wenig Stundenlohn arbeitet würde man mehr vom Staat bekommen, wenn man stattdessen aufhört.
Ist doch spitze.
Zitat von Absprung_2020 am 11. Dezember 2024, 9:31 Uhr@konsument
?verstehe jetzt nicht richtig, Zweitjob Drittjob.... ist immer 6. Geht ja technisch nicht anders.
Jahressteuererklärung machen und dann wirst du mit Klasse 3 insgesamt besteuert, ein Steuerausgleich zwischen Partner, Zweitjobs usw.
?verstehe jetzt nicht richtig, Zweitjob Drittjob.... ist immer 6. Geht ja technisch nicht anders.
Jahressteuererklärung machen und dann wirst du mit Klasse 3 insgesamt besteuert, ein Steuerausgleich zwischen Partner, Zweitjobs usw.
Zitat von konsument am 11. Dezember 2024, 10:12 UhrDas ist die Steuerklasse 5.
3 und 5 ist ja der Klassiker und dann der Ausgleich über die EST-Erklärung. In 6 fallen aber sämtliche Steuerfreibeträge weg.
Wenn es Steuerklasse 1 wäre würde ich es ja verstehen, es sind in Steuerklasse 6 aber rd. 600 € Steuern mtl. mehr als in 1 (bei 6k). Wären 7.200 € p.a.
Das ist die Steuerklasse 5.
3 und 5 ist ja der Klassiker und dann der Ausgleich über die EST-Erklärung. In 6 fallen aber sämtliche Steuerfreibeträge weg.
Wenn es Steuerklasse 1 wäre würde ich es ja verstehen, es sind in Steuerklasse 6 aber rd. 600 € Steuern mtl. mehr als in 1 (bei 6k). Wären 7.200 € p.a.
Zitat von Arno am 11. Dezember 2024, 22:35 UhrZitat von konsument am 11. Dezember 2024, 10:12 UhrDas ist die Steuerklasse 5.
3 und 5 ist ja der Klassiker und dann der Ausgleich über die EST-Erklärung. In 6 fallen aber sämtliche Steuerfreibeträge weg.
Wenn es Steuerklasse 1 wäre würde ich es ja verstehen, es sind in Steuerklasse 6 aber rd. 600 € Steuern mtl. mehr als in 1 (bei 6k). Wären 7.200 € p.a.
Die Freibeträge fallen nicht weg, sondern sie werden schon beim Vorruhestandsgehalt in Steuerklasse 1 (oder 3) abgezogen. Du darfst sie halt nur einmal abziehen... sonst könntest du ja acht Jobs mit je 11.000€/Jahr machen und (bis zum Steuerbescheid) gar keine Steuern zahlen.
Und tatsächlich gilt das ganze nur für die "Steuer-Abschlagszahlung" im laufenden Jahr. Erst mit der Einkommensteuererklärung - die mit Steuerklasse 6 Pflicht ist - wird der tatsächliche Steuerbetrag festgesetzt und entsprechend nachgefordert oder zurückerstattet. Im Prinzip wirklich genau wie bei Steuerklasse 3/5, nur eben mit zwei Gehältern des gleichen Menschen (und entsprechend den meisten Freibeträgen nur einmal) statt mit zwei Menschen (und doppelten Freibeträgen) 🙂
Vielleicht kann man sich das generell merken: Die Steuerklasse ist nur für den "Abschlag" im laufenden Jahr relevant. Der abschließende Gesamt-Jahres-Steuerbetrag wird immer mit dem Einkommensteuerbescheid final (abgesehen von Rechtsunsicherheiten) festgesetzt. Nur in ganz einfachen Fällen (Steuerklasse 1 oder 4+4 ohne Faktor) darf der Bürger auf die Nachbesserung der über das Jahr hinweg bereits bezahlten "Abschlagsbeträge" und damit auf die Einkommensteuererklärung verzichten.
Ähnlich - wenn auch ohne dass da die Steuerklasse mit reinspielt - bei der Kapitalertragsteuer: Auch für die kann der Bürger per Einkommensteuererklärung eine Nachbesserung des im Jahresverlauf erfolgten Steuerabzugs fordern (Günstigerprüfung oder auch schlecht verteilte Freistellungsaufträge führen zu Erstattung, zu hoch erteilte Freistellungsaufträge zu Nachforderung).
Arno
Zitat von konsument am 11. Dezember 2024, 10:12 UhrDas ist die Steuerklasse 5.
3 und 5 ist ja der Klassiker und dann der Ausgleich über die EST-Erklärung. In 6 fallen aber sämtliche Steuerfreibeträge weg.
Wenn es Steuerklasse 1 wäre würde ich es ja verstehen, es sind in Steuerklasse 6 aber rd. 600 € Steuern mtl. mehr als in 1 (bei 6k). Wären 7.200 € p.a.
Die Freibeträge fallen nicht weg, sondern sie werden schon beim Vorruhestandsgehalt in Steuerklasse 1 (oder 3) abgezogen. Du darfst sie halt nur einmal abziehen... sonst könntest du ja acht Jobs mit je 11.000€/Jahr machen und (bis zum Steuerbescheid) gar keine Steuern zahlen.
Und tatsächlich gilt das ganze nur für die "Steuer-Abschlagszahlung" im laufenden Jahr. Erst mit der Einkommensteuererklärung - die mit Steuerklasse 6 Pflicht ist - wird der tatsächliche Steuerbetrag festgesetzt und entsprechend nachgefordert oder zurückerstattet. Im Prinzip wirklich genau wie bei Steuerklasse 3/5, nur eben mit zwei Gehältern des gleichen Menschen (und entsprechend den meisten Freibeträgen nur einmal) statt mit zwei Menschen (und doppelten Freibeträgen) 🙂
Vielleicht kann man sich das generell merken: Die Steuerklasse ist nur für den "Abschlag" im laufenden Jahr relevant. Der abschließende Gesamt-Jahres-Steuerbetrag wird immer mit dem Einkommensteuerbescheid final (abgesehen von Rechtsunsicherheiten) festgesetzt. Nur in ganz einfachen Fällen (Steuerklasse 1 oder 4+4 ohne Faktor) darf der Bürger auf die Nachbesserung der über das Jahr hinweg bereits bezahlten "Abschlagsbeträge" und damit auf die Einkommensteuererklärung verzichten.
Ähnlich - wenn auch ohne dass da die Steuerklasse mit reinspielt - bei der Kapitalertragsteuer: Auch für die kann der Bürger per Einkommensteuererklärung eine Nachbesserung des im Jahresverlauf erfolgten Steuerabzugs fordern (Günstigerprüfung oder auch schlecht verteilte Freistellungsaufträge führen zu Erstattung, zu hoch erteilte Freistellungsaufträge zu Nachforderung).
Arno
Zitat von konsument am 11. Dezember 2024, 22:54 UhrDanke für die Aufklärung @arno
Nach so einer Erläuterung habe ich gesucht und nicht gefunden, es las sich immer so als wenn bei Steuerklasse 6 kein Ausgleich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt. Mit den Steuerfreibeträgen ist ja nachvollziehbar, die kann es nur einmalig geben.
Wirklich klasse das Forum 🙂
Danke für die Aufklärung @arno
Nach so einer Erläuterung habe ich gesucht und nicht gefunden, es las sich immer so als wenn bei Steuerklasse 6 kein Ausgleich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt. Mit den Steuerfreibeträgen ist ja nachvollziehbar, die kann es nur einmalig geben.
Wirklich klasse das Forum 🙂
Zitat von Arno am 12. Dezember 2024, 1:10 UhrDanke @konsument!
Jetzt muss es nur auch noch stimmen 😉 ich hab auch lange gesucht, bis ich irgendwas halbwegs konkretes dazu gefunden habe, weil viel zu viele Menschen im Internet und außerhalb nur vom monatlichen Netto schreiben, Rückerstattungen irgendwie als gottgegebenen, warmen Regen ansehen und den Zusammenhang zwischen beidem nicht darstellen - anstatt die Logik der Einkommensteuer zu verstehen und zu beschreiben / erklären.
Aber Wikipedia stimmt mir so allgemein zu: https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse#Endg%C3%BCltige_Steuerschuld und EStG §25 und die Paragraphen zur Lohnsteuer (=Abzug vom Bruttolohn) verstehe ich auch so.
Dennoch frag besser einmal einen Steuerberater, der seinen Job versteht, bevor du voll auf meine Aussage vertraust 🙂 Denn ausprobiert habe ich das noch nicht, wimre...
Arno
Danke @konsument!
Jetzt muss es nur auch noch stimmen 😉 ich hab auch lange gesucht, bis ich irgendwas halbwegs konkretes dazu gefunden habe, weil viel zu viele Menschen im Internet und außerhalb nur vom monatlichen Netto schreiben, Rückerstattungen irgendwie als gottgegebenen, warmen Regen ansehen und den Zusammenhang zwischen beidem nicht darstellen - anstatt die Logik der Einkommensteuer zu verstehen und zu beschreiben / erklären.
Aber Wikipedia stimmt mir so allgemein zu: https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse#Endg%C3%BCltige_Steuerschuld und EStG §25 und die Paragraphen zur Lohnsteuer (=Abzug vom Bruttolohn) verstehe ich auch so.
Dennoch frag besser einmal einen Steuerberater, der seinen Job versteht, bevor du voll auf meine Aussage vertraust 🙂 Denn ausprobiert habe ich das noch nicht, wimre...
Arno
Zitat von Absprung_2020 am 12. Dezember 2024, 9:17 Uhr@konsument
"In § 2 Absatz 1 Einkommensteuergesetz ist festgelegt, dass sieben Einkunftsarten der Einkommensteuer unterliegen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte." Ed ergo, Teil der Steuerklärung bei FA, somit Ausgleich.
Ausnahmetatbestände in Steuerklassen sind nicht definiert. (Warum auch?, Gleichbehandlungsgrundsatz nach GG gilt insbesondere auch beim Steuerrecht)
"In § 2 Absatz 1 Einkommensteuergesetz ist festgelegt, dass sieben Einkunftsarten der Einkommensteuer unterliegen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte." Ed ergo, Teil der Steuerklärung bei FA, somit Ausgleich.
Ausnahmetatbestände in Steuerklassen sind nicht definiert. (Warum auch?, Gleichbehandlungsgrundsatz nach GG gilt insbesondere auch beim Steuerrecht)
Zitat von konsument am 12. Dezember 2024, 13:34 UhrIch danke Euch.
Gesetztestexte lesen ist das eine, richtig verstehen und interpretieren das andere 😉
Ich hatte vorgestern eine angehende Steuerberaterin gefragt, die wusste es auch nicht genau, allerdings ist EST auch nicht ihr Schwerpunkt.
In der Praxis kommt die Konstellation wahrscheinlich selten vor, wenn jemand zusätzlich zu seinem Hauptjob arbeitet dann zumeist nebenberuflich oder in einem Minijob. Ein zweiter Vollzeitjob ist eher ungewöhnlich, man kann sich ja schlecht teilen 😉
Rein logisch würde ich aber auch erwarten, dass in der EST-Jahreserklärung eben das gesamte Einkommen betrachtet und dann mit der Einkommensteuertabelle bewertet wird.
Ich danke Euch.
Gesetztestexte lesen ist das eine, richtig verstehen und interpretieren das andere 😉
Ich hatte vorgestern eine angehende Steuerberaterin gefragt, die wusste es auch nicht genau, allerdings ist EST auch nicht ihr Schwerpunkt.
In der Praxis kommt die Konstellation wahrscheinlich selten vor, wenn jemand zusätzlich zu seinem Hauptjob arbeitet dann zumeist nebenberuflich oder in einem Minijob. Ein zweiter Vollzeitjob ist eher ungewöhnlich, man kann sich ja schlecht teilen 😉
Rein logisch würde ich aber auch erwarten, dass in der EST-Jahreserklärung eben das gesamte Einkommen betrachtet und dann mit der Einkommensteuertabelle bewertet wird.
Zitat von MoneyMaker am 12. Dezember 2024, 14:34 UhrRein logisch würde ich aber auch erwarten, dass in der EST-Jahreserklärung eben das gesamte Einkommen betrachtet und dann mit der Einkommensteuertabelle bewertet wird.
nicht wäre.... es ist so.
Bei mehreren Jobs ist man sogar verpflichtetet eine Einkommensteuererklärung abgeben, die dann alles in einen Topf wirft, also Einkommen und gezahlten Steuern.
siehe auch hier. Gilt natürlich nur für mehrere sozialversicherungspflichtige Zweit-Jobs, also jenseits Mini-Job. Zur Optimierung sollte man auch klären, welcher Job in die Steurklasse 6 fällt. Zum Thema Erstattung siehe hier und hier. Es kann aber auch zu Nachzahlungen kommen. Der Zweitjob lohnt sich in der Regel nur, wenn er einen deutlich niedrigeren Lohn einbringt => dewegen meist mini oder midi.
Rein logisch würde ich aber auch erwarten, dass in der EST-Jahreserklärung eben das gesamte Einkommen betrachtet und dann mit der Einkommensteuertabelle bewertet wird.
nicht wäre.... es ist so.
Bei mehreren Jobs ist man sogar verpflichtetet eine Einkommensteuererklärung abgeben, die dann alles in einen Topf wirft, also Einkommen und gezahlten Steuern.
siehe auch hier. Gilt natürlich nur für mehrere sozialversicherungspflichtige Zweit-Jobs, also jenseits Mini-Job. Zur Optimierung sollte man auch klären, welcher Job in die Steurklasse 6 fällt. Zum Thema Erstattung siehe hier und hier. Es kann aber auch zu Nachzahlungen kommen. Der Zweitjob lohnt sich in der Regel nur, wenn er einen deutlich niedrigeren Lohn einbringt => dewegen meist mini oder midi.
Zitat von Muslime_Frugi am 22. Dezember 2024, 15:28 UhrAls „Part of the Game“ hier nähert sich die Zielmarke 2025.
Multiple Persönlichkeiten haben sich verabschiedet. @OM und @frisa haben frühzeitig finalisiert. Wäre schön von euch beiden zu hören wie es läuft!
@konsument erreicht etwas verspätet die Zielgerade.
Tja und ich werde noch etwas dranhängen. Schaue ich mir die gewünschten Zielmarken vor gut 4 Jahren an, so sind die alle erfüllt, bzw. übererfüllt. Einzig die damalig abgedachte Möglichkeit der Abfindung ist obsolet. Zudem ist der „Leidensdruck“ gegen Null.
Da der Exit jedoch nicht weit entfernt liegt und ich flexibel mir den Ausstieg offen halten will, werde ich ab 2025 nur noch die incentivierten Mitarbeiter Aktien kaufen und die Sparrate und Kapitaleinkünfte ansparen.
Derzeit bin ich voll investiert und die Märkte sind (zu) gut gelaufen. Der breite Aktienmarkt hat nach der Finanzkrise mit 14% p.a. perfomt und ist damit deutlich über dem langfristigen Mittel.
Die eigenen Prioritäten zur entspannten Planumsetzung stehen über potentieller Rendite.
Im letzten vollen Beschäftigungsjahr will ich 3 PKV Jahresbeiträge im Voraus und jährlich Rentenpunkte kaufen.
Damit und dem gewünschten Cashzelt stellen rund 100k die letzte Meile dar.
Als „Part of the Game“ hier nähert sich die Zielmarke 2025.
Multiple Persönlichkeiten haben sich verabschiedet. @OM und @frisa haben frühzeitig finalisiert. Wäre schön von euch beiden zu hören wie es läuft!
@konsument erreicht etwas verspätet die Zielgerade.
Tja und ich werde noch etwas dranhängen. Schaue ich mir die gewünschten Zielmarken vor gut 4 Jahren an, so sind die alle erfüllt, bzw. übererfüllt. Einzig die damalig abgedachte Möglichkeit der Abfindung ist obsolet. Zudem ist der „Leidensdruck“ gegen Null.
Da der Exit jedoch nicht weit entfernt liegt und ich flexibel mir den Ausstieg offen halten will, werde ich ab 2025 nur noch die incentivierten Mitarbeiter Aktien kaufen und die Sparrate und Kapitaleinkünfte ansparen.
Derzeit bin ich voll investiert und die Märkte sind (zu) gut gelaufen. Der breite Aktienmarkt hat nach der Finanzkrise mit 14% p.a. perfomt und ist damit deutlich über dem langfristigen Mittel.
Die eigenen Prioritäten zur entspannten Planumsetzung stehen über potentieller Rendite.
Im letzten vollen Beschäftigungsjahr will ich 3 PKV Jahresbeiträge im Voraus und jährlich Rentenpunkte kaufen.
Damit und dem gewünschten Cashzelt stellen rund 100k die letzte Meile dar.
Zitat von konsument am 22. Dezember 2024, 15:44 Uhr@muslime_frugi Das hört sich alles gut an. Schwebt Dir denn in Gedanken ein Alter vor, zu dem Du spätestens aufhören möchtest oder bist Du völlig offen?
@muslime_frugi Das hört sich alles gut an. Schwebt Dir denn in Gedanken ein Alter vor, zu dem Du spätestens aufhören möchtest oder bist Du völlig offen?
Zitat von Muslime_Frugi am 22. Dezember 2024, 16:11 UhrEinmal ein Ziel gerissen ist es besser ein neues nicht konkret festzulegen😉
Ich denke ein wichtiger Zwischenschritt ist erst mal mit dem investieren aufzuhören.
Aber um deine Frage nicht unbeantwortet zu lassen. Die 100k sollten in 2y da sein.
Einmal ein Ziel gerissen ist es besser ein neues nicht konkret festzulegen😉
Ich denke ein wichtiger Zwischenschritt ist erst mal mit dem investieren aufzuhören.
Aber um deine Frage nicht unbeantwortet zu lassen. Die 100k sollten in 2y da sein.